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neuling mit problemen...

VW
Themenstarteram 1. Oktober 2009 um 7:43

hallo ihr lieben

bevor ich mein problem schildere wollt ich mich kurz vorstellen.

ich heiße carian bin 22jalhre alt und wohne in der nähe von lübeck in einem kleinen kuhdorf.

 

so nun gehts los:

meine großtante hat in schweden ein haus mit riesen scheune, in der ein kleiner ovali auf mich wartet:-)

problem ist nur es gibt keinerlei papiere oder sonst irgendwas für den käfer.

*kann ich ihn einfach so nach deutschland importieren? weiß das jemand?

*was muss ich tun wenn ich ihn in deutschland habe? wie bekomme ich ihn zugelassen?

 

bei unserem zuständigen zollamt habe ich schon angerufen-der gute mann der den ich an der strippe hatte kann mir nicht weiterhelfen!!:rolleyes:

 

vielen dank schonmal im vorraus

rienchen:)

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15 Antworten
am 1. Oktober 2009 um 8:13

Hallo.

Am besten wendest du dich mal ans Straßenverkehrsamt. Die können dir die Schritte erklären.

Ich kann dir nur sagen wie es bei mir war, aber das ist schon 15 Jahre her.

Mein Ovali kommt aus Österreich. Habe ihn aber nicht selber importiert, das war des Vorletze besitzer.

Damals musste man ihn noch verzollen. Papiere waren auch keine vorhanden.

Es gab nur ein Kaufvertrag und an der Grenze wurde er nach Schrottgewicht verzollt.

Bis ich ihn gekauft habe, war er hier noch nicht angemeldet.

Bin dann mit meinem kaufvertrag zur Polizei. Dort wurde überprüft, ob der Wagen irgendwo als gestohlen gemeldet ist. Dann habe ich eine Unbedenklichkeitserklärung bekommen.

Nach der Restauration bin ich zum TüV, habe eine Volabnahme machen lasse, anschließend mit dem TüV-Gutachten, dem Kaufvertrag und der Unbedenklichkeitserkärung von der Polizei zum Straßenverkehrsamt und dort habe ich die neuen Papiere bekommen.

War ganz einfach.

Jetzt wird es ein bisschen anders gehen.

Da Schweden in der EU ist, wirst du ihn einfach rüberholen können. Mit der Unbedenklichkeitserklärung geht es heute wohl auch anders. Ich glaube die bekommste über das Straßenverkehrsamt aus Flensburg ??? Das kann aber auch kompletter unsinn sein. Einfach mal beim Straßenverkehrsamt nachfragen.

Gruß

Markus

www.dj-viela.de

Wichtig ist du brauchst einen Eigentumsnachweis.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommst du beim Straßenverkehrsamt, die Fordern die vom KBA an.

Gruß

Uwe

Ohne Eigentumsnachweis musst du ins schwedische Verkehrsamt und dir ne Bestätigung besorgen, dass er doch irgendwie dir dann gehört. Soll aber bis zu nem Jahr dauern ;)

am 1. Oktober 2009 um 10:12

Ich würde hier einfach nicht erzählen, das er aus Schweden kommt.

Einfach beim KBA nachfragen ob der geklaut gemeldet ist, oder nicht.

Dann mit der Unbedenklichkeitserklärung zum Straßenverkehrsamt und anmelden.

Wer viel fragt bekommt nachher noch dumme Antworten. ...oder muss etlich lange Wartezeiten aufnehmen.

Themenstarteram 1. Oktober 2009 um 11:51

huhu,

danke für die antworten.

aber:

verkehrsamt kann mir nicht helfen ich solle beim finanzamt anrufen.

die natürölich auch nichts genauers wissen( war ja klar)...

mit kba ist das problem, dass ich für die die fahrgestellnummer brauche, die ich als ich in schweden war natürlich nicht aufgeschrieben habe:(

könnte als erst die unbedeklichkeitsbescheinigung erst in deutschland anfordern.

aber da schweden ja, wie ihr schon sagtet zur eu gehört, könnte doch eventuell einfach ein kaufvertrag reichen, oder??

oder kann das kba eventuell auch was mit den damaligen nummernschildern anfangen? die sind nämlich noch dran!!

hab nur echt angst, dass ich dann an der fähre stehe und die mich nicht fahren lassen wollen...

zoll fällt übrigens nicht mehr an; das hab ich schon rausfinden können..

oder ich vielleicht mit der deutschen botschaft in schweden tele muss??!!

 

alles voll komplieziert.. aber ich muss den kleinen haben! hab mich so verliebt!!!

 

gruss

am 1. Oktober 2009 um 11:58

Hallo.

Da ist nichts kompliziert.

