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Neuwagenkauf mit Versichrungswechsel - Versicherungswechsel Altwagen möglich?

Themenstarteram 19. Januar 2018 um 22:05

Hallo,

ich habe einen Neuwagen gekauft, den ich nächste Woche mit neuer Versicherung zulasse. Das ist unstrittig, da bei einem Fahrzeugwechsel ein Versicherungswechsel rechtlich möglich ist.

Die Frage ist nun folgende:

Den Altwagen möchte ich als Zweitwagen behalten und wird bei der Neuwagenzulassung stillgelegt.

Zum 01.02. möchte ich den Altwagen dann wieder auf mich als Halter zulassen. Die alte Versicherung wurde ja wie oben beschrieben durch den Fahrzeugwechsel tatsächlich beendet, ruht also nicht.

Es müsste daher regulär möglich sein, den Altwagen mit mir als Halter ebenfalls mit einer anderen Versicherung als Zweitwagen wieder zuzulassen. Ist das so richtig?

Danke für Infos!

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Lt.Spock schrieb am 20. Januar 2018 um 14:40:09 Uhr:

Bei Fahrzeugwechsel gibts es eben keine Ruheversicherung, nur bei Abmeldung ohne Fahrzeugwechsel.

Ich werde es so machen wie beschrieben.

Wird so nicht funktionieren, wie bereits gesagt wurde.

Es liegt ja kein Fahrzeugwechsel vor, es kommt ein neues Risiko dazu. Dieses kannst Du versichern wo Du willst und den SFR des anderen Vertrags auf dieses Fahrzeug übertragen. Das alte Auto bleibt trotz Ab- und Anmeldung das selbe Risiko und der hierfür bestehende Vertrag muss bis zum Kündigungstermin fortgeführt werden.

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Was du schreibst, ergibt für mich keinen Sinn.

Wenn du ein Neufahrzeug kaufst und für dieses keine Vorversicherung in Anspruch nimmst, wirst du entsprechend schlecht eingestuft.

Wenn du ein Altfahrzeug vorübergehend außer Betrieb setzt und dann wieder in Betrieb nimmst, wobei der Vertrag geruht hat und nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen wurde, dann bist du an die alte Versicherung gebunden.

Ich denke so einfach wird das nicht über die Bühne gehen. Du legst den Wagen ja wohl nicht still, Du meldest Ihn ja nur ab. Ich denke nur bei einem Halterwechsel (Eigentumübertrag) akzeptiert das die Versicherung. Du benötigst ja auch noch ein Bestätigung von der Vorversicherung wegen den Prozenten, falls es doch gehen würde. Da fällt dann das ja auf jeden Fall auf, denke ich mal.

Wäre denn eine andere Versicherung so billiger das sich ein ab und anmelden lohnen würde?

Post dann auch das Ergebnis

Themenstarteram 19. Januar 2018 um 23:39

Beim Versicherungswechsel mit dem Neuwagen nehme ich natürlich die SF-Klasse von der alten Versicherung zur neuen Versicherung mit. Die Altversicherung ist damit beendet. Da kann sich die neue Versicherung mit der alten Versicherung oder umgekehrt auch gerne austauschen. Die Zulassungsstelle meldet automatisch an die alte Versicherug den Fahrzeugwechsel inkl. Wechsel zur neuen Versicherung, was die Beendigung der alten Versicherung auslöst. Das ist ja ein unstrittiges alltägliches Verfahren.

Es get usschließlich um den Versicherungsstatus des Altwagens!

Der Status des Altwagesn ist dann, dass dieser eben nicht nur abgemeldet mit ruhender Versicherung bei mir im Hof steht, sondern ohne ruhende Versicherung ist, da diese ja beendet ist durch den Versicherungswechsel, welcher durch den Fahrzeugwechsel ganz legal durchgeführt wird.

