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Neues, gebrauchtes Auto hat viele Mängel, trotz "Tüv ohne Mängel" - was nun?

Themenstarteram 6. Dezember 2017 um 16:34

Hallo,

eine Freundin hat sich vor 4 Wochen einen Gebrauchtwagen von Privat gekauft. Der Wagen hat im Februar (oder März?) 2017 neuen Tüv ohne Mängel erhalten.

Nun hatte Sie die erste Reparatur in der Werkstatt, da das Traggelenk Geräusche machte. Der Meister in der Werkstatt schlug die Hände über dem Kopf zusammen und meinte das Auto ist nicht verkehrssicher!

Mängel die sie mir nannte:

- Bremsscheiben vorne unter Mindestmaß

- Bremse Tragbild vorne nicht ausreichend

- Bremsleitungen durchgerostet

- mehrere Gelenke und Gummis Vorder und Hinterachse ausgeschlagen

- Ölverlust

- weitere Dinge die ich gerade nicht mehr weiß

Auf jeden Fall meinte der Werkstattmeister, dass die Mängel schon länger bestehen müssen und auch im Februar oder März bei der Tüv-Prüfung vorhanden waren.

Nun hat meine Freundin ja keine Ahnung und dachte der Tüv ist fast neu, der Wagen macht optisch einen guten Eindruck. Gekauft von Privat mit einem ADAC-Kaufvertrag.

Kann man jetzt noch was machen? Also den Vorbesitzer belangen? Oder hat sie Pech gehabt?

Meinem empfinden nach, würde ich vorschlagen die Karre dem Vorbesitzer wieder hinzustellen und das Geld zurück zu verlangen. Könnte man das?

Oder was meint ihr?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 6. Dezember 2017 um 18:10:19 Uhr:

Aber für mich heißt eine Tüv-Plakette, daß der Wagen ab dem Zeitpunkt der HU noch 2 Jahre ohne das o.g. Teile ausgetauscht werden müssen durchhält.

Diese Annahme ist schlicht falsch. Eine solche Plakette bedeutet lediglich, dass der Wagen zum Zeitpunkt der Untersuchung verkehrssicher war. Eine TÜV-Untersuchung ist kein vollumfänglicher Technik-Check und gibt auch keine Prognose über zukünftige Reparaturen.

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Man müsste wissen, was für einen Wagen, Baujahr, Kaufpreis, Kilometerstand, etc.

Und wie viele km wurde der Wagen in den 9 Monaten gefahren?

Sind m.E. alles Verschleißsachen, die bei jedem Wagen anfallen.

Themenstarteram 6. Dezember 2017 um 16:41

Der Wagen wurde seit dem Tüv knapp 4000 KM gefahren. Der Kaufpreis war angemessen, evtl. etwas erhöht. Aber die die Optik sehr gut war, kaufte meine Freundin den Wagen trotzdem.

Wie sich aber nun rausstellt, bei den ganzen Mängeln, war der Kaufpreis viel zu hoch.

Zum Typ, Modell usw. möchte ich keine Angaben machen (vielleicht liest der Vorbesitzer ja mit ;) )

Auch wenn alles Verschleißteile sind, so waren diese Mängel bereits im Febraur/März vorhanden und kommen nicht über Nacht, so der KFZ-Meister.

am 6. Dezember 2017 um 16:43

Klingt als waere deine Freundin bei ATU gewesen. Ansonsten sind die Teile ueblicher Verscvleiss wenn es wirklich an dem ist. Chancen beim Verkaeufer was zu holen sehe ich kaum.

Februar oder März? Wir haben nun DEZEMBER!

Der Prüfer wird sagen, dass damals alles in Ordnung war (würde er das nicht, würde er sich um Kopf und Kragen reden) und der Vorbesitzer kann wohl nichts für den HU-Bericht.

Edit:

Wenn nicht gerade Händler/Mechaniker und Gewährleistung ausgeschlossen, ohnehin kaum was zu machen.

Wenn der HU-Bericht gefälscht wäre...

Also man kann da schon mal anrufen, ob´s den Prüfer auch wirklich gibt.

Da ich Laie bin und nur meine persönliche Meinung schreibe, verweise ich auf meine schlaueren Mitschreiber hier oder einen Anwalt, aber wenn du meine Gedanken hier mal nachvollziehst oder weiterspinnst... da dürfte nicht viel zu machen sein.

Vielleicht wittert auch nur die Werkstatt ein gutes Geschäft, eben weil die Freundin keine Ahnung hat und man der natürlich das vollumfängliche Paket andrehen kann. Schaden wird´s nicht, wenn alles fachmännisch gemacht wird, umsonst ist´s natürlich nicht.

