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Neuwagen, 3Monate alt, Anspruch auf Wertminderung?
Hallo,
gestern Abend ist mir jemand an meinen neuen Seat Ibiza FR gefahren. War heute im Autohaus und die Stoßstange muss ausgetauscht werden --> womit das Auto nun ein Unfallwagen ist und das bei 22.600 Neupreis und gerade mal 3 Monaten!
Die Kosten betragen ca. 800-900 Euro. Habe ich jetzt Anspruch auf Ausgleich für die Wertminderung? Brauch ich dafür extra einen Gutachter, oder wie läuft das ab?
Vielen Dank schon mal!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von manu51
Ein Gutachten macht natürlich nur vor der Reparatur Sinn. Einen Gutachter findest Du z. B. in den gelben Seiten.Normalerweise kommt dieser dorthin, wo das Fahrzeug steht. Und natürlich muss die Versicherung diesen zahlen, die anderslautenden Behauptungen hier sind Unsinn.
Gruß M.
Den Sachverständigen muss derjenige bezahlen, der ihm einen Auftrag erteilt.
Ob derjenige einen Anspruch gegen einen Dritten auf Erstattung der Kosten hat, hängt davon ab, ob das Einholen eines Gutachtens zur Beseitigung des Schadens erforderlich war.
Das kann bei einem Schaden von unter 1000 EUR durchaus nicht der Fall sein.
Alle anderen Behauptungen hier sind Unsinn.
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34 Antworten
Ich denke mal da wirst du keine Wertminderung gekommen, denn mit dem Austausch der defekten Stange ist es kein Unfallwagen mehr. Musste ja nichts geschweißt, neu lackiert oder instand gesetzt werden, nur ausgetauscht...Gibt auch paar Beispiele dazu im Internet wo die Versicherung abgelehnt hat. Ein Gutachten auf eigene Rechnung kannst du ja trotzdem probieren;-)
Naja so beim Recherchieren gibt es die Aussage, dass es gerade ein Unfallwagen ist, wenn die Stoßstange gewechselt werden muss... Nicht wenn es lackiert wird und der "Urzustand" wieder hergestellt werden kann, aber bei einem kompletten Austausch schon...
Naja, meine Auffassung sagt, wenn die defekte Stoßstange komplett gegen eine nagelneue getauscht wurde und am restlichen Auto kein Schaden war, ist er wieder im Neuzustand.
Hallo,
suche Dir schnellstmöglich einen freien, unabhängigen KFZ-Sachverständigen und lasse ein Gutachten erstellen. Nur so bist Du auf der sicheren Seite und kann eine mögliche Wertminderung festgestellt werden. Die Kosten für das GA müssen von der Versicherung des Unfallverursachers getragen werden.
Gruß M.
Hallo,
muss das Gutachten vor der Reparatur erstellt werden? Wo finde ich denn so einen unabhängigen Sachverständigen?
Am Dienstag soll die Stoßstange (und die Radabdeckung) schon gewechselt werden.
Hatte hier schon mal jemand so einen Fall? Wie ist er dabei vorgegangen?
Ich habe eben mit meiner Verkehrsrechtschutzversicherung telefoniert und die meinten, ich muss nach der Reparatur einen Antrag bei der gegnerischen Versicherung auf Wertminderung stellen.
Die lehnen das ab oder machen ein Angebot. Daraufhin kann ich dann ggf. einen Anwalt einschalten, der ebenfalls von dem Verursacher gezahlt werden muss.
Du hättest auch direkt zu einem Gutachter fahren können, statt zur Werkstatt mit KVA, der hätte die Wertminderung schon berücksichtigt und die gegnerische Versicherung hätte ihn bezahlt, nun hast du schon einen KVA und die werden sich fragen warum du noch ein Gutachten machst..
Ich hatte noch nie so einen Vorfall, deswegen wusste ich auch nicht, was ich tun sollte. Der Unfall war ja gestern Nacht und auf dem Weg zur Arbeit heute, hat etwas am Auto geschliffen (was sich als die kaputte Radabdeckung rausstellte), weshalb ich direkt ins Autohaus gefahren bin.
