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Neues Gesetz zur Versteuerung von E-/Hybrid-Firmenfahrzeugen
Hallo zusammen,
seit 01.01.2019 gilt ja für Firmenfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb nur noch der halbe Steuersatz bei Berechnung des Geldwerten Vorteils (also 0,5% + 0,0015% pro Entfernungskilometer).
Das Gesetz gilt aktuell vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021.
Meine Frage wäre: Was passiert mit einem Firmenleasing dass in diesem Zeitraum beginnt, aber darüberhinaus läuft?
Also z.B. Fahrzeug wird am 01.07.2019 ausgeliefert und das Leasing läuft drei Jahre -> Also bis zum 31.06.2022. Wird dann für das halbe Jahr in 2022 wieder die 1% angesetzt oder gilt dann für die Restlaufzeit auch noch der ermäßigte Steuersatz?
Vielen Dank und viele Grüße
Flipp
Beste Antwort im Thema
Kurzes Update:
Habe nun noch zusätzlich meinen Steuerberater konsultiert und dieser meinte auch, dass der Zeitraum der Anschaffung maßgebend ist und die Förderung also dann auch entsprechend über den ursprünglichen Zeitraum hinweg gehen würde.
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19 Antworten
Hallo zusammen,
seit dem 01.01.2019 gibt es eine Neuregelung für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge als Firmenwagen.
Hier nochmal zum Hintergrund:
Zitat:
Anstatt von 1% des Brutto-Listenpreises müssen Arbeitnehmer dann nur noch 0,5 Prozent steuerlich geltend machen. Auch die Zuschläge (z.B. für den Arbeitsweg) werden halbiert.
Die Begünstigung gilt für Autos, die ab dem 1. Januar 2019 als Firmenwagen genutzt werden und ist (zunächst) auf drei Jahre angesetzt (also 31.12.2021)
Meine Frage ist nun: Gilt die steuerliche Regelung für den Firmenwagen dann bis zum Auslauf des Leasings oder muss das Fahrzeug dann ab dem 01.01.2022 wieder mit einem 1% versteuert werden?
Viele Grüße
Flipp
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Geldwerter Vorteil bei Firmenwagen mit Elektro/Hybrid-Antrieb' überführt.]
Das Gesetz gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 1.1.2019 und dem 31.12.2021 angeschafft werden.
Dann natürlich für den gesamten Zeitraum der Nutzung als Dienstwagen. Das kann durchaus auch länger sein als 3 Jahre.
Ich werde wohl meinen Macan 2021 durch ein Hybrid-Fahrzeug ersetzen, das die Voraussetzungen dafür erfüllt. Bis dahin sollte das aktuell eher dürftige Angebot doch deutlich gewachsen sein.
XF-Coupe
Ganz einfach, Finanzamt fragen, ein Anruf genügt.
Im zweifel FA oder Steuerbertaer fragen.
Solche gesezte gelten aber in aller Regel für den Anschaffungszeitraum und das bis zum ende der Nutzung.
Endet die Nutzung irgendwann fiktiv oder kann ich mir morgen einen dementsprechenden Hybriden kaufen und dann 10 Jahre lang die 0,5 % nutzen?
(Ich bin selbständig.)
Sollte normalerweise klappen. Denn das Gesetz zielt einzig und allein auf den Anschaffungszeitraum ab, der zwischen dem 1.1.19 und dem 31.12.21 liegen muss.
Selbst ein Gebrauchtwagen, der vor dem 1.1.19 erstmals zugelassen wurde und erst ab 1.1.19 angeschafft wird, kommt in den Genuß der Vergünstigung sofern er die Voraussetzungen erfüllt.
BTW: Wieso wurde das ins Leasingforum verschoben, soll ja auch Leute geben, die ihre Firmenfahrzeuge kaufen?
XF-Coupe
Zitat:
@XF-Coupe schrieb am 29. April 2019 um 12:01:51 Uhr:
BTW: Wieso wurde das ins Leasingforum verschoben, soll ja auch Leute geben, die ihre Firmenfahrzeuge kaufen?
Da bin ich teilweise Schuld dran. Es gab nämlich exakt diese Frage vom TE nochmal im Leasing-Forum und der von mir alarmierte Mod hat den Thread vom Finanzierungs-Forum über den im Leasingforum "drüber geschrieben".
Sehr interessante Fragestellung. Wenn man den Gesetzestext durchliest, ist dort von Anschaffungszeitraum und für die Dauer der übernahme die Rede. Somit sollten die 0,5% auch über den Zeitraum hinaus gelten. Ich gehe davon aus, dass es so ist. Aus dem Grund habe ich mir jetzt nen 530e zugelegt mit "krummen" 28 Monaten Leasingdauer, sodass ich exakt im November 2021 rauskomme und da nochmal ein 3 Jahres-Leasing anhänge. Somit profitiere ich 5,5 Jahre von der Regelung. Ob das der Sinn der Sache war? Keine Ahnung aber man nutzt halt doch jedes Schlupfloch wo es geht
Hallo zusammen, danke für die Beiträge
also ich habe jetzt schon Widersprüchliches gehört.
