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Nicht gezahlte Versicherung

Themenstarteram 15. August 2008 um 12:24

Hallo Leute,

hab hier was VErsicherungstzechnisches.Und zwar geht es um meine Haftflichversicherung die ich letzten monat zahlen sollte!Da ich aber den Überweisungsschein nicht finde konnte ich es nicht zahlen.Meine Frage wäre nun ob ich das Auto überhaupt noch fahren kann solange es nicht bezahlt ist oder gibts es da so ne Art Absicherung auch wenn man das Geld erst später überweist?

Beste Antwort im Thema
am 15. August 2008 um 14:52

Glückwunsch, ein eigenes Konto hast du dann wohl auch noch nicht so lange, weil du ja nicht weisst wie das so mit dem überweisen funktioniert.

Feiertags anrufen wird wohl nicht gehen. samstag könntest du glück haben, aber ich vermute nur werktags 9 bis 15 uhr oder sowas.

internet soll auch ganz gut funktionieren um solche informationen zu bekommen... habe ich mir sagen lassen.

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Du erwartest doch sicherlich von deiner Versicherung, dass Sie im Schadenfall auch reguliert.

 

Das muss Sie auch, wenn Sie mit dir ein Vertragsverhältniss hat. 

 

Das wiederum setzt aber auch voraus, dass du deine Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis erfüllst.

 

Und zwar pünktlich.

 

Also, verwende deine Zeit nicht damit heraus zubekommen, wei du dich hier um die Zahlung noch länger drücken kannst.

 

Gehe zur Bank und überweise deine Prämie und alles wird gut.... :rolleyes:

 

Und zwar am besten sofort !!!

 

ps.:

 

Da ich aber den Überweisungsschein nicht finde konnte ich es nicht zahlen

 

 

Sorry, eine selten dämliche Ausrede mit der dich überall eigentlich nur blamieren kannst 

 

kontaktiere deine versicherung und sag es ihnen so.

lass dir die daten geben und ueberwese eben schnellstmoeglich.

eine der fristen, wäre (soweit ich das weiss) 30 tage.

Harry

...hast doch sicher Tel. ,Fax und Mail.Warum haste dich nicht mit der VS in Verbindung gesetzt.

Themenstarteram 15. August 2008 um 14:42

Sorry, eine selten dämliche Ausrede mit der dich überall eigentlich nur blamieren kannst

jaja die helden wieder am reden!hab noch nicht lange mein auto daher weiß ich das nicht so genau!

kann man da auch an feiertagen oder auch am samstagen anrufen?

 

am 15. August 2008 um 14:52

Glückwunsch, ein eigenes Konto hast du dann wohl auch noch nicht so lange, weil du ja nicht weisst wie das so mit dem überweisen funktioniert.

Feiertags anrufen wird wohl nicht gehen. samstag könntest du glück haben, aber ich vermute nur werktags 9 bis 15 uhr oder sowas.

internet soll auch ganz gut funktionieren um solche informationen zu bekommen... habe ich mir sagen lassen.

Themenstarteram 15. August 2008 um 15:09

da ich die versicherung selber zahle habe ich noch recht wenig ahnung davon!wie gesagt diesen zettel zum überweisen hab ich leider nicht mehr!hab ihn auch schon gescuht und alles1und klar hät ich das überwiesen so ist es ja nicht!dann warte ich wohl bis montag und mach es dann gleich

danke trotzdem

ps: das auto am besten stehen lassen oder?

Zitat:

Original geschrieben von KingBlingBling

ps: das auto am besten stehen lassen oder?

unter 30 tagen solltest du auch fahren duerfen.

allerdings ist das eine laieneinschaetzung !!

mach einfach hinne damit und feddich

Harry

Themenstarteram 15. August 2008 um 15:16

ok alles klar jungs danke euch

waren paar gute anschlüsse dabei auch welche bei denen man sich auch leicht angegriffen fühlt und das ist nicht der sinn in einem forum!

wenn es nur so schlaue köpfe geben würde dann hätte ein forum auch kein sinn!

meine meinung

Zitat:

Original geschrieben von KingBlingBling

wenn es nur so schlaue köpfe geben würde dann hätte ein forum auch kein sinn!

meine meinung

Das hat mit "schlauen Köpfen" nix zu tun.

