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Neuwagenbestellung - Abschlagszahlung vermeiden?

BMW 3er G20
Themenstarteram 26. Juli 2023 um 13:25

Hey liebe Community,

ich wende mich an euch, weil ich in einer kniffligen Situation stecke und hoffe, dass ihr mir mit eurem Rat weiterhelfen könnt. Ich habe vor einiger Zeit einen Neuwagen bestellt, der voraussichtlich im Oktober/November geliefert wird. Allerdings hat sich nun meine Situation geändert, und ich würde doch lieber ein anderes Fahrzeug kaufen.

Der Händler besteht jedoch darauf, dass ich für den Rücktritt eine Abschlagszahlung in Höhe von 15% leisten muss. Das kommt für mich finanziell natürlich nicht gerade gelegen. Ich frage mich, ob es eine Möglichkeit gibt, diese Abschlagszahlung zu vermeiden.

Eine Idee, die mir kam, ist das Fahrzeug an eine andere Person zu übergeben, um die Kosten zu umgehen. Aber ist das überhaupt möglich? Könnte ich den Wagen einfach an jemand anderen weiterverkaufen oder gibt es rechtliche Hürden dabei?

Habt ihr vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt euch mit der rechtlichen Seite aus? Gibt es Alternativen, die ich in Betracht ziehen könnte? Ich möchte auf keinen Fall in Schwierigkeiten geraten, aber 15% zusätzlich zum eigentlichen Autopreis wären eine enorme Belastung.

Ich bin dankbar für jeden Ratschlag und jede Information, die ihr teilen könnt. Vielleicht hat ja jemand von euch eine Lösung parat oder kann mir sagen, wie ich am besten vorgehe.

Vielen Dank im Voraus!

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97 Antworten

Moin,

Hast du es denn komplett gekauft, finanziert, geleast?

Grundsätzlich kannst du es natürlich direkt weiterverkaufen. Jedoch wird es da eine Wertminderung geben, da es dann ja kein Neufahrzeug mehr ist.

Außerdem kommen bei einer Finanzierungsablöse dann auch vorzeitige Zinsen auf dich zu. (Ähnlich wie, wenn man ein Haus vorzeitig rauslöst).

Solltest du dir gut überlegen.

Ist alles eine reine finanzielle Rechenaufgabe.

 

LG und viel Erfolg

Was Du machen kannst weiß ich leider nicht genau, aber das Verlangen des Händlers empfinde ich als Frechheit. Der bekommt das Auto ja ohne jegliche Probleme auch an jemand anderen los. Zumal man das ja noch fast beliebig umkonfigurieren kann. Ich denke du könntest notfalls auch privat jemand finden, der dir mindestens den vollen Preis zahlen würde, wenn er dadurch das Auto ja recht schnell und nagelneu bekommt. Man muss glaub nur wegen Finanzamt aufpassen, wenn man damit Geld verdient und Haltedauer glaub unter ein halbes Jahr war. Mit was begründet der Händler denn die 15%?

Meine mich zu erinnern, dass die 15% auch bei mir im Kaufvertrag stehen. Ist dann eher eine normale Vorgehensweise und nicht abhängig von dem Händler. Eventuell sogar BMW Vorgabe?

Würde es vielleicht kurz mit einem Steuerberater besprechen und wenn es keine steuerlichen Hürden gibt dann selber inserieren und der Händler müsste das Fahrzeug dann auf einen neuen Käufer umschreiben.

Themenstarteram 26. Juli 2023 um 13:53

Danke für dein Verständnis. Die Begründung des Händlers für die 15% Abschlagszahlung kenne ich nicht.

Zitat:

@E91 330i schrieb am 26. Juli 2023 um 15:31:34 Uhr:

Man muss glaub nur wegen Finanzamt aufpassen, wenn man damit Geld verdient.......

Also die Sorgen braucht der TE nicht haben, Geld verdienen wird er mit der Aktion sicher nicht.

Und eine Abschlagszahlung ist in solchen Fällen üblich. Anderweitig kann der Händler auf Erfüllung des Vertrages bestehen. Das ist ja auch der Sinn eines Vertrages, damit sich beide Seiten aufeinander verlassen können.

Zitat:

@sw340i schrieb am 26. Juli 2023 um 15:53:07 Uhr:

Danke für dein Verständnis. Die Begründung des Händlers für die 15% Abschlagszahlung kenne ich nicht.

Die Begründung wird er auch nicht liefern. Steht in dem Vertrag,den Du bei Bestellung unterschrieben hast, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit drin, was fällig ist,wenn das Fahrzeug nicht abgenommen wird.

Dann nimm den Wagen ab und vertick ihn weiter,ohne vorher anzumelden.

Verlust wirst Du damit zwar auch machen,aber sicher keine 15 Prozent vom Fahrzeugpreis.

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn? DU hast ja sicherlich alle Infos vorliegen und könntest es doch schon inserieren

Themenstarteram 26. Juli 2023 um 16:01

Hier ist die Konfiguration: https://www.bmw.de/myconfig/iyq9jy3c

Ich habe zusätzlich 16% Preisnachlass bekommen.

am 26. Juli 2023 um 16:06

Wenn man einen Käufer findet kann man das Auto ( ohne es zuzulassen ) natürlich verkaufen.

Allerdings ist „einen Käufer finden“ genau das Problem: jemand der genau so ein Fahrzeug sucht, den Preis bar begleicht und auf das Kauferlebnis des Neukauf verzichtet ist eine Herausforderung

Dies wird nur über einen Preisnachlass funktionieren und der kann die Zahlung wegen Nichterfüllung des Vertrages schnell übersteigen

Konfiguration gesehen :Einen 3er BMW für fast 100.000 BLP wird auch der Händler nicht so schnell verkaufen - daher verlangt er die Entschädigung

Naja ist jetzt nicht unüblich dass ein M340er mit etwas Ausstattung auf 96.000 BLP kommt. Die Frage ist eher wieso sich man sich erst für so eine teure Kiste entscheidet und hinterher sie nicht abnehmen kann oder will. Gehst Du zufällig ins Ausland oder bekommst Du Drillinge?

Die Frage finde ich jetzt aber indiskret und ich glaube keiner erwartet darauf eine Antwort.

Zitat:

@burgmensch schrieb am 26. Juli 2023 um 19:49:00 Uhr:

Die Frage finde ich jetzt aber indiskret und ich glaube keiner erwartet darauf eine Antwort.

Dieser Kommentar ist jetzt aber wirklich Unsinn. Der TE ist doch derjenige der um Rat gefragt hat. Dazu gehört nun mal, dass man erstmal versteht um was es überhaupt geht.

Bitte auch den Vertrag prüfen, ob darin die Verpflichtung enthalten ist, den Wagen eine bestimmte Zeit nicht weiter zu verkaufen. So steht es in meinem Vertrag.

Und für den Fall des vorzeitigen Verkaufs fällt wieder eine Vertragsstrafe an.

In den AGB welche du mit Bestellung akzeptiert hast, wird ein (oder ein ähnlicher, je nach Händler) Absatz stehen, der das Thema Weiterverkauf, Abnahme oder auch Rücktritt regelt.

Wobei ein Rücktritt zu diesem Zeitpunkt eh nicht mehr möglich.

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