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Neuwagen Kauf (Tageszulassung) Ausstattung fehlt
Hallo,
Ich bin neu hier und hoffe, dass ich im richtigen Unterforum gelandet bin.
Ich habe folgendes Problem bzw Frage:
Diese Woche habe ich beim Seat Händler einen Ateca FR gekauft als Tageszulassung. Sowohl in der Anzeige (bei mobile und autoscout) als auch auf dem Exposé, welches mir die Verkäuferin schickte war bei der Sonderausstattung die Top-View (360 Grad) Kamera aufgelistet. Ich ging dann davon aus, dass diese auch verbaut ist.
Nachdem wir die Unterlagen durch gingen und ich den Vertrag etc. unterschrieben hatte, fiel mir auf, dass in der Ausstattungsliste im Vertrag die besagte Kamera fehlt. Ich sagte dann, ich wolle mir den Wagen noch mal anschauen und stellte fest, dass diese tatsächlich fehlt und nur eine normale Rückfahrkamera eingebaut ist.
Da sie mich vorher nicht darauf hingewiesen hat, dass die Ausstattung fehlt und diese aber in Anzeige und Exposé aufgelistet war, frage ich mich, wie ich mich da jetzt verhalten soll.
Nachdem ich ihr mitteilte, dass diese fehlt, sagte sie dass deren Wagen alle ohne Top View sind und sich da der Kollege, der die Anzeigen erstellt wohl vertan habe.
Ich bittete darum, mir stattdessen etwas anderes (z. B. Serviceleistungen) anzubieten.
Laut Listenpreis im Konfigurator kostet die TopView 570 Euro. Man bot mir nach Rücksprache mit der Geschäftsführung eine volle Tankfüllung (Wert etwa 70-75 Euro) an, was mir reichlich wenig erscheint. Ist das jetzt Kulanz von deren Seite oder habe ich da mehr Möglichkeiten und Rechte , etwas raus zu holen?
Vielen Dank schon mal!
Beste Antwort im Thema
Klar, immer schön abgreifen, wenn sich irgendwo auch nur die geringste Möglichkeit auftut... @dvw1977 Dem TE ist doch kein Schaden entstanden, worauf sollte er sich beziehen? Er hätte den Wagen auch genau so gekauft... es war nicht entscheidend und es war 30m nebenan kein besseres Angebot gestanden. Hauptsache dann auf dicke Jacke machen und dem VK so richtig eine reindrücken... ich könnte kotzen, wenn ich so was lese: Dachträger, Gummimatten, Service-Gutschein... sollte der VK dem TE vielleicht noch ein Jahr lang den Rasen mähen und die Hemden bügeln? Mal schön alles ein wenig in Relation lassen.
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18 Antworten
So einfach ist das nicht da in dem Vertrag die 360 Grad Kamera nicht aufgeführt war. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist meiner Meinung hierbei auch nicht möglich.
Ich würde versuchen durch ein erneutes Gespräch die 570€ herauszuholen
Rücktritt ist auch gar nicht beabsichtigt von mir. Ist zwar ärgerlich aber ansonsten entspricht das Auto so ziemlich meinen Optimalvorstellungen. War nur die Frage, ob ich da theoretisch mehr rausholen kann oder ich mich mit der Tankfüllung zufrieden geben sollte.
Was in der Anzeige stand ist irrelevant. Das was im Kaufvertrag unterschrieben wurde ist der Stand der Dinge. Und wenn dort nichts von einer 360 Grad Kamera steht, hast Du Pech gehabt. Man liest alles sorgfältig durch, bevor man unterschreibt ...
Ich denke mal, dass die Tankfüllung reine Kulanzsache vom Autohaus ist und die eigentlich NICHTS machen müssten. Wenn Du pokern willst, kannst Du versuchen statt einee Tankfüllung den ersten Service für lau zu bekommen aber das ist alles ein Goodwill vom Händler.
Theoretisch hättest du nicht mal Anspruch auf die Tankfüllung soweit ich das beurteilen kann.
Die Anzeige ist nicht bindend, was zählt ist der Kaufvertrag.
Du kannst versuchen einen Service rauszuholen, müssen tun die aber gar nichts. Evtl. kriegst du dann nicht mal mehr die Tankfüllung
Edit: Ok, mein Vorredner hat in der Zeit exakt das Gleiche geschrieben
wenn Du ein gern gesehener KD bleiben möchtest oder werden willst, dann solltest Du nicht allzu viel fordern. Viele AH geben tatsächlich die Erstellung der Anzeigen extern ab, in jeder Anzeige steht drin, dass dies ohne Gewähr sein und im KV steht das ja wohl jetzt auch nicht so explizit drin... also vergiss es und frage, ob man das Angebot um 2mal kostenfreies Rfn.-Wechseln erhöht, oder die Reifeneinlagerung übernimmt falls das interessant wäre. Nicht unverschämt werden...
