- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Neues Fahrzeug...Nun eine Wucher-Rechnung...Ist das Rechtens
Neues Fahrzeug...Nun eine Wucher-Rechnung...Ist das Rechtens
Hallo
Meine Mutter hat sich Ende Oktober 2018 ein neues Fahrzeug gekauft. Das Fahrzeug sollte auf mich versichert sein und habe daher eine eVb Nummer von meiner Versicherung erhalten und für die Zulassung beim Autohaus abgegeben. Zum 1.1.2019 wechselte ich die Versicherung zum ADAC. Nun die überraschende Mitteilung der alten Versicherung. Meine Mutter soll knapp 1400 € Zeitraum ( 09.11. 2018-07.02.2019) bezahlen.
Nur zum Verständnis, weder meine Mutter noch ich haben für dieses Fahrzeug ein Vertrag unterzeichnet.
Leider kam es bei der neuen Versicherung bei dem Fahrzeug meiner Mutter zu Problemen, so dass sogar ein Schreiben von der Zulassungsstelle kam,und dass Auto seit 04.02.2019 keine Haftpflichtversicherung mehr habe, und gedroht wurde, dass Fahrzeug still zulegen.
Habe dieses Problem dem ADAC geschildert, und das Problem wurde schnell behoben. Als ich die Versicherung wechselte,sagte ich dem ADAC,dass ich noch das Fahrzeug meiner Mutter als 2. Fahrzeug mitversichern möchte. Die haben aber dabei einen Fehler gemacht, und schickten mir einen Vertrag für eine Versichererwechsel, so dass das Fahrzeug meiner Mutter nicht versichert werden konnte. Erst Anfang diesen Monates haben die verstanden, um was es eigentlich geht.
Nun ist der Vertragsbeginn erst ab 06.02.2019.
Selbstverständlich hat die alte Versicherung dieses als Stichtag verwendet.
Nun zu meine Frage
Sind knapp 1400 € regel konform?
Wo habe ich den Fehler gemacht?
Wie sollte ich vorgehen?
Liebe Grüße
Adnan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Taytuase schrieb am 16. Februar 2019 um 22:05:36 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 16. Februar 2019 um 16:45:53 Uhr:
@Datschi0825
Keine Ahnung was du immer mit den sf-klassen hast.
Du hast offenbar nicht richtig verstanden was hier passiert ist.
Der TE hat ausser der evb keinerlei Versicherung abgeschlossen - und das von Oktober bis in den Februar hinein.
Das ist so nicht richtig. Nach dem das Fahrzeug mit der evb Nummer zugelassen wurde, wurde auch Zeitnah die gesamte Versicherung bei der Europa gekündigt und zum 1.1.2019 bem ADAC Versichert. Da der ADAC den falschen Antrag erstellt hat, wurde die ganze Versicherung für das Auto meiner Mutter erst ab 6.2.2019 versichert.
Kurz gesagt, wenn alles beim ADAC glatt gelaufen wäre, würde es bereits seit dem 1.1.2019 versichert gewesen.
Du bist dir glaub ich immer noch nicht bewusst, welchen Bock du da geschossen hast.
Du hast doch, wie du selbst zuvor geschrieben hast, überhaupt keine Versicherung für das Auto deiner Mutter bei der Europa abgeschlossen.
Kannst du dann eine kündigen?
Weiterhin fand zum 01.01 kein Wechsel statt, so dass du drei monate die evb genutzt hast, aber immer noch keine Versicherung dazu abgeschlossen hast.
Dein dilettantisches treiben wurde dann nun mal zwangsläufig von der zulassungsstelle beendet.
Wer jetzt beim Wechsel zur adac genau geschlafen hat? Keine Ahnung, aber eine Vermutung hätte ich zumindest.
Auf jeden Fall lässt sich die europa die kurzzeitversicherung jetzt teuer bezahlen - mMn absolut zu Recht.