 

Du wirst doch als Erwachsener Mensch in der Lage sein, einfache Dinge im Leben selber Regeln zu können oder?

 

Danzu gehöhrt nun auch einmal das Begleichen vorn Rechnungen

 

Wenn du den Überweisungvordruck nicht mehr hast, dann Rufst du bei deiner Versicherung an und schilderst dein Problem. Innerhalb von 5 Minuten hast du die Bankverbindung und den Rechnungsbetrag.

 

Nur zur Bank, da musst du schon selber gehen oder meintewegen auch fahren.

 

Du kannst auch einen Dauerauftrag bei deiner Bank einrichten, dann brauchst du den Überweisungsträger nie wieder....... 

 

 

 

 

am 15. August 2008 um 16:03

Bei derartigen versäumnissen solltest du dich nicht so schnell angegriffen fühlen. Ich kann es verstehen, dass es nervig ist, besserwissereien zu hören und 3 mal auf seine eigene DUmmheit hingewiesen zu werden.

Aber mal ehrlich??? Wieso verschlampst du eine derart wichtige überweisung und kümmerst dich dann mindestens einen monat nicht mehr drum?? ist doch komisch oder? Es ist dir doch bestimmt auch klar, dass nicht gedecktes KFZ dich in den finanziellen Ruin treiben kann. Und weil du die Banküberweisung nicht finden konntest so lange nicht zu zahlen spricht nicht für dich oder? von daher sieh es nach, wenn fast jeder dazu noch einen persönlichen Kommentar abgibt, denn das ist AUCH so in einem Forum

am 15. August 2008 um 16:38

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

unter 30 tagen solltest du auch fahren duerfen.

allerdings ist das eine laieneinschaetzung !!

mach einfach hinne damit und feddich

Harry

@Harry999 - solange man den genauen Sachverhalt nicht kennt, sollte man mit solch "gefährlichen" Informationen vorsichtiger sein. Ist es die erste Prämie für das Fahrzeug gilt §37 VVG (Versicherungsvertragsgesetz):

 

Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

 

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung der Erstprämie.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung der Erstprämie.

Wissen aber leider die wenigsten.

 

Obwohl es mit dem Vertrag als Anhang (Vertragsbedingungen) gesendet wird.

 

Naja, Versicherungsschutz besteht grundsätzlich ab Deckungszusage durch den VR und die Erstprämie muss gezahlt sein, sobald der VR einen dazu auffordert in Form einer LS oder einer Rechnung. Bei Vollzug der Lastschrift gilt die Prämie als gezahlt, bei der Überweisung ab dem Moment wo das Geld auf dem Konto des VR eingeht.

Die beste Methode ist hier, mit den Vertragsunterlagen zum Vertreter vor Ort zu gehen, den Beitrag dort bar zu entrichten und sich das quittieren zu lassen, dann ist der Beitrag auch bezahlt.

Wenn ich einen Schaden verursache und mir der VR noch keine Aufforderung zur Zahlung der Erstprämie zugestellt hat, so habe ich Versicherungsschutz auch ohne die Prämie bereits gezahlt zu haben unter der Prämisse dass die Erstprämie eingelöst wird. Passiert das im Nachhinein nicht, muss der VR den Schaden trotzdem bezahlen und muss ihn sich vom VN wiederholen.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

unter 30 tagen solltest du auch fahren duerfen.

allerdings ist das eine laieneinschaetzung !!

mach einfach hinne damit und feddich

Harry

@Harry999 - solange man den genauen Sachverhalt nicht kennt, sollte man mit solch "gefährlichen" Informationen vorsichtiger sein. Ist es die erste Prämie für das Fahrzeug gilt §37 VVG (Versicherungsvertragsgesetz):

Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung der Erstprämie.

haette ich nu auch nicht gewusst, und deswegen auch mein nachsatz mit " !! "

danke, aber fuer den hinweis.

Harry

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