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Neuzulassung Wowa Anhänger- Zwang zu gleicher Vers. wie Zugwagen????

Themenstarteram 15. Oktober 2013 um 12:10

Hallo, der Neuerwerb eines Wohnwagens steht unmittelbar bevor und ich habe bei meinem Versicherungsmakler gebten eine günstige Versicherung herauszusuchen und um Übersendung einer Versicherungsbestätigung gebeten.

Nun die Antwort:

"... ein Anhänger muss inzwischen dort versichert sein, wo das Zugfahrzeug versichert ist. Das ist neue EU-Gesetzgebung und ***vers XYZ*** macht das auch nicht mehr anders. ..."

Ich habe den Verdacht, daß mein Versicherungsmakler auf dem Holzweg ist oder ich mein Basiswissen nicht upgedatet habe. Weiß jemand von euch mehr darüber? (Ein erster Anruf bei anderern Versicherung ergab nur ungläubiges Staunen. Die regelung ist dort unbekannt)

Gruß

Bommel

Beste Antwort im Thema
am 15. Oktober 2013 um 15:59

Zitat:

Original geschrieben von Bommel

Nun die Antwort:

"... ein Anhänger muss inzwischen dort versichert sein, wo das Zugfahrzeug versichert ist. Das ist neue EU-Gesetzgebung und ***vers XYZ*** macht das auch nicht mehr anders.

Man ist von diesen Maklern ja einiges gewohnt, aber so dreiste Lügen sind doch eher Ausnahmen.

Es sollte die Sache wert sein, ihn nach dieser Bestimmung zu fragen (die hätte ja dann eine Bezeichnung). Das sollte man nicht so einfach durchgehen lassen (und ihm den Glauben lassen, man ließe sich so einfach reinlegen).

Was andere Versicherungen machen oder nicht, ist völlig unerheblich.

Vielleicht hat er auch nur was nicht kapiert. Früher war die Zugfahrzeughaftpflicht allein zuständig, wenn der Anhänger beim Unfall am Haken hing. Das wurde per Grundsatzurteil geändert. Dem Geschädigten steht es frei, ob er sich an den Versicherer des Zugfahrzeuges oder des Anhängers wendet (die eben nicht identisch sein müssen). Wer die Last dann tatsächlich trägt, regeln die Versicherer unter sich.

Falls dein Makler schlauer als alle anderen ist und von einer Neuregelung weiß: Die Onlineportale wissen das nicht und versichern nach wie vor Anhänger separat.

Das Ganze wäre im Versicherungsforum sicher besser aufgehoben.

Gruß situ

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Und wenn der Anhänger von nem anderen Fahrzeug gezogen wird?

Halte das für Quatsch.

völliger Unsinn .... ;)

Solange keine Pflicht zur festen Kopplung des Anhängers an einen bestimmten Zugwagen besteht, wäre das ja auch gar nicht praktikabel.

Da ich meinen Anhänger damals kurzfristig zulassen musste, bin ich einfach zum örtlichen Vesicherungsvertreter gegangen, da hat es keinen interessiert, wo der Zugwagen versichert ist ...

Zitat:

Original geschrieben von Bommel

. . .

Nun die Antwort:

"... ein Anhänger muss inzwischen dort versichert sein, wo das Zugfahrzeug versichert ist. Das ist neue EU-Gesetzgebung und ***vers XYZ*** macht das auch nicht mehr anders. ..."

. . .

Gruß

Bommel

Der sucht bestimmt nicht nach der günstigsten Versicherung für dich. Und das Argument, die Behauptung, ist gelogen. Der war vielleicht in Limburg zur Lehre.

 

 

Ob mein Tipp die günstigste aller günstigen Versicherungen ist weiß ich nicht. Du kannst aber mal Online ohne jede Beeinflussung von Dritte mal die Versicherungskosten einer als Preiswert angesehenen Versicherung ermitteln.

 

Hier lang geht´s zur > DEVK-Versicherung

Und hier geht´s direkt zum > Angebotsrechner

 

PS. Ich habe nichts mit der Versicherung zu tun, ich bin auch kein Versicherungsvertreter !

am 15. Oktober 2013 um 15:59

Zitat:

Original geschrieben von Bommel

Nun die Antwort:

"... ein Anhänger muss inzwischen dort versichert sein, wo das Zugfahrzeug versichert ist. Das ist neue EU-Gesetzgebung und ***vers XYZ*** macht das auch nicht mehr anders.

Man ist von diesen Maklern ja einiges gewohnt, aber so dreiste Lügen sind doch eher Ausnahmen.

Es sollte die Sache wert sein, ihn nach dieser Bestimmung zu fragen (die hätte ja dann eine Bezeichnung). Das sollte man nicht so einfach durchgehen lassen (und ihm den Glauben lassen, man ließe sich so einfach reinlegen).

Was andere Versicherungen machen oder nicht, ist völlig unerheblich.

