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nicht belegbarer Altschaden wird zum Problem beim Neuschaden

Themenstarteram 22. Mai 2018 um 7:59

Hallo zusammen,

mir ist vor 4 Wochen jemand beim Warten an einer roten Ampel seitlich hinten rechts auf die Felgen/Kotflügel reingefahren.

Habe dann gleich bei der Dekra ein Gutachten machen lassen und meinem Anwalt übergeben.

Letzte Woche nun die erste Antwort der Versicherung des Schadensverursachers, mit dem Nachhacken bezüglich eines Altschadens von vor einem 3/4 Jahr.

Damals hatte ich einen Hagelschaden und der Gutachter hat unter "Altschäden" vermerkt: - Seitenwand hinten rechts Eindellung

Von dieser "Eindellung" aber wüsste ich nicht mal selber dass da was wäre, noch habe ich mich damals an diesem kleinen Vermerk im Gutachten gestört.

Nun haben ich gleich bei dem Gutachter nachgehackt, was er da damals gesehen haben will, beziehungsweise ob er davon Fotos gemacht hat.

Seine Antwort:

"Hallo Herr xxx,

 

leider habe ich hier nur Übersichtsfotos, da es sich um einen Hagelschaden handelt. Nach meinen Aufzeichnungen handelt es sich dabei um kleinere Eindellungen, die aber auf Grund ihrer Charakteristik nicht auf den Hagelschaden zurückzuführen sind. Auf dem Übersichtsfoto von hinten rechts sind die nicht mal zu erkennen.

 

Mit freundlichen Grüßen"

 

Tsja ..... und jetzt ???

Da war zu 100% keine Vorschaden, der zumindest augescheinlch mir, oder meine Brüdern ins Auge gefallen wäre !

Wir haben nämlich den Wagen 2 Monate vor diesem Hagelschaden gekauft, und da war beim Kauf/Begutachten keine Eindellung auf der hinteren rechten Seitenwand.

Die gegn. Versicherung schreibt auch, das Sie da Reparatur-Nachweise und -Rechnungen haben will ....

Was soll ich nun machen???

... wenn mir nicht mal der Gutachter von damals erkläre nkann, was er da geshene haben will....

 

...auf die weitere Anfragen hin, ob er mir nicht etwas ofizzielles ausstellen will, was ich der gegen. Versicherung zukommen lassen könnte, das dieser Altschaden-Vermerk nichts tragisches grosses war, antwortet er mir nicht mehr....

 

...das ist doch zum Kotzen ..... :o

Der aktulle Schaden beträgt über 4000€, da auch Spur/Sturzt hinten rechts ausser aller Normen...

Die Versicherung wird sich da hundert prozent um diese Aussage "krallen" und streichen was nur geht.

Und ich stehe da wie ein Depp.

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11 Antworten
am 22. Mai 2018 um 8:34

Hallo, der Versicherung schreiben, dass es weder einen Hagelschaden noch eine Eindellung oder einen Vorschaden gibt. Sie können diesbezüglich gerne das FZG ansehen.

Was ist das für ein Gutachten? "da es sich um einen Hagelschaden handelt. Nach meinen Aufzeichnungen handelt es sich dabei um kleinere Eindellungen, die aber auf Grund ihrer Charakteristik nicht auf den Hagelschaden zurückzuführen sind". Was nun? Hagelschaden oder nicht?

Gibt es jetzt kleinere Eindellungen oder nicht? Aussagekräftigere Fotos machen und der Versicherung schicken. Auf dem Übersichtsfoto ist nichts zu erkennen.

@TE

Setz Dich mal mit deinem Anwalt zusammen und sprich mit ihm über genau diese Dinge. Es wäre absolut kontraproduktiv, wenn Du an deinem Anwalt vorbei nun selbst an die Versicherung etwas schreiben würdest. :rolleyes:

am 22. Mai 2018 um 8:51

Natürlich, wenn der Anwalt schon eingeschalten ist über diesen.

Aber Du hast das Gutachten in Auftrag gegeben und bei diesen Unstimmigkeiten hätte ich es gar nicht an die Versicherung weiter gegeben sondern gleich den Gutachter gebeten dies etwas Präzieser zu machen. :(

Themenstarteram 22. Mai 2018 um 9:01

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 22. Mai 2018 um 10:34:15 Uhr:

Hallo, der Versicherung schreiben, dass es weder einen Hagelschaden noch eine Eindellung oder einen Vorschaden gibt. Sie können diesbezüglich gerne das FZG ansehen.

