1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. XC90 2, S90 2, V90 2
  6. Neufahrzeug XC90 in Werkstatt aber bin nicht mobil :-(

Neufahrzeug XC90 in Werkstatt aber bin nicht mobil :-(

Volvo
Themenstarteram 29. Januar 2019 um 6:56

Hallo liebe Volvo Gemeinde,

ich hab hier mal eine Verständnisfrage....

Mein recht neuer XC90 (Neufahrzeug, 10 Mon. alt.) muss nun schon zum 2.Mal

ausserplanmäßig in die Werkstatt.

Ein Turboladerschlauch muss gewechselt werden....

Nun zu meiner Geschichte:

Die Abgassystem-Kontrollleuchte leuchtete am gestern Morgen auf dem Weg zur Arbeit (30km von zu Hause) auf, ich dann direkt zum nächsten Volvo-Vertragshändler gefahren, der hat den Wagen ausgelesen und gesagt das ein Turboladerschlauch defekt ist und gewechselt werden müsse.

Ok, den bestellt er und hat mich morgen früh zur Reparatur gebeten.

Ich soll den Wagen um 8h vorbeibringen und kann ihn um 14h wieder abholen.

Soweit so gut....

Nun bin ich morgen um 8h da und dann ????

Wie bleibe ich mobil, sprich wie komme ich dann zur Arbeit ?

Die Volvo-Assistance nimmt sich dem Fall nicht an, da es eine geplante Reparatur ist und die Assistance nur bei Pannen hilft....

Die Werkstatt kann mir einen Werkstattwagen zur Verfügung stellen, möchte dafür aber 50€ haben.

 

Das alles deckt sich nicht mit meinem Verständnis vom absoluter (kostenloser) Mobilität im Schadensfall während der Garantie.

Hat da einer einen Tipp für mich ?

 

Viele Grüße

Daniel

 

Beste Antwort im Thema

Absolute Mobilität gibt es nicht. Aus der Gewährleistung (und das nur gegenüber dem Händler, der das Fahrzeug verkauft hat) ergibt sich allenfalls eine Erstattung der Kosten für den Hin- und Rückfahrt zur Werkstatt. Anspruch auf einen Leihwagen gibt es nicht automatisch.

Garantie wird i.d.R. über Gewährleistungsansprüche hinaus direkt vom Hersteller gewährt und kann bei allen Vertragspartnern eingefordert werden. Da gibt es die Mobilitätsgarantie (Assistance), die ähnlich wie die Schutzbriefe der Autoclubs gestrickt sind (meist auch von denen abgewickelt werden) und nur bei Pannen oder Unfällen greifen, wo der Wagen nicht mehr fahrfähig ist. Weiterhin kann man als Baustein bei den Full-Service-Verträgen den Ersatzwagen mit einrechnen lassen, dann gibt es den auch immer dazu, auch bei Inspektionen.

Manche Händler gewähren ihren Kunden auch kostenlose Ersatzwagen, wenn das Auto bei ihnen gekauft wurde.

Ebenfalls versucht manche Werkstatt einen Fall zu konstruieren, wo das Auto zwar noch fährt, aber der Defekt die ordnungsgemäße Benutzung verhindert oder Folgeschäden nach sich ziehen würde. Dann kann eine Abrechnung über die Assistance trotzdem möglich sein, muss der Händler aber begründen.

Falls was nicht korrekt sein sollte oder ich was vergessen habe, entschuldige ich mich. Bin ja nur Fahrer und weder Anwalt noch im Autoverkauf angestellt. ;)

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten

Hi Daniel

 

Ich kann dir nur sagen, wie es bei uns in der Schweiz ist.

 

1. Mobilitätsgarantie greift nur, wenn das Auto abgeschleppt werden muss.

2. Gem. Garantierichtlinien muss die gesamte Reparaturdauer einer von Volvo vorgegebener Festzeit von mindestens 2h entsprechen. Dann kann der Händler den Leihwagen über die Garantie abwickeln.