Mach eine Art Kaufvertrag mit deiner Großtante. Ich denke sie wird ihn dir schenken, so wie sich das anhört.

Mach trotzdem einen Kaufvertrag über eine x-beliebige summe. Dann hast du was in der Hand, falls dich doch mal die Polizei anhält, was du vorzeigen kannst.

Dann beantragst du hier mit der Fahrgestellnummer die Unbedenklichkeitserklärung und gut ist.

Ohne Fahrgestellnummer kann das Amt natülich nichts machen.

Was hat das Finanzamt damit zu tun ? Ich glaube die wollten dich auf den Arm nehmen.

Gruß

Markus

Themenstarteram 1. Oktober 2009 um 12:57

keine ahnung was die damit zu tun haben wollen, hab nur das gemcht, was mir gesagt wurde..

bist du dir da ganz sicher, das ich nichts anderes als den kaufvertrag brauche?? wenn ja, wäre das der oberhammer!!!!

und nein, sie schenkt mir ihn leider nicht, aber das geht schon in ordnung.. wie gesagt, ich habe mich in das häuflein elend verliebt!*grins*

was er wohl für eine vorgeschichte hatte? warum steht er da seid über 25jahre? vielleicht wurde ja mal eine bank mit ihm ausgeraubt??!!

total spannend.... :D

am 1. Oktober 2009 um 13:04

Was du brauchst ist die Unbedenklichkeitserklärung vom KBA.

Für die Überführung würde ich den Kaufvertrag in der Tasche haben.

Da es ja keine Papiere gibt, gibt es erstmal nichts anderes was man einer evtl Kontrolle vorzeigen könnte.

Themenstarteram 1. Oktober 2009 um 13:35

also wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, dann brauch die bescheinigung doch aber nur, wenn ich den wagen zulassen möchte, oder?

weil für das kba brauch ja die fahrgestellnummer und die habe ich ja gar nicht. und wäre doch bisschen doof, wenn ich jetzt nach schwden fahre nur um die fahrgestellnummer zu holen! was sind das für kosten die dann zusätzlich noch auf mich zukommen??!!!!!

Hallo,es ist einfach:ich habe vor ca.4Jahre ein opel P1 gekauft aus schweden,der deutsche vorbesitzer hatte keine Papiere mehr aus Schweden.bei der anmeldung mit Kaufvertrag vom letzten besitzer,KBA Bescheinigung ,neue 21 Tüvabnahme u.fertig war es.

Mfg Arno

Themenstarteram 1. Oktober 2009 um 14:38

aber zur überführung brauche nur den kaufvertrag, ja??!!

bin total durcheinander.....:confused:

am 1. Oktober 2009 um 16:21

Den bekommst Du von Deiner Tante :)

Wagen auf den Hänger und los.

Wenn der noch bis zu letzt gefahren wurde,

Überführungskennzeichen bzw. Rote Nummer ???

am 1. Oktober 2009 um 17:16

hi, normalerweise brauchst du nichtmal einen kaufvertrag. hab diverse kfz aus dem ausland geholt. kaufvertrag braucht man nur bei nicht eu ländern. also auto abholen, zum tüv fahren, einen vollabnahme machen zur erteilung neuer papiere. beim tüv sagst du auch nichts vom ausland, sondern einfach nur das du keine papiere davon hast. dann mit den tüv unterlagen zum stva und da holen die dann in flensburg online die auskunft ein ob der wagen geklaut ist und dann wird er umgehend auch angemeldet. dauert nicht länger als das normale anmelden eines kfz.

viele grüsse vom steini der das so schon mehrfach hinter sich hat.

am 2. Oktober 2009 um 5:53

Zitat:

Original geschrieben von steini1075

hi, normalerweise brauchst du nichtmal einen kaufvertrag. hab diverse kfz aus dem ausland geholt. kaufvertrag braucht man nur bei nicht eu ländern. also auto abholen, zum tüv fahren, einen vollabnahme machen zur erteilung neuer papiere. beim tüv sagst du auch nichts vom ausland, sondern einfach nur das du keine papiere davon hast. dann mit den tüv unterlagen zum stva und da holen die dann in flensburg online die auskunft ein ob der wagen geklaut ist und dann wird er umgehend auch angemeldet. dauert nicht länger als das normale anmelden eines kfz.

viele grüsse vom steini der das so schon mehrfach hinter sich hat.

Genauso würde ich das auch machen.

Den Kaufvertrag würde ich halt als Sicherheit bei der Überführung dabei haben wollen.

Falls man mal angehalten wird und nach dem Fahrzeug gefragt wird, kann man halt einen Kaufvertrag vorzeigen. Mehr wollte ich garnicht.

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