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Neuwagen - Garantieleistung bei Wartung in freier Werkstatt

Themenstarteram 17. August 2017 um 23:21

Hallo,

ich hoffe, dass ich die richtige Kategorie im Forum getroffen habe – wenn nicht, bitte ich einen Moderator den Thread entsprechend zu verschieben.

Ich habe vor ein paar Wochen einen Neuwagen bestellt, der jetzt Anfang September an mich ausgeliefert werden soll. Bei diesem Händler, mit angeschlossener Vertragswerkstatt habe ich bisher immer sämtliche Wartungen und Reparaturen über die komplette Lebensdauer meiner Autos durchführen lassen und war stets sehr zufrieden.

Bis jetzt konnte ich dort morgens mein Fahrzeug abgeben, 200m zu meiner Arbeitsstelle laufen und den Wagen abends wieder abholen. Durch eine berufliche Versetzung ist dies in Zukunft nicht mehr möglich und daher habe ich mich nach Alternativen umgesehen.

Am neuen Arbeitsort gibt es allerdings nur eine freie Meisterwerkstatt, bei der ich heute vorstellig wurde und mich darüber erkundigte, ob denn auch Wartungen an Neufahrzeugen durchgeführt werden. Dies wurde bejaht und mir wurde auch bestätigt, dass egal was der Händler sagt, die gesetzliche Gewährleistung davon nicht betroffen ist, da sämtliche Inspektionen nach Herstellervorgabe ausgeführt werden. Auch beim Öl würde man sehr genau darauf achten, dass die richtige Spezifikation verwendet wird, die die Freigabe vom Hersteller besitzt.

Er wies mich auch daraufhin, dass etwaige Garantieverlängerungen und unter Umständen auch freiwillige Garantieleistungen nur dann erfolgen, wenn der Service in einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchgeführt wird.

Soweit so gut, dass die gesetzlichen Regelungen dafür existieren war mir bekannt, aber auf ein paar Fragen meinerseits konnte er mir keine zufriedenstellende Antwort liefern und hier erbete ich mir Hilfe durch das Forum. Vielleicht gibt es ja jemanden, der beide Seiten (freie Werkstatt/Vertragswerkstatt) kennt und zu den folgenden Punkten ein paar verlässliche Antworten geben kann.

Ich wollte von ihm noch wissen, wie er mir garantieren kann, dass er sämtliche Wartungsarbeiten nach Herstellervorgaben ausführen kann. Darauf wurde mir geantwortet, dass man die originalen Wartungspläne in der Werkstattsoftware abrufen kann und in diesem Rahmen die Inspektion dann durchführen würde. Wenn ich mich recht entsinne, handelt es sich bei der eingesetzten Software um Centro Digital.

 

Weiß jemand, ob diese Wartungspläne wirklich 1:1 den Originalplänen der Hersteller entsprechen?

Des Weiteren wollte ich wissen, ob er an aktuelle Serviceinformation komme, die vom Hersteller an die Vertragshändler herausgegeben werden. Also zum Beispiel, dass ein Softwareupdate notwendig ist oder ein Bauteil vorsorglich getauscht werden muss, ehe ein Defekt auftritt. Die Antwort darauf war, dass in ihren Diagnosetestern eine entsprechende Meldung auftauchen würde, wenn eine entsprechende Maßnahme vorliegt. In diesem Falle würde man mich darauf aufmerksam machen und mich zur Vertragswerkstatt schicken.

Allerdings konnte er mir nicht zusichern, dass in ihren Systemen auch wirklich alle Meldungen auftauchen, da er beim Hersteller selbst keinen Einblick hat und die Daten daher nicht auf Aktualität und Vollständigkeit prüfen kann.

Meine Bedenken sehen nun folgendermaßen aus: Was passiert, wenn ein Schaden an meinem Wagen auftritt, ich dort die Wartungspläne aus der freien Werkstatt vorlege und man sagt, „Wartungspunkt 3B ist dort nicht aufgeführt, daher ist ihr Wagen von der Garantie ausgeschlossen“. Oder „Wenn wir Servicemaßnahme XY durchgeführt hätten, dann wäre der teure Folgeschaden nie entstanden.“

Könnte dies bereits zu einem abgelehnte Garantieantrag führen?

Ich bedanke mich bei jedem, der sich die Zeit nimmt, den doch etwas länger gewordenen Beitrag zu lesen und mir mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 18. August 2017 um 08:23:30 Uhr:

...

