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Neues von der Abgasfront

Mercedes GLK X204
Themenstarteram 3. März 2018 um 13:39

Momentan kein direktes GLK-Problem aber ein allgemeines Dieselfahrerproblem.

Ein aufrechter Badener hat dem Landratsamt des Rhein-Neckarkreises getrotzt.

Der Amerocfahrer (VW) kam der Aufforderung von VW nicht nach und ließ sich das Softwareupdate nicht aufspielen. Nach der 18 monatigen "Umrüstfrist" wurde das Fahrzeug im Dezember 2017 vom Landratsamt des Rhein-Neckarkreises zwangsabgemeldet, zwangsstillgelegt. Mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die Zwangsstillegung bekam der Amerocfahrer im Februar Recht,

Das Gericht hob die Stilllegung auf.

Dieser auf den ersten Blick verbraucherfreundlichen Entscheidung liegen jedoch einige Besonderheiten zu Grunde.

Der Amerocfahrer führt einen zivilrechtlichen Prozeß gegen VW und seinen VW Händler auf Schadenersatz weil er sich geschädigt fühlt. Das Gericht gab der Argumentation des Kläger recht, dass in dem Zivilrechtsprozess Gutachter tätig werden und eine aufgespielte Reparatursoftware eine Prüfung des Klagegrundes (Manipulationsoftware) unmöglich machen würde.

Vor diesem Hintergrund sei das Aufspielen der neuen Software dem Kläger nicht zumutbar und (Hier handelt das Gericht konsequent) es gäbe keinen typischen Fall einer Betriebsuntersagung wie mangelnde Verkehrssicherheit usw. Die Funktions und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges sei nicht beeinträchtigt und es ginge deshalb keine erhöhte Gefahr von dem Fahrzeug aus.

Die Luftreinhaltung sei zwar ein hohes allgemeines Gut, jedoch ginge von einem einzelnen Fahrzeug keine konkrete und unmittelbare Gefahr für dieses Gut aus. Auch zeige das zögerliche Verhalten der Behörde, die Manipulation sei schließlich schon seit 2015 bekannt und in diesem Zeitraum sei recht wenig geschehen, dass eine Dringlichkeit, die einen Sofortvollzug rechtfertigen würde, nicht gegeben sei.

Somit darf der Amerocfahrer bis zum Entscheid seiner Zivilklage mit seinem nicht geupdateten KFZ auf öffentlichen Straßen fahren.

Ein löbliches Urteil, denn hier wird behördlichem Obrigkeitshandeln im Interesse der Autoindustrie, nicht wie so oft, zu Lasten der Verbraucher ein Riegel vorgeschoben, aber auch ein Urteil, das nicht generell bei Softwareupdateverweigerung und der damit einhergehenden möglichen Zwangsstilllegung durch Behörden herangezogen werden kann.

Für die Zukunft und deren Unabwägbarkeiten bezüglich der MB Software sollte man sich den Namen des Anwaltes Ralf Stoll merken.

Quadrigarius

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. März 2018 um 13:39

Momentan kein direktes GLK-Problem aber ein allgemeines Dieselfahrerproblem.

Ein aufrechter Badener hat dem Landratsamt des Rhein-Neckarkreises getrotzt.

Der Amerocfahrer (VW) kam der Aufforderung von VW nicht nach und ließ sich das Softwareupdate nicht aufspielen. Nach der 18 monatigen "Umrüstfrist" wurde das Fahrzeug im Dezember 2017 vom Landratsamt des Rhein-Neckarkreises zwangsabgemeldet, zwangsstillgelegt. Mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die Zwangsstillegung bekam der Amerocfahrer im Februar Recht,

Das Gericht hob die Stilllegung auf.

Dieser auf den ersten Blick verbraucherfreundlichen Entscheidung liegen jedoch einige Besonderheiten zu Grunde.

Der Amerocfahrer führt einen zivilrechtlichen Prozeß gegen VW und seinen VW Händler auf Schadenersatz weil er sich geschädigt fühlt. Das Gericht gab der Argumentation des Kläger recht, dass in dem Zivilrechtsprozess Gutachter tätig werden und eine aufgespielte Reparatursoftware eine Prüfung des Klagegrundes (Manipulationsoftware) unmöglich machen würde.

