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Neues Steuervergünstigung für Schwerbehinderte

Themenstarteram 7. Mai 2023 um 9:00

Hallo, ich habe eine Frage und zwar aktuell ist das Auto von meinem Vater mit 50% Steuervergünstigt. Jetzt hat er sich ein neues gekauft, und ich wollte mich Informieren wie man das genau macht. Da das letzte mal schon einige Jahre her ist.

Müssen wir sein altes abmelden, und das neue Zulassen und dann erst mal und dann zum Zoll?

Oder kann man wenn auch weil ja schon alles beim alten hinterlegt ist direkt bei der Zulassungsstelle machen ohne noch zum Zoll zu müssen?

LG

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15 Antworten

https://www.zoll.de/.../steuerverguenstigungen_node.html

Da werden Sie geholfen...

Man beachte den Hinweis:

Die Steuervergünstigung steht nur dem schwerbehinderten Menschen selbst zu. Führt der schwerbehinderte Mensch das Fahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten zur Fortbewegung oder Haushaltsführung des schwerbehinderten Menschen dienen.

Ich weiß zwar nicht, wie das überprüft werden kann, aber ob sich das Risiko für die paar Euro lohnt?

Pkw Steuerbegünstigung: Der Nachlass deines Vaters 50 % Steuerermäßigung beim Pkw hat absolut nichts mit der Zulassungsstelle zu tun. Das alte Auto wird beim Zollamt abgemeldet und das neue Auto angemeldet. Das alte Auto hat daher keine Vergünstigung mehr. Der neue Wagen darf nur vom Schwerbehinderten (Vater) geführt, oder der Vater fährt mit als Beifahrer. Bei Misshandlung geht die Steuerermäßigung verloren und eine deftige Strafe folgt. (Misshandlung kommt raus bei Knöllchen, Unfälle, Unberechtigte Anzeige, Missgunst).

Themenstarteram 7. Mai 2023 um 21:44

Hä was redet ihr hier für Themen, ich stelle hier ne normale Frage und es wird direkt alles verdreht und hingestellt wie man sich das ausmalt oder was. Ich möchte hier keinem was unterstellen aber ich kann mir gut vorstellen das allein wegen meinem Nutzernamen hier jemand zu irgendwelchen sachen beschuldigt wird? Wo habe ich in meiner Frage erwähnt das jemand anderes das Auto führen wird?

Das ist echt unter aller Sau, das man bei einer normal vernünftig gestellten Frage direkt mit was negativem daherkommt. Nicht jeder denkt bei Steuern gleich den Staat auszunutzen. Ich finde das echt Unverschämt und Rassistisch. Ich glaube bei einem Martin oder Michael wären solche Kommentare nicht aufgetaucht.

Hallo @kurde2005 , auch bei einem "Martin" oder "Michael" wären solche Kommentare gekommen.

Das geht hier quer durch alle Bereiche in dem Forum.

Egal um welche "einfache Frage" es geht, es wird fast immer alles in Frage gestellt und ab der 2. Seite geht es schon gar nicht mehr um das eigentliche Thema. Echt schade daß dadurch alles zerrissen wird und viele die wirklich helfen wollen so in den Hintergrund gedrückt werden daß sie gar nichts mehr schreiben oder sich hier abmelden.

Also, nimm es nicht persönlich, die Menschheit ist einfach so.

Echt jetzt ?????????? Also PeterBH hat den passenden Link und einen "praktische" Hinweis eingestellt und der h.schmidt hat die Differenzierung zwischen Zulassung und Zoll thematisiert und jedenfalls für mein Dafürhalten, einen gutgemeinten Ratschlag gegeben. Und das kriegst Du in den "Rassistischen" Hals?

Na dann hoffe ich mal das der Tipp von mir nicht auch in irgendeiner Weise "rechts" eingeordnet wird..... Die Beantragung der Steuerbefreiung geht mittlerweile per Email. Den passenden Vordruck kann Mann/Frau/Diverses (die Reihenfolge der Auflistung ist zufällig und bildet keine Wertschätzung ab) beim zuständigen Zollamt angefordert werden. Ausfüllen und per Mail zurück an zoll@....... Es kommt eine Antwort in Form einer Ticketnummer und fertig. Sollte das Kennzeichen vom alten auf den neuen Pkw "mitgenommen" worden sein ist es noch einfacher. Den früher notwendigen Stempel "Kfz-Steuerbefreit nach § blablabla" im Kfz-Schein braucht es nicht mehr da die Rennleitung mittlerweile die Info im Fall einer Kontrolle abrufen kann.

Zitat:

@Bohli schrieb am 8. Mai 2023 um 15:31:21 Uhr:

Echt jetzt ??????????

Richtig, die beiden obigen geben dem TE Hinweise die er sucht.

Aber, irgendwie sind hier Beiträge verschwunden die auf die Frage des TE gar nicht eingingen und ich sage es mal einfach so, mit Steuerbetrug und nicht berechtigtem Fahren beschrieben wurden.

Auch sonst war die Wortwahl so na, na.

Ok dann bin ich raus, denn die verschwundenen Beiträge kenn ich nicht. Ich war nur verwundert ob der Reaktion auf die von mir genannten Beiträge.

@kurde2005 : Ich weiß leider nicht, welche Beiträge verschwunden sind und ob du dich zu Recht darüber aufregst.

Mein Hinweis (wie auch der beim nachfolgenden Beitrag) erfolgte, weil die mit der Steuervergünstigung verbundene Einschränkung von den meisten Nutzern überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wird. Ist in der Praxis allerdings ohnehin nicht zu kontrollieren.

Warum sind das nur 50 % Vergünstigung ? Hat das was mit dem SB Grad zu tun ? Ich frage, weil ich aktuell auf der Suche nach was größerem bin und ich das auch wieder beantragen muss. Unsern Caddy fahre ich schon seit ca 8 Jahren. Da vergißt man das wieder, wie es läuft.

Jedenfalls zahlen wir gar keine KFZ Steuer.

Kurz gesagt, Steuerbefreiung für Ausweise mit dem Merkzeichen H, BL oder aG.

Ermäßigung wenn der Ausweis einen orangenen Flächenaufdruck hat.

Quelle:

https://www.buzer.de/3a_Kfz-Steuer-Gesetz.htm

Hat man zB. nur ein "G" im Ausweis sind es 50% Ermäßigung

Zitat:

@iris146 schrieb am 25. Mai 2023 um 22:03:30 Uhr:

Warum sind das nur 50 % Vergünstigung ? Hat das was mit dem SB Grad zu tun ? Ich frage, weil ich aktuell auf der Suche nach was größerem bin und ich das auch wieder beantragen muss. Unsern Caddy fahre ich schon seit ca 8 Jahren. Da vergißt man das wieder, wie es läuft.

Jedenfalls zahlen wir gar keine KFZ Steuer.

der Grad der Behinderung spielt keine Rolle, sondern es kommt nur auf das zusätzliche Merkzeichen an

 

Der Grad der Behinderung muss mindestens 60% Betragen

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