Also nochmal das Wechselschema:

Altwagen = DEVK => wird abgemeldet

Neuwagen = DA-Direct und nimmt die SF-Klasse von der DEVK mit => alte Vesicherung DEVK damit beendet

Altwagen = abgemeldet und keine Versicherung, da Altversicherung DEVK durch Wechsel von Fahrzeug und Versicherung beendet wurde (s.o)

D.h. da auf dem Altwagen kann mit der Abmeldung keine ruhende Versicherung lasten und meiner Meinung nach kann für den Altwagen legal eine neue Versicherung abgeschlossen werden.

Der Neuwagen ist ein IONIQ electric Premium und kostet mich bei der DEVK VK 680€ p.a. Bei der DA-Direct zahle ich im Komfortarif mit wesentlich besseren Leistungen (z.B. alle Tierschäden enthalten, keine Werkstattbindng, Neuwertentschädigung 24 Monate, Vesicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit etc.) VK 359€ p.a. da es hier noch einen Ökobonus gibt.

Den Altwagen möchte ich dann bei verti (ehemals directline) zum Zweitwagentarif mit der SF-Klasse vom Erstwagen versichern. Habe dort schon ein weiteres Fahrzeug im Zweitwagentarif zu Erstwagenkonditionen versichert. Die Ersparnis zum Zweitwagentarif der DEVK liegt hier bei 300€ p.a., beim anderen Fahrzeug sind es sogar über 1000€ p.a.

Zitat:

@Rick_008 schrieb am 19. Januar 2018 um 23:26:50 Uhr:

 

Du legst den Wagen ja wohl nicht still, Du meldest Ihn ja nur ab.

Post dann auch das Ergebnis

Diese Unterscheidung gibt es seit Einführung der FZV nicht mehr. Entweder ist ein Fahrzeug zum Verkehr zugelassen oder außer Betrieb gesetzt.

Lediglich Außerbetriebsetzung mit Verwertung ist noch möglich. Dies dient aber nur dazu,dass verwertete Fahrzeug aus dem Bestand zu löschen bzw alle Jahre mal ein Abwrackprämie des Bundes oder aktuell der Hersteller zu kassieren.

@TE

Wenn Du Dein altes Fzg außer Betrieb setzt und anschließend ein anderes auf Dich anmeldest, holt sich die neue Versicherung die SF von der alten Versicherung(wenn Du die SF übernehmen willst,was natürlich so von Dir auch gedacht ist)

Ich weiß nicht,wie die DeVK das handhabt,evtl. Schickst Du denen noch schriftlich die Kündigung wegen Fahrzeugwechsel,dann rechnen die Deinen Vertrag auch gleich ab und die Versicherung bei der DeVK ruht nicht.

Gruß Martin

Das klingt logisch, super Info :)

Themenstarteram 20. Januar 2018 um 7:29

@windelexpress

Das ist auch meine Auffassung. Danke für die Bestätigung!

Vermutlich wird die alte Versicherung es nicht erfahren, aber rein rechtlich ist der alte Vertrag weiter schwebend aktiv und kann so nicht umgangen werden. Sobald das alte Fahrzeug während der regulären Laufzeit des inaktiven Vertrages wieder auf den gleichen Halter angemeldet wird, hat die alte Versicherung die älteren Rechte. Sollte die alte Versicherung es erfahren, wird der alte Vertrag, dann aber ohne SF wieder aktiv und es wird teuer.

Solange der alte Wagen nicht verkauft oder verschrottet wird, läuft die Versicherung als Ruheversicherung max 18 Monate weiter. Wenn die DEVK merkt, das du den wieder anmeldest, hat sie die älteren Rechte (innerhalb 18 Monate) um dir evtl. Ärger zu ersparen, melde dann auf deine Frau an

Der Vertrag erlischt nicht, wenn der SF übertragen wird, solange das Wagnis nicht weggefallen ist, läuft auch der Vertrag, bis 18 Monate, er ruht halt nur

Themenstarteram 20. Januar 2018 um 13:40

Bei Fahrzeugwechsel gibts es eben keine Ruheversicherung, nur bei Abmeldung ohne Fahrzeugwechsel.

Ich werde es so machen wie beschrieben.