3. Alle, die immer einen kostenlosen Leihwagen bei Garantiearbeiten erhalten, haben einfach Glück, dass der Händler zusätzlich noch Geld ausgibt. Denn ihm bezahlt sonst niemand den Leihwagen.

 

Hast du das denn nicht vor Ort direkt geklärt?

 

Liebe Grüsse

Peter

Absolute Mobilität gibt es nicht. Aus der Gewährleistung (und das nur gegenüber dem Händler, der das Fahrzeug verkauft hat) ergibt sich allenfalls eine Erstattung der Kosten für den Hin- und Rückfahrt zur Werkstatt. Anspruch auf einen Leihwagen gibt es nicht automatisch.

Garantie wird i.d.R. über Gewährleistungsansprüche hinaus direkt vom Hersteller gewährt und kann bei allen Vertragspartnern eingefordert werden. Da gibt es die Mobilitätsgarantie (Assistance), die ähnlich wie die Schutzbriefe der Autoclubs gestrickt sind (meist auch von denen abgewickelt werden) und nur bei Pannen oder Unfällen greifen, wo der Wagen nicht mehr fahrfähig ist. Weiterhin kann man als Baustein bei den Full-Service-Verträgen den Ersatzwagen mit einrechnen lassen, dann gibt es den auch immer dazu, auch bei Inspektionen.

Manche Händler gewähren ihren Kunden auch kostenlose Ersatzwagen, wenn das Auto bei ihnen gekauft wurde.

Ebenfalls versucht manche Werkstatt einen Fall zu konstruieren, wo das Auto zwar noch fährt, aber der Defekt die ordnungsgemäße Benutzung verhindert oder Folgeschäden nach sich ziehen würde. Dann kann eine Abrechnung über die Assistance trotzdem möglich sein, muss der Händler aber begründen.

Falls was nicht korrekt sein sollte oder ich was vergessen habe, entschuldige ich mich. Bin ja nur Fahrer und weder Anwalt noch im Autoverkauf angestellt. ;)

Anspruch auf einen Leihwagen hast du m.E. nicht, es sei denn du hast mit z.B. Volvo-Pro-Modulen upgegradet. Mein :) nimmt 30 € für einen Leihwagen, einfaches holen/bringen der Person zur Werkstatt ist oft jedoch aus Kulanz kostenlos möglich.

Auch ein Punkt, wo z.B. Care by Volvo einen kleinen Vorteil hat....

Themenstarteram 29. Januar 2019 um 7:55

So,

nun mal eben mit der Volvocar Germany GmbH telefoniert.

 

Ich soll die Rechnung (50€) für den Werkstattwagen einreichen, sieht gut aus das ich sie wiederbekomme.

 

Ansonsten bin ich aufgeklärt worden wie ich mich in o.g. Fall hätte verhalten müssen, das ich über die Assistance kostenlos mit entsprechenden Ersatzfahrzeug mobil geblieben wäre.

Hätte Volvo zwar viele Hundert Euro mehr gekostet, aber genau das ist so gewollt.

Irre, oder ?

Und was hat Volvo da empfohlen?

am 29. Januar 2019 um 8:05

Zitat:

@Dingens schrieb am 29. Januar 2019 um 09:02:47 Uhr:

Und was hat Volvo da empfohlen?

Auto abstellen, per OnCall Abschlepper rufen und sich einschleppen lassen.

Zitat:

@Nuckelpinne schrieb am 29. Januar 2019 um 08:55:23 Uhr:

So,

nun mal eben mit der Volvocar Germany GmbH telefoniert.

 

Ich soll die Rechnung (50€) für den Werkstattwagen einreichen, sieht gut aus das ich sie wiederbekomme.

...

Das ist dann Kulanz von Volvo, auf freiwilliger Basis. Auto einfach stehen und abschleppen lassen ist auch eine Möglichkeit, da wird der Abschleppdienst jedoch oft etwas doof gucken, wenn man wegen einer Kontrollleuchte anruft... ;)

Klassiker - seit Jahren über alle Marken.