Ähnliche Themen
47 Antworten
Hast du überhaupt zur evb eine Versicherung abgeschlossen (bzw. im Anschluss) oder nur die vermeintlich kostenlose evb genutzt und dich dann nicht mehr weiter gekümmert ?
So wie ich das lese eher letzteres - dann kommt jetzt offenbar der (teure) Kurzzeittarif zum Tragen.
Zitat:
@Taytuase schrieb am 16. Februar 2019 um 13:15:45 Uhr:
Ende Oktober 2018 ein neues Fahrzeug gekauft. [...] eine eVb Nummer von meiner Versicherung erhalten und für die Zulassung beim Autohaus abgegeben. Zum 1.1.2019 wechselte ich die Versicherung zum ADAC. Nun die überraschende Mitteilung der alten Versicherung. Meine Mutter soll knapp 1400 € Zeitraum ( 09.11. 2018-07.02.2019) bezahlen. [...] Schreiben von der Zulassungsstelle kam,und dass Auto seit 04.02.2019 keine Haftpflichtversicherung
Was für ein merkwürdiges Durcheinander???
Im Oktober bei Vorversicherer angemeldet... hast Du bis zum Wechsel am 1.1.19 gar keine Nachricht der Versicherung über die Versicherungsoptionen bekommen?
Was sagt denn die Versicherung, weshalb das so ist? Wenn Du ab 1.1.2019 bei der ADAC-Versicherung bist, wie kommt der Vorversicherer auf Nachzahlungen von November bis 7.2.2019? Warum soll es seit 4.2. nicht mehr versichert sein?
Telefon schnappen und bei beiden Versicherungen bzw. Zulassungsstelle anrufen. Irgendwas läuft da doch grundsätzlich schief.
Er ist offenbar mit seinem auto zum 01.01 ADAC gewechselt, aber nicht mit dem seiner Mutter - das ist irgenwie untergegangen.
Das sind zwei verschiedene Fahrzeuge/Verträge.
Zudem ist mir immer noch nicht richtig klar wie das Fahrzeug der Mutter überhaupt seit Oktober versichert war.
Da ist mMn auch schon was schiefgelaufen.
Achtung Achtung.
Bitte keine vorschnellen Vorverurteilungen!
Du selbst beschreibst die Lage äußerst ungeordnet.
Mutter hat neues Auto gekauft, das bei Dir versichert wurde - richtig?
Was ist das für ein Fahrzeug?
Was ist mit dem bisherigen Fahrzeug Deiner Mutter geschehen?
Wurde damit ein neuer Versicherungsvertrag bei Versicherung A begonnen?
Wer ist der Halter dieses Fahrzeugs?
Sollten die schadenfreien bzw. schadenfreie Jahre übernommen werden?
Wurde bei Versicherung A ein Antrag gestellt und wurde der Versicherungsvertrag wieder zum 01.01.2019 von Dir gekündigt?
USW USW - da kann keine Analyse gemacht werden!
Daher solltest DU das alles mal der Reihe nach aufdröseln und vom Beginn her anfangen mit einer Klärung und das mit den Personen, die das alles mit Dir besprochen haben.
Wie bist Du an die erste eVB gekommen und was wurde da mit Versicherung A vereinbart?
Was ist dann geschehen?
usw. usw
Und dann können wir etwas einschätzen bzw. vielleicht ist dann schon alles geklärt.
Da musst Du jetzt leider durch.
Also gut
Das Auto meiner Mutter wurde im November erworben. Da Sie mit dem 2. Fahrzeug Prinzip günstige kommen würde, habe ich dies auch so gemacht.
Die evb habe ich von meiner damaligen Versicherung (Europa) erhalten und an das Autohaus weitergeleitet. Anschließend habe ich die komplette Versicherung gekündigt und bin zum ADAC gewechselt.
Mein eigenes Fahrzeug wurde ohne Probleme zum 1.1.2019 umgestellt. Nur das Fahrzeug meiner Mutter konnte aufgrund von Verständigungsproblemen erst zum 4.2.2019 versichert werden.