Nicht geklärt ist, wie es mit der Neuwagen-Garantie des Herstellers aussieht. Dazu gibt es aber Garantiebestimmungen, in denen man nachlesen kann, ob der Hersteller auf Wartung in der Vertragswerkstatt besteht oder nicht.

...

Nein, der Hersteller kann da nicht drauf bestehen!

In der THEORIE besteht für den Kunden die freie Werkstattwahl, dass schliesst auch die freien Werkstätten ein.

In der PRAXIS wird aber immer wieder von Problemen berichtet, vorallem wenn der Vertragshändler, respektive der Hersteller behaupten, eine Schaden wäre durch fehlerhafte Wartung entstanden. Denn dann lehnen die sich entspannt zurück, und der Kunde wird zwischen Wartungsleistungserbringer (der freien Werkstatt oder Werkstattkette) und dem Hersteller hin- und hergeschickt und aufgerieben. Und bezahl mal ein Gutachten aus eigener Tasche.

Zur Theorie z.B. hier:

Wartung in freier Werkstatt

Ein Fall aus der Praxis:

in meinem Autoforum hatte ein Forenkollege vor einigen Wochen bei unter 40.000 km innerhalb der Garantiezeit einen kapitalen Motorschaden. Die Wartungen hatte er immer nach Vorschrift bei der großen Kette mit den drei Buchstaben machen lassen.

Der Hersteller hatte zunächst behauptet, der Schaden wäre durch einen Ölfilter mit falscher Spezifikation entstanden. Der Kollege hatte zwei, drei Wochen richtig Stress, weder die Werkstattkette noch der Hersteller wollten gerne den schwarzen Peter haben.

Im Endeffekt hatte der Hersteller den Ölfilter als okay eingestuft und den Garantiefall anerkannt, aber das hätte auch anders ausgehen können.

Deshalb: wer keinen Stress im Garantiefall riskieren möchte, der bleibt während der Garantiezeit bei einem Vertragshändler. Auf KULANZ darf man im Schadensfall bei Wechsel zur freien dann aber auch nicht hoffen. Ist alles eine Risikoabwägung, die man nur für sich persönlich entscheiden kann.

52 weitere Antworten
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52 Antworten

Gegenfrage und Denkanstoß: was kostet bei dem Vertragshändler der Leihwagen für einen Tag?

am 18. August 2017 um 3:06

Nix ,leihen ist einene kostenlose Gebrauchsüberlssung,mieten die Kostenbehaftete.

B 19

am 18. August 2017 um 5:36

Bevor jetzt wieder ganz viele etwas zur Gewährleistung schreiben .... der Meister der freien Werkstatt hat Recht.

Gewährleistung besteht weiter auf Grund diverser Urteile und es reichen die Vorgaben im Serviceheft.

Kann also in jeder Werkstatt gemacht werden.

Garantie und auch die wichtige Anschlussgarantie ist eine Vereinbarung die freiwillig und nicht gesetzliche Vorschrift ist. Da kommt es auf den Vertragstext an.

Es wird ohne genaue Angaben wieder einmal eine Diskussion, die nicht ohne einen Vertragsanwalt ausgehen wird.

Der Autohersteller und die Händler haben natürlich ein Interesse das die Markenwerkstätten ausgelastet sind und haben die Klauseln von Ihren Vertragsanwälten formulieren lassen.

Und selbst wenn es ein Urteil dazu gibt, bedeutet das nur das Anschlussgarantieverträge mit dieser Formulierung so zu betrachten sind.( es gibt viele Urteile sowohl in D als auch im Europarecht dazu, die in der Begründung meist unangemessene Benachteiligung des Kunden stehen haben, wenn die Urteile im Kundensinne gesprochen wurden)

Es ist die Politik, die die Verbraucher immer wieder im Regen stehen lässt und keine eindeutige Gesetzeslage dazu formuliert. Es kommen ja genug Parteispenden von den Autoherstellern.

Die Garantieverträge die nach irgendwelchen für den Verbraucher relevanten Urteilen abgeschlossen worden sind, haben das Urteil natürlich berücksichtigt und die Formulierung angepasst.

Auf der ganz sicheren Seite bist Du nur bei einer Markenwerkstatt. Alles andere kann; muss aber nicht Probleme bereiten.

Ohne Anschlussgarantie wäre mir das egal.

