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Neuwagengarantie für F56 : Basics

MINI Mini F56
Themenstarteram 18. Juli 2023 um 19:34

Guten Abend,

ich wollte mal fragen, bzw. mich vergewissern, ob die MINI (F56)-Neuwagengarantie

1.

ab Tag der Übernahme oder ab Tag der Erstzulassung beginnt?

2.

12 oder 24 Monate beträgt?

3.

mit einer Beweislastumkehr nach 7 Monaten einhergeht, oder nicht?

Habt Dank & vG

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26 Antworten

Mini gibt 3 Jahre - bei uns ab Zulassung.

Themenstarteram 18. Juli 2023 um 20:32

3 Jahre Garantie?? Gewährleistung, aber doch keine Garantie, oder?

An deiner Stelle würde ich mir bei MINI die Garantiebestimmungen runterladen (Also in dem Land wo das Fzg zugelassen ist). Anschliessend bei Unklarheiten bzw. solch spezifischen Fragen, den lokalen MINI Customer Care anschreiben.

 

Ps: Wohne in CH, das ist das eh anders. (Habe Mini Tender Loving Care:

https://www.google.com/url?...

)

Zitat:

@E46320dtouring schrieb am 18. Juli 2023 um 22:32:47 Uhr:

3 Jahre Garantie?? Gewährleistung, aber doch keine Garantie, oder?

Ja, Garantie hab ich aber auch nicht geschrieben :-)

Mini bezeichnet das als 2+1 Gewährleistung.

Siehe hier: https://www.mini.de/de_DE/home/services/gewaehrleistung.html

Der erste Eintrag bei Google zu "mini Neuwagengarantie"...

... für D:

https://www.mini.de/.../gewaehrleistung.html#gewaehrleistung

für Neuwagen nimmt Mini/BMW das Wort garntie nicht in den Mund. Und bei gebrauchtfahrzeugen läuft es eh über eine Versicherung.

Zitat:

@E46320dtouring schrieb am 18. Juli 2023 um 22:32:47 Uhr:

3 Jahre Garantie?? Gewährleistung, aber doch keine Garantie, oder?

Du solltest mit den Unterlagen auch den sog. Qualitätsbrief von Mini / dem Verkäufer erhalten haben (sofern es ein Mini Händler war) Falls nicht, der Qualitätsbrief ist unter dem Link von @astradruide abrufbar.

Dort steht der Leistungsumfang drin und auch etwas zur Beweislastumkehr.

Gruß

Hagelschaden

Trickreich könnte evtl. Fußnote 3 im QBrief sein:

"Beim Kauf eines MINI Neufahrzeugs in Deutschland direkt von der BMW AG werden die Leistungszusagen von der BMW AG gewährt"

Themenstarteram 19. Juli 2023 um 14:09

Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 19. Juli 2023 um 12:16:00 Uhr:

Zitat:

@E46320dtouring schrieb am 18. Juli 2023 um 22:32:47 Uhr:

3 Jahre Garantie?? Gewährleistung, aber doch keine Garantie, oder?

Du solltest mit den Unterlagen auch den sog. Qualitätsbrief von Mini / dem Verkäufer erhalten haben (sofern es ein Mini Händler war) Falls nicht, der Qualitätsbrief ist unter dem Link von @astradruide abrufbar.

Dort steht der Leistungsumfang drin und auch etwas zur Beweislastumkehr.

...

Meinst Du bzgl. Beweislastumkehr das hier?

Der Zeitraum für eine etwaige Vermutung gemäß vereinbarter Verkaufsbedingungen für neue Fahrzeuge, wonach die Kaufsache bei Auslieferung mangelhaft war, sofern sich innerhalb eines bestimmen Zeitraums ab Auslieferung ein Sachmangel zeigt, wird von einem Jahr ab Auslieferung auf den Qualitätszeitraum (d. h. 36 Monate nach Auslieferung) verlängert.

Falls ja, was heißt das denn genau? Ich kann mit dem Fachchinesisch echt wenig anfangen? Wer muß denn nach 12 Monaten jetzt beweisen, daß der Mangel ab Auslieferung da war? BMW, oder ich als Erstkäufer? Und was hat es mit den "6 Monaten auf sich, von denen man gelegentlich hört/liest?