Zitat:

@Lt.Spock schrieb am 20. Januar 2018 um 14:40:09 Uhr:

Bei Fahrzeugwechsel gibts es eben keine Ruheversicherung, nur bei Abmeldung ohne Fahrzeugwechsel.

Ich werde es so machen wie beschrieben.

Wird so nicht funktionieren, wie bereits gesagt wurde.

Es liegt ja kein Fahrzeugwechsel vor, es kommt ein neues Risiko dazu. Dieses kannst Du versichern wo Du willst und den SFR des anderen Vertrags auf dieses Fahrzeug übertragen. Das alte Auto bleibt trotz Ab- und Anmeldung das selbe Risiko und der hierfür bestehende Vertrag muss bis zum Kündigungstermin fortgeführt werden.

Solange das Wagnis nicht wegfällt, geht der Vertrag in eine Ruheversicherung über.

Solange die DEVK von der Wiederzulassung auf dich nix erfährt, wird es auch gehen

Zitat:

@celica1992 schrieb am 20. Januar 2018 um 15:11:02 Uhr:

Solange das Wagnis nicht wegfällt, geht der Vertrag in eine Ruheversicherung über.

Solange die DEVK von der Wiederzulassung auf dich nix erfährt, wird es auch gehen

...und falls doch musst du eben bis zum nächsten Kündigungsternin deren Konditionen akzeptieren.. ...oder eben dann den Halter wechseln :D

Strafe gibt's wohl keine :D

Themenstarteram 24. Januar 2018 um 13:54

Danke für die Infos! Den Altwagen habe ich planmäßig am 23.01. abgemeldet und werde die SF zur neuen Versicherung mit der Neuwagenanmeldung mitnehmen.

Die alte Versicherung habe ich zusätzlich per Fax mit der Begründung des Fahhrzeugwechsels gekündigt. Ich warte mal die Kündigungsbestätigung ab und werde berichten.

Übrigens habe ich herausgefunden, dass auch ein Sonderkündigungsrecht bei geänderter Verwendung seines Fahrzeugs besteht.

Hier mal die Infos:

Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht dem Versicherungsnehmer ferner zu, wenn er seinem Versicherer eine geänderte Verwendung seines Fahrzeugs mitteilt und dieser den Beitrag daraufhin um mehr als 10 Prozent anhebt.

Quelle: http://www.kfz-versicherungen.com/.../

Ein Zweitwagennutzung mit erweitertem Fahrerkreis des jüngsten Fahrers unter 24 Jahren ist eine geänderte Verwendung und der Beitrag steigt bei jeder Versicherung relativ deutlich über 10%.

Korrekterweise müsste ich also der Altversicherung die geänderte Verwendung (Zweitwagen, jüngster Fahrer unter 24J) mitteilen und bei einer Beitragserhöhung von mehr als 10% (die ganz sicher ist) kann ich dann auch außerordentlich kündigen. Wenn ich das Altfahrzeug also bei der neuen Versicherung anmelde und die Altversicherung Kenntnis davon bekommt und Ansprüche anmeldet dann bin ich halt mit der Verwendungsänderung raus, sofern der Aufschlag größer 10% beträgt. Aber die neue Verwendung wird dann ja die andere Versicherung bestimmt schon mitteilen und es wird nix kommen.

Wer also außerordentlich aus einem Vertrag rauskommen möchte muss also eine Verwendungsänderung anstreben, welche einen Aufschlag von mindestens 10% zur Folge hat. Da kann man sich die Ab- und Anmelderei sparen.

Die Verwendung hat sich aber nicht geändert, sondern nur der Fahrerkreis erweitert, es wird nur ein Merkmal verändert.

K.5 Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs

Welche Änderungen werden berücksichtigt?

K.5.1 Ändert sich die im Versicherungsvertrag vereinbarte und im Versicherungsschein

als „Fahrzeugart“ bezeichnete Art und Verwendung des

Fahrzeugs, müssen Sie uns dies anzeigen.

Das wäre ja auch zu einfach

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