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Niederlassung erhöht Preis! Ist sowas normal???

Themenstarteram 10. August 2010 um 11:59

Habe mir die Tage 'nen w211 E350 angesehen. Preis lag bei 24.900,- und ich konnte da noch ein wenig handeln auf 24.500,-. Bestellung wurde per E-Mail von der NL übermittelt und lag, aufgrund eines Unfalles, unbearbeitet ca. 1 Woche bei mir.

Da ich nun wieder die Zeit dazu finde, die Sache in Angriff zu nehmen, rufe ich den Verkäufer nochmals an und der teilt mir frech und frei mit, dass das Fahrzeug nun rund 600,- Euro teurer geworden ist!!!

Man könnte es mir, aber erst nach Absprache mit dem Chef, für 24.900,- Euro überlassen!

Was sind das denn für Geschäftsgebaren???

Und auch noch bei einer NL!?!

Es handelt sich ja immer noch um das gleiche Fahrzeug, wie vor einer Woche.

Ich bin echt entsetzt und habe dankend abgelehnt, das Fahrzeug zu dem Preis zu kaufen.

Eure Meinung dazu?

Grüße

nova

Beste Antwort im Thema

Da Du nach eigenem Bekunden das ganze eine Woche liegen gelassen hast,

kommt jetzt erst dein Preis als Angebotsabgabe zum tragen.

Wenn jetzt der Händler nicht darauf eingeht, kommt kein Kaufvertrag zustande

 

§433 BGB

 

gruß

C3PO2003

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Auf schriftlichen Angeboten seriöser Händler ist immer eine Frist angegeben, bis zu welchem Datum dieses Angebot gilt.

Das von dir geschilderte Geschäftsgebahren ist zwar nicht üblich, aber zulässig. Vermutlich hat der Händler einen 2ten Interessenten und versucht jetzt den größten Reibach zu machen.

Wie gesagt, wenn du keine Preiszusage schriftlich, oder mündlich mit Zeugen hast, liegt der Vorteil beim Händler.

Level

Hi Nova,

erstens bei einer Summe von 24.900€ das die Dir nur mit 400€ entgegen gekommen sind ist schon echt wenig.Denke mal 24glatt wäre schon fair gewesen und dann noch eine Woche später den Preis zu erhöhen ist eine freschheit.Meiner Meinung nach hast Du richtig gehandelt!

Warte bissel ab,vielleicht findest Du einen besseren.Viel Glück auf der Suche.

am 10. August 2010 um 12:15

zeit/nervenverschwendung .... lass den händler seine schacherei und seinen wagen und schau dich dank internet weiter um ....

der markt ist gross und alle drei tage gibt es identische oder sogar bessere angebote .... kommt zeit kommt erfolg ;)

 

steve

Da Du nach eigenem Bekunden das ganze eine Woche liegen gelassen hast,

kommt jetzt erst dein Preis als Angebotsabgabe zum tragen.

Wenn jetzt der Händler nicht darauf eingeht, kommt kein Kaufvertrag zustande

 

§433 BGB

 

gruß

C3PO2003

Themenstarteram 10. August 2010 um 12:34

Danke Euch für eure Worte. Im Prinzip hat ja jeder von euch Recht.

Mich verwundert es eben nur, dass sogar eine NL und kein "stinknormaler" Händler, so mit einem Kunden umspringt.

Da komm' ich echt so langsam vom Glauben ab ;-)

Die größte Unverschämtheit ist ja, dass man mir den Wagen nun zu dem Preis anbietet, zu dem er ursprünglich ausgezeichnet war!

Da sind ja die willkürlichen Preisschwankungen schlimmer als bei den Spritpreisen!

Grüße

nova

am 10. August 2010 um 12:43

du musst dich ja nicht drüber aufregen, du musst da ja nicht kaufen und mancher hat andere preise in erfahrung/im kopf und zahlt das dann dort auch gerne als persönlich gesehen gut erzielten preis ! ;)

 

steve

Du kannst ja solche Machenschaften dieses Händlers auch an Mercedes als Info melden.

Auf gar keinen Fall ist das seriös.

am 10. August 2010 um 15:00

@ TE

Ich finde, es wäre eine ungleiche Lastenverteilung, wenn Einer sich bindet und der Andere völlig frei ist. Überlegen, zumal noch über einen so langen Zeitraum gilt immer für beide Seiten. Es sei denn, es sind Fristen gesetzt worden. Was glaubst Du, wie viele angebl. "Interessenten" sich überhaupt nicht mehr melden ?

Auch kannst Du doch gar nicht nachvollziehen, welche Faktoren zu der jetzigen Preiserhöhung geführt haben. Eventuell gab es noch Aufwendungen oder so. Das vermeintlich schnelle rein/raus - Geschäft ist auch beliebt und hat vielleicht das erste Preiszugeständnis ausgelöst.

Wie bist Du beim ersten Kontakt mit dem MB-Verkäufer verblieben ? Was war Deine Aussage über Dein weiteres Vorgehen ?