Was ist das für ein Gutachten? "da es sich um einen Hagelschaden handelt. Nach meinen Aufzeichnungen handelt es sich dabei um kleinere Eindellungen, die aber auf Grund ihrer Charakteristik nicht auf den Hagelschaden zurückzuführen sind". Was nun? Hagelschaden oder nicht?

Gibt es jetzt kleinere Eindellungen oder nicht? Aussagekräftigere Fotos machen und der Versicherung schicken. Auf dem Übersichtsfoto ist nichts zu erkennen.

Es geht gar nicht um den Hagelschaden an sich.

Sonder um diesen einen Vermerk, das der Gutachter eben noch eine "Eindellung" gesehen hatt, die nicht bei dem Hagel entsatanden sein konnte, deswegen wurde sie unter "Altschaden" in dem Gutachten vermerkt.

Und diese hatt die Versicherung nun in der Recherche in alten Gutachten gefunden nur um diese Bemerkung geht es der Versicherung nun....

 

Der Hagelschden selber ist noch nicht repariert, weil er mich nicht stört....

Themenstarteram 22. Mai 2018 um 9:08

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 22. Mai 2018 um 10:51:30 Uhr:

Natürlich, wenn der Anwalt schon eingeschalten ist über diesen.

Aber Du hast das Gutachten in Auftrag gegeben und bei diesen Unstimmigkeiten hätte ich es gar nicht an die Versicherung weiter gegeben sondern gleich den Gutachter gebeten dies etwas Präzieser zu machen. :(

Welche Unstimmigkeiten?

Im Aktuellen Gutachten passt ja alles.

Hier geht es um eine Bemerkung aus einem alte Gutachten vom Hagelschaden !!

Und da wurde eben ein "Altschaden" vermerkt. Den der Gutachter, den ich nun darauf gefragt haben, er nicht mehr nachvillzeiehn kann und auch nicht beweisen, was r da damals vermerkt hatt...

Themenstarteram 22. Mai 2018 um 9:13

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Mai 2018 um 10:42:18 Uhr:

@TE

Setz Dich mal mit deinem Anwalt zusammen und sprich mit ihm über genau diese Dinge. Es wäre absolut kontraproduktiv, wenn Du an deinem Anwalt vorbei nun selbst an die Versicherung etwas schreiben würdest. :rolleyes:

Das habe ich auch nicht vor!

Aber ich will noch die Antwort des Gutachters abwarten, falls es mir noch einmal antworten will (wegen so einer angefragten "Ofziellen Aussage"), und zum anderen bin ich gerne informiert, bevor ich dem Anwalt antworte, (dieser Brief der Versicherung ging ja über den ANwalt an mich)

Es könnte sinnvoll sein, den Anwalt ein entsprechendes Schreiben an den Gutachter richten zu lassen.

Themenstarteram 22. Mai 2018 um 13:35

So nun, nach einem zweiten Nachhacken bei dem Gutahter endlich eine Antwort.

"Sehr geehrter Herr Xxx,

ich habe Ihnen doch bereits die vorliegenden Bilder zugesendet. Auf dem Bild von hinten rechts ist doch sichtbar, dass es sich nur um kleiner Eindellungen gehandelt haben kann, da diese auf der Übersichtsaufnahme nicht sichtbar sind. Ich musste im Gutachten nur die zum Hagelschaden nicht zugehörigen Beschädigungen als Altschaden deklarieren. Das müsste für die regulierende Versicherung als Nachweis ausreichen.

Mit freundlichen Grüßen"

Diese Email-Konversation werde ich nun meinem Anwalt weiterschicken.

Ich hoffe das reicht.

Danke trozdem an alle die hier helfen wollten.

Vlt. Eine kleine Delle von einer Türe eines Nachbarparkers???

Konsequenzen :

Immer alles ganz genau nachlesen und sofort reklamieren! !!

am 23. Mai 2018 um 17:24

Hör mal auf den Gutachter zu nerven, die erste Antwort von Ihm war schon ausreichend. O.o

War der Hagelschaden-Gutachter der selbe wie der aktuelle? Wenn nicht, hast Du überhaupt keine Chance einen im damaligen Gutachten vermerkten (und damals unwidersprochenen) Schaden streichen zu lassen. Da hättest Du damals gleich einhaken müssen.

 

Und auch wenn es der selbe Gutachter war: ohne Grund wird er den Schaden in seinem ersten Gutachten nicht vermerkt haben, Du hast damals nicht widersprochen. Warum sollte er das alte Gutachten jetzt ändern?

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