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Neuwagen-Anschlussgarantie

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 29. Februar 2016 um 20:02

Hallo,

ich habe mir heute einen 7er Gof beim VW-Händler gekauft.

Der Golf ist genau 1 Jahr alt, ich habe vom Händler eine Neuwagen-Anschlussgarantie für 1 Jahr dazu bekommen, hätte diese auf 2 oder 3 Jahre verlängern können (was ich aber noch nicht gemacht habe).

Nun habe ich gelesen, dass sich diese Versicherung ohnehin automatisch verlängert.

Was ist dann der Unterschied dazu, wenn ich jetzt gleich entscheide, ob ich 1, 2 oder 3 Jahre zusätzlich nehme?

Danke und Grüße,

tommyboy

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44 Antworten

Je später man sich dafür entscheidet, desto teurer wird es:

http://www.motor-talk.de/.../...-preise-2016-deutschland-t5546132.html

Mit einer späteren automatischen Verlängerung verschlechtert sich der Leistungsumfang der Garantie.

Inwiefern verschlechtert sich der Umfang?

Konnte hier leider nichts weiter nachlesen?!

Als Beispiel könnte man nennen, dass die Neuwagenanschlussgarantie eine knarzende Verkleidung übernehmen würde. Eine Gebrauchtwagengarantie, welche die automatisch verlängerte faktisch ist, würde dies nicht übernehmen.

Ich habe das gleiche gemacht wie Du.

 

Das zweite Jahr ist immer die Vollgarantie weil der Wagen ja zwei Jahre insgesamt hat. Da hat der Händler gar nichts dazu gegeben.

Allerdings habe ich dann noch zwei Jahre Garantieverlängerung angehängt mit 10 000 km Fahrleistung pro Jahr.

Das war kostenmäßig noch halbwegs akzeptabel . Ab drei Jahre wird es dann teuer.

 

Aber ein Golf ohne DSG ist im Risiko noch überschaubar.

Zitat:

@Ugolf schrieb am 29. Februar 2016 um 23:33:29 Uhr:

Ich habe das gleiche gemacht wie Du.

Das zweite Jahr ist immer die Vollgarantie weil der Wagen ja zwei Jahre insgesamt hat. Da hat der Händler gar nichts dazu gegeben.

Allerdings habe ich dann noch zwei Jahre Garantieverlängerung angehängt mit 10 000 km Fahrleistung pro Jahr.

Das war kostenmäßig noch halbwegs akzeptabel . Ab drei Jahre wird es dann teuer.

Aber ein Golf ohne DSG ist im Risiko noch überschaubar.

Es ist eine Neuwagenanschlussgarantie ! Diese gilt ab dem 3. Jahr nach Ende der Werksgarantie , also bitte erst mal genau lesen was der TE schreibt bevor man so einen Kommentar abgibt.

am 1. März 2016 um 7:03

Zitat:

Es ist eine Neuwagenanschlussgarantie ! Diese gilt ab dem 3. Jahr nach Ende der Werksgarantie ...

Wieso ? Ist die normale Werksgarantie jetzt 3 Jahre ? Wußte ich gar nicht.

Warum gilt aber dann bei meinem Jahreswagen der im Dezember 2015 ein Jahr alt wurde - noch bis Dezember 2016 die Werksgarantie und danach habe ich für zwei Jahre die Garantieverlängerung erworben ?

Dann hätte mir der Verkäufer was Falsches erzählt. Glaube ich aber nicht .

So richtig lesen und verstehen was da steht kannst du wohl irgendwie nicht :rolleyes: ? Werksgarantie 2 Jahre und dem im 3. Jahr für ein Jahr die Neuwagenanschlussgarantie , das hat der TE vom Verkäufer bekommen und nicht wie du meinst nur die das eine Jahr was eh Werksgarantie ist! Und richtig, du hast für das 3. und 4. Jahr eine Garantieverlängerung.

Ich kann mir denken wo es an deinem Verständnis hapert, ich rede natürlich vom Alter des Wagens und nicht seit wann er in deinem Besitz ist oder wie lang du ihn fahren wirst.

Zitat:

@Ugolf schrieb am 29. Februar 2016 um 23:33:29 Uhr:

Ich habe das gleiche gemacht wie Du.

Das zweite Jahr ist immer die Vollgarantie weil der Wagen ja zwei Jahre insgesamt hat. Da hat der Händler gar nichts dazu gegeben.

