- Startseite
- Forum
- Auto
- BMW
- 5er
- 5er G30, G31, F90
- Neuwagenbestellung: Pflicht zur Abnahme bei fehlenden SA?
Neuwagenbestellung: Pflicht zur Abnahme bei fehlenden SA?
Bei Neuwagenbestellungen kommt es die Tage aufgrund der Lieferschwierigkeiten immer mal wieder vor, dass Sonderausstattungen fehlen.
Wie war das bei Euch vertraglich geregelt? Ich habe mit dem Verkäufer von einem BMW Vertragshändler gesprochen, und der sagte, bei fehlender Sonderausstattung aufgrund von LIeferproblemen würde mir der Preis der fehlenden Sonderausstattung gutgeschrieben, aber ich wäre trotzdem verpflichtet, das Fahrzeug
abzunehmen.
Wie war das bei Euch? Habt Ihr soetwas im voraus mit dem Verkäufer besprochen? Wie war das Ergebnis? Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich mich nicht verpflichten werde, ein Fahrzeug zu kaufen, wo ich nicht weiss, was nachher drin ist. Wie habt Ihr das gehandhabt? Wie war das in dem Kaufvertrag formuliert?
Danke für Eure Erfahrungen!
Ähnliche Themen
22 Antworten
Die Antwort des Verkäufers ist so nicht korrekt, denn wenn Du einen Neuwagen mit einer bestimmten Ausstattung bestellt hast, muss der Verkäufer den Vertrag natürlich auch auf Ebene der Sonderausstattung erfüllen.
Aktuell kommt es aufgrund der Chipkrise häufig vor, dass der Verkäufer dem Kunden eine geänderte Bestätigung der Neuwagenbestellung vorlegt, weil ein Teil der Sonderausstattung nicht lieferbar ist. Da werden dann häufig lächerliche Preisnachlässe auf entfallene Sonderausstattung gegeben.
Wenn Du diese geänderte Bestätigung nicht annimmst, ist auch Deine Neuwagenbestellung hinfällig.
Ich würde da (wenn das Auto so für mich nicht mehr in Frage kommt) aber auch immer noch einmal ausdrücklich mitteilen, dass ich aufgrund der Nichterfüllung des Verkäufers vom Vertrag zurücktrete bzw. von meinem Widerrufsrecht aufgrund veränderter Ausstattung Gebrauch mache.
Wenn die entfallene Ausstattung für Dich nicht so wichtig ist, würde ich als Privatkäufer einen ordentlichen Preisnachlass fordern. Als Dienstwagenfahrer würde ich schauen, was ich stattdessen an Sonderausstattung nehmen kann (ggf. auch eine Verhandlungssache mit dem Händler - sollte ja kostenneutral sein).
Relevant ist, was im Kaufvertrag des TE drinsteht. Und dann gibt es noch die AGB des Händlers.
Wenn der Verkäufer einen Kaufvertrag nur mir der vom TE genannten Einschränkung abschliessen will, dann muss er zu einem anderen Händler gehen.
Zitat:
@niewiederfaschismus schrieb am 21. November 2022 um 14:07:41 Uhr:
Die Antwort des Verkäufers ist so nicht korrekt, denn wenn Du einen Neuwagen mit einer bestimmten Ausstattung bestellt hast, muss der Verkäufer den Vertrag natürlich auch auf Ebene der Sonderausstattung erfüllen.
So absolut gilt das wohl auch nicht, Stichwort Unmöglichkeit der Leistung. Dann sind aber die Juristen gefragt.
Wenn die Erbringung dee Leistung nicht moeglich ist ist der Vertrag schwebend unwirksam. Sprich wenn einer der Vertragspartner nicht mehr will kann er ohne weitere Folgen vom Vertrag zurueck treten.
Aenderungen sind bei BMW nur ohne Zustimmung moeglich wenn das eine Aenderung im Serienstand ist.
Bei temporaer nicht lieferbaren Optionen muss der Kaeufer zustimmen oder er kann den Ruecktritt erklären.
Wie meinen?
Sorry habe ernsthafte Probleme mit den Augen....
