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Neuwagengarantie vs Anschlußgarantie
Kurze Frage, gibt es Unterschiede von der Neuwagengarantie im Vergleich zur Anschlußgarantie? Hat man die gleichen Ansprüche? Oder deckt die Neuwagengarantie mehr ab?
Hintergrund der Frage: Sollte man die 1. Inspektion noch innerhalb der 2 Jahresfrist nach Auslieferung machen oder ist es egal wenn man sowieso eine Anschlußgarantie hat?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@stna1981 schrieb am 10. Januar 2019 um 16:14:24 Uhr:
Oft sind teure Sachen wie defekte LED-Scheinwerfer ausgenommen.
In dem Fall nicht. Sind ja nicht bei KIA oder so
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46 Antworten
Anschlussgarantie ist eine Verlängerung von werkgarantie mit gleiche Leistungen.
Alle Inspektionen müssen wie angegeben durchgeführt werden,sonst kann zu Garantieverlüst führen, falls Anspruch besteht.
Oft sind teure Sachen wie defekte LED-Scheinwerfer ausgenommen.
Zitat:
@stna1981 schrieb am 10. Januar 2019 um 16:14:24 Uhr:
Oft sind teure Sachen wie defekte LED-Scheinwerfer ausgenommen.
In dem Fall nicht. Sind ja nicht bei KIA oder so
Also ist es egal, so verstehe ich das...
Nein, da man die 1. somit immer überzieht. 2 Jahre sind doch die maximale Grenze.
Meiner Werkstatt war es warum auch immer schon mal wichtig, etwas noch schnell über die Neuwagengarantie abzuwickeln und nicht auf die Anschlussgarantie … aber das ist ja nicht ein Kundenproblem. Wobei ich schon gerne wüsste, warum. War damals ein Radlager im Golf beim Kupplungstausch.
Hmm, also doch lieber die 1. Wartung innerhalb der Neuwagengarantie, oder kanns mir egal sein wenn ich 2 Jahre Anschlußgarantie habe?
Zitat:
@Luckyboy77 schrieb am 10. Januar 2019 um 17:06:09 Uhr:
Hmm, also doch lieber die 1. Wartung innerhalb der Neuwagengarantie, oder kanns mir egal sein wenn ich 2 Jahre Anschlußgarantie habe?
Im Endeffekt ist das nicht deine Frage. Sondern inwieweit die Überziehung gedultet ist. Offiziell eben 0. Aus dem Alltag scheinen 1-2 Wochen und bis 1000km drüber keine Rolle zu spielen.
Die andere Frage ist, spielst du darauf, dass Mängel bei der Wartung entdeckt werden. Aber das andere geht eh vor...
Wegen dem Überziehen: Unserer hat Auslieferung 30.01.17, Zulassung 02.02.17, Inspektion nun 01.02.19, sollte kein Thema sein, Neuwagengarantie wäre aber abgelaufen, da diese ab dem Datum der Auslieferung läuft (Stempel im Serviceheft).
Kauf doch eine Verlängerung der Werksgarantie bis Ende Januar auf 5 Jahre.Ist zwar teurer als bei Neuwagenkauf aber du hast weitere 3 Jahre Ruhe. Bei uns hat die damals 850 EUR bei Bestellung für 3 Jahre extra und 50.000km gekostet.
Wir haben ja 2 Jahre Anschlußgarantie...
Was hat denn die Inspektion damit zu tun? Es werden sowieso nur Standardschritte durchgeführt und das Auto nicht komplett technisch überprüft. Solltest du irgendeinen Garantiefall haben, fällt er also vermutlich sowieso nicht auf. Solltest du also ein Problem haben, dann sprich es an. Die Bedingungen der Garantieverlängerung hast du sowieso schriftlich bekommen. Kannst du direkt nachlesen. Da geht es eher um Kilometerlimits und Verschleiß
im Garantiefall wird als erstes geprüft ob alle Inspektionen ordnungsgemäß gemacht wurden.
Zitat:
@Luckyboy77 schrieb am 10. Januar 2019 um 20:50:45 Uhr:
Wir haben ja 2 Jahre Anschlußgarantie...
Na die Anschlussgarantie ist doch eine verlängerte Werksgarantie.Also gleiche Bedingungen wie am ersten Tag...
@Warrior_DD Ok, wenn das so ist, wusste ich nicht.