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Nicht eingetragene Reifen, aber technisch "mögliche" Reifen - Versicherungsschutz?

Themenstarteram 17. Oktober 2012 um 22:12

Hallo zusammen,

in Anlehnung an diesen Thread geht es um folgende Frage:

Angenommen, im neuen EU-Fahrzeugschein steht bei den Reifen eine vorgeschriebene Traglast von 86. Die Maximallast der Achse laut Fahrzeugschein beträgt 910 kg.

Fraglich ist jetzt, was die versicherungsrechtlichen Folgen sind, wenn man Reifen mit einem Traglastindex von 82 (= 475 kg) auf die Achse aufzieht. Ausgehend von den 910 kg maximale Achslast wären die Reifen mit dem Index 82 m. E. eigentlich ausreichend, da 910 kg/2 = 455 kg und 455 kg < 475 kg (= 82T).

Hinzu kommt, dass im alten Fahrzeugbrief noch Reifengrößen mit einer Traglast von minimal T83 drin stehen. Wie allgemein bekannt, steht ja im neuen EU-Fahrzeugschein nur noch eine Reifengröße drinnen, obwohl man auch andere fahren darf. - Meiner Schlussfolgerung nach müsste das mit den ("neuerdings") nicht eingetragenen Reifengrößen analog auch auf den Tragfähigkeitsindex anwendbar sein.

Jetzt zur Kernfrage:

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn man Reifen mit T82 verwendet, obwohl T86 im Fahrzeugschein stehen, obwohl rechnerisch die T82 ja ausreichen müssten (da halbe Achslast von 455 kg < 475 kg (= 82T)). Zudem scheinen ja mindestens T83 auf dem Auto möglich (lt. alten Fahrzeugbrief).

Könnte man im Worst Case ganz einfach den Nachweis erbringen, dass die T82-Reifen technisch legitim gewesen wären; also der Unfall garantiert nicht mit anderen Reifen hätte verhindert werden können? Letztendlich geht es um die Frage, ob Versicherungsschutz besteht.

Nachtrag: Wie im verlinkten Thread ersichtlich, hat sich die Thematik erst einmal erledigt bzw. sie ist momentan nicht mehr praktisch relevant.

Rein interessehalber würde mich dennoch die Kernfrage interessieren.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

WO steht diese code den bitte?

Tach,

hier am Beispiel Opel auf Seite 4.

Die Frage ist natürlich, wer das lesen kann. Wahrscheinlich nur die Staatsmacht.

Salve,

remarque

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Ein Fahrzeug ohne zugelassene Reifen hat verkehrsrechtlich keine Betriebserlaubnis was letztlich zum Versagen des Versicherungsschutzes oder wenigstens zur Quotelung abhängig von der Kausalität führt.

Die Reifen müssen allerdings nicht zwingend im Kfz-Schein eingetragen sein wenn sie zulässig sind. Existiert eine Einzelfreigabe (analog Felgen) reicht auch diese aus sofern im Fahrzeug mitgeführt.

1) vergiss den eu fahrzeugschein. bzw dreh ihn um und les mal den letzten satz auf der rückseite! da steht aus dem sinn zitiert "es sind nicht alle rad/reifen kombis in diesem zettel. somit sind andere rad/reifen kombis durchaus zulässig".

2) GENAUE infos liefern dir die coc papiere. bzw die schon angesprochenen freigaben vom auto hersteller.

3) wie schon in anderen threads erwähnt....es gab zum zeitpunkt der zulassung deines wagens eben solche reifen die du wirklich brauchst nicht. ist z.b. auch typisch beim 4er golf oder passat 3b. hier ist serienmässig ein 91er reifen eingetragen obwohl es ein 88er reifen auch tun würde lt achslast.

