ForumAutoverkauf
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Neukauf mit Inzahlungnahme Gebrauchtwagen ohne gesonderten Vertrag und Sachmängelhaftung

Neukauf mit Inzahlungnahme Gebrauchtwagen ohne gesonderten Vertrag und Sachmängelhaftung

Themenstarteram 23. November 2022 um 9:08

Hallo Zusammen,

ich hoffe es ist das richtige Forum für dieses Thema.

Meine Mutter hat im März 2022 (vor Preiserhöhung im April) einen neuens Fahrzeug gekauft bzw. bestellt und Barzahlung vereinbart.

Ebenso wurde im Kaufvertrag festgehalten, dass ein Gebrauchtwagen in Zahlung genommen wird (Ankaufgutachten durch Schwacke wurde vom Händler erstellt, jedoch ohne Angabe über Vorschäden (Nicht bekannt) – dieser Schaden wurden jedoch bei Kauf benannt.

Nachdem der Wagen jetzt Anfang Dezember (Unverbindlicher Liefertermin war Juli) geliefert werden soll, gab es jedoch die Info vom Autohaus, dass einige Bestandteile fehlen werden (u.a. Fußsensor für elektrische Heckklappe und großes Soundsystem)

Entgegenkommen des Händler/Honda: 0 – keinen Cent Nachlass, mit dem Hinweis, dass meine Mutter gerne vom Kaufvertrag zurücktreten kann und der Händler den Wagen für mehr direkt weiterverkaufen kann.

Mal davon abgesehen, möchte meine Mutter den Wagen unbedingt haben.

Das größte Problem ist jedoch Folgendes: Da der (Kauf/Verkauf)Vertrag sowohl den Kauf des neuen Honda als auch den Ankauf des Gebrauchtwagen beinhaltet, ("Leistung an Erfüllung statt" § 364 BGB) (Problematisch dabei für den Verbraucher jedoch die Haftungsregel des § 365 BGB, wonach der Verbraucher genau so haften muss, wie bei einem normalen Kaufvertrag)

wurde keine Sachmangelhaftung für den Gebrauchtwagen ausgeschlossen.

Heißt wohl nach neuem Recht: Ist in den nächsten 6 Monaten am Fahrzeug etwas kaputt, muss der Verkäufer dafür haften. Darauf hin hat meine Mutter den Händler gefragt, ob Sie den Opel privat veräußern könnte. Dies wurde verneint, entweder Rücktritt vom kompletten Kaufvertrag (inkl. Ankauf des Gebrauchtwagens) oder Erfüllung des Kaufvertrages inkl. Ankauf des Gebrauchtwagens.

Welche Möglichkeiten bestehen nun erstmal:

Neuen Wagen nehmen und drauf hoffen, dass die nächsten 6 Monate nichts am Opel kaputt geht (Insofern die 6 Monate Haftung des Privatverkäufers überhaupt zum Tragen kommen

oder

Rücktritt vom Kaufvertrag, dadurch natürlich auch kein neues Auto, jedoch keine Haftungsgefahr

Besten Dank vorab und viele Grüße

Ähnliche Themen
36 Antworten

im Einvernehmen mit dem Honda-Händler die Gewährleistung nachträglich ausschließen. Beide unterschreiben den Passus und fertig.

Ist aber eigentlich normal und in jedem Ankaufvertrag eines Autohauses sowieso enthalten. Wundert mich, wenns bei dir anders ist.

Ich würde mit so einem Händler, der ein solches Verkaufgebahren an den Tisch legt, keine Geschäfte machen wollen. Einfach aus Prinzip. Ich würde vom Kaufvertrag zurücktreten, den Opel behalten und mir einen anderen Händler suchen. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

Es ist eigentlich unüblich, dass der Privatverkäufer gegenüber einem Autohändler in der Sachmangelhaftung steht.

Ausnahme, arglistig verschwiegene Mängel.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 23. November 2022 um 10:18:24 Uhr:

 

Ich würde mit so einem Händler, der ein solches Verkaufgebahren an den Tisch legt, keine Geschäfte machen wollen.

Nein, ich auch nicht..

Aber..

..in der jetzigen Situation ist nicht der Kunde König, sondern Bittsteller.

Daher kann ich mir gut vorstellen dass der Händler dir durchaus noch andere Steine in den Weg legen wird. Er hat es deutlich gesagt, er bekäme mehr für den Wagen.

Ich kann mir allerdings auch nicht vorstellen, dass du für den Opel Sachmängelhaftung geben musst. Der Wagen wird dem Händler verkauft, und DER verkauft den weiter. Sollte der Händler VOR dem weiterverkaufen jedoch nicht angegebene Mängel feststellen ..??..

