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Neuwagen-Anschlussgarantie beim Verkauf

Themenstarteram 30. September 2013 um 15:24

Person A kauft einen neuen PKW und schließt innerhalb der ersten 2 Jahre die Neuwagenanschlussgarantie ab. Das heißt das Fahrzeug hat nun 5 Jahre Neuwagen Garantie

Nach 22 Monaten verkauft Person A das Fahrzeug an einen Händler. Laut AGB der Versicherung kann diese Garantie nur an eine Privatperson übertragen werden, jedoch meldet der Händler auf seinen Namen im Monat 26 einen Schaden beim Hersteller, daraufhin kündigt die Versicherung den Vertag und schreibt Person A den Betrag gut. Das wäre nicht passiert, wenn der Händler den Wagen an Person B verkauft hätte und der diesen Schaden dann gemeldet hätte.

Nun fordert der Händler bei Person A den Betrag von knapp 1000,- € ein, steht ihm das zu?

Versicherung hat an Person A den Betrag ausgezahlt.

Ist es nicht Grundwissen eines Händler, in wie weit Versicherungen übertragbar sind?

Kann eine Neuwagen-Anschlussgarantie noch im 26. Monat abgeschlossen werden?

Im Vertag steht nichts mit der Garantie, lediglich damals im Inserat. Was dem Händler wohl mitgegeben wurde, sind die Vertragsunterlagen für die Garantie als Kopie

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema
am 1. Oktober 2013 um 19:55

Zitat:

Original geschrieben von flash_a666

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

[..]

Wenn man genau ließt, bekommt man doch mit das es hier um die Garantie geht, die abgeschlossen wurde und nicht an einen Händler übertragbar ist.

Das konnte ich nicht nur lesen, sondern sogar erfassen und mental verarbeiten.

Außerdem wird jeder Werkstattbesuch im System hinterlegt, mit Namen, Nummernschild, KM Stand, Datum etc.

Egal, Thema kann geschlpssen werden... mir wurde im anderen Forum geholfen... da hat man den selben Text sofort verstanden.

Mit anderen Worten, hier treiben sich nur Deppen rum, oder was willst Du damit sagen?

Trotzdem Danke

Weiteres Zitat von dir:

"...nun hat der händler nach paar monaten einen garantie fall gemeldet, wo nun die versicherung den vertrag gekündigt hat und meinem kumpel den betrag ausgezahlt hat ohne das er davon was wusste (hat sich natürlich gefreut)..."

Das Wert "den" bei Betrag macht es so konfus. Denn: Händler meldet Schaden, Versicherung kündigt daraufhin und zahlt den Betrag an den Anspruchssteller aus. Der wusste von gar nichts und freut sich über 1000,-€.

Hätte dort allerdings gestanden: Vers. zahlte die anteilige Prämie an den Kumpel zurück - wäre alles klar gewesen.

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am 11. Dezember 2010 um 12:34

Hallo,

ich habe zu meinem Gebrauchtwagenkauf im September die sogenannte Car Garantie vom Händler bekommen.

Jetzt dazu meine Frage.

Ist es möglich die Grantie für die Restlaufzeit auf den neuen Besitzer zu übertragen, wenn ich den Wagen privat weiterverkaufe?

mfG

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Car Garantie übertragbar bei Privatverkauf' überführt.]

Hi,

hängt von deinen Vertragsbedingungen ab ;) Bei meinem Opel konnte ich die Garantieverlängerung über CarGarantie problemlos übernehmen. Da war auch schon ein entsprechender Vordruck in dem Heftchen mit dabei.

Grüße

Steini

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Car Garantie übertragbar bei Privatverkauf' überführt.]

am 11. Dezember 2010 um 12:40

Also ich weiss, dass es bei der Volkswagengarantie problemlos möglich war. Da gab es auch so einen Vordruck zum Übertrag auf eine andere Person, bei Weiterverkauf.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Car Garantie übertragbar bei Privatverkauf' überführt.]

am 11. Dezember 2010 um 14:35

Zitat:

Original geschrieben von mindwipe

Also ich weiss, dass es bei der Volkswagengarantie problemlos möglich war. Da gab es auch so einen Vordruck zum Übertrag auf eine andere Person, bei Weiterverkauf.

diese "Garantien" bzw. "Garantieverlängerungen" sind Versicherungsverträge - und diese haben Vertragsbedingungen, die Dir vorliegen sollten. Was steht dazu in den Vertragsbedingungen Deiner "Car-Garantie"?

