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Nicht mit eingetragen bei der versicherung
Hallo
und zwar ich (18)
habe schon seit meinem 17 lebensjahr mein führerschein
doch jetzt bin ich 18 und möchte auch gern mal aleine wegfahren
doch bei der versicherung bin ich nicht mit eingetragen,
Sollte es zum unfall kommen, zahlt die versicherung trotzdem ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
mit eintragen ?
also erlich gesagt is das VIEL geld wen wir mich miteintragen
und ich fahre max 2 x in der woche wen überhaupt
das lohnt sich nicht
Dann fahr halt nicht.
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13 Antworten
Hi,
die Haftpflicht zahlt auf jeden Fall an den Unfallgegner (wenn du Schuld bist) allerdings sind Vertragsstrafen fällig. Im Idealfall müssen nur die Beiträge nachgezahlt werden die fällig gewesen wären wenn du im Vertrag mitstehst. Aber auch 5000€ sind möglich je nach lage der Sache.
In der Teilkakso und Vollkasko wird sich die Versicherung wahrscheinlich quer stellen.
Würde es daher lieber net riskieren. Laß dich eintragen und die Sache hat Hand und Fuß,
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Aber auch 5000€ sind möglich je nach lage der Sache.
höö wie meinste das jetzt mit 5000 € ?
das versth ich nicht oO
mit eintragen ?
also erlich gesagt is das VIEL geld wen wir mich miteintragen
und ich fahre max 2 x in der woche wen überhaupt
das lohnt sich nicht
Hi,
eure Haftpflicht zahlt dem Unfallgegner den kompletten Schaden. Weil du jedoch net im Vertrag mit drin stehst kann die Versicherung von euch bis zu 5000€ Vertragsstrafe verlangen. (natürlich nur wenn der Schaden entsprechend hoch war)
Eure Sparsamkeit kann also sehr teuer werden.
Gruß Tobias
Zitat:
mit eintragen ?
also erlich gesagt is das VIEL geld wen wir mich miteintragen
und ich fahre max 2 x in der woche wen überhaupt
das lohnt sich nicht
Dann fahr halt nicht.
wieviel mehr wird es denn?
es hat ja gerell gründe, dass die versicherung für fahranfänger teurer ist..und auch, dass (männliche) fahrer unter 23 (oder 25) mehr kosten...diese verursachen halt vermehrt unfälle..
ich will ja den teufel nicht an die wand malen, aber es ist eben leider RELATIV wahrscheinlich, dass die oben beschriebene situation (vertragsstrafe) auch wirklich malm eintritt..sprich, dass du mal einen (kleinen) unfall verursachst..
ich kann nur von mir und meinem umfeld bzw bekanntenkreis sprechen: so ziemlich jeder hatte im ersten halben jahr mal einen unfall..manche auch mehrere..manche auch erst mit 20..aber die wahrscheinlichkeit ist eben in den nächsten 1-3 jahren relativ hoch, dass mal was passiert.
wenn die versicherung also durch die eintragung eines jungen fahrers im jahr 200,- mehr kostet, dann sollte man das dennoch machen..
wenn dich deine eltern ohne versicherungsmeldung fahren lassen, handeln sie bewusst fahrlässig..(=nix gut)
(kleine definition: "bewusste Fahrlässigkeit steht in engem Zusammenhang zum Vorsatz in der Form des bedingten- oder Eventualvorsatzes, dabei kennt der Täter die Gefahr, nimmt sie billigend in Kauf und tut nichts, um das Risiko des Schadenseintritts möglichst gering zu halten."
bewusste fahrlässigkeit an sich bedeutet, dass sie sich der gefahren bewusst sind, aber hoffen, dass schon nix passieren wird.
ich möchte daher behaupten, dass euch (bzw deinen eltern) im schadensfall die 5.000,- vertragsstrafe recht sicher wäre..
gruß!
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
wieviel mehr wird es denn?
es hat ja gerell gründe, dass die versicherung für fahranfänger teurer ist..und auch, dass (männliche) fahrer unter 23 (oder 25) mehr kosten...diese verursachen halt vermehrt unfälle..
gruß!
Echt?? Bei welcher Versicherung denn? ich habe noch nie eine Versicherung gehabt, die zwischen Mann und Frau unterscheidet. Das ist ja diskriminierend. Und das junge Männer mehr unfälle bauen als junge frauen? naaaaja glaube keiner statistik die du nicht selbst gefälscht hast^^
Hi,
stimmt schon Frauen bekommen meistens zwischen 5 und 10 % extra rabatt.
Darum und wegen eines Beamtenrabatts muß meine Frau für ihren Audi bei 75% weniger zahlen als ich mit 50% gezahlt habe
Da sich das ganze anhand von Statistiken nachweißen läßt dürfen die versicherungen das auch machen
gruß tobias
Thread verschoben ins Versicherungs-Forum
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,
stimmt schon Frauen bekommen meistens zwischen 5 und 10 % extra rabatt.
Darum und wegen eines Beamtenrabatts muß meine Frau für ihren Audi bei 75% weniger zahlen als ich mit 50% gezahlt habe
Da sich das ganze anhand von Statistiken nachweißen läßt dürfen die versicherungen das auch machen
gruß tobias
jepp.
es hat durchaus einen grund warum man in jedem tarifrechner für solche versicherungen neben dem geburtsdatum "männlich" oder "weiblich" ankreuzen muss
ironie an:
logische begründung:
einparkschäden sind in der regulierung deutlich preiswerter als raserunfälle
ironie aus
ich fahr doch nur 2 mal die woche
Kannst du es dir nicht leisten musst du es lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Mleko
und ich fahre max 2 x in der woche wen überhaupt
und?!
es gibt leute die verunfallen tödlich vor der eigenen haustüre!
nur weil du "max 2mal" in der woche fährst, heißt das nicht gleichsam, das dir kein unfall passieren kann!
Zitat:
Original geschrieben von Mleko
Hallo
und zwar ich (18)
habe schon seit meinem 17 lebensjahr mein führerschein
doch jetzt bin ich 18 und möchte auch gern mal aleine wegfahren
doch bei der versicherung bin ich nicht mit eingetragen,
Wie lief es denn bisher beim Begleiteten Fahren mit 17?
Bist du da "schwarz" (Versicherungstechn.) gefahren oder war das abgesegtnet?
Frag doch einfach nach ob es einen Bonus für das eine Jahr Fahrpraxis gibt!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wie lief es denn bisher beim Begleiteten Fahren mit 17?
Bist du da "schwarz" (Versicherungstechn.) gefahren oder war das abgesegtnet?
Frag doch einfach nach ob es einen Bonus für das eine Jahr Fahrpraxis gibt!
Begleitendes Fahren wird bei vielen Versicherungen ohne Aufpreis angeboten.
Tja, bist dann 18 Jahre dann wird es Teuer.
Bei einigen Versicherungen bis 25 bei anderen bis 23.
Gruß
Frank, der schon alleine fahren darf.