Der Grund dafür war folgendes.
Mitte Januar rief ich beim ADAC an und fragte nach dem Vertrag. Mir wurde dann mitgeteilt, dass es für das Fahrzeug meiner Mutter kein Vertrag bestehe. Dies haben wir telefonisch gelöst, -dachte ich - bis dann ein schreiben von der Zulassungsstelle kam, und mitteilten dass das Fahrzeug meiner Mutter keine Haftpflichtversicherung habe. Erneut beim ADAC angerufen und dann kam alles zum Tageslicht. Es wurde ein falscher Vertrag zugesandt. Auch dies wurde dann auch gelöst, so dass es letztendlich zum 06.02.2019 versichert wurde.
Nun verlangt die Europa (ehemalige Versicherung) von meiner Mutter für diesen Zeitraum knapp 1400 €.
Welchen Fehler bzw. was habe ich im ganzen Prozedere missverstanden?
Gruß
Adnan
Um genauer einzugehen musst Du auch mehr Informationen geben. Was für ein Auto , VK/TK, wie hast Du die eVb bekommen, bei der Vorversicherung ? Hattest Du schon einmal eine Versicherung? Prozente? Wenn Du die eVb benutzt gehst Du ja schon einen Vertrag ein, Du erwartest ja auch einen Schutz mit der Anmeldung. Wo war denn die Beitragsrechnung? Nichts erhalten? Warum denn der Wechsel? Und wenn Du gewechselt hast, was war mit der Kündigung? Beantworte mal die Fragen zur Klarstellung.
Du hast so wie ich das verstehe zwar die evb der Europa genutzt, aber keine Versicherung dazu abgeschlossen. Zusätzlich ist der "Wechsel" zum ADAC schiefgelaufen.
Und genau deshalb wird das jetzt teuer.
Es gibt keine Verständnisprobleme, es gibt aber einen falschen Antrag.
Die Frage ist ja, konntest du den Vertrag für das neue Auto überhaupt kündigen. Wann war der Ablauf oder gibt es da überhaupt ein Versicherungsschein für 2018
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 16. Februar 2019 um 15:30:38 Uhr:
Du hast so wie ich das verstehe zwar die evb der Europa genutzt, aber keine Versicherung dazu abgeschlossen. Zusätzlich ist der "Wechsel" zum ADAC schiefgelaufen.
Und genau deshalb wird das jetzt teuer.
Für dieses Fahrzeug gibt es keinen Vertrag ausser der evb.
Ist denn der Schutz durch die evb für bis zu 3 Monaten nicht kostenlos?
Ich möchte einfach verstehen was der evb Schutz für Leistungen beinhaltet und welche Rechte und Pflichten es mitsich bringt.
Zitat:
.
Und genau deshalb wird das jetzt teuer.
Und wessen Schuld ist das?
In welchem Märchenbuch stand, dass die eVB kostenlos ist?
Schuldfrage ist klar.
https://www.europa.de/.../europa_kfz_vertragsinformation.pdf
Du selbst hast einen ganz gravierenden und teuren Fehler gemacht.
Zusätzlich ging der Wechsel zum 01.01 schief, was deinen ursprünglichen Fehler nochmals verteuert hat (würde mich nicht wundern wenn auch dieser Fehler wieder bei dir lag)
Zitat:
@Taytuase schrieb am 16. Februar 2019 um 14:55:57 Uhr:
Also gut
Das Auto meiner Mutter wurde im November erworben. Da Sie mit dem 2. Fahrzeug Prinzip günstige kommen würde, habe ich dies auch so gemacht.
Die evb habe ich von meiner damaligen Versicherung (Europa) erhalten und an das Autohaus weitergeleitet. Anschließend habe ich die komplette Versicherung gekündigt und bin zum ADAC gewechselt.
Mein eigenes Fahrzeug wurde ohne Probleme zum 1.1.2019 umgestellt. Nur das Fahrzeug meiner Mutter konnte aufgrund von Verständigungsproblemen erst zum 4.2.2019 versichert werden.
