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Nix-Passiert- und Rabattretter-Tarife
Der nächste Jahreswechsel ist zwar noch ein bischen hin und damit auch die große Welle der Versicherungswechsel in der Autoversicherung, aber eines zeichnet sich schon jetzt ab:
Ein großes Thema sind die Rabattretter- bzw. Rabattschutz-Tarife der Versicherer nach dem Motto
Schaden? Na und, mein SFR bleibt!
oder wie es die Werbung mit dem Namen schon suggeriert:
"Der Nix-Passiert-Tarif"
Nur vielen ist dabei gar nicht bewußt, dass zum einen diese Tarife nur einem sehr eingeschränkten Kundenkreis zugänglich sind und das Wichtigste: Die gerettetetn SFRs werden bei einem späteren Versichererwechsel nicht an den neuen Versicherer bestätigt. Der neue Versicherer stuft dann doch wieder so ein, als ob man zurückgestuft wurde! Also ist man fast auf Gedeih und Verderb an einen Versicherer gebunden. Und die Versicherer machen das auch nicht kostenlos!
Gibt es bezüglich eines ehrlichen oder auch unehrlichen Umgangs bei Neuabschlüssen von Verträgen hier schon erste Erfahrungen oder sogar welche, bei denen dieser "Schutz" schon zur Anwendung kam?
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9 Antworten
Solche Rabattretter sind ja nicht Pflicht, es ist eben eine Option, die man als Kunde nutzen kann oder eben nicht...
Wie auch ein Schutzbrief, eine Insassen-Unfall (die ja eigentlich unsinnig ist) und sowas.
Natürlich kostet das dann etwas mehr, kann aber bei einem (oder mehreren) Unfall (Unfällen) wirklich helfen. Daß man sich damit an einen Versicherer bindet stimmt schon, aber wenn fast alle sowas einführen relativiert sich das schon wieder. Ich verstehe diese Wechselmentalität wegen ein paar Eur jedes Jahr sowieso nicht......
Und früher hat man auch nicht alle Nase lang die Gesellschaft gewechselt, ein gewaltiger Teil der Autofahrer hat immernoch schon seit 20 oder 30 Jahren den gleichen Versicherer! Wenn man zufrieden ist mit dem Service, dann muß man auch nicht wegen 10 oder 20 Eur wechseln....
Gruß, Jens
Wie jede Werbung so ist auch die Versicherungswerbung.
Den Rabattretter gab es schon immer.
Früher mal ab SF 9 (ja, Ende der 70er fuhr man da mit 30%) hat er sich inzwischen bei den meisten Versicherungen auf SF 25 hochgebeamt.
*Ironiemodus an*
Demnächst werden wir die 30 Prozent nur noch mit SF 40 bekommen und altersbedingt nur noch mit Seniorenmalus.
*Ironiemodus aus*
Wie viele andere kleine und große Extras im Kleingedruckten hat nicht nur der Verbraucher, sondern auch der Experte zwei Probleme damit:
a) Werde ich das im nächsten Jahr brauchen? (die Frage kann natürlich nur von Hellsehern beantwortet werden)
b) Ist es den Aufpreis wirtschaftlich wert?
Fakt ist:
Bei einem Wechsel wird
a) der tatsächliche Schadensverlauf weitergegeben
b) die aktuelle Schadensklasse und die Schäden des aktuellen Versicherungsjahres weitergegeben.
Man sollte also nach einem Schaden in einem solchen Tarif erst zum Ende des folgenden Kalenderjahres wechseln.
Wird dagegen ein unechter Rabattretter angepriesen, so hat man schlechte Karten. Man verliert die SF-Klasse und behält die alten Prozente und ist beim Wechsel gelackmeiert.
Wie immer im Leben gilt:
Trau, schau, wem.
Zitat:
Man sollte also nach einem Schaden in einem solchen Tarif erst zum Ende des folgenden Kalenderjahres wechseln.
Hilft das bei einer Rettung des SFR weiter? Denn nach meiner bisherigen Kenntnis werden auch bei späteren Versichererwechsel nur SFR bestätigt, die auch bei einer Rückstufung bestätigt würden. Dann wäre ab einem Versichererwechsel nichts mehr gewonnen.
Zitat:
Wird dagegen ein unechter Rabattretter angepriesen, so hat man schlechte Karten. Man verliert die SF-Klasse und behält die alten Prozente und ist beim Wechsel gelackmeiert.
Gibt es Versicherer - bitte Namen nennen -, die echte Rabattretter anbieten, somit den geretteten SFR doch an den Nachversicherer weitergegeben? Wird das von den Nachversicherern akzeptiert? Denn es werden doch nicht nur die SFR-Daten weitergegeben, sondern auch Informationen zur Anzahl der eingetretenen Schäden.