Nochmals danke für Eure geschätzte Meinung.

Themenstarteram 19. Juli 2023 um 14:11

Zitat:

@Astradruide schrieb am 19. Juli 2023 um 13:42:05 Uhr:

Trickreich könnte evtl. Fußnote 3 im QBrief sein:

"Beim Kauf eines MINI Neufahrzeugs in Deutschland direkt von der BMW AG werden die Leistungszusagen von der BMW AG gewährt"

Boah, das habe ich auch gelesen! :eek:

Ich habe den Mini von einem Händler gekauft, nicht von einer NL.

Heißt das denn im Ernstfall, ich muß quer durch das Land zu dem Händler fahren, wenn es hart auf hart kommt - anstelle zu der NL vor Ort zu gehen? :confused:

Merci.

Na was heißt Händler? BMW-Niederlassung? und in D? ... dann dürfte sich keine Falle auftun wo 2+1 ausgehebelt wird.

Bei einem Reimporteuer oder (Online-)Zwischenhändler vllt. der ihn Dir in seinem Namen verkauft hat? ... da würden mich Überraschungseffekte nicht wundern.

Zitat:

@E46320dtouring schrieb am 19. Juli 2023 um 16:09:14 Uhr:

Meinst Du bzgl. Beweislastumkehr das hier?

Der Zeitraum für eine etwaige Vermutung gemäß vereinbarter Verkaufsbedingungen für neue Fahrzeuge, wonach die Kaufsache bei Auslieferung mangelhaft war, sofern sich innerhalb eines bestimmen Zeitraums ab Auslieferung ein Sachmangel zeigt, wird von einem Jahr ab Auslieferung auf den Qualitätszeitraum (d. h. 36 Monate nach Auslieferung) verlängert.

Falls ja, was heißt das denn genau? Ich kann mit dem Fachchinesisch echt wenig anfangen? Wer muß denn nach 12 Monaten jetzt beweisen, daß der Mangel ab Auslieferung da war? BMW, oder ich als Erstkäufer? Und was hat es mit den "6 Monaten auf sich, von denen man gelegentlich hört/liest?

Nochmals danke für Eure geschätzte Meinung.

Ich habe den Satz oben mal markiert. Du musst gar nichts beweisen in den ersten 36 Monaten. Wenn sich ein Sachmangel zeigt wird er beseitigt. Fertig. Die 6 Monate, von denen man / du gelegentlich liest gehören hier nicht her, das ist beim Gebrauchtwagenkauf.

Im Qualitätsbrief steht auch, welche Händler / Werkstätten beauftragt werden dürfen. Ich habe auch im Qualitätsbrief ein paar Zeilen markiert.(siehe Bild im Anhang)

ABER: Es steht eben dort auch dieser Text:

Zitat:

....gewährt Ihnen der MINI Vertragshändler bzw. die BMW AG

Also, hast Du den Mini bei einem offiziellen Händler von Mini gekauft? Dann ist alles schick. Oder war es ein freier / irgendwas / irgendwo Händler?

Gruß

Hagelschaden

Mini Qualitätsbrief Auszug

Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 19. Juli 2023 um 17:50:17 Uhr:

Die 6 Monate, von denen man / du gelegentlich liest gehören hier nicht her, das ist beim Gebrauchtwagenkauf.

War! Wir sind mittlerweile bei 12 Monaten!

Zitat:

@Astradruide schrieb am 19. Juli 2023 um 18:13:11 Uhr:

Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 19. Juli 2023 um 17:50:17 Uhr:

Die 6 Monate, von denen man / du gelegentlich liest gehören hier nicht her, das ist beim Gebrauchtwagenkauf.

War! Wir sind mittlerweile bei 12 Monaten!

Stimmt, da war was...danke für den Hinweis.

Also formuliere ich um :p : Die 6 Monate, von denen man / du gelegentlich liest gibt es nicht mehr. Das sind jetzt 12 Monate. Aber die gehören hier nicht her, das ist beim Gebrauchtwagenkauf. :D

Gruß

Hagelschaden

Steile Lernkurve! ;)

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