4) dein problem ist das zwischen theorie und praxis eben ein himmelweiter unterschied besteht. das ist das selbe wie mit spoilern. hat der spoiler ein teilegutachten ist er zulässig. MUSS aber von einem prüfer abgenommen werden. hierbei handelt es sich nur um eine "formsache". hingehen, zettel ausfüllen lassen, stempel abholen, vorne bezahlen, feddich. aber es muss eben gemacht werden. ebenso bei deinen reifen. hingehen, abnehmen lassen, vorne bezahlen, gut.

rein theoretisch kannst du auch einen waffenschein haben. wird aber trotzdem dumm ausgehen wen du mit einer zimmerflak erwischt wirst. dann könntest auch theoretisch einen schein haben...hast aber nicht. und so isses auch bei deinen reifen. nämlich: im falle eines falles gibts dicke finger bzw einen leeren geldbeutel.

am 18. Oktober 2012 um 11:06

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

Wie allgemein bekannt, steht ja im neuen EU-Fahrzeugschein nur noch eine Reifengröße drinnen, obwohl man auch andere fahren darf. -

Da steht aber dann noch ein Code mit dabei, womit Amt oder in einer Kontrolle andere Reifen abgefragt werden können die mit eingetragen sind.;)

Blöd wird es nur im Ausland werden, wo sie hier vielleicht diesen Code nicht abfragen können.

Ich habe hierzu sowieso immer eine Kopie der EG-Übereinstimmungsbescheinigung mit dabei, dort stehen alle Technische Daten drin und auch alle Reifen die ich verbauen kann.

WO steht diese code den bitte?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

WO steht diese code den bitte?

Tach,

hier am Beispiel Opel auf Seite 4.

Die Frage ist natürlich, wer das lesen kann. Wahrscheinlich nur die Staatsmacht.

Salve,

remarque

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

 

Ich habe hierzu sowieso immer eine Kopie der EG-Übereinstimmungsbescheinigung mit dabei, dort stehen alle Technische Daten drin und auch alle Reifen die ich verbauen kann.

Nö, dort stehen nur die Daten von Reifen drin, die der Hersteller zum Zeitpunkt der Erstellung des COC für geeignet hielt, unabhängig davon, welche weiteren noch zulässig sind, oder damals schon waren. Man kann dies hinsichtlich des Lastindex und des Geschwindigkeitsindex als Empfehlung ansehen, es stecken hier immer auch ein wenig Firmeninteressen mit drin (z.B. Gleichteileansatz).

Zumindest bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 210 km/h ist es relativ Wumpe, welche Lastindizes ein Hersteller in seine Papiere druckt, es zählt einzig die Berechnung nach den Radlasten. Bei schnelleren immerhin noch mit Abstrichen.

Natürlich braucht hier auch nichts irgendwo eingetragen zu werden.

Wen das Thema interessiert kann hier mal schmökern

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

1) vergiss den eu fahrzeugschein. bzw dreh ihn um und les mal den letzten satz auf der rückseite! da steht aus dem sinn zitiert "es sind nicht alle rad/reifen kombis in diesem zettel. somit sind andere rad/reifen kombis durchaus zulässig".

Dies ist der einzige Teil deines Beitrags, der nur partiell falsch ist.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

1) vergiss den eu fahrzeugschein. bzw dreh ihn um und les mal den letzten satz auf der rückseite! da steht aus dem sinn zitiert "es sind nicht alle rad/reifen kombis in diesem zettel. somit sind andere rad/reifen kombis durchaus zulässig".

Dies ist der einzige Teil deines Beitrags, der nur partiell falsch ist.

dann partizinieren den beitrag bitte richtig.

Moin,

 

was in den Fahrzeugpapieren steht ist unerheblich.

 

Wichtig ist, dass der Traglastindex, in Verbindung mit dem Geschwindigkeitsindex zu der höchsten zulässigen Achslast/Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs passt. 

 

Zu- und Abschläge findest Du hier:

 

http://www.reifensuchmaschine.de/reifen/reifen-tragfaehigkeit.htm

 

Hier das dazugehörige Fachchinesisch:

 

http://www.opel-niedersachsen.de/.../GesetzlicheGrundlageZulBereif.pdf

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