Themenstarteram 6. Dezember 2017 um 16:45

ATU war es nicht, sonst hätte ich es auch erstmal in Frage gestellt ;)

Es ist eine Fachwerkstatt mit einem wirklich kompetenten, mir bekannten Meister.

am 6. Dezember 2017 um 16:47

Wie hoch sind die Reparaturkosten?

Wenn ihr da was reklamieren wollt, habt ihr wenig Chancen. Leider. Warum, haben die Kollegen oben ja schon erklärt.

Der einzige erfolgversprechende Weg wäre über einen RA und ein Gutachten. Das müsst ihr natürlich vorfinanzieren.

Themenstarteram 6. Dezember 2017 um 16:50

Die Reparaturkosten sind über 1000 Euro!

Liest sich nach "günstig gemacht" für rund 600 bis 1.200 € und bei Fachwerkstatt "leicht" darüber.

Bremsscheiben und Bremsleitungen sind schnell gemacht, Gelenke, Gummis und Dichtungen schnell getauscht. Kommt eben drauf an was der Stundensatz ist und welche Teile man verbaut (Original oder Zubehör). Nur so aus dem Bauch heraus.

Natürlich auch das Fahrzeug, aber wenn der TE uns das nicht nennen mag...

Edit/PS:

Schau an, aber viel Geld ist das doch nicht. Das ist ein Auto, da ist man mit 1.000 € schnell dabei und wenn er dann noch zwei Jahre hält - alles gut!

Themenstarteram 6. Dezember 2017 um 16:55

Aber es geht doch darum, daß der Wagen Mängel hat und diese verschwiegen wurden. Ob es nun 600, 800 oder 1500 Euro kostet ist erstmal zweitrangig würde ich sagen. Aber sie wurde betrogen beim Kauf...

Vorsicht mit Betrugsvorwürfen! Das wäre eine Straftat, und es sollte vorher GRÜNDLICH geprüft werden, ob nicht andere Erklärungen in Frage kommen.

Problem ist, wie oben schon jemand schrieb: Ihr habt keine Handhabe gegen den Verkäufer, denn er hat euch keinen Mangel arglistig verschwiegen oder sonstwas angestellt, was einen wasserdichten Privat-Kaufvertrag anfechtbar machen würde.

Vorschlag: Falls es nicht allzu weit weg ist, ruft beim TÜV (pder wo immer die HU gemacht wurde) an und informiert sie darüber, dass hier eine Diskrepanz vorliegt. Und ob man sich das mal gemeinsam ansehen könnte, damit Klarheit geschaffen wird und kein Verdacht eines eventuell falschen Gutachtens aufkommt. Gern kann der Verkäufer dabei sein.

Wenn man auf Leute konstruktiv zugeht, passiert es oft, dass auch eine konstruktive Lösung rauskommt.

Läuft das nicht zufriedenstellend, ist der Rechtsweg immer noch beschreitbar.

am 6. Dezember 2017 um 16:56

Ja, da gibt es Autos da wechselt man das alles fuer 400 Euro, dann gibts Exoten, da sind 1500 Euro faellig. Ich wuerde mal eine andere Werkstatt anfahren. Wenn ein Bekannter paar Arbeiten uebernehmen kann dann waere sicher auch viel gespart

Themenstarteram 6. Dezember 2017 um 16:59

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 6. Dezember 2017 um 17:56:27 Uhr:

Vorsicht mit Betrugsvorwürfen! Das wäre eine Straftat, und es sollte vorher GRÜNDLICH geprüft werden, ob nicht andere Erklärungen in Frage kommen.

Problem ist, wie oben schon jemand schrieb: Ihr habt keine Handhabe gegen den Verkäufer, denn er hat euch keinen Mangel arglistig verschwiegen oder sonstwas angestellt, was einen wasserdichten Privat-Kaufvertrag anfechtbar machen würde.

Vorschlag: Falls es nicht allzu weit weg ist, ruft beim TÜV (pder wo immer die HU gemacht wurde) an und informiert sie darüber, dass hier eine Diskrepanz vorliegt. Und ob man sich das mal gemeinsam ansehen könnte, damit Klarheit geschaffen wird und kein Verdacht eines eventuell falschen Gutachtens aufkommt. Gern kann der Verkäufer dabei sein.

Wenn man auf Leute konstruktiv zugeht, passiert es oft, dass auch eine konstruktive Lösung rauskommt.

Also dem Tüv (oder wer es halt geprüft hat) den Wagen vorführen und fragen ob es sein kann, daß der Wagen nach wenigen Monaten und 4.000 KM später, solche Mängel aufweist? Aber wohlmöglich müssten die zugeben, daß das nicht sein kann und sich dann ein Eigentor schießen?!

Hier noch was zum Nachlesen:

http://www.rug-anwaltsblog.de/.../

Stichwort:

Beschaffenheitsvereinbarung

Aber nach einem 3/4 Jahr?

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