@TE: Wenn du sagst, dass die Bestellung per Mail von der NL vorlag, dann hast du doch quasi ein schriftliches Angebot bekommen, welches du lediglich hättest bestätigen sollen. Bei einem Angebot muss immer eine Gültigkeit angegeben sein, fehlt diese, kann man eine "übliche Gültigkeit" zugrunde legen. Als "üblich" würde ich 2 Wochen ansehen, insofern ist die NL 2 Wochen an das Angebot gebunden.

MfG

Ich hatte vor Jahren ähnliches. Hatte ein Fahrzeug beim Händler gesehen, verhandelt und dann den Vertrag unterschrieben. Fahrzeug sollte dann noch durchgesehen werden, bevor ich es abholen konnte. In der Zeit des Wartens auf den Abholtermin kam dann Post vom Händler. Darin teilte er uns ohne Begründung mit, dass er vom Vertrag zurücktritt. Wenn wir weiterhin Interesse am Fahrzeug hätten würde es teurer. Denke mal, dass der Verkäufer ein kleiner Angestellter war, der zu sehr mit sich handeln ließ. Natürlich habe ich das Angebot nicht angenommen und bei nachfolgender Suche nach einem Ersatz wurde (und wird) ein großer Bogen um diese Händlergruppe gemacht. War ein Volvohändler mit mehreren Autohäusern.

So kann es auch gehen.

Zitat:

@TE: Wenn du sagst, dass die Bestellung per Mail von der NL vorlag, dann hast du doch quasi ein schriftliches Angebot bekommen, welches du lediglich hättest bestätigen sollen. Bei einem Angebot muss immer eine Gültigkeit angegeben sein, fehlt diese, kann man eine "übliche Gültigkeit" zugrunde legen. Als "üblich" würde ich 2 Wochen ansehen, insofern ist die NL 2 Wochen an das Angebot gebunden

leider falsch

 

die NL hat den TE damit aufgefordert ein Angebot abzugeben, welches die Niederlassung dann annimmt

 

nochmal zum nachlesen

 

§433 ff BGB

Themenstarteram 10. August 2010 um 19:50

Hallo!

Möchte nicht den Verdacht aufkommen lassen, ich wollte hier ggf. auf die Erfüllung bestehen. Nein. Wollte nur mal darstellen, mit welchen "Machenschaften" selbst bei Niederlassungen gearbeitet wird.

Hätte ich nicht gedacht!

Um so manchem "Zweifler" etwas den Wind aus den Segeln zu nehmen: An dem Fahrzeug wurde seit der vermeintlichen Bestellung rein garnichts verändert! Selbst wenn ich mich hätte breitschlagen lassen, das "neue Angebot" anzunehmen, wäre an dem Fahrzeug nichts gemacht worden bis zur Auslieferung!

Hätte man mir irgendwie verständlich erklären können, warum der Preis nun erhöht wurde, wäre ich höchstwahrscheinlich auch auf den neuen Preis "eingestiegen". Die Preiserhöhung jedoch nur mit der momentan beobachteten Marktsituation zu begründen, ist mir etwas zu wenig!

Grüße

nova

Das ist freie Marktwirtschaft.

In der Regel profitieren Kunden davon immer, aber es kann auch mal andersrum gehen.

Dass Händler Preise (nachträglich) erhöhen, ist nichts ungewöhnliches.

Die Autointernetbörsen schauen nicht nur Käufer, sondern auch Verkäufer an.

Wenn da ein vergleichbares Auto (evtl. deutlich) teurer angeboten wird, zieht man halt (etwas) mit dem Preis an.

Und meine Vorredner haben Recht, täglich rufen x Leute bei den Händlern an, um sich nach den Gebraucht-

wagen zu erkundigen. Manche haben wirklich Interesse, der Großteil will aber nur kostenlose Probefahrten oder Infos über das Auto. Da kann man nicht auf jeden Einzelnen eingehen.

Es hat sich halt sehr viel verändert in den heutigen Internetzeiten und nichts hat nur Vorteile.

am 11. August 2010 um 5:08

Zitat:

Original geschrieben von Fretchen

Ich hatte vor Jahren ähnliches. Hatte ein Fahrzeug beim Händler gesehen, verhandelt und dann den Vertrag unterschrieben. Fahrzeug sollte dann noch durchgesehen werden, bevor ich es abholen konnte. In der Zeit des Wartens auf den Abholtermin kam dann Post vom Händler. Darin teilte er uns ohne Begründung mit, dass er vom Vertrag zurücktritt. Wenn wir weiterhin Interesse am Fahrzeug hätten würde es teurer. Denke mal, dass der Verkäufer ein kleiner Angestellter war, der zu sehr mit sich handeln ließ. Natürlich habe ich das Angebot nicht angenommen und bei nachfolgender Suche nach einem Ersatz wurde (und wird) ein großer Bogen um diese Händlergruppe gemacht. War ein Volvohändler mit mehreren Autohäusern.

So kann es auch gehen.

Grundfalsch ! Du hast keinen Vertrag, sondern lediglich eine verbindliche Bestellung unterschrieben, die vom Verkäufer innerhalb von 10 Tagen angenommen, oder abgelehnt werden muß. Guck mal auf die AGB´s auf der Rückseite, oder beigelegt !

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