Nach der "Diagnose" habe ich ja dann auch erst von verschiedenen Seiten gehört, dass das Auto damit ein Unfallwagen wäre und ich mir um die Wertminderung Gedanken machen sollte.
Rein theoretisch könnte ich also morgen zu einem Gutachter fahren?
Hast du einen Kostenvoranschlag gemacht und diesen bei der Versicherung schon eingereicht?
Falls ja, wird die Versicherung noch ein Gutachten nicht bezahlen.
Darum wollte sich das Autohaus kümmern, ich habe dort auch diese Abtrittserklärung unterschrieben.
Die Versicherung hatte zuvor am Telefon nur gemeint, dass Sie ein Gutachten haben wollen und Fotos. Wenn das eingereicht wird, wird es geprüft und schnellst möglich freigegeben.
Im Autohaus meinte man, dass sie meistens ohne Gutachten auskommen.
Meine Rechtschutzversicherung meinte auch am Telefon, dass es egal wäre, ob das Gutachten jetzt oder später erstellt wird. Es kann auch auf Basis der Reparaturdaten festgestellt werden, ob es sich um eine Wertminderung handelt.
Ein Gutachten macht natürlich nur vor der Reparatur Sinn. Einen Gutachter findest Du z. B. in den gelben Seiten.Normalerweise kommt dieser dorthin, wo das Fahrzeug steht. Und natürlich muss die Versicherung diesen zahlen, die anderslautenden Behauptungen hier sind Unsinn.
Gruß M.
Zitat:
Original geschrieben von jul3m4us
Die Versicherung hatte zuvor am Telefon nur gemeint, dass Sie ein Gutachten haben wollen und Fotos.
Dann soll die Werkstatt einen freien Gutachter kommen lassen,
die haben sicher Adressen, nicht nur von einem.
Und nur in einem Gutachten wird eine eventuelle Wertminderung festgeschrieben.
Laß Dich nicht auf einen Kostenvoranschlag, oder "Im Autohaus meinte man, dass sie meistens ohne Gutachten auskommen" ein.
Die Zeche bezahlt, besonders wenn es schiefgeht, immer der Kunde.
Und der bist Du.
Auch mit einer Abtretung hält die Werkstatt die Hand bei Dir auf.
Nachtrag
Bei einem Schaden von 800-900 Euro würde ich nicht mit einer allzuhohen Wertminderung rechnen.
Ich gehe mal davon aus, daß es nur ein zweistelliger Betrag wird.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Ich gehe mal davon aus, daß es nur ein zweistelliger Betrag wird.
sowas gibts wirklich?
also eine prognose, dass der wagen durch den austausch (in deinem bsp.) bis zu 99EUR weniger einbringen wird?
(kann ich kaum glauben)
Zitat:
Original geschrieben von manu51
Ein Gutachten macht natürlich nur vor der Reparatur Sinn. Einen Gutachter findest Du z. B. in den gelben Seiten.Normalerweise kommt dieser dorthin, wo das Fahrzeug steht. Und natürlich muss die Versicherung diesen zahlen, die anderslautenden Behauptungen hier sind Unsinn.
Gruß M.
Den Sachverständigen muss derjenige bezahlen, der ihm einen Auftrag erteilt.
Ob derjenige einen Anspruch gegen einen Dritten auf Erstattung der Kosten hat, hängt davon ab, ob das Einholen eines Gutachtens zur Beseitigung des Schadens erforderlich war.
Das kann bei einem Schaden von unter 1000 EUR durchaus nicht der Fall sein.
Alle anderen Behauptungen hier sind Unsinn.
@Hafi
Das stimmt, was Du gepostet hast.
Ich vermute jetzt aber, dass die Manu wieder etwas anderes behauptet.
Aber was soll es, die **** wissen es eben halt besser.
***Beitrag editiert, mfg Steini***