Vielleicht hat er auch nur was nicht kapiert. Früher war die Zugfahrzeughaftpflicht allein zuständig, wenn der Anhänger beim Unfall am Haken hing. Das wurde per Grundsatzurteil geändert. Dem Geschädigten steht es frei, ob er sich an den Versicherer des Zugfahrzeuges oder des Anhängers wendet (die eben nicht identisch sein müssen). Wer die Last dann tatsächlich trägt, regeln die Versicherer unter sich.

Falls dein Makler schlauer als alle anderen ist und von einer Neuregelung weiß: Die Onlineportale wissen das nicht und versichern nach wie vor Anhänger separat.

Das Ganze wäre im Versicherungsforum sicher besser aufgehoben.

Gruß situ

Themenstarteram 15. Oktober 2013 um 19:35

Hab meinem Unmut schonmal vorsichtig geäussert und die Versicherungsprämie erfragt. Denn meine "alte" Versicherung hatte mir ja ausdrücklich ein Angebit gemacht. Ich denke auch, dass es nur darum geht, dass es für die Versicherung des KFZ einfacher ist, wenn ein Schaden entsteht, wenn es im Haus abegwickelt wird. Werde euch weiter auf dem Laufenden halten... Aber eins steht für mich schon fest: Seriös ist anders...

Wenn er sagt: Ich arbeite nur mit xy und z zusammen und jann deshalb das und das bieten, geht das klar... aber ich fühle mich da schon verarscht.:mad:

Zitat:

Original geschrieben von Bommel

.......................... Ich denke auch, dass es nur darum geht, dass es für die Versicherung des KFZ einfacher ist, wenn ein Schaden entsteht, wenn es im Haus abegwickelt wird. ....................

Moin,

es werden doch mindestens 95 % aller Haftpflicht-Schäden, die durch einen Anhänger entstanden sind,

durch den Zugwagen abgedeckt.

Wäre also in diesem Sinne kontraproduktiv für eine Versicherung. :confused:

Habe das zwar auch noch nie gehört, aber folgendes im IT gefunden:

 

Anhängerversicherung – Besonderheiten

*kein Schadenfreiheitsrabattsystem

*Prämienberechnung immer zu 100%

*oftmals muss das ziehende Fahrzeug beim selben Unternehmen versichert sein

*Vollkaskoversicherung – wird nicht von allen Versicherern für Anhänger angeboten

Das kann zwar auch von einem Makler stammen, aber das nachfolgende würde das begründen:

Seit dem 1.8.2002 haftet der Halter eines Anhängers auch aus der Betriebsgefahr (§ 7 StVG) wie bei einem Kfz. Während bislang der Anhänger im Zugbetrieb immer über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeuges versichert war, steht nunmehr die Kfz-Versicherung des Anhängers gesamtschuldnerisch mit der Versicherung des Zugfahrzeuges für Schäden Dritter ein, wenn der Anhänger einen Unfall verursacht hat. D. h., der Geschädigte kann wählen, ob er den Halter bzw. die Versicherung des Zugfahrzeugs, des Anhängers oder beide zusammen in Anspruch nimmt. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Versicherung für Anhänger künftig häufiger in Anspruch genommen wird und wegen erhöhter Schadenaufwendungen mittelfristig die Prämien steigen werden.

 

Hallo Jungs,

ich hatte mal in 2004 meinen Anhänger in einer 30km/h Zone verloren:

Beim Ausfahren aus einem Grundstück hatte das Stützrad Kontakt mit der hohen Bordsteinkante. Da das Zugmaul am Anhänger verschlissenen war, hatte es sich von der Kupplung gelöst und lag nur noch oben drauf. Nach ca. 500m löste sich der Hänger und wurde abrupt durch einen parkenden Opel Corsa gebremst :D

Den Schaden hatte damals die Versicherung des Anhängers ohne weitere Diskussionen bezahlt....

Freundliche Grüße,

/Lausi.99

am 16. Oktober 2013 um 4:42

Hi,

Was ich mich Frage, ist das tatsächlich ein Makler oder der Vertreter einer oder mehrerer Gewerkschaften?

Erstere beraten gesellschsftsunabängig im Auftrag des Kunden, zweite Spezies für ihre Gesellschaft.

Ich vermute, der Vogel gehört zur zweiten Sorte und er hat einfach keine Lust, für den kleinen Beitrag was zu tun.

Wenn der Wowa nur HF versichert wird, macht das 20€ Beitrag und davon kriegt er 10%.

Da hätte ich auch keinen Bock drauf und würd das erste Formular nehmen, das auf meinem Tisch liegt.

Da du aber das www gefunden hast,kannst Du ja selbst vergleichen.

Übrigens, was wäre bei dem kaffeetrinkenden Paolo, der bekanntlich gar kein Auto hat. Kann der dann keinen Wowa zulassen?

Der Typ lügt dich (vermutlich nicht zum ersten Mal) dreist an.

Ich würd mir andere Freunde suchen.

Grüße

Themenstarteram 16. Oktober 2013 um 7:21

Danke schonmal für eure Hinweise.

Also, ich unterstelle meinem Makler, mit dem ich bisher zufrieden bin, keine mich schädigende Absicht. GGfl. liegt es an Bequemlichkeit o.ä., ich weiss es nicht.

