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Neuwertentschädigung bei finanziertem Fahrzeug - welche Versicherung bietet das?
Hallo,
die Frage steht eigentlich schon kurz und knapp in der Überschrift:
Neuwertentschädigung bei finanziertem Fahrzeug - welche Versicherung bietet das?
Im Kleingedruckten der Versicherungen steht zB. bei der VHV "Neuwertentschädigung bis 24 Monate nach Erstzulassung inkl. Überführungskosten bis 1.000 EUR" - aber in den AGB's kann man nachlesen, dass dies nur greift, wenn man der Eigentümer ist. Bei einem finanziertem Fahrzeug ist man aber nicht der Eigentümer, sondern nur Halter.
Wer kann etwas Licht ins dunkle bringen?
Edit: So steht es in den AGB der Allsecur: "...das Fahrzeug befindet sich bei Eintritt des Versicherungsfalls im Eigentum dessen, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler
oder -hersteller erworben hat und..."
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Und es zählt, wer das Fahrzeug erworben hat. Und das hat nun mal der Halter, auch wenn der Brief bei der Bank liegt. Zumindest lese ich es so.
Wenn es denn so einfach wäre ... in diesem Thread hat ein Motortalker von gegenteiligen Erfahrungen berichtet.
Da hat sich nämlich die Versicherung auf den Standpunkt gestellt, dass der Halter bei einem finanzierten Fahrzeug eben nicht der Eigentümer ist und er deshalb keinen Anspruch auf Neuwertentschädigung hat.
Gruß
Der Chaosmanager
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14 Antworten
HUK:
heisst Kasko plus bei finanziertem Fahrzeug
GAP ist in der VK enthalten - greift aber ausschliesslich bei geleasten Fahrzeugen
Quelle: meine Versicherungstante - schriftlich
Zitat:
Original geschrieben von civic0307
HUK:
heisst Kasko plus bei finanziertem Fahrzeug
GAP ist in der VK enthalten - greift aber ausschliesslich bei geleasten Fahrzeugen
Quelle: meine Versicherungstante - schriftlich
GAP ist aber keine Neuwertentschädigung. Es wird lediglich die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zeitwert und den noch offenen Leasingraten abgedeckt.
Hallo,
nochmal: Ich suche eine Versicherung, die eine Neuwertentschädigung anbietet bei einem finanziertem Fahrzeug.
Zitat:
Original geschrieben von C 37 RS
Hallo,
nochmal: Ich suche eine Versicherung, die eine Neuwertentschädigung anbietet bei einem finanziertem Fahrzeug.
Vielleicht solltest Du Deine Frage auch noch im Versicherungsforum stellen...
Hat doch schon jemand beantwortet.
HUK
Zitat
A.2.6.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
a Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir
den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts
des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens
oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.6.2.
Wann zahlen wir den Neupreis?
b Bei Pkw zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis
des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 18 Monaten nach dessen
Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt.
Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer Beschädigung
innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen
Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises betragen.
Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses
im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom
Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert
des Fahrzeugs wird abgezogen.
Beim Basis-Tarif für Pkw gilt für die Neupreiserstattung anstelle der
Frist von 18 Monaten eine Frist von 6 Monaten
Zitat Ende
Bei Kasko Plus erhöht sich die ganze Sache auf 24 Monate.
Und es zählt, wer das Fahrzeug erworben hat. Und das hat nun mal der Halter, auch wenn der Brief bei der Bank liegt. Zumindest lese ich es so.
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Und es zählt, wer das Fahrzeug erworben hat. Und das hat nun mal der Halter, auch wenn der Brief bei der Bank liegt. Zumindest lese ich es so.
Wenn es denn so einfach wäre ... in diesem Thread hat ein Motortalker von gegenteiligen Erfahrungen berichtet.
Da hat sich nämlich die Versicherung auf den Standpunkt gestellt, dass der Halter bei einem finanzierten Fahrzeug eben nicht der Eigentümer ist und er deshalb keinen Anspruch auf Neuwertentschädigung hat.
Gruß
Der Chaosmanager
Stimmt.
Hab mal bei der HUK angerufen. Die Fachabteilung will zurückrufen. Bin mal gespannt.
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
...
Wenn es denn so einfach wäre ... in diesem Thread hat ein Motortalker von gegenteiligen Erfahrungen berichtet.
Da hat sich nämlich die Versicherung auf den Standpunkt gestellt, dass der Halter bei einem finanzierten Fahrzeug eben nicht der Eigentümer ist und er deshalb keinen Anspruch auf Neuwertentschädigung hat.
Gruß
Der Chaosmanager
Ganz genau! Und darin ist auch meine Frage begründet. Was nutzen mir Neuwertentschädigung, wenn sich die Versicherung später herausredet?!
Ich hatte mir bei der Durchsicht meiner Vertragsunterlagen ebenfalls genau diese Frage gestellt.
Habe um eine eindeutige Aussage gebeten (per Kontaktforumlar) und hoffe sehr, dass ich solch eine Antwort bekomme.
