Nicht fachgerechte Reparatur bei gebrauchtem A6 4G Avant
Hi Leute,
Hab leider wenig Glück gehabt mit meinem Dicken vom Vetragshändler.
Ein unstandgesetzer Unfallschaden ist mir bei Kauf mitgeteilt worden.
War für mich kein Ausschlusskriterium. Nun hat sich zufällig ergeben, dass
eine nicht fachgerechte Instandsetzung festgestellt wurde.
Ich hab es als Laie nicht erkannt bzw. drauf vertraut, dass alles fachgerecht instand gesetzt ist.
Die Bilder betreffen die rechte Seite des Hecks. Schweißnaht hinter der Abdeckung zur
Rückleuchte zugänglich. Schaden ist durch das Autohaus bei einem Karosseriebauer
Instand gesetzt worden. Mir ist vorher mitgeteilt worden sei durch Audi aufbereitet/ repariert.
Die Rechnung des Karosseriebauers habe ich und lautet auf das Autohaus.
Nächste Woche steht nun der Termin zur Inaugenscheinnahme an.
Meine Frage ist, ob das überhaupt fachgerecht nachzubessern ist oder ich auf
Rückabwicklung bestehen soll?
Gruß
Thies
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11 Antworten
Hallo, für mich wäre das nicht nur ein Mangel sondern definitiv ein Grund eine Rückabwicklung zu fordern. Solche Arbeit muss bei Arbeitskontrolle von Audi bemerkt werden!
Ich hätte etwas den Spaß an meinem neuen Fahrzeug verloren.
Ich drücke dir die Daumen.
Viele Grüße Philipp
Zitat:
@philwei schrieb am 13. Oktober 2015 um 16:50:33 Uhr:
Hallo, für mich wäre das nicht nur ein Mangel sondern definitiv ein Grund eine Rückabwicklung zu fordern. Solche Arbeit muss bei Arbeitskontrolle von Audi bemerkt werden!
Ich hätte etwas den Spaß an meinem neuen Fahrzeug verloren.
Ich drücke dir die Daumen.
Viele Grüße Philipp
Sehe ich genau so.
MfG frslo
Wäre der Mangel bemerkt worden, bekäme das Audihaus doch nicht mehr so gute Preise...
Ist ein beliebtes Spiel. Auch wenn man bei einem Unfall alles an die Werkstatt abtritt. Gegenüber der Versicherung wird natürlich ein saubere Reparatur abgerechnet. Bei besser sichtbaren Stellen kommt dann die schwarze Pampe ohne Grundierung direkt auf die Schweißnaht.
Sehe die Chance auf Wandlung nicht so gut.
Zitat:
@christians schrieb am 13. Oktober 2015 um 21:54:33 Uhr:
Sehe die Chance auf Wandlung nicht so gut.
Woran machst du das fest? Ist halt die Frage ob man zu einem Anfechtungsgrund kommt, weil das Autohaus den Zustand des Fahrzeugs, sowie die Umstände der Instandsetzung ggf wissentlich falsch dargestellt hat und ob man das beweisen kann.
Oder ob es über die Mängelgewährleistung läuft. Dann hätten sie zwar grds das Recht zur Nachbesserung bevor Rücktritt/ Wandlung greift.
Da setzt halt meine Frage an. Lässt sich das für das Autohaus überhaupt wirtschaftlich fachgerecht nachbessern?
Gruß
Thies
Zitat:
@Thies85 schrieb am 14. Oktober 2015 um 08:16:38 Uhr:
Zitat:
@christians schrieb am 13. Oktober 2015 um 21:54:33 Uhr:
Sehe die Chance auf Wandlung nicht so gut.
Woran machst du das fest? Ist halt die Frage ob man zu einem Anfechtungsgrund kommt, weil das Autohaus den Zustand des Fahrzeugs, sowie die Umstände der Instandsetzung ggf wissentlich falsch dargestellt hat und ob man das beweisen kann.
Oder ob es über die Mängelgewährleistung läuft. Dann hätten sie zwar grds das Recht zur Nachbesserung bevor Rücktritt/ Wandlung greift.