Im vom TE angegebenem konkreten Fall würde ich mir vom Händler schriftlich bestätigen lassen, das die Garantie nicht verfällt wenn ich Inspektionen / Reparaturen in einer freien Werkstatt machen lasse.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 18. August 2017 um 07:36:15 Uhr:

...

Ohne Anschlussgarantie wäre mir das egal.

Im vom TE angegebenem konkreten Fall würde ich mir vom Händler schriftlich bestätigen lassen, das die Garantie nicht verfällt wenn ich Inspektionen / Reparaturen in einer freien Werkstatt machen lasse.

Welcher Werkstatt-Inhaber würde denn sowas unterschreiben, jetzt mal ehrlich?

Geklärt haben wir, dass die gesetzliche Sachmangelhaftung bestehen bleibt (die ist aber nur für die Dauer der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten ab Kauf wirklich nützlich).#

Nicht geklärt ist, wie es mit der Neuwagen-Garantie des Herstellers aussieht. Dazu gibt es aber Garantiebestimmungen, in denen man nachlesen kann, ob der Hersteller auf Wartung in der Vertragswerkstatt besteht oder nicht. Besorg dir doch mal die aktuellen Bestimmungen, und stell die interessanten Passagen (neutralisiert!) hier rein.

Beste Grüße

SpyderRyder

Also - bei einem Neuwagen fällt ja wohl Wartung - Inspektion nur einmal im Jahr an und die dauert im Regelfall noch nicht mal einen Tag. Einfach im Urlaub machen und an dem Tag halt in dem Ort bummeln, essen gehen, der Frau oder Kind was schönes kaufen und gut ist. Insbesondere, da du ja bisher mit dem Händler/Werkstatt sehr zufrieden warst. Und wenn wirklich was ist hat man keinen Stress. Soviel Zeit sollte sein.

Die Inspektion - selbst die B bei Daimler, dauert maximal einen halben Tag. Ist bei anderen Herstellern mit Sicherheit auch nicht anders - insbesondere beim Neuwagen.

Eine Inspektion, vor allem die Erste & Zweite, dauern vielleicht 2 Stunden mit allem drum und dran. Dann einfach den Termin auf Samstag morgens einplanen und gut ist. Ist ja einmal im Jahr, sollte also machbar sein.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 18. August 2017 um 08:23:30 Uhr:

...

Nicht geklärt ist, wie es mit der Neuwagen-Garantie des Herstellers aussieht. Dazu gibt es aber Garantiebestimmungen, in denen man nachlesen kann, ob der Hersteller auf Wartung in der Vertragswerkstatt besteht oder nicht.

...

Nein, der Hersteller kann da nicht drauf bestehen!

In der THEORIE besteht für den Kunden die freie Werkstattwahl, dass schliesst auch die freien Werkstätten ein.

In der PRAXIS wird aber immer wieder von Problemen berichtet, vorallem wenn der Vertragshändler, respektive der Hersteller behaupten, eine Schaden wäre durch fehlerhafte Wartung entstanden. Denn dann lehnen die sich entspannt zurück, und der Kunde wird zwischen Wartungsleistungserbringer (der freien Werkstatt oder Werkstattkette) und dem Hersteller hin- und hergeschickt und aufgerieben. Und bezahl mal ein Gutachten aus eigener Tasche.

Zur Theorie z.B. hier:

Wartung in freier Werkstatt

Ein Fall aus der Praxis:

in meinem Autoforum hatte ein Forenkollege vor einigen Wochen bei unter 40.000 km innerhalb der Garantiezeit einen kapitalen Motorschaden. Die Wartungen hatte er immer nach Vorschrift bei der großen Kette mit den drei Buchstaben machen lassen.

Der Hersteller hatte zunächst behauptet, der Schaden wäre durch einen Ölfilter mit falscher Spezifikation entstanden. Der Kollege hatte zwei, drei Wochen richtig Stress, weder die Werkstattkette noch der Hersteller wollten gerne den schwarzen Peter haben.

Im Endeffekt hatte der Hersteller den Ölfilter als okay eingestuft und den Garantiefall anerkannt, aber das hätte auch anders ausgehen können.

Deshalb: wer keinen Stress im Garantiefall riskieren möchte, der bleibt während der Garantiezeit bei einem Vertragshändler. Auf KULANZ darf man im Schadensfall bei Wechsel zur freien dann aber auch nicht hoffen. Ist alles eine Risikoabwägung, die man nur für sich persönlich entscheiden kann.