Mein Anliegen für dieses Thema liegt auch darin, dass in der Werbung und bei den Angeboten immer der Eindruck entsteht, bei einem Schaden passiere nix, aber vielen ist das "Kleingedruckte" dabei nicht so bewußt.
Die Versicherer geben IMMER nur die schadenfreien Jahre weiter, vereinfacht gesagt also wann der letzte Schaden war. Dann kommt es drauf an, wie die Einstufungen der neuen Gesellschaft aussehen. Bisher gibt es diese Rabattretter erst bei sehr wenigen Gesellschaften überhaupt, so daß man nur bei einem Wechsel zu einer solchen Gesellschaft überhaupt eine Chance hat, die SF-Klasse zu behalten....
Gruß, Jens
Weitergegeben wird die SFR-Klasse des laufenden Jahres (bei Wechsel zum 1.1 die des vorjahres) sowie die im Kalenderjahr angefallenen Schäden.
Steht im Pflichtversicherungsgesetz.
Der klasssische Rabattretter besteht in einer Rückstufung aus der höchsten SFR-Klasse in die niedrigste darunter liegende SFR-Klasse mit gleicher Prozentzahl.
Deswegen Rabatt-, aber nicht SFR-Retter!
Das war früher bei allen Gesellschaften üblich.
Beispiel:
SFR 25 (30 Prozent) in SFR 22 (30 Prozent)
Es gibt inzwischen Versicherungen, die diesen klammheimlich abgeschafft haben!
Man wird dort z.B. in SF 11 oder 10 (40 bis 45 Prozent) zurückgestuft. Bad Hunters Gesellschaft gehört z.B. dazu.
Zitat:
Sofern Rabattschutz vereinbart ist, gilt Folgendes: Ist zu dem Vertrag ein im Sinne von TB-Nr. 16 Abs. 3 belastender Schaden angefallen, so verbleibt der Vertrag abweichend von TB-Nr. 21 Abs. 1 a im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Kl. Bis zu (je nach Gesellschaft: ein bis drei) belastende Schäden, die während der Dauer des Rabattschutzes eingetreten sind, führen nicht zu einer Rückstufung.
Aufgeld meist 10 bis 15 % Prozent.
Oftmals ist das Vorhandensein einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse erforderlich (z.B. SF 4) oder andere Einschränkungen mehr gelten.
Die weichen käuflichen Rabattretter sind kontraproduktiv, da sie das System der Belohnung schadenfreien Fahrens aushebeln.
Auf Sicht werden sich bei solchen Gesellschaften eher schadenträchtige Verträge ansammeln.
Das wird die Grundprämie noch teurer als bei der Konkurrenz machen.
Daneben gibt es noch die Prämie light bei Leasingverträgen.
Dort wird eine feste Prämie über die ganze Laufzeit angeboten, egal was zwischendrin passiert.
Wie das intern gerechnet wird, ist mir unbekannt.
Es sollte jedoch aus dem Vertrag hervorgehen und in Übereinstimmung mit dem Pflichtversicherungsgesetz stehen.
Zitat:
Beispiel:
SFR 25 (30 Prozent) in SFR 22 (30 Prozent)
Es gibt Gesellschaften, die das nie gemacht haben, daß man trotz schlechterer SF-Klasse die gleichen Prozente und somit den gleichen Beitrag behielt...
Zitat:
Es gibt inzwischen Versicherungen, die diesen klammheimlich abgeschafft haben!
Man wird dort z.B. in SF 11 oder 10 (40 bis 45 Prozent) zurückgestuft. Bad Hunters Gesellschaft gehört z.B. dazu.
Gilt doch nur für die Neuverträge, und andere Gesellschaften werden mit den neuen Tarifen zum Jahresende nachziehen.
Dafür kann man aber schon ab SF4 in den Genuß kommen, nicht zurückgestuft zu werden.
Gruß, Jens
...der jetzt wieder seine Klappe hält...
Zitat:
Original geschrieben von BadHunter
Es gibt Gesellschaften, die das nie gemacht haben, daß man trotz schlechterer SF-Klasse die gleichen Prozente und somit den gleichen Beitrag behielt.
Das ist definitiv falsch. Die älteren von uns kennen den "Freischuß". Der stand als Belohnung für langjährig unfallfreies Fahren überall am Ende der SF-Klassen.
Zitat:
Original geschrieben von BadHunter
Gilt doch nur für die Neuverträge, und andere Gesellschaften werden mit den neuen Tarifen zum Jahresende nachziehen.
Dafür kann man aber schon ab SF4 in den Genuß kommen, nicht zurückgestuft zu werden.
Wie gesagt ist der Rabattretter gegen Aufgeld systhematisch idiotisch.
Den Freischuß in SF 25 haben einige der Gesellschaften, die den käuflichen Rabattretter anbieten, dennoch behalten.