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Neuling benötigt Hilfe mit digitalem Tachograph

Themenstarteram 18. Oktober 2012 um 10:49

Hallo zusammen,

ich bin Neuling auf diesem Gebiet und bräuchte dringend Hilfe in Sachen Bedienung des digi. Tachographen. Es hat sich endlich ein Unternehmer gefunden der mich ( mit 0km Fahrpraxis ) Nebenberuflich angestellt hat. Bei diesem Unternehmer kann ich 2-3 mal die Woche eine 200km Tour fahren. Ich finde das ist genau richtig zum anfangen bzw. lernen. Soweit so gut. Nur bin ich mit der Bedienung des digi. Tachos nicht vertraut.

Muss ich jedesmal wenn ich fahre ( z.b: Dienstag Abend, 18:00 Uhr fahre ich los ) die Zeit zwischen den Fahren nachtragen, oder reicht es wenn ich nur die Karte einstecke?

Beispiel:

1. Fahrt Dienstag 18:00 Uhr --> Rückkehr Dienstag 21:00 Uhr

2. Fahrt Mittwoch 18:30 Uhr --> Rückkunft Mittwoch 21:30 Uhr

muss ich die Zeit zwischen diesen Schichten ( Di. 21:00 Uhr bis Mi. 18:30 Uhr )nachtragen, wenn ja wie??

Sorry für die vielen Fragen, aber ich möchte nichts verkehrt machen.

Danke schonmal für eure Hilfe.

MfG

Beste Antwort im Thema

Bitte schön

 

Einfacher gehts aber mit jeweils einer bescheinigung vom Unternehmer über die Tage an denen du nicht gefahren bist.

28 weitere Antworten
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28 Antworten
am 18. Oktober 2012 um 11:17

Zitat:

Original geschrieben von A4-Pilot

Hallo zusammen,

ich bin Neuling auf diesem Gebiet und bräuchte dringend Hilfe in Sachen Bedienung des digi. Tachographen. Es hat sich endlich ein Unternehmer gefunden der mich ( mit 0km Fahrpraxis ) Nebenberuflich angestellt hat. Bei diesem Unternehmer kann ich 2-3 mal die Woche eine 200km Tour fahren. Ich finde das ist genau richtig zum anfangen bzw. lernen. Soweit so gut. Nur bin ich mit der Bedienung des digi. Tachos nicht vertraut.

Muss ich jedesmal wenn ich fahre ( z.b: Dienstag Abend, 18:00 Uhr fahre ich los ) die Zeit zwischen den Fahren nachtragen, oder reicht es wenn ich nur die Karte einstecke?

Beispiel:

1. Fahrt Dienstag 18:00 Uhr --> Rückkehr Dienstag 21:00 Uhr

2. Fahrt Mittwoch 18:30 Uhr --> Rückkunft Mittwoch 21:30 Uhr

muss ich die Zeit zwischen diesen Schichten ( Di. 21:00 Uhr bis Mi. 18:30 Uhr )nachtragen, wenn ja wie??

Sorry für die vielen Fragen, aber ich möchte nichts verkehrt machen.

Danke schonmal für eure Hilfe.

MfG

Wenn du in der Zeit nicht gearbeitet hast, kannst du diese Zeit als Ruhezeit nachtragen.

am 18. Oktober 2012 um 11:18

Zitat:

Original geschrieben von A4-Pilot

Muss ich jedesmal wenn ich fahre ( z.b: Dienstag Abend, 18:00 Uhr fahre ich los ) die Zeit zwischen den Fahren nachtragen, oder reicht es wenn ich nur die Karte einstecke?

Du musst nachtragen, wenn du um 18.00 Uhr die Karte steckst. Jenachdem was du in der Zwischenzeit gemacht hast.

Zitat:

muss ich die Zeit zwischen diesen Schichten ( Di. 21:00 Uhr bis Mi. 18:30 Uhr )nachtragen, wenn ja wie??

Sorry für die vielen Fragen, aber ich möchte nichts verkehrt machen.

z.B. DI 21.00 Uhr bis Mi, 8.00 Uhr >Ruhezeit;

8.00 Uhr bis z.B. 13.00 Uhr >sonstige Arbeitszeit;

13.00 Uhr bis 13.30 Uhr >Pause;

13.30 bis Arbeitsende deines normalen Jobs (z.B. 16.30 Uhr) >sonstige Arbeitszeit;

16.30 Uhr bis 18.20 Pause;

18.20 bis 18.30 >sonstige Arbeitszeit (für die pflichtgemäße Abfahrtkontrolle)

Das gleiche dann an jedem Tag und am Wochenende. Wie das geht?

Du wirst nach dem Stecken der Karte nach einem Nachtrag gefragt, dann in jedem Fall mit "Ja" antworten. Bei der Frage "schichtzeitende "Nein" eingeben. Dann, wenn die Zeit der letzten Entnahme angezeigt wird, auf die entsprechende Zeitgruppe drücken und manuell die Zeit entsprechend vorwärts scrollen; dann O.K. die nächste Zeitgruppe einstellen und weiter scrollen... usw.

Schau mal in die Bedienungsanleitung des Tachografen, falls keine mehr im Auto ist, kannst du dir sie entsprechend auf den Internehtseiten der Herstellen herunter laden.

