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Neuwagen vom Händler 2 mal angemeldet

Themenstarteram 22. November 2020 um 18:29

Hallo, folgendes Problem. Wir haben uns ein neues E-auto gekauft, leider hat der Händler einen Fehler gemacht. Er hat das Auto ohne E-Kennzeichen angemeldet. Soweit kein Problem dachte ich, er hätte es einfach mit E kennzeichen umschreiben lassen. Aber was, ist passiert er das Auto abgemeldet und neu angemeldet diesmal mit E-Kennzeichen. Nun stehe ich schon zweimal im KFZ Brief. Hätte ich Anspruch auf Entschädigung, weil ist ja eigentlich kein Neuwagen mehr? Was meint ihr? Die Probleme mit der BAFA sind jetzt mal aussen vor. Danke für die Antworten.

Beste Antwort im Thema

Guck mal auf das Feld mit der Zahl der Vorhalter. Da wird beim zweiten Eintrag auch die 0 stehen und du bist der erste und einzige Halter.

Da der Zusatz "E" in die ZB 2 eingedruckt wird, hat man das halt auf der rechten Seite gemacht.

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Guck mal auf das Feld mit der Zahl der Vorhalter. Da wird beim zweiten Eintrag auch die 0 stehen und du bist der erste und einzige Halter.

Da der Zusatz "E" in die ZB 2 eingedruckt wird, hat man das halt auf der rechten Seite gemacht.

Themenstarteram 22. November 2020 um 18:41

Wow das ging ja schnell, du hast Recht da steht 0. Also müsste rechtlich alles klar sein. Danke

Wieso hat der Händler einen Fehler gemacht? Das E im Kennzeichen ist keine Pflicht. Wenn du den Wunsch nach einem E nicht explizit angegeben hast, wär auch ohne E "rechtlich alles klar".

Genau.

Gibt ja noch genug Regionen die keine Vorteile für Fahrzeuge mit E Kennzeichen vorhalten

Themenstarteram 23. November 2020 um 7:29

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. November 2020 um 21:27:17 Uhr:

Wieso hat der Händler einen Fehler gemacht? Das E im Kennzeichen ist keine Pflicht. Wenn du den Wunsch nach einem E nicht explizit angegeben hast, wär auch ohne E "rechtlich alles klar".

Warum er einen Fehler gemacht hat? Weil es abgesprochen war und er hat ja sogar zwei Fehler gemacht. Er hätte das Auto einfach umschreiben lassen können auf E-Kennzeichen. Aber er hat es abgemeldet und wieder neu angemeldet.

Es ist für die Anzahl der Halter völlig irrelevant, wie oft das Fahrzeug an- und abgemeldet wurde und wie viele Kennzeichen zugewiesen wurden. Welchen Schaden du hier erlitten haben willst, für den du Entschädigung möchtest, würde mich mal interessieren.

Zitat:

@einser32 schrieb am 23. November 2020 um 08:29:06 Uhr:

Er hätte das Auto einfach umschreiben lassen können auf E-Kennzeichen. Aber er hat es abgemeldet und wieder neu angemeldet.

Wie erkennt man das im Nachhinein an der Zulassungsbescheinigung?

Zitat:

@einser32 schrieb am 23. November 2020 um 08:29:06 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. November 2020 um 21:27:17 Uhr:

Wieso hat der Händler einen Fehler gemacht? Das E im Kennzeichen ist keine Pflicht. Wenn du den Wunsch nach einem E nicht explizit angegeben hast, wär auch ohne E "rechtlich alles klar".

Warum er einen Fehler gemacht hat? Weil es abgesprochen war und er hat ja sogar zwei Fehler gemacht. Er hätte das Auto einfach umschreiben lassen können auf E-Kennzeichen. Aber er hat es abgemeldet und wieder neu angemeldet.

Eine Umschreibung gibt es auch gar nicht . Ist immer eine Abmeldung mit darauffolgender Anmeldung :)

Umgangssprachlich auch Ummelden / Umschreiben genannt.

..genau. Am Charakter des Fahrzeugs als Neuwagen hat sich dadurch ja nichts geändert.

Dem TE wird es darum gehen ob etz anstatt 1 Halter jetzt 2 Halter angegeben ist und dadurch der Wiederverkaufswert sinkt da mehr Halter Eingetragen sind. Da sich aber schon nach der 1 Antwort rausgestellt hat des es trotzdem 1 Halter eingetragen ist ist der TE glücklich und will gegen den Händler nichts sagen. Oder ?

Warum sollte der Wiederverkauf sinken?

Es gibt einen einzigen Halter, "erste Hand" wie man so schön sagt.

Den gäbe es auch, wenn dieser Halter umgezogen wäre oder wenn das Auto zehnmal ab und wieder angemeldet worden wäre.

Denk mal an die Zeit zurück, als es noch keine Saisonkennzeichen gab.

Cabrios, Motorräder, Wohnmobile.

Die wurden jedes Jahr brav im März/April angemeldet und im Oktober/November wieder ab.

War nicht so, als daß die deswegen unverkäuflich gewesen wären.

Das weiß ich selber auch aber TE andscheinend nicht

Themenstarteram 25. November 2020 um 11:25

Zitat:

@BK30nP schrieb am 23. November 2020 um 15:24:24 Uhr:

Dem TE wird es darum gehen ob etz anstatt 1 Halter jetzt 2 Halter angegeben ist und dadurch der Wiederverkaufswert sinkt da mehr Halter Eingetragen sind. Da sich aber schon nach der 1 Antwort rausgestellt hat des es trotzdem 1 Halter eingetragen ist ist der TE glücklich und will gegen den Händler nichts sagen. Oder ?

Genau so ist es! Entschuldigung das ich nicht wusste, dass es letztendlich nur 1 Halter gibt. Deshalb die Frage. Ich war eben nur etwas erschrocken das ich auf einmal mehrmals im KFZ Brief stehe. Man kann nur hoffen das es die BAFA(Förderung) eben auch so sieht. Weil, das Auto ab und wieder angemeldet wurde.

Meine Frage wäre nicht passiert, wenn es einfach umgemeldet wurden wäre. Trotzdem danke für die Antworten.

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 23. November 2020 um 10:58:03 Uhr:

Zitat:

@einser32 schrieb am 23. November 2020 um 08:29:06 Uhr:

 

Warum er einen Fehler gemacht hat? Weil es abgesprochen war und er hat ja sogar zwei Fehler gemacht. Er hätte das Auto einfach umschreiben lassen können auf E-Kennzeichen. Aber er hat es abgemeldet und wieder neu angemeldet.

Eine Umschreibung gibt es auch gar nicht . Ist immer eine Abmeldung mit darauffolgender Anmeldung :)

Umgangssprachlich auch Ummelden / Umschreiben genannt.

Stimmt nicht.

Wenn ein angemeldetes Fahrzeug im Nachgang ein E Kennzeichen bekommen soll muss es nicht ab und angemeldet werden.

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