Da muss ich sagen, war bei meinem Vorgänger Jeep zumindest der Service besser. Wenn am Wagen etwas war, wurde dieser bei mir im Büro abgeholt, ein Leihwagen hingestellt und später wieder umgetauscht. Und das, obwohl die Werkstatt 50km entfernt war. Nur habe ich auch Verständnis für die Händler, welche auch irgendwie etwas verdienen müssen.

Zitat:

@stelen schrieb am 29. Januar 2019 um 09:05:42 Uhr:

Zitat:

@Dingens schrieb am 29. Januar 2019 um 09:02:47 Uhr:

Und was hat Volvo da empfohlen?

Auto abstellen, per OnCall Abschlepper rufen und sich einschleppen lassen.

Mach ich auch nur noch so, wenn etwas ist.

Mein aktueller Stand letztes Jahr 1 Woche in der Werkstatt.

Fehler im Kabelbaum...

So hat mich Mercedes Mobil gehalten.

Hängt aber auch von der Werkstatt ab. Meine hat mir noch nie einen Leihwagen in Rechnung gestellt, weder bei was außerplanmäßigen noch bei der regulären Inspektion

Zitat:

@Haeken schrieb am 29. Januar 2019 um 09:21:54 Uhr:

Da muss ich sagen, war bei meinem Vorgänger Jeep zumindest der Service besser. Wenn am Wagen etwas war, wurde dieser bei mir im Büro abgeholt, ein Leihwagen hingestellt und später wieder umgetauscht. Und das, obwohl die Werkstatt 50km entfernt war. Nur habe ich auch Verständnis für die Händler, welche auch irgendwie etwas verdienen müssen.

Ich habe ein wenig das Gefühl, dass die Leistungen des Händlers (Verkäufers) mit denen des Herstellers vermengt werden.

Die (immer freiwillige) Garantie des Herstellers umfasst - vermutlich nicht nur bei Volvo - in keinem mir bekannten Fall einen kostenlosen Ersatzwagen ab. Da die Garantiebedingungen von den Herstellern weitesgehend frei gestaltet werden können (da ja nur eine freiwillige Leistung und nicht gesetzlich vorgeschrieben) muß man sich damit abfinden. Einen Grund zur Beschwerde sehe ich darin nicht.

Etwas anders ist es da mit den Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer als Vertragspartner. Da existieren gesetzlich geregelte Gewährleistungsansprüche, die der Verkäufer nicht frei gestalten kann. Dazu gehört auch, dass "Der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen" hat. Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall gehören aber definitiv NICHT dazu; die sind vom Verkäufer nur dann zu tragen, wenn die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch gegeben sind, also in erster Linie bei einem Verschulden...

Das habe ich damit nicht gemeint. Ich habe darauf hinweisen wollen, dass der Händler kulanter war, es aber nicht seine Pflicht war. Beim Hersteller (Jeep / Volvo) war/ist es genau anders herum, wie ich es selbst erfahren habe. Eine Pflicht zu einem kostenlosen Leihwagen sehe ich sowohl beim Händler wie auch beim Hersteller nicht, ohne dieses explizit mit denen im Vorfeld verhandelt zu haben.

Ich hatte da auch Deinen, @Haeken Beitrag im Zusammenhang mit der Aussage des TE "Das alles deckt sich nicht mit meinem Verständnis vom absoluter (kostenloser) Mobilität im Schadensfall während der Garantie." gesehen. Es ist aber genau so, wie Du schreibst. Beide - Händler und Hersteller - sind nicht in der Pflicht, und der eine kann die Kür besser, als der andere. Mein :) war bei der Kür schon immer führend, auch ohne inzwischen im Wartungspaket enthaltene Ersatzwagenzusage.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. XC90 2, S90 2, V90 2