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Neufahrzeugnutzung durch Händler vor Übergabe

Themenstarteram 24. Februar 2024 um 13:45

Gestern habe ich zufällig gesehen, dass ein Mitarbeiter meines Händlers mit - höchstwahrscheinlich - meinem als Neufahrzeug gekauften Motorrad über das Betriebsgelände gefahren ist. Die Übergabe ist noch nicht erfolgt.

Nach meiner Kenntnis sind lediglich notwendige Überführungs- und Testfahrten zulässig, ohne dass die Neufahrzeug-Eigenschaft entfällt. Überführungsfahrten gibt es in aller Regel bei Motorrädern nicht, somit bleiben eigentlich nur noch Testfahrten, die vor Übergabe eines Neufahrzeugs erlaubt sein können: Ist es üblich oder sogar vom Hersteller vorgeschrieben, dass der Händler - auch ohne Nachfrage beim Kunden - eine Testfahrt macht?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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86 Antworten

Den Händler ansprechen und den Tachostand ablesen.

Vermutlich Testfahrt. Vielleicht muss der Motor auf Betriebstemperatur gebracht werden, um Abgaswerte zu prüfen? Und bei einer Testfahrt können ungewöhnliche Geräusche auffallen, die noch behoben werden müssen, wie Schrauben nachziehen, etc.

Frag bei der Übergabe doch mal nach, woher die km auf dem Tacho herkommen.

Wieviel km werden den auf dem Betriebsgelände eines Motorrad Händler wohl zusammen kommen.

Oder sind es am Ende nur ein paar Meter?

Zitat:

@pido schrieb am 24. Februar 2024 um 14:52:39 Uhr:

Wieviel km werden den auf dem Betriebsgelände eines Motorrad Händler wohl zusammen kommen.

Oder sind es am Ende nur ein paar Meter?

Das hab ich mich auch gerade gefragt. Auspassen muss man heute natürlich. Man kann es aber auch übertreiben, zumal der TE nur vermutet, dass es seine Karre war.

Und warum fragt man nicht direkt nach, wenn man so was sieht und vermutet.

Da Du das Teil noch nicht bezahlt hast, ist es noch nicht deine

Der Tacho wird vor der Übergabe ohnehin wieder zurückgedreht. Also kein Grund zur Panik. Das machen alle Hersteller so. Auch Serienfahrzeuge werden stichprobenartig rausgezogen und für längere Strecken ohne Erstzulassung viele Kilometer probegefahren. Wenn alles o.k. war wird der Tacho zurückgedreht und das Fahrzeug geht normal in den Vertrieb. Kann man mit leben oder sich den Blutdruck hochpumpen.

Beim nächsten Neufahrzeugkauf dem Händler sagen dass das Motorrad nur geschoben werden darf. Sachen gibt`s...

am 24. Februar 2024 um 14:15

Hiernach darf ein Neuwagen (gilt auch für Motorräder) bis zu 100 "ungeklärte" km haben (KLICK)

Themenstarteram 24. Februar 2024 um 14:17

Danke für Eure Antworten!

Das Gelände ist schon recht groß, ca. 3 Fußballfelder.

Nachfragen konnte ich nicht direkt, da ich auf dem Nachbargrundstück war und wegen des Zauns und der Abmessungen des Grundstücks ca. drei Minuten gebraucht hätte, um zur Halle zu gelangen, außerdem unter Termindruck stand. Werd ich bei Übergabe nachholen.

Dass es noch nicht meine ist, ist unerheblich. Gekauft ist ein Neufahrzeug, und in diesem Fall darf der Händler mit dem Moped nahezu nichts machen, bevor er es übergibt, da es sonst ruckzuck kein Neufahrzeug mehr ist.

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Und das weiß du jetzt woher so genau? Ich halte das für Blödsinn. Die werden die Karre bestimmt nicht schieben, wenn sie z.B. auf diesem großen Grundstück die Halle wechseln wollen.

Themenstarteram 24. Februar 2024 um 14:25

Darauf zielt letztlich meine Frage ab: Was macht der Händler üblicherweise zwischen Anlieferung und Übergabe an den Kunden mit dem Motorrad?

am 24. Februar 2024 um 14:31

Er wird vor der Übergabe an den Kunden eine Sichtinspektion durchführen, um eventuelle Schäden, die beim Transport entstanden sind, zu erkennen. Dann wird er noch eine Aufbereitung durchführen, schließlich will der Kunde ein blank geputztes Fahrzeug übernehmen. Und wenn der Händler das Fahrzeug zu Werbezwecken ausstellt, können noch Fahrten zwischen Garage, Werkstatt und Ausstellungsraum zustandekommen.

Zitat:

@Lobotomie schrieb am 24. Februar 2024 um 15:25:45 Uhr:

: Was macht der Händler üblicherweise zwischen Anlieferung und Übergabe an den Kunden mit dem Motorrad?

Den Tacho wieder zurück drehen, dass der Käufer nichts zu meckern hat.

Und ob es bezahlt ist oder nicht, spielt schon eine Rolle. Denn mit seinem Eigentum kann der Händler schon machen,was er möchte. Wenn Du das Fahrzeug dann nicht kaufen willst wegen 30km auf dem Tacho, ist Wurst. Auch diese Maschine wird er spielend los.

Themenstarteram 24. Februar 2024 um 14:46

Hahaha, beste Antwort soweit :D

Ja, der Händler kann mit seinem Eigentum machen, was er will, allerdings ist die FIN bereits Bestandteil des Vertrags geworden, er ist damit nach Vertrag zur Übergabe genau dieses Motorrads gegen Zahlung verpflichtet. Wenn er mit diesem Moped irgendeinen wie auch immer gearteten Scheiß machen sollte, verletzte er seine primäre Vertragspflicht und machte sich schadensersatzpflichtig, das will er dann vielleicht doch lieber vermeiden.

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