Aber Achtung! Das Nachbuchen wird in UTC Zeit gemacht, da musst du drauf achten, dass du die Zeiten entsprechend umrechnest (dabei Sommer und Winterzeit beachten).

am 18. Oktober 2012 um 11:20

Vergiß bitte nicht die Abfahrtskontrolle als Arbeitszeit nach zu tragen, oder vorher die Karte zu stecken.

Themenstarteram 18. Oktober 2012 um 11:22

vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Damit kann ich was anfangen.

Werd ich heute gleich ausprobieren..... :-)

Bitte schön

 

Einfacher gehts aber mit jeweils einer bescheinigung vom Unternehmer über die Tage an denen du nicht gefahren bist.

Nt
am 18. Oktober 2012 um 16:42

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Bitte schön

Einfacher gehts aber mit jeweils einer bescheinigung vom Unternehmer über die Tage an denen du nicht gefahren bist.

Von Dienstag -> zum Mittwoch ne Bescheinigung ????

Vielleicht solltest Du erstmal lesen bevor Du schreibst.

Ja warum denn nicht kein mensch muss nen nachtrag machen wenn er ersatzweise ne Bescheinigung mitführt.

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Ja warum denn nicht kein mensch muss nen nachtrag machen wenn er ersatzweise ne Bescheinigung mitführt.

Genau so ist es richtig!

am 18. Oktober 2012 um 19:54

Trag um Gottes Willen nur Pause nach. Nicht die Zeit von deiner "normalen" Arbeit !!!

Auch wenn ich wieder geprügelt werde.............aber es besteht die Pflicht zum Nachtrag.

 

VO (EWG) 3821/85................Nr.15

(2) Die Fahrer benutzen für jeden Tag, an dem sie lenken, ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Fahrzeug übernehmen, Schaublätter oder Fahrerkarten. Das Schaublatt oder die Fahrerkarte wird erst nach der täglichen Arbeitszeit entnommen, es sei denn, eine Entnahme ist auf andere Weise zulässig. Kein Schaublatt oder Fahrerkarte darf über den Zeitraum, für den es bestimmt ist, hinaus verwendet werden.

Wenn der Fahrer sich nicht im Fahrzeug aufhält und daher nicht in der Lage ist, das in das Fahrzeug einge-baute Gerät zu betätigen, müssen die in Absatz 3 zweiter Gedankenstrich Buchstaben b, c und d genannten Zeiträume,

a) wenn das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang I ausgestattet ist, von Hand, durch auto-matische Aufzeichnung oder auf andere Weise lesbar und ohne Verschmutzung des Schaublatts auf dem Schaublatt eingetragen werden, oder

b) wenn das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang I B ausgestattet ist, mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Kontrollgeräts auf der Fahrerkarte eingetragen werden........................

Die in Absatz 3 Buchstaben b,c,d genannten Zeiträume.................andere Arbeiten,Ruhezeiten,Bereitschaftszeiten

 

http://...icht.baden-wuerttemberg.de/.../1_1_3.pdf

am 19. Oktober 2012 um 6:00

Zitat:

Original geschrieben von ruedi1970

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Ja warum denn nicht kein mensch muss nen nachtrag machen wenn er ersatzweise ne Bescheinigung mitführt.

Genau so ist es richtig!

Natürlich besteht die Möglichkeit, für jeden Tag (nachträglich) ersatzweise eine Bescheingung mitzuführen.

Es ist aber viel einfacher, den Nachtrag zu machen, als dann jeden Tag die Verwaltung wegen einer Bescheingung zu belästigen. Und 28 Bescheinigungen zu managen, zu sortieren, abzuheften, die abgelaufenenen nach den 28 Tagen wieder abzugeben, (also jeden Tag eine Bescheinigung auszutauschen) und sie dann für den Arbeitgeber 2 Jahre aufzuheben ist viel aufwändiger.

am 20. Oktober 2012 um 15:01

Jetzt muss ich auch mal blöd fragen. Ich fahre den LKW alleine und er staht bei mir zu Hause. Da ich nur Sonderfahrten fahre kommt es mal vor das mein LKW 4 Tage steht. Ich lasse also meine Karte immer im Gerät. Er steht dannja auf Ruhezeit. Zusätzlich habe ich auch immer noch für die zeiten welche ich nicht fahre einen sog. Urlaubsschein dabei. Ich gehe doch mal davon aus das es nicht verkehrt ist oder???

Jedenfalls trage ich nie etwas nach.:confused:

Wenn du die Karte immer stecken läßt, brauchst du dir keine Sorgen machen.

Musst eben nur drauf achten das wirklich niemand mit dem Auto und deiner Karte fährt.

Darfst allerdings dann in einer Kontrolle dem netten Mann nicht etwa die Urlaubsscheine für Zeiten anbieten in denen deine Fahrerkarte steckte und Ruhezeit aufgezeichnet hat.

am 20. Oktober 2012 um 15:23

Ja Danke.Freiwillig rücke ich generell nie etwas an die Rennleitung oder den anderen netten Herren von der bAG.

Allerdings könnte es ja rein theoretisch sein das ich mit einem anderm Wagen fahre der noch einen analogen Tacho hat.

Nee ich mache dann lieber schön ein bißchen Schreibarbeit. Bin ein gebranntes Kind was das anbetrifft.

In meiner alten Firma war es eine Kathastrophe was die Arbeitszeiten anging.

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