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Neuwagenkauf - Fahrzeugbrief verbleibt vorerst im Autohaus

Themenstarteram 18. Februar 2020 um 20:22

Abend zusammen,

folgende Situation liegt vor:

Gekauft werden soll ein Neuwagen als Tageszulassung per Barkauf. Das Fahrzeug muss allerdings noch 6 Monate auf das Autohaus zugelassen bleiben, da der Wagen quasi als gewerbliches Fahrzeug vom Autohaus eingekauft wurde.

Im Kaufvertrag wurde festgehalten das der Brief erst nach Ablauf der 6 Monatsfrist übergeben wird und das Fahrzeug umgemeldet werden kann. Es wurde erklärt das es wohl schon vermehrt den Fall gab das sich Kunden nicht an die 6 Monate gehalten haben und das Fahrzeug vorzeitig umgemeldet wurde. Damit wurde das Autohaus dann um den Gewerberabatt vom Hersteller gebracht.

Halter bleibt damit in den 6 Monaten das Autohaus und Versicherungsnehmer (Hersteller Versicherung) dann der Käufer.

Habt ihr von so einem Vorgehen schon gehört bzw. Erfahrungen damit gehabt? Ist das ganze als seriös zu betrachten?

Ich selbst hatte bisher immer nur Barkäufe gehabt ohne Finanzierung, bei welchen mir der Brief sofort ausgehändigt wurde.

Danke schon mal für den Rat bzw. Infos zu der Sache.

Beste Antwort im Thema

Das Problem kommt bei einer Pleite des Autohauses. wer den Brief hat ist der Besitzer. Dann kann es passieren das das auto weg ist trotz Barzahlung.

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Wenn das die Regularien des Herstellers sind, um den Rabatt zu ermöglichen - dann ist das so. Da gibt es die verschiedensten Konstrukte. ZB gibt es auch das Konstrukt, dass der Wagen einen bestimmten Zeitraum auf den ersten Halter zugelassen sein muss - als Sicherheit dafür wird eine Kaution hinterlegt, die bei Nachweis der Zulassungszeit ausbezahlt wird. Alles schon da gewesen. Wenn Du auf den (vermutlich höheren) Rabatt verzichten kannst, dann kannst Du den Brief sofort haben.

Das Problem kommt bei einer Pleite des Autohauses. wer den Brief hat ist der Besitzer. Dann kann es passieren das das auto weg ist trotz Barzahlung.

Quatsch. Brief oder ZUB ist kein Eigentumsnachweiiß.

Dies wäre hier ein Vertrag mit Zahlung und Eigentumsübergang sowie die Übergabe der Sache.

Solange ich das in der Hand halte und kein andere was anderes beweisen kann bin ich Eigentümer.

Zitat:

@karlchen333 schrieb am 18. Februar 2020 um 22:39:00 Uhr:

Das Problem kommt bei einer Pleite des Autohauses. wer den Brief hat ist der Besitzer. Dann kann es passieren das das auto weg ist trotz Barzahlung.

Das Gerücht hält sich hartnäckig stimmt deswegen aber trotzdem nicht.

Im Gegenteil, der Brief gehört dem Besitzer ( man könnte hier noch mal differenzieren zwischen Besitzer und Eigentümer).

Im Pleitefall also zum Insolvenzverwalter und seinen Brief abholen.

Gruß Tobias

Hier hats mal einer dick, fett & rot markiert... https://www.wahrheiten.org/blog/wp-content/uploads/2008/12/zulass.jpg

Zitat:

@karlchen333 schrieb am 18. Februar 2020 um 22:39:00 Uhr:

Das Problem kommt bei einer Pleite des Autohauses. wer den Brief hat ist der Besitzer. Dann kann es passieren das das auto weg ist trotz Barzahlung.

Gleich zwwimal Quatsch in einem Satz. Der Besitzer ist der der das Fahrzeug gerade in seiner Obhut hat (also der TE). Hat erstmal mit dem Brief nicht viel zu tun.