Bisher habe ich herausbekommen, dass es keine EU Verpflichtung hierzu gibt. Aber, früher haben sich die Versicherung des KFZ und der Versicherer des Anhängers (je nach Schadenverlauf) über die Aufteilung des Schadens z.T. gerichtlich gestritten. Es gab dann wohl ein Urteil (aber nicht EU), wonach ein Unfall eines Gespannes 50/50 zwischen Versicherer Zugwagen und Anhänger geteilt wird. Der Kunde hat davon meist nichts mitbekommen, weil dies im "Innenverhältnis" zwischen den Versicherungen abgelaufen sei.

Daraus kann ich schon erkennen und auch verstehen, dass eine Versicherer sagt, dass er dann gerne das ganze Gespann im Portfolio haben möchte.

Mein Makler hat mir heute gesagt, das er die Info (EU Gesetz) von einem Maklerbetreuer eines Versicherers erhalten hat. Ich erwarte nun das Angebot und bin gespannt, ob sich die optimierte Abwicklung im Schadenfall, (wenn beides bei einem Versicherer) auch in einer nach unten optimierten Prämie niederschlägt ;)

Es scheint sich also um eine Regelungen zu handeln, die von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gehandhabt wird. Nix Gesetz...

@klappdepp: Ich bin die Geschäftsbeziehung unter der Präsmisse eingegangen, dass er unabhängigen Vermittler ist, der für mich das wirtschaftlichste Anebot heraussucht und bestehende Verträge optimiert. Ich denke, ich habe das heute nochmals deutlich bei ihm herausstellen können und hake das erstmal unter Einzelfall ab...

Zitat:

Original geschrieben von Bommel

. .

Ich bin die Geschäftsbeziehung unter der Präsmisse eingegangen, dass er unabhängigen Vermittler ist, der für mich das wirtschaftlichste Anebot heraussucht und bestehende Verträge optimiert.

. . .

Das ist aber eine sehr freundliche Einstellung, um nicht zu sagen Blauäugigkeit, dem Vermittler gegenüber. Nüchterner, realistischer solltest du mal davon ausgehen, dass der nur dein Bestes will, dein Geld.

 

Themenstarteram 16. Oktober 2013 um 13:45

:D Nicht ganz. Ich hatte einen solchen (wirklich TOP) Vermittler vorher. Der hat sich einmal im Spätsommer / Herbst bei mir gemeldet, um alle Verträge hinsichtlich Umstellungsoptionen durchzugehen. Da gab es immer mal wieder attarktive Wechselmöglichkeiten. Andererseit hat er auch gesagt, dass bestimmte Verträge so gut sind, dass aktuelle Angebote da gar nicht mithalten können... ***halten halten****

Aber der ist leider Gottes im verdienten Ruhestand... liegt vielleicht auch an Personen. Naja, nach einer wirklich guten Erfahrung muss es auch mal eine weniger gute Erfahrung geben. So wie`s derzeit aussieht, liegt die das Vermittlerangebot (VK 500SB und TK ohne) bei über 500 Euro. Ein hier verlinkter Rechner kommt bei gleichen Konditioonen auf 400,- ...

Werde mich wohl zukünftig wieder mehr selbst um meine Versicherungsoptimierung kümmern :(

Zitat:

Original geschrieben von Bommel

Werde mich wohl zukünftig wieder mehr selbst um meine Versicherungsoptimierung kümmern :(

Macht bei solchen leicht vergleichbaren Versicherungen auch Sinn!

Beim Thema Krankenversicherung vertraue ich auch einem IMHO guten freien Vermittler, mit dem ich auch nach 250km-Umzug vor Jahren noch in Kontakt bin.

Es gibt gar kein EU-Gesetz fuer eine eigene Haftplichtversicherung fuer Anhaenger.

Demnach kann es kein EU-Gesetz geben das besagt das es die gleiche Versicherung seien muss.

Die Anhaenger Haftplichtversicherung fuer den Anhaenger ist eine spezielle deutsche Angelegenheit (+ ein paar andere Laender? Weiss jemand welche?).

Eingefuehrt ca. 2002 und ca. 2010 wurde zudem bestimmt das beim Schaden 50/50 geteilt werden soll.

Die meisten Laender Europas haben keine Haftplichtversicherung fuer den Anhaenger.

Die Haftung traegt immer das Zugfahrzeug und damit seine Haftplichtversicherung. Ohne Zugfahrzeug kann kein Schaden verursacht werden.

Zur Verdeutlichung:

Es geht hier um die Haftung des Gesamten Zuges. D.h. Zugfahrzeug mit angekuppelten Anhaenger.

Es geht nicht um Haftplicht fuer den Anhaenger alleine im abgekuppelten Zustand (Wegrollen, ...).

am 17. April 2014 um 5:16

Komm in die CH, hier braucht ein Anhänger keine Versicherung :) ausser man will Vollkasko und die kostet 110EUR/Jahr und man darf bei jeder beliebigen Gesellschaft:)

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