Kurzfassung meiner Erfahrung / Meinung:

die gesetzliche Gewährleistung ist nicht gefährded,

eine Hersteller-Garantie ist je nach Vertragsbedingungen wahrscheinlich gefährded,

spätere Kulanz kann man komplett vergessen.

Neuwagen kommen bei mir zumindest bis zum Ende der Werksgarantie zur Vertragswerke. Dann gibts im Schadensfall auch keinen Ärger.

Die Frage(n) stelle ich mir aber derzeit auch. Ist es wohl in der Realität schädlich, wenn ich meinen noch recht neuen Lexus zumindest bei den Zwischen-Wartungen (15/45/75 tkm) bei einer normalen Toyota-Werke warten lasse? Nicht dass ich das Geld nicht hätte, aber einer der wenigen Nachteile dieser Marke ist halt das derzeit recht dürre Werkstatt-Netz.

es ist so lange nicht schädlich, bis Du mal auf Kulanz echt angewiesen bist. Und da bist Du dann in den Händen der Götter (was aber für Kulanz eh gilt).

werden Lexus nicht sowieso hier und da in einer Toyotawerke gewartet...?

Die Dinger werden sogar von Toyota gebaut (HSN 5013 ...). Ja mal gucken. Was Kulanz angeht, da wette / zocke ich eher darauf, dass in den geplanten 48 Monaten Haltedauer nix Teures anfällt, über das man dann streiten müsste.

am 18. August 2017 um 8:40

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 18. August 2017 um 08:23:30 Uhr:

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 18. August 2017 um 07:36:15 Uhr:

...

Ohne Anschlussgarantie wäre mir das egal.

Im vom TE angegebenem konkreten Fall würde ich mir vom Händler schriftlich bestätigen lassen, das die Garantie nicht verfällt wenn ich Inspektionen / Reparaturen in einer freien Werkstatt machen lasse.

Welcher Werkstatt-Inhaber würde denn sowas unterschreiben, jetzt mal ehrlich?

Hab ich da Händler geschrieben oder Werkstatt ? Natürlich meine ich den Händler als Garantiegeber oder Beauftragten des Garantiegebers.

Bevorzugt würde ich natürlich einen Neuwagen kaufen der schon eine lange Werksgarantie hat. Diesbezüglich ist die Rechtsprechung eindeutig auf Seiten des Käufers. Bei einer Anschlussgarantie gibt es immer wieder Streitigkeiten zum vom TE angesprochenen Thema.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 18. August 2017 um 10:02:51 Uhr:

Die Frage(n) stelle ich mir aber derzeit auch. Ist es wohl in der Realität schädlich, wenn ich meinen noch recht neuen Lexus zumindest bei den Zwischen-Wartungen (15/45/75 tkm) bei einer normalen Toyota-Werke warten lasse? Nicht dass ich das Geld nicht hätte, aber einer der wenigen Nachteile dieser Marke ist halt das derzeit recht dürre Werkstatt-Netz.

Problem ist doch, eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers

und daher kann er, die Regeln machen, wie er will !

Wie z.b. die "Lack-od. Mobilitätsgarantie", die wird nur "gewährt" solange der

Kunde beim Hersteller den Wagen wartet..

Ein Stempel einer freien Werkstatt reicht schon um die Garantie nichtig zu machen,

wie mein alter Herr und seine "rostende" E-Klasse erleben durfte...

In 2001 kaufte er sich eine neue E-Klasse (E-260)..nach der 2-Jährigen Garantie

lies er den Wagen in einer freien Werkstatt warten.

Als er in 2005/2006 die ersten Roststellen entdeckte (u.a. im Innenraum im Einstieg)

ging er zu MB, denn er hat ja "30 -Jahre Lackgarantie"..mit dem guten Gewissen,

die machen das schon..

Tja, kurz gesagt, "Garantieantrag" abgelehnt, da er gegen die Garantiebedingungen

(hier: Wartung nur beim Hersteller) vertoßen hatte.

U.a. "würde" bei einer Herstellerspezifischen Inspektion auch der Lack, etc. geprüft

und somit hätte mann "frühzeitig" das Problem erkannt.

Bei einer "Inspektion nach Herstellervorgaben" wird diese Prüfung nicht durchgeführt..

Ein Besuch bei einem Rechtsanwalt gab dem Hersteller "Recht"..

Ergo : Wer die allumfängliche Garantie behalten möchte, der sollte daher

seine Wartung beim "freundlichen" durchführen lassen.

Grüße

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