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Car Garantie übertragbar bei Privatverkauf' überführt.]

In der Car-Garantie steht die FGN drinn und das Auto ist beschrieben.

Die Car-Garantie ist doch nicht für den Menschen (Halter, Fahrer, usw) abgeschlossen und bezahlt, sondern fürs Auto. :eek:

Car-Garantie einfach weitergeben.

Du kannst Ja der CG anrufen und Ihr mitteilen das ein Halterwechsel gibt wenn Du sorge hast.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Car Garantie übertragbar bei Privatverkauf' überführt.]

am 12. Dezember 2010 um 18:16

Zitat:

Original geschrieben von Assrael

Die Car-Garantie ist doch nicht für den Menschen (Halter, Fahrer, usw) abgeschlossen und bezahlt, sondern fürs Auto. :eek:

Das spielt für die Übertragbarkeit keine Rolle, es gibt unzählige Garantievereinbarungen, die nicht nur an das Objekt, sondern auch an den Käufer gebunden sind.

 

Wenn die Garantie von CarGarantie® stammt, ist sie übertragbar, läßt sich deren Garantiebestimmungen entnehmen.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Car Garantie übertragbar bei Privatverkauf' überführt.]

am 12. Dezember 2010 um 18:19

Zitat:

 

Wenn die Garantie von CarGarantie® stammt, ist sie übertragbar, läßt sich deren Garantiebestimmungen entnehmen.

Ja sie stammt von denen!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Car Garantie übertragbar bei Privatverkauf' überführt.]

am 12. Dezember 2010 um 18:41

Zitat:

Original geschrieben von mindwipe

Zitat:

 

Wenn die Garantie von CarGarantie® stammt, ist sie übertragbar, läßt sich deren Garantiebestimmungen entnehmen.

Ja sie stammt von denen!

also Anrufen und die letzten Fragen zur Übertragung beantworten lassen. Den Link auf die CG-Seite hast Du ja in den beiden Beiträgen oben.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Car Garantie übertragbar bei Privatverkauf' überführt.]

Da braucht keiner anzurufen oder Kaffeesatzlesen in den Verrtragsbedingungen zu machen. Die Garantie ist fahrzeuggebunden und geht bei Verkauf auf den neuen Besitzer über, vorausgesetzt, dass der Käufer ebenfalls eine Privatperson ist. Dann kann das Fahrzeug während der Laufzeit x-mal verkauft werden.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Car Garantie übertragbar bei Privatverkauf' überführt.]

außer bei der lebenslangen Garantie... :D

bzw. da haben sie die Übertragung noch nicht ganz raus. Weiß also noch keiner ob die übertragbar sein wird.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Car Garantie übertragbar bei Privatverkauf' überführt.]

Bewundernswerter Beitrag, hat leider keinen Bezug zum Thema.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Car Garantie übertragbar bei Privatverkauf' überführt.]

am 28. Januar 2011 um 20:02

@helmutauto

Archduchess meint vermutlich die "lebenslange Garantie" von Opel

und da es sich dabei auch um eine CarGarantie handelt,

hat der Beitrag dann doch einen Bezug zum Thema...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Car Garantie übertragbar bei Privatverkauf' überführt.]

genau.

Allerdings wird diese über Opel direkt abgeschlossen.

Und eine mögliche Übertragung ist da immer noch nicht geklärt...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Car Garantie übertragbar bei Privatverkauf' überführt.]

Zitat:

Knackpunkt Übertragbarkeit

"Ein weiterer Knackpunkt aller Garantieangebote ist die Übertragbarkeit", sagt KÜS-Experte Firmery. Man muss sich genau informieren, ob man die Garantie mit seinem Auto weiterverkaufen kann oder ob sie nur für den Erstbesitzer gilt, mahnt er. Bei Kia und Hyundai ist der Vertrag übertragbar. Bei Opel dagegen geht das nach Werksangaben nur innerhalb der ersten sechs Jahre und bis zu einem Tachostand von 100.000 Kilometern. Und auch dann wird eine jährliche Gebühr von mindestens 150 Euro erhoben.

Quelle: http://www.rp-online.de/.../...antie-wirklich-wert-ist_aid_892063.html

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Car Garantie übertragbar bei Privatverkauf' überführt.]

Hm, das wäre mir unbekannt. Mal schnell unterwegs den Händler nerven bevor er für heute zumacht. :D

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Car Garantie übertragbar bei Privatverkauf' überführt.]

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