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Neuwagen 3 Monat auf Händler angemeldet 1000km
Hallo,
kaufe gerade einen gebrauchten Micra und hab mich durch die Unterlagen gewühlt. Die Vorbesitzerin hat das Auto als Neuwagen von einem Nissan-Händler gekauft. Der Wagen war da aber schon 3 Monate auf den Händler zugelassen und hatte 1000 km auf der Uhr - wäre für mich ein Vorführwagen = Gebrauchtwagen. In der Rechnung wurde ihr sogar die Überführung aufgehalst und danach gab es einen Preisnachlass
Verbindliche Neuwagenbestellung : (11.02.2006)
Micra 2005 1.2l 48kw.... 12.990,00 EUR
Standheizung 1.600,00 EUR
Winterräder 500,00 EUR
Überführung 490,00 EUR
CHILIROT METALLIC 390,00 EUR
Reduzierung - 1.870,00 EUR
Datum der Erstzulassung 28.10.2005, Kilometerleistung 1000
Gesamtpreis inkl. Mwst.: 14.100,00 EUR
Fahrzeug wurde voll finanziert mit 0,00 % Zinsen ! Kam also noch eine Restschuldversicherung von 654,20 EUR dazu.
Ist dies so üblich? Bin kein Neuwagenkäufer.
Gruß Steffen
Beste Antwort im Thema
Du willst möglicherweise einen über 10 Jahre alten Gebrauchtwagen kaufen..... Ist es da wirklich von solch großen Interesse, ob das Auto aus verkaufstechnischen Gründen einige Tage auf das Autohaus zugelassen war und das die Besitzerin doch tatsächlich die Überführung und bei einer 0%-Finanzierung auch noch eine RSV aufgedrückt bekam? Und ganz ehrlich, wen juckt es, wie die Vorbesitzerin das Auto bezahlt hat - selbst wenn sie mit Flaschenpfand oder Payback-Punkten finanziert hätte, sollte es dir eigentlich völlig egal sein....
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12 Antworten
Du willst möglicherweise einen über 10 Jahre alten Gebrauchtwagen kaufen..... Ist es da wirklich von solch großen Interesse, ob das Auto aus verkaufstechnischen Gründen einige Tage auf das Autohaus zugelassen war und das die Besitzerin doch tatsächlich die Überführung und bei einer 0%-Finanzierung auch noch eine RSV aufgedrückt bekam? Und ganz ehrlich, wen juckt es, wie die Vorbesitzerin das Auto bezahlt hat - selbst wenn sie mit Flaschenpfand oder Payback-Punkten finanziert hätte, sollte es dir eigentlich völlig egal sein....
Ja, das ist üblich.
Gerne bestellen Kunden ihre Neuwagen nach Wunsch und lassen sie dann erstmal als Vorführer laufen. Mache ich mit zwei Astras in meiner Firma auch so.
Und das eine Finanzierung mit niedrigem (oder in dem Fall gar keinem) Zinssatz an eine RSV gekoppelt ist, ist auch normal. Die Banken müssen ja auch was verdienen wenn der Zins nicht so hoch ist
Hallo,
die Vorbesitzerin ist eine gute Bekannte von mir. Der Wagen war ja nicht nur ein paar Tage auf das Autohaus angemeldet, sondern ein Vierteljahr - dürfte nicht unter Tageszulassung fallen. Mich interessiert halt, ob dies dann überhaupt noch ein Neuwagen war und ob es usus ist, das man die Überführuhngsgebühren dann für einen Gebrauchten bezahlen muss.
@Texas_Lightning: Deine Meinung nehme ich zur Kenntnis, bringt nichts zu meiner Frage und ist deshalb auch für mich von eher geringem Interesse.
Gruß Steffen
Sagen wir so: ich hätte in einer vergleichbaren Situation sicher keine Ü-Kosten mehr bezahlt. Aber das nach 10 Jahren für eine alte Karre wieder aufzuwärmen...wenn soll das noch jucken?
Kommt bestimmt öfter vor. korrekt ist das denke ich nicht. Allerdings gerade bei einer finanzierung wird sie sorum wohl noch besser gefahren sein. der händlerrabatt für nen vorführer ist ja nicht zu vergleichen mit nem jahreswagen. bei nem gebrauchtwagen gibt es keine subventionierten zinsen mehr. da hätte sie für den kredit dann 3,99% p.A. bezahlt. Ganz sicher aber keine 1,99 oder sogar 0,00%.
...ist durchaus "üblich", wenn "mann/frau" Verkäufer sich kennen.
Allerdings, ein Neuwagen ist das nicht mehr, sondern ein "Vorführer", da ja schon
gebraucht (1.000 km).
Dafür hat sie dann auch ~ 2.tsd € "Rabatt" erhalten.
