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Noch angemeldetes Fahrzeug mit evb-Nummer überführen?
Hallo
Ich habe eine Frage zum Thema Überführung eines Pkws.
Wir haben von privat einen Wagen gekauft, der noch ein paar Tage gefahren werden soll. Der Verkäufer möchte ihn nur abgemeldet übergeben, falls auf der Überführungsfahrt ein Unfall passiert.
Den Brief und die Bescheinigung von TÜV haben wir, den Fahrzeugschein braucht der Verkäufer ja noch bis zur Übergabe. Für die Anmeldung bei uns benötigen wir diesen jedoch.
Um einen Weg bzw. Zeit zu sparen, dachte ich, dass es vielleicht möglich ist, den Wagen angemeldet, aber mit unserer evb-Nummer zu überführen. So würde im Falle eines Falles ja unsere Versicherung greifen. Geht das?
Viele Grüße Gonzo
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18 Antworten
Vers. fragen und schriftlich geben lassen für den Verkäufer.
Ob das geht würde mich auch interessieren.
Ich weiß nur das man je nach Versicherung ein abgemeldetes FZG welches schon mal auf dich zugelassen war und mit den vergebenen Kennzeichen zum Tüv und zur Zulassung fahren darf.
So mach ich das immer.
Aber hier wäre ich auch überfragt und müsste den Versicherungs-Fuzzi fragen.
Angemeldet und mit deiner eVB geht nicht
Hol dir ein Kurzkennzeichen
Die Versicherungskosten kannst du bei Anmeldung beim gleichen Versicherer verrechnen lassen. So bei meiner.
Machen aber die Meisten.
Dann hättest nur die KZ und die Gebühr.
Wenn der Verkäufer Bauchschmerzen mit der Übergabe eines zugelassenen Autos hat, soll er doch auch die Schilder zahlen... Die Versicherung kann, wie KapitaenLueck bereits gesagt hat, bei den meisten Versicherer verrechnet werden. Vorsicht! Je nach Fahrzeugwert auf vorläufige Deckung in der Kasko achten... Die gilt bei KzKz erstmal nur für die Haftpflicht!
Zitat:
@Mimro schrieb am 7. November 2017 um 12:45:30 Uhr:
Wenn der Verkäufer Bauchschmerzen mit der Übergabe eines zugelassenen Autos hat, soll er doch auch die Schilder zahlen... Die Versicherung kann, wie KapitaenLueck bereits gesagt hat, bei den meisten Versicherer verrechnet werden. Vorsicht! Je nach Fahrzeugwert auf vorläufige Deckung in der Kasko achten... Die gilt bei KzKz erstmal nur für die Haftpflicht!
klar am besten legt er noch ein Sektchen und einen schönen Reisegutschein mit ins Fahrzeug. Ich fahre da eher die Meinung: der Käufer hat sich drum zu kümmern wie er den Karren vom Hof bekommt. Meine Fahrzeuge werden ausschließlich abgemeldet übergeben. Ich möchte mit Folgeschäden und Problemen die daraus entstehen nichts zu tun haben.
Die Vorstellungen mancher ist erschreckend.
In Zeiten eines Käufermarktes würde ich als Käufer solch unnötige Kosten nicht tragen!
Wenn man die einfachsten Grundsätze bei einem Fahrzeugverkauf beachtet und seinen Namen fehlerfrei schreiben kann, gibt es null Risiko bei Übergabe des zugelassenen Fahrzeugs...
Aber klar, wenn der Verkäufer billig genug war, würde ich es natürlich auch akzeptieren...
Er solls abmelden , und dann meldest es an . Ist doch nicht schlimm. Oder ihr fahrt gemeinsam zum ummelden zur zulassung
Zitat:
@Reaver1988 schrieb am 7. November 2017 um 12:51:04 Uhr:
klar am besten legt er noch ein Sektchen und einen schönen Reisegutschein mit ins Fahrzeug. Ich fahre da eher die Meinung: der Käufer hat sich drum zu kümmern wie er den Karren vom Hof bekommt.
Wenn sie das Spielchen mitmachen, bzw. durch einen günstigeren Preis dazu ermuntert werden, warum nicht.
Bei mir würden abgemeldete Fahrzeuge von privat immer direkt durchs Raster fallen, da spare ich mir selbst die Besichtigung.
Allenfalls müsste das Auto deutlich billiger sein als die der Konkurrenz.
Aus welchem Grund sollte ich sonst diese zusätzlichen Kosten tragen?
Weil es der Verkäufer gerne so hätte?
Ganz sicher nicht, schließlich gibt es genügend Autos auf dem Markt.
Oh man, solche Typen würde ich gleich vom Hof jagen wenn die mir so kämen.
Um das ging es hier aber gar nicht.
Ich habe gerade zufällig mit meinem Versicherer gesprochen. Definitiv geht dies was sich der TE vorstellt nicht.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 7. November 2017 um 17:22:07 Uhr:
Oh man, solche Typen würde ich gleich vom Hof jagen wenn die mir so kämen.
Du darfst Dein Auto auch an jeden verkaufen, der dieses Vorgehen akzeptiert; allerdings wirst Du es immer beim Verkaufspreis merken...
Eine sinnvolle Begründung gab es bisher auch noch nicht von der „Ich-übergebe-mein-Auto-nur-abgemeldet-Fraktion“...
Solange das KFZ auf den Verkäufer angemeldet ist, ist es nicht so einfach einen anderen Versicherungsnehmer einzutragen. Im übrigen wäre der Verkäufer dabei ja immer noch der Halter.
Dein Vorhaben funktioniert also nicht.
Wenn der Verkäufer also nur abgemeldet Verkaufen mag, dann bleibt dir nix anderes als solange zu Warten und dann entweder mit KZK oder eben mit der richtigen Zualssung das KFZ zu übernehmen.
Grüße
Steini
Mimro, ich hatte noch nie Probleme ein Auto für meinen Wunschpreis zu verkaufen auch ohne Anmeldung oder sonst was.
Begründung liegt hier allein im Risiko welches ich tragen müsste. Und das werde ich sicherlich nicht machen.
Bin einmal in jungen Jahren auf die Schnauze gefallen und mache das nie wieder, kannst mir glauben!!
Soll aber jeder für sich aus machen.
Und tschüss!!!
Das Risiko soll mal jemand benennen...
Wenn der Wunschpreis niedrig genug ist, glaube ich Dir das aufs Wort...