Was du meinst ist Eigentümer. Normalerweise ist das der Besitzer des Briefes aber nicht zwamgsläufig. Es sollte sich vertraglich problemlos regelen lassen das das Fahrzeug bei kompletter Zahlung sofort in das alleinige Eigentum des TE übergeht und der Brief vom Autohaus nur als Pfand zur Vedhinderung einer vorzeitigen Ummeldung oder ähnlichem für 6 Monate einbehalten bleibt

 

Zitat:

@gast356 schrieb am 18. Februar 2020 um 23:07:18 Uhr:

Hier hats mal einer dick, fett & rot markiert... https://www.wahrheiten.org/blog/wp-content/uploads/2008/12/zulass.jpg

Ach super, wusst ja gar nicht das es direkt in der ZUB steht:)

Damit dürften sich ja alle Fragen bereits geklärt haben denke ich;)

Nach meinem Rechtsempfinden ist das Prozedere so absolut durchführbar.

Einen Nachteil für Sie als Käufer kann ich da nicht sehen.

Durch den ausführlichen Kaufvertrag sind Sie und Ihr Geld abgesichert.

Das Auto ist trotzdem Ihres und bleibt es auch.

So sichert der Händler nur seinen Einkaufsrabatt ab.(wie Er auch erklärt)

Moinsen!

Diese Art von Geschäfte findet man nahezu bei allen Online-Vermittlern...; der Wagen ist frei konfigurierbar (für den Endkunden), das Auto wird dem Kunden sofort überlassen und wird eine zeitlang als TZ auf das Autohaus (1-6 Monate) zugelassen und versichert. Fahren kann man es (i.d.R.) aber bereits sofort; ferner ist das Auto auch in der Zeit vom Autohaus zu versichern. Dafür gibt es ein paar mehr Prozente an Rabatt als ein Neuwagen ohne TZ...; aber auch einen Eintrag mehr im Halterregister. Kann sich schon lohnen; muss aber letztlich jeder selbst wissen denke ich.

Zitat:

@Raver2014 schrieb am 19. Februar 2020 um 10:00:52 Uhr:

...

Einen Nachteil für Sie als Käufer kann ich da nicht sehen.

...

einen Nachteil sehe ich schon:

(zumindest wenn ein baldiger Wiederverkauf im Lauf der nächsten 5 bis 8 Jahre geplant ist)

der zusätzliche = wertmindende Haltereintrag

Der aber durchaus leicht zu entkräften ist wenn er den Kaufvertrag aufbewahrt und vorzeigen kann/will.

Dann sieht man sofort das der Eintrag nur proforma war.

Ergo keine Wertminderung und vor allem nicht im Bezug auf den Kaufpreis. Das darf man nicht vergessen.

...das ist ein Nachteil der jetzt aber nix speziell mit der Situation des TE und der 6 monatigen Aufbewahrung der Zulassungsbescheinigung durch das Autohaus zu tun hat.

Dass ein weiterer Halter in den Papieren steht, das hat man z.B. auch bei jeder Tageszulassung... dafür ist halt i.d.Regel auch der Preis von vorneherein niedriger.

Zur Beruhigung:

das habe ich selbst bei einem guten Bekannten in einem mir bekannten AH so erlebt. Er hatte das Auto sogar 12 Monate auf das AH zugelassen. nach dem jahr hat man ihm Kommentarlos den Brief zugeschickt und er hat das Auto umgemeldet. ich glaube sogar das AH hat die Ummeldung übernommen, als Kundenservice.

Gefahren ist aber ausschließlich er und er hat auch die Versicherung gezahlt. das hat aber einen Preisunterschied von 25% ausgemacht. (Neuwagen selbst konfiguriert)

...diese Händler lassen echt keine Masche aus um die Hersteller zu bescheißen um den Kunden im Preis entgegen kommen zu können. Tageszulassung um irgendwelche Zulassungskontingente zu erfüllen um günstigere Einkaufspreise zu bekommen, gewerbliche Fahrzeuge an Privatkunden... sind schon Schlingel... :D:D:D

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