Aber, nach 10-Jahren, "wayne" interessiert es noch, der Zuch ist doch eh abgefahren.
Grüße
Hallo,
dass es bei diesem Wagen heute nicht mehr von Interesse ist, ist mir klar. Mir geht es nur um das Prinzip. Der Händler macht am 11.02.2006 einen Neuwagenkaufvertrag mit der Kundin für ein Fahrzeug, welches er bereits im Oktober auf sich zugelassen hat und welches seitdem 1000 km gelaufen ist. Der "großzügige" Preisnachlass ist nach meiner Meinung normaler Wertverlust - der Wagen ist ja auch über das Kalenderjahr gegangen und wurde als Vorführer die ersten 1000k sicher nich sehr sorgfältig eingefahren. Die Überführung hättte auf der Rechnung gar nicht auftauchen dürfen. Ich finde das Ganze nicht sehr seriös. In diesem Sinne danke ich euch für euere Beiträge.
Gruß Steffen
..stimmt, Seriös ist was anderes..
Da hat "sie" sich wohl über den Tisch ziehen lassen, leider ist das auch bei den
Markenhändler nicht unüblich, vor allem, wenn mann keine Ahnung von Autos hat.
Wenn ich mich erinnere, ich habe für meine 3-monatige Wagen(156er & 159er),
min. 30% Nachlass bekommen, selbstredend ohne "Überführungskosten".
Dann war der "Micra" auch nciht gerade ein "Sondernachlass"..
Ausser, die "gute" hat den Wagen so bestellt und um den "Rabatt" zu bekommen,
den Wagen auf den Händler anmelden lassen..
Grüße
Zitat:
@steffenxx schrieb am 28. Juni 2016 um 08:51:34 Uhr:
die Vorbesitzerin ist eine gute Bekannte von mir.
was soll die Frage überhaupt?
hast Du mal daran gedacht, diese Bekannte nach Ihren Beweggründen zu fragen? Sie muss ja wissen, warum sie das damals so unterschrieben hat und welche Argumente ihr der VK zugeflüstert hat....
??? Vielleicht gab es ja eine Vereinbarung mit Handschlag als der VK den Wagen NEU bestellt hat ... in Ihrer Wunsch-Konfig??? Vielleicht??? Wer weiß???
Bin auf Deine / ihre Antwort sehr gespannt.
Um ermessen zu können wie gut oder schlecht dieses Geschäft war, müsste man wissen ob und ggf. wie hoch die Händlerbeteiligung an der 0,00% - Finanzierung war.
Der Nachlass ist für einen Vorführwagen nicht besonders hoch. Könnte also sein, dass der Händler die Finanzierung noch ordentlich subventionieren musste.
Wer weiß schon was dahinter steckte? Vielleicht hat die Kundin nur die 0,00% gesehen und daher maximal hoch finanziert, ohne die restlichen Konditionen zu beachten? Vielleicht hat sie aber auch keinen Cent Eigenkapital gehabt und war froh überhaupt einen Neuwagen ohne Zinsen vollfinanzieren zu können. Wenn man finanziell etwas klamm ist, bleiben einem Schnäppchen oft verwehrt und man darf nicht zu wählerisch sein, wenn man überhaupt an einen Quasi-Neuwagen kommen will.
Die Überführung in der Rechnung auszuweisen ist bei einem Gebrauchtwagen eher unüblich, aber machen wir uns nichts vor: Bei einem Vorführwagen kalkuliert der Händler das immer in seinen Preis ein, auch wenn er nichts davon in die Rechnung schreibt.
Hallo,
hab heute mit ihr gesprochen. Sie hat damals ziemlich blauäugig den Wagen gekauft und dem Händler vertraut. Als sie die Neuwagenbestellung unterschrieben hat, war der Wagen schon beim Händler. Die Standheizung wurde vom Händler nachgerüstet. Das ihr die Überführung in Rechnung gestellt wurde, hat sie damals scheinbar gar nicht realisiert. Vom Händler wurde der Neuwagenvertrag auch nicht mit günstigeren Kreditzinsen begründet. Ich denke, dass meine Einschätzung der Seriosität dieses Händlers schon richtig ist und man ihn nicht zum Händler seines Vertrauens machen soll. Leben und Leben lassen, bedeutet nicht, die Gutgläubigkeit anderer auszunutzen und sie zu übervorteilen. Also , Augen auf beim Neuwagenkauf !
Gruß Steffen
...vor allem, wenn mann bedenkt, dass "Tageszulassungen" od. "Vorführer" zusätzlich
vom Hersteller "honoriert" werden.
Daher werden i.d.R. solche Fahrzeuge mit bis zu 30% unter Neupreis verkauft.
Sprich, da hat der Händler "ordentlich" reibach gemacht durch Ausnutzung der unkenntniss
Deiner Freundinn.
Grüße