Der Grund dafür war folgendes.
Mitte Januar rief ich beim ADAC an und fragte nach dem Vertrag. Mir wurde dann mitgeteilt, dass es für das Fahrzeug meiner Mutter kein Vertrag bestehe. Dies haben wir telefonisch gelöst, -dachte ich - bis dann ein schreiben von der Zulassungsstelle kam, und mitteilten dass das Fahrzeug meiner Mutter keine Haftpflichtversicherung habe. Erneut beim ADAC angerufen und dann kam alles zum Tageslicht. Es wurde ein falscher Vertrag zugesandt. Auch dies wurde dann auch gelöst, so dass es letztendlich zum 06.02.2019 versichert wurde.
Nun verlangt die Europa (ehemalige Versicherung) von meiner Mutter für diesen Zeitraum knapp 1400 €.
Welchen Fehler bzw. was habe ich im ganzen Prozedere missverstanden?
Gruß
Adnan
Lieber Adnan,
ich interpretiere das jetzt so:
Deine Mutter hat selbst keine bis ganz wenige SF (schadenfreie Jahre)
DU wolltest Deiner Mutter ein gefallen tun und das Fahrzeug mit Deiner oder der Halterschaft Deiner Mutter auf Dich als Versicherungsnehmer versichern.
Dabei wolltest Du die berühmte "besondere Zweitwagenregelung" nutzen; eine SF-Übertragung von Deiner Mutter sollte daher nicht erfolgen.
Beide Verträge liefen dann parallel und wurden zum 01.01.2019 innerhalb der möglichen Kündigungsfristen gekündigt.
Was das so?
Wenn das so war:
- Wieviele tatsächliche SF hattest Du dann bei Deinem sog. Erstvertrag bei der Europa?
- Konntest Du überhaupt die Kriterien der "besonderen Zweitwagenregelung" bei der Europa für das Fahrzeug Deiner Mutter nutzen?
- Wieviele SF bekommt denn das Fahrzeug Deiner Mutter infolge der "besonderen Zweitwagenregelung" bei der Europa?
- Hast Du bei der Europa einen entsprechenden Antrag gestellt?
- Welchen Versicherungsumfang hast Du denn gewählt?
- welchen Zeitraum berechnet dann die Europa?
die Kündigung wurde ja offenbar anerkannt, da die Zulassungsstelle Dich offenbar gebührenpflichtige nach einer Versicherung befragt hat.
Mehr fällt mir auf die schnelle nicht ein
Und ich merke an, dass es hier nicht darum geht was danach mit der nachfolgende Versicherung (ADAC) so alles geschah - max. war demnach das Fahrzeug Deiner Mutter eine gewisse Zeit ohne jeglichen Versicherungsschutz unterwegs...
Da bin ich mal auf Deine Antworten gespannt.
Zitat:
@Taytuase schrieb am 16. Februar 2019 um 16:22:16 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 16. Februar 2019 um 15:30:38 Uhr:
Du hast so wie ich das verstehe zwar die evb der Europa genutzt, aber keine Versicherung dazu abgeschlossen. Zusätzlich ist der "Wechsel" zum ADAC schiefgelaufen.
Und genau deshalb wird das jetzt teuer.
Für dieses Fahrzeug gibt es keinen Vertrag ausser der evb.
Ist denn der Schutz durch die evb für bis zu 3 Monaten nicht kostenlos?
Ich möchte einfach verstehen was der evb Schutz für Leistungen beinhaltet und welche Rechte und Pflichten es mitsich bringt.
Wovon träumst Du nachts?
Die evb Nr ist 3 Monate gültig für den einmaligen Gebrauch. Dies wäre die Anmeldung des Fahrzeuges. Dann setzt man sich mit der ausgebenden Versicherung in Verbindung und macht den Vertrag. Das hast du nicht gemacht. Warum auch immer.
Daher die hohen Kosten. Vielleicht wäre es mit einem bestallten Betreuer besser gelaufen.