Tut mir leid. Das wußte ich nicht. Vergiß meinen Kommentar bitte.
Zitat:
@sPeterle schrieb am 21. November 2022 um 15:06:17 Uhr:
Sorry habe ernsthafte Probleme mit den Augen....
In der Realität ist es ein rein praktisches Problem:
Der Kunde müsste ein anderes als das bestellte Fahrzeug nicht abnehmen. Er hat dann aber das Problem, dass er nochmal extrem viel Zeit investieren müsste woanders ein anderes Fahrzeug zu bestellen, wo er dann genau das selbe Problem wieder bekommen könnte.
Also einigen sich Käufer und Verkäufer i.d.R. auf irgendwas sinnvolles.
Die Antwort meines Verkäufers auf diese Frage war daher auch nur "wir werden eine Lösung finden".
Was Du bestellt hast, hast Du bestellt, und nur Das! Es gibt in der Bestellung mindestens ein voraussichtlichen Liefertermin. Auch der ist kein "Kaugummi". Jeder wird mit sich reden lassen, wenn mal was nicht klappt, zumindest zeitweilig. Aber jetzt alles auf "Höhere Gewalt" zu schieben geht auch nicht. Vor 3 Jahren gab es die Probleme nicht, vor 10 Jahren auch nicht, vor 20ig Jahren auch nicht. Wieso jetzt? Mann will es SO! kein Individualverkehr mehr!
Sofern BMW die Bestellung mangels Verfügbarkeit einer SA nicht annimmt oder nach Bestellung auf nicht lieferbare SA hinweist, ist das ein neues Angebot, das Du (der TE) annehmen kannst oder nicht, es sei denn, in den AGBs steht irgendetwas, was dem entgegensteht und nicht unwirksam ist. Dazu müsste mal das Kleingedruckte lesen und bewerten lassen.
off topic:
Nachdem ich 3/21 einen F90 bestellte, zickte BMW zwar nicht mit SA, aber mit Lieferzeit. Diese lag mehr als 6 Wochen über dem zum 2. Mal verlängerten unverbindlichen Liefertermin. Ich stornierte daraufhin in der NL und fand bei einem Händler ein besser ausgestattetes Neufahrzeug, das seit einiger Zeit in einem Showroom herumstand.
Dem Verkäufer der NL hat meine Stornierung bestimmt nicht gepasst, aber sein "nettes Angebot", zur Überbrückung der Wartezeit mit einem neuen G31 für "nur" 500 Euro netto zu fahren, bestärkte mich zu stornieren.
Zitat:
@TBADP schrieb am 22. November 2022 um 15:10:57 Uhr:
Aber jetzt alles auf "Höhere Gewalt" zu schieben geht auch nicht. Vor 3 Jahren gab es die Probleme nicht, vor 10 Jahren auch nicht, vor 20ig Jahren auch nicht. Wieso jetzt? Mann will es SO! kein Individualverkehr mehr!
Die Hersteller schieben es ja gar nicht auf höhere Gewalt. Aber sie können sie die Teile ja nicht aus den Rippen schneiden, wenn sie sie nunmal nicht haben.
Zitat:
@MR.2fast4U schrieb am 22. November 2022 um 19:08:27 Uhr:
Nachdem ich 3/21 einen F90 bestellte, zickte BMW zwar nicht mit SA, aber mit Lieferzeit. Diese lag mehr als 6 Wochen über dem zum 2. Mal verlängerten unverbindlichen Liefertermin. Ich stornierte daraufhin in der NL und fand bei einem Händler ein besser ausgestattetes Neufahrzeug, das seit einiger Zeit in einem Showroom herumstand.
Die Frage ist halt, ob Du einen solchen Neuwagen heute auch noch finden würdest.
Im Moment sagt eigentlich jeder, dass man nach Möglichkeit nicht stornieren sollte, da man dann den Händler aus sämtlichen Verpflichtungen entlässt und wieder von vorne anfängt.
Naja M's verkaufen sich nicht so oft und so leicht wie ein 520d mit M Paket....
Damit bei einem M Modell eine SA fehlt muss es dann wirklich sehr eng sein. Die Modelle haben oberste Priorität.