Generell bin ich gleicher Meinung wie tehShawn -> Der Gesetzestext suggeriert, dass es ausreicht, in dem Zeitraum das Fahrzeug zu beschaffen:
Zitat:
bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 nur zur Hälfte anzusetzen
Unsere Fuhrparkleiterin hat mir allerdings gesagt, sie ist sich nicht 100% sicher ob das wirklich so sein wird und der SEAT-Händler bei dem ich war meinte es wäre nicht so...aber das sind natürlich keine Steuerfachleute.
Ich hätte noch einen anderen Punkt der zur Diskussion passt:
Um die Vergünstigung zu erhalten muss das Fahrzeug ja bestimmte Kriterien erfüllen:
- Das Fahrzeug darf nur eine CO2-Emission von höchstens 50 Gramm je gefahren km haben oder
- es muss unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 km fahren können
Unsere Fuhrparkleiterin meinte, dass sich diese Parameter entsprechend der Ausstattung des Fahrzeuges ändern können und man daher extrem aufpassen muss, dass man sich nicht ein Fahrzeug zusammenstellt, welches dann gar nicht gefördert wird.
Hat hier schon jemand Erfahrungen gemacht?
Frag doch mal den Steuerberater deines vertrauens. Der hat da bestimmt mehr Infos und sogar eine Auflistung der geförderten Fahrzeuge. Ich denke mal das es eh schwierig wird. Die Altbekannten Hersteller aus Deutschland die oft in Fuhrparks gefahren werden, haben soweit ich es weiß, kein Fahrzeug was da in Frage käme. Gute Hybride haben nur die Asiaten und voll elektrisch gibt es eigentlich, mal von Tesla (USA) abgesehen nur den Nissan Leaf (JP), Renault ZOE (FR) und evttl. den BMW I3 (DE).
hab ich welche vergessen?
Zitat:
@StephanRE schrieb am 30. April 2019 um 16:13:16 Uhr:
Frag doch mal den Steuerberater deines vertrauens. Der hat da bestimmt mehr Infos und sogar eine Auflistung der geförderten Fahrzeuge. Ich denke mal das es eh schwierig wird. Die Altbekannten Hersteller aus Deutschland die oft in Fuhrparks gefahren werden, haben soweit ich es weiß, kein Fahrzeug was da in Frage käme. Gute Hybride haben nur die Asiaten und voll elektrisch gibt es eigentlich, mal von Tesla (USA) abgesehen nur den Nissan Leaf (JP), Renault ZOE (FR) und evttl. den BMW I3 (DE).
hab ich welche vergessen?
Habe mit meinem Finanzberater gesprochen, der ist der Auffassung, dass die Förderung bei entsprechender Anschaffung über den Zeitraum hinaus geht, sofern das Fahrzeug innerhalb des Zeitraums angeschafft wurde.
Was geförderte Fahrzeuge angeht -> Ich habe ganz konkret den C300de im Blick, welcher ab 15. Mai bestellbar sein soll. Laut den Herstellerinformationen kommt der in Frage für die Förderung (hat 56km rein elektrische Reichweite...)
Im Porsche Forum gibt’s zu der Frage 40km und Ausstattung einen interessanten Thread.
@stephanRE:
Das kann ich nicht bestätigen. Die meisten gängigen Hybride sind z. B. beim vermeintlichen Marktführer Toyota keine Plug-In-Hybride. Nur diese kommen allerdings - bei Erfüllen der bereits hier formulierten Mindestanforderungen - für eine steuerliche Förderung im Rahmen der 0,5%-Regel infrage.
Es gibt Ausnahmen (Toyota Prius Plug-In) aber sonst gibt es eine begrenzte Auswahl bei Kia und Hyundai mit zum Teil extremen Lieferzeiten.
Bei den deutschen Herstellern sieht es m . W. so aus:
Audi: Hybrid-Offensive mit Start Q5, dann A6/A7/A8 (alles noch in 2019)
BMW: 530e und 745 e (verfügbar), 330e (kurzfristig), X3 und X5 (im Vorlauf für Q3/2019)
Mercedes: E 300de und E 300e (verfügbar), C-Klasse, GLC und GLE im Vorlauf 2019)
VW: Passat GTE (vor Einführung), Golf GTE (mit neuen Modell).
Alle diese deutschen Modelle sollten die Rahmenbedingungen der steuerlichen Begünstigung erfüllen, da aufgrund dessen die Batteriekapazität extra noch einmal vergrößert worden ist.
Fazit: ein umfangreicheres Angebot an steuerlich begünstigten Hybriden als bei den deutschen Herstellern gibt es derzeit nicht. Das ist angesichts der Bedeutung des Flottengeschäfts und gewerblicher Zulassungen in Deutschland auch nicht wirklich überraschend.
Kurzes Update:
Habe nun noch zusätzlich meinen Steuerberater konsultiert und dieser meinte auch, dass der Zeitraum der Anschaffung maßgebend ist und die Förderung also dann auch entsprechend über den ursprünglichen Zeitraum hinweg gehen würde.