Vor diesem Hintergrund sei das Aufspielen der neuen Software dem Kläger nicht zumutbar und (Hier handelt das Gericht konsequent) es gäbe keinen typischen Fall einer Betriebsuntersagung wie mangelnde Verkehrssicherheit usw. Die Funktions und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges sei nicht beeinträchtigt und es ginge deshalb keine erhöhte Gefahr von dem Fahrzeug aus.

Die Luftreinhaltung sei zwar ein hohes allgemeines Gut, jedoch ginge von einem einzelnen Fahrzeug keine konkrete und unmittelbare Gefahr für dieses Gut aus. Auch zeige das zögerliche Verhalten der Behörde, die Manipulation sei schließlich schon seit 2015 bekannt und in diesem Zeitraum sei recht wenig geschehen, dass eine Dringlichkeit, die einen Sofortvollzug rechtfertigen würde, nicht gegeben sei.

Somit darf der Amerocfahrer bis zum Entscheid seiner Zivilklage mit seinem nicht geupdateten KFZ auf öffentlichen Straßen fahren.

Ein löbliches Urteil, denn hier wird behördlichem Obrigkeitshandeln im Interesse der Autoindustrie, nicht wie so oft, zu Lasten der Verbraucher ein Riegel vorgeschoben, aber auch ein Urteil, das nicht generell bei Softwareupdateverweigerung und der damit einhergehenden möglichen Zwangsstilllegung durch Behörden herangezogen werden kann.

Für die Zukunft und deren Unabwägbarkeiten bezüglich der MB Software sollte man sich den Namen des Anwaltes Ralf Stoll merken.

Quadrigarius

13 weitere Antworten
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13 Antworten
am 3. März 2018 um 21:55

Amarok

Themenstarteram 4. März 2018 um 0:16

@kandidatnr2

Danke für die Richtigstellung!

Aber ich schreibe den Artikel jetzt nicht neu. Gott sei Dank, und das beweist Du mit Deinem Hinweis am Besten, versteht wirklich jeder welches Auto gemeint ist.

quadrigarius

Der 3 Liter V6 im

Glk ist ja betroffen, hat da wer schon die kostenlose Software von Mercedes aufspielen lassen ?

Themenstarteram 12. März 2018 um 17:09

@viktorke

Ich habe den 3,5 cdi v6. meine Werkstatt hat mich nicht informiert,

Weißt DU näheres

quadrigarius @

Hab einen Bericht gelesen, das die OM 642 Motoren betroffen wären und ein Softwareupdate im Wert von 70€ würde von MB übernommen werden.

Man sollte in die Werkstatt und das Thema ansprechen, darauf hin wird geprüft und ein Update aufgespielt. Mehr Infos wären nicht angegeben.

Hallo Leute,

habe heute ein Schreiben von der KBA erhalten.

Sofwareupdate freiwillige Kundendienstmaßnahme...

giebt es oder gabs Probleme danach ??

OM642 V6

Der FRED ist Uralt! Und deine Frage ist doch in unzähligen anderen Fäden beantwortet oder zu stellen!

Zitat:

@crumb1 schrieb am 30. August 2019 um 10:55:01 Uhr:

Der FRED ist Uralt! Und deine Frage ist doch in unzähligen anderen Fäden beantwortet oder zu stellen!

eben uralt.... (März 2018) ;-)

ich wüsste gern stand Heute und MB

ob es was neueres giebt

mfg

bradlershof

Ja dann les doch die anderen Threads hier...sollte doch nicht so schwer sein, das hinzukriegen

am 30. August 2019 um 21:05

Wir hatten gestern nen Brief vom Kraftfahrtbundesamt bekommen, dass für unseren GLK 250 Cdi (Euro 5) ein kostenloses und freiwilliges Softwareupdate seitens des Herstellers angeboten wird. Wir werden das natürlich nicht machen lassen!

Zitat:

@ML freak2003 schrieb am 30. August 2019 um 23:05:54 Uhr:

Wir hatten gestern nen Brief vom Kraftfahrtbundesamt bekommen, dass für unseren GLK 250 Cdi (Euro 5) ein kostenloses und freiwilliges Softwareupdate seitens des Herstellers angeboten wird. Wir werden das natürlich nicht machen lassen!

Willkommen im Club :-)

Und warum nicht ?

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