Da sollte aber nochmal ein Profi drauf antworten.

Gruß Jörg.

Grundsätzlich ist auch ein privater Verkäufer in der Sachmängelhaftung. Aber die Autohäuser benutzen ja auch vorgefertigte Verträge und da wird das eigentlich immer ausgeschlossen. Welcher Privatmann würde denn sein Auto da sonst in Zahlung geben?

Die werden aber ohnehin meist gleich weiterveräußert an Aufkäufer, gehen nach Afrika oder sonstwohin und kein Mensch interessiert sich mehr dafür.

Stimmt, der Kunde ist zur Zeit Bittsteller. Und wenn man ein neues Auto braucht, muß man die Kröte wohl schlucken. Ist es abe rnicht eilig und der alte Wagen ist noch in Ordnung, würde ich da nicht mitmachen und den alten einfach weiterfahren.

Themenstarteram 23. November 2022 um 12:45

Hallo Zusammen,

danke für ihre Rückmeldungen. Meine Mutter hatte schon Magenschmerzen und hat jetzt einen Anwalt kontaktiert. Dieser gab die folgende Rückmeldung:

"Wenn kein gesonderter Ankaufvertrag vorliegt, dann haften Sie auf Gewährleistung über die volle Distanz von 2 Jahren, auch bei einem Gebrauchtwagen mit Verkauf an einen Händler). Sie sollten daher unbedingt noch einen (An)Kaufvertrag mit Gewährleistungsverzicht abschließen."

So viel also dazu. Mail an den Händler ist raus, wir sind gespannt wie die Reaktion ausfallen wird. Ich gebe Bescheid!

Meine Vermutung: Er wird sich weigern, den Vertrag nachträglich zu ändern und den Gewährleistungsausschluß mit aufzunehmen.

Denn er weiß: Ohne den Ausschluß tritt deine Mutter vom Kaufvertrag zurück, das Auto wird frei und er kann es für mehr Geld an einen anderen Interessenten verkaufen.

So aus ganz dunkler Erinnerung: Beim Verkauf/Inzahlunggabe von Privat an Händler geht der BGH von einem stillschweigenden Gewährleistungsausschluss aus. Gab vor gefühlt 100 Jahren mal eine entsprechende BGH-Entscheidung.

Ich meine, sowas auch mal gehört zu haben. Aber will man sich drauf verlassen? Ggf. einen Rechtsstreit führen deswegen?

Es ist höchst unwahrscheinlich, dass ein Händler im Nachhinein den privaten Kunden in die Gewährleistung nimmt, aber nicht unmöglich.

Mit RS-Versicherung im Genick? Aber immer doch, wovon sollen sonst die Anwälte leben?

Die BGH-Entscheidung ist aus 1982, diese hier ist neuer:

Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29.06.2020 - 3 U 105/19

Treffen sich zwei Anwälte:

Na, wie gehts dir?

Schlecht, ich kann nicht klagen...

Die Sorge der Anwälte über ausbleibende Mandanten in allen Ehren, aber es kostet ja nicht nur die RSV Geld, sondern einen selber auch Zeit und Aufwand.

ABer ich bin da voreingenommen, weil ich mit so einem Händler eh keine Geschäfte machen wollen würde.

Leider (oder Gott sei Dank, je nach Sichtweise) läuft nicht jeder Kauf perfekt, dazu gibt es einfach zu viele Gauner. Und so hat man oft genug nur die Wahl, Zeit und Aufwand zu investieren oder sich lange zu ärgern.

Themenstarteram 23. November 2022 um 16:43

N’Abend Zusammen, ein kurzes Gespräch kann Wunder bewirken: Der Händler wird bei Übergabe einen Ankaufvertrag aufsetzen mit allen Entbindung von Gewährleistung und Co, das wäre ja selbstverständlich ;)

So einfach kann es gehen :D

Na klar ist das selbstverständlich. Und euer Gebrauchter steht kurze Zeit später mit einer "leichten" Gewinnmarge wieder zum Verkauf.

Ja, bam redn kummand dleut zsam. :p.

Und fürs nächste Mal:

Immer gleich schriftliche Verträge für Ankauf und Verkauf machen. Dann erübrigt sich das Thema im Nachgang. Und jeder weiß genau, woran er ist.

Wie schnell sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (und somit die Verhandlungspositionen von Käufer und Verkäufer) ändern können, kann man ja aktuell gerade sehr gut sehen. Da will man nicht auf good-will des Vertragspartners angewiesen sein.

Der Verkäufer hat hier sehr fair und professionell reagiert. Ohne jeden Blick auf einen schnellen Euro. :).

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Neukauf mit Inzahlungnahme Gebrauchtwagen ohne gesonderten Vertrag und Sachmängelhaftung