Da setzt halt meine Frage an. Lässt sich das für das Autohaus überhaupt wirtschaftlich fachgerecht nachbessern?
Gruß
Thies
Das wird schwer werden. Das Autohaus hat dir den Unfallschaden benannt. Ggfs. wird das Autohaus hier eine vorgenommene Preisreduzierung anhand dessen anführen. Hier wirst du nicht weiter kommen.
Lass die Reparatur von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten. Mit dem Ergebnis kannst du deine Chancen besser ausloten bzw. durchsetzen.
HJL147
Der Karosseriebauer des ansässigen Audizentrums hat sich kaputtgelacht und meinte nur, dass die Reparatur in keiner Weise nach Audirichtlinien vorgenommen worden sei.
Ich werd mal schauen wie sich das Autohaus positioniert. Falls sie sich weigern geht's zum Gutachter. Aber scheint mir doch recht augenscheinlich, dass das nicht vernünftig repariert wurde sobald man es einmal gesehen hat.
Gruß
Thies
Ist also Audizentrum nicht gleich Autohaus wo du das Auto gekauft hast? Aber es ist ein Audi-Händler? Oder ein Fähnchen-Händler?
Bei meinem Freundlichen hängen auch Fähnchen ...
Zitat:
@Gunniie schrieb am 14. Oktober 2015 um 20:54:47 Uhr:
Ist also Audizentrum nicht gleich Autohaus wo du das Auto gekauft hast? Aber es ist ein Audi-Händler? Oder ein Fähnchen-Händler?
Audizentrum ist vor Ort. Verkäufer ist großer VW und Audi-Händler 100 km entfernt.
Gruß
Thies
Zitat:
@Thies85 schrieb am 14. Oktober 2015 um 08:16:38 Uhr:
Zitat:
@christians schrieb am 13. Oktober 2015 um 21:54:33 Uhr:
Sehe die Chance auf Wandlung nicht so gut.
Woran machst du das fest? Ist halt die Frage ob man zu einem Anfechtungsgrund kommt, weil das Autohaus den Zustand des Fahrzeugs, sowie die Umstände der Instandsetzung ggf wissentlich falsch dargestellt hat und ob man das beweisen kann.
Oder ob es über die Mängelgewährleistung läuft. Dann hätten sie zwar grds das Recht zur Nachbesserung bevor Rücktritt/ Wandlung greift.
Da setzt halt meine Frage an. Lässt sich das für das Autohaus überhaupt wirtschaftlich fachgerecht nachbessern?
Gruß
Thies
Kenne mich in den feinen Unterschieden zwischen Kauf- und Werkvertrag nicht so aus, dachte aber genau an ein eventuelles Recht auf Nachbesserung. Solange da noch kein Rost sichtbar ist, kommt da halt noch im Nachgang die Grundierung drauf und falls an der Stelle nötig auch noch Hohlraumschutz. Sollte Audi aber einen kompletten Tausch der betroffenen Blechpartie vorschreiben, wird das nicht wirtschaftlich sein.
Was ich mich frage: Du bist von dem reparierten Unfallschaden in Kenntnis gesetzt worden und es war für Dich kein Ausschlusskriterium. So weit ok. Aber gerade, wenn man von einem Unfall weiß, schaut man sich die Stellen doch genau an, oder? Hast Du das nicht gemacht? Im Prinzip könnte man Dir sagen: "Du bist informiert worden, hast das Fahrzeug anschauen können und hast es gekauft. Wieso kommst Du hinterher und meckerst über die Ausführung der Reparatur?"
Sicher ist es nicht nach Audi-Richtlinien repariert worden, aber Du hast es doch durch Deine Unterschrift unter dem Kaufvertrag akzeptiert. Ich fürchte, dass Du da Schwierigkeiten haben wirst, etwas durch zu setzen.
Anders ist es bei Werksdienstwagen (Gebrauchtwagen plus), die ab IN mit begutachteten Mängeln an die Händler verkauft werden und die Händler sie nach Audi-Richtlinien, die in dem Gutachten aufgeführt werden, reparieren müssen. Hier hast Du ein Recht auf Audi-gemäße Reparatur.