Einzig und allein was im Kaufvertrag steht ist relevant & bindend.
Exposés oder Anzeigen sind nicht bindend somit ist es leider dein Fehler, du hättest den Kaufvertrag/ die richtige Ausstattungsliste genau anschauen müssen.
Die volle Tankfüllung ist lediglich aus Kulanz des Autohauses und mMn ausreichend.
Dachte ich mir fast, vielen Dank für die Antworten! :-) Ja, ich war da leider etwas zu vorschnell und aufregt, da auch sehr unerfahren beim Neuwagenkauf und Umgang mit Händlern.
Ist schon eine Schweinerei, würde mich betrogen fühlen und das auch dem Verkäufer gegenüber deutlich machen. Manchmal muss man etwas deutlicher werden, dann springt auch mehr als eine Tankfüllung raus. Ich würde noch Zubehör verlangen, Gummimatten, Dachträger, Service-Gutschein etc
Klar, immer schön abgreifen, wenn sich irgendwo auch nur die geringste Möglichkeit auftut... @dvw1977 Dem TE ist doch kein Schaden entstanden, worauf sollte er sich beziehen? Er hätte den Wagen auch genau so gekauft... es war nicht entscheidend und es war 30m nebenan kein besseres Angebot gestanden. Hauptsache dann auf dicke Jacke machen und dem VK so richtig eine reindrücken... ich könnte kotzen, wenn ich so was lese: Dachträger, Gummimatten, Service-Gutschein... sollte der VK dem TE vielleicht noch ein Jahr lang den Rasen mähen und die Hemden bügeln? Mal schön alles ein wenig in Relation lassen.
Es geht hier um knapp 600 €, wen es das überthaubt ist. was kostet denn die "normale" Kamera an Aufpreis? Rechne das mal gegen die Top View gegen.
Fakt ist: Du warst einfach sehr voreilig mit dem Unterschreiben und jetzt ist der Vertrag für dich bindend.
Sei froh, das Dir der Händler überhaubt in iirgendeiner Form entgegen kommt von der VW-Gruppe bin ich eigentlich Anderes gewöhnt. AUDI würde Dir wahrscheinlich nur die Tür zeigen...
Ich versteh nur eins nicht: Wenn man bei ALDI (LIDL, Edeka etc.) nen Apfel kauft, wird der 3 x umgedreht bis das er gekauft wird. Ein billig T-Shirt von KIK wird anprobiert und "stundenlang" begutachtet aber ein Auto was mal eben ne 5 stellige Summe kostet wird "blind" gekauft...
Natürlich kann auch die Verkaufsanzeige und das Exposé eine Beschafenheitsvereinbarung, und damit Teil des Kaufvertrages sein.
Aber ganz offensichtlich liegt hier ein Irrtum des Verkäufers vor. Er muss dir also gar nicht entgegenkommen, du hast aber das Recht vom Kauf zurück zu treten. Da du das aber ja nicht willst ist jedes entgegenkommen des Verkäufers sehr kulant.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 14. Dezember 2018 um 19:29:50 Uhr:
Natürlich kann auch die Verkaufsanzeige und das Exposé eine Beschafenheitsvereinbarung, und damit Teil des Kaufvertrages sein.
Aber ganz offensichtlich liegt hier ein Irrtum des Verkäufers vor. Er muss dir also gar nicht entgegenkommen, du hast aber das Recht vom Kauf zurück zu treten. Da du das aber ja nicht willst ist jedes entgegenkommen des Verkäufers sehr kulant.
Diese Informatin ist schlichtweg falsch!
Eine Anzeige ist, genauso wie z.B. eine Schaufensterauslage kein verbindlichews Angebot!
Erst wenn sich der Kaufvertrag z.B. auf diese Anzeige ganz deutlich bezieht (... Das Auto ist gemäß der Anzeige XY ausgestattet...) ist diese Bestandteil des Vertrages und somit bindent.
Ansonsten gilt NUR das was im Vertrag steht. Dieser Kaufvertrag ist dann gleichzeitig das Angebot. Wenn der Kunde den Unterschreibt (oder sonstwie zustimmt) ist der Kaufvertrag verbindlich geschlossen.
Das sieht das OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2016 – I-3 U 20/15 anders
Ja, wenn es echt kaufentscheidend ist, dann sehe ich das ja ein, aber ne Kamera.... oder ne andere Kamera. Wenn ich ein Auto ungesehen kaufe, weil der Wagen weit weg steht und der hat dann keine AGR-Sitze oder ein anderes Getriebe oder Motorisierung... ok... aber es geht um ne Kamera. Wäre das Teil soooo kaufentscheidend gewesen, dann hätte der TE das sicherlich auch mal angesprochen, aber so war es doch nur ein "Hoppala, da fehlt ja doch was..."