Wäre toll, wenn die Vorposter schreiben könnten, was bei Ihnen rauskam
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Und es zählt, wer das Fahrzeug erworben hat. Und das hat nun mal der Halter, auch wenn der Brief bei der Bank liegt. Zumindest lese ich es so.
Wenn es denn so einfach wäre ... in diesem Thread hat ein Motortalker von gegenteiligen Erfahrungen berichtet.
Da hat sich nämlich die Versicherung auf den Standpunkt gestellt, dass der Halter bei einem finanzierten Fahrzeug eben nicht der Eigentümer ist und er deshalb keinen Anspruch auf Neuwertentschädigung hat.
Gruß
Der Chaosmanager
Ja ich sehe das so, die Bank wird bei einem Totalschaden von der Versicherung zu 100 % bedient und der Kreditnehmer wäre somit seinen Kredit und die Schulden los. Eigentlich ist es ja vollkommen egal ob die Versicherung der Bank oder dem Kreditnehmer das Geld für den Totalverlust überweist.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ja ich sehe das so, die Bank wird bei einem Totalschaden von der Versicherung zu 100 % bedient und der Kreditnehmer wäre somit seinen Kredit und die Schulden los. Eigentlich ist es ja vollkommen egal ob die Versicherung der Bank oder dem Kreditnehmer das Geld für den Totalverlust überweist.
Du hast ein seltsames Rechtsverständnis. Du meinst also, wenn die Bank zu 100 % bedient würde und der Kreditnehmer seinen Kredit und die Schulden los wäre, dann wäre alles i. O.
Wenn der Versicherungsnehmer eine Versicherung abschließt, die den Neuwert bis zu einem bestimmten Alter ersetzt (meist 12 Monate, teilweise auch 18 oder 24 Monate), dann hat er m. E. auch Anspruch, die Versicherungsleistung zu erhalten, unabhängig davon, ob das Auto finanziert ist oder nicht. Die Bank hat bei einem Totalschaden lediglich Anspruch auf die Begleichung der Restschuld. Es kann doch nicht sein, dass jemand für 30 TEUR ein Auto kauft und davon 15 TEUR finanziert, dass die Versicherung - nach Deinem Verständnis - in einem solchen Fall nur 15 TEUR bezahlen müsste ...
Gruß
Der Chaosmanager
Ne du hast mich nur nicht verstanden, ohne das ich mit einer Anzahlung oder an den bereits getätigten Kreditraten eine Berechnung als Beispiel genannt habe.
Die Bank wird ja wohl kaum bei einer 30.000 € Schadenszahlung der Versicherung und noch einer offenen Kreditsumme von 15.000 € die restlichen 15.000 € in Ihre Kaffeekasse umbuchen, sondern an den Kreditnehmer zurückzahlen.
Gleiches Gilt wohl auch für den Kreditnehmer, er würde falls er die 30.000 € von der Versicherung bekommt die noch offenen 15.000 € zur Bank überweisen damit der Kredit getilgt wird.
Deswegen ist es wohl unerheblich ob die Versicherung den Kreditnehmer das Geld oder der Bank überweist.
Edit: vielleicht willst du mich ja nicht verstehen und suchst bei mir das Haar in der Suppe........
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ne du hast mich nur nicht verstanden, ohne das ich mit einer Anzahlung oder an den bereits getätigten Kreditraten eine Berechnung als Beispiel genannt habe.
Die Bank wird ja wohl kaum bei einer 30.000 € Schadenszahlung der Versicherung und noch einer offenen Kreditsumme von 15.000 € die restlichen 15.000 € in Ihre Kaffeekasse umbuchen, sondern an den Kreditnehmer zurückzahlen.
Gleiches Gilt wohl auch für den Kreditnehmer, er würde falls er die 30.000 € von der Versicherung bekommt die noch offenen 15.000 € zur Bank überweisen damit der Kredit getilgt wird.
Deswegen ist es wohl unerheblich ob die Versicherung den Kreditnehmer das Geld oder der Bank überweist.
Edit: vielleicht willst du mich ja nicht verstehen und suchst bei mir das Haar in der Suppe........
Es ist aber doch wohl ein Unterschied, ob die Versicherung lediglich den Zeitwert oder den Neuwert ersetzt. Darum ging es eigentlich in diesem Thread. Und der Unterschied zwischen Zeit- und Neuwert ist m. E. mehr als ein Haar in der Suppe ...
Deine Argumentation war für mich schwer zu verstehen: Hier wird darüber diskutiert, ob eine Versicherung bei einer Vereinbarung über Neuwertentschädigung auch bei einem finanzierten Fahrzeug den Neuwert erstattet und Du schriebst, es sei doch egal, an wen die Versicherung leistet - Hauptsache, der Versicherungsnehmer sei schuldenfrei ... immerhin hattest Du Deinen Beitrag auf meinen von Dir zitierten Beitrag verfasst, der exakt davon gesprochen hat.
Gruß
Der Chaosmanager
Da hast du mich wohl falsch verstanden, oder ich habe mich nicht 110% korrekt ausgedrückt. Da es im Tread um die Neuwertentschädigung geht bin ich davon ausgegangen das dieses gemeint sei.
Ach auch egal du weißt ja nun was ich meine.