Allerdings habe ich dann noch zwei Jahre Garantieverlängerung angehängt mit 10 000 km Fahrleistung pro Jahr.

Das war kostenmäßig noch halbwegs akzeptabel . Ab drei Jahre wird es dann teuer.

Aber ein Golf ohne DSG ist im Risiko noch überschaubar.

Bin ja auch ein DSG-Feind, aber es kann auch so kommen:

Dezember 2014: Golf 6 4motion Handschalter, 140000 km, Kupplung rutscht beim Beschleunigen auf der Autobahn durch.

Diagnose: Kupplung, Zweimassenschwungrad und Getriebe Schrott, interne Verrechnungskosten VW (Material 100 %, Arbeitszeit 50%) ca. 6500 Euro! Der Spaß hat mich dank Anschlußgarantie (fünf Jahre bis 200000 km) null Euro gekostet!

Ich nehme beim NW-Kauf alles an Garantie mit was geht (und für mich km-mäßig sinnvoll ist), das kostet erstmal aber das kann richtig sparen oder ein gutes Wiederverkaufsargument sein, deshalb würde ich es auch beim GW-Kauf so halten, denn "Kulanz ist freiwillig"! ;)

am 1. März 2016 um 9:00

Zitat:

Ich kann mir denken wo es an deinem Verständnis hapert, ich rede natürlich vom Alter des Wagens und nicht seit wann er in deinem Besitz ist oder wie lang du ihn fahren wirst.

Also Herr Oberlehrer - Sie haben recht weil ich es überlas daß er ein Jahr Garantieverlängerung " dazugeschenkt" bekommen hat. Wahrscheinlich war das im Preis versteckt. Sieht nur besser aus. So läuft das doch - oder ?

Üblich ist das aber nicht immer sondern so wie ich schrieb und wie es bei mir war.

Zitat:

ch kann mir denken wo es an deinem Verständnis hapert, ich rede natürlich vom Alter des Wagens und nicht seit wann er in deinem Besitz ist oder wie lang du ihn fahren wirst.

So blöde bin ich nun auch nicht.

Natürlich zählt das Alter des Wagens beim Verkauf ab Erstzulassung für die Garantie.

Meiner wurde am 17.12.14 erstzugelassen. Mein Versicherungsschutz der Garantieverlängerung beginnt am 17.12.2016 und endet am 17.12.2018.

wenn der Freundliche wirklich die Neuwagen-Garantie über ein Jahr übernommen hat bzw. für ein Jahr abgeschlossen hat, dann dürfte meines Wissen eine weitere Verlängerung der Neuwagengarantie im Umfang der Herstellergarantie nicht möglich sein, da man von Anfang an entscheiden muss über welchen Zeitraum man die Neuwagengarantieverlängerung abschließt.

Hat man mir auch so erklärt. Bei der Anschlussgarantie kann man nicht mehr verlängern. Man muss sich für 1, 2 oder 3 Jahre entscheiden. Das kann nicht mehr geändert werden . Kurz vor Ablauf wird man angeschrieben und kann für ein Jahr eine Funktionsgarantie abschließen. Ob man danach nochmal ein Jahr Funktionsgarantie machen kann, weiß ich noch nicht. Aber der Leistungsumfang der Funktionsgarantie steht schon in den Versicherungsbedingungen der Anschlussgarantie. Wie der Name schon sagt, wird dann nur gezahlt, wenn ein Teil nicht "funktioniert". Manche Sachen sind ausgeschlossen, wie z. B. der Dieselpartikelfilter. Die Anschlussgarantie ist eine Vollgarantie wie die zweijährige Neuwagengarantie. Nur bei zu vielen Kilometer hat man eine Selbstbeteiligung.

Themenstarteram 2. März 2016 um 8:49

Danke für eure Antworten.

Ich habe eine Mail direkt an VVD geschickt und gefragt, ob ich die Garantie nacfh dem ersten Jahr um 2 Jahre weiter verlängern kann. Antwort habe ich noch keine...

Aber noch eine Frage dazu:

Man könnte den Versicherungsbetrag auf einmal oder monatlich zahlen.

Was passiert, wenn ich den Versicherungsbetrag auf einmal zahle und nach einem halben Jahr einen Totalschaden habe? Ist dann das Geld weg? Dann wäre monatliche Zahlweise geschickter, oder?

LG, tommyboy

Man kann beides, aber auch bei der Einmalzahlung wird dann die Differenz erstattet.

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