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Nochmal eintragen oder was will der???

Opel Vectra B
Themenstarteram 21. August 2008 um 19:01

Hallo alle zusammen!!

 

Hatte heut eine etwas aussergewöhnliche Begegnung mit den grünen Buben (Polizei).:eek:

Meine Felgen sind im Fahrzeugschein eingetragen alles in Ordnung, war inzwischen beim TÜV kein Problem jetzt im September sollte ich wieder zum TÜV aber denke wäre auch kein Thema!

Also wieder zurück zur Sache. Der Polizist meinte ich bräuchte trotz meiner Eintragung eine ABE oder eine Einzelabnahme bzw. Einzelgenehmigung für meine Räder weil diese zu weit vorstehen würden! :confused:

Jetzt darf ich noch im August (also bevor ich meinen TÜV Termin habe) Vorfahren die ganze Sache nochmals Begutachten lassen erneut Abnehmen um von dem TÜV Prüfer eine Unterschrift und einen Stempel zu bekommen dass alles in Ordnung ist und die ganze Sache dann per Postkarte (die ich mit aufgeführten Mangel bekommen habe) zum Landratsamt schicken UND MUSS DA AUCH NOCH SELBST EINE BRIEFMARKE KEUFEN!!!!! :mad::mad:

Bin grad richtig sauer aber vom feinsten!!! Und die Frechheit war davor ich mußte mich exakt 25 min einem Drogentest unterziehen.....

 

Naja werde ein paar Bilder reinsetzen und hoffe dass ihr mir eure meinung dazu sagt.

 

Vielen Dank.

 

Gruß Andy

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43 Antworten
Themenstarteram 21. August 2008 um 19:04

Noch ein Bildchen

Themenstarteram 21. August 2008 um 19:06

Noch ein Bild

am 21. August 2008 um 19:13

Hi

Also meine stehen noch ein Stückchen weiter ab, aber der TÜV gab seinen segen:D

Ich glaube mal Du must ja auch was Bezahlen für denn TÜV, würde ich der Polizei in Rechnung stellen aber am besten mal dahin Fahren und mal nett Fragen ob da einige keine Ahnung von TÜV eintragegungen im KFZ schein haben.

Dann würde ich dehen noch sagen das Du Ihnen die Kosten für eine unötige TÜV vorführung in Kosten stellen wirst (weil ist ja schon vom TÜV abgesegtnet) und zur Not denn Anwalt einschaltest (kosten können die auch Bezahlen)und eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen wirst.

Aber bitte in einem Ruhigen ton denn sonst spielen die denn Dicken Macker:mad:

Mal sehen was die Herren dann sagen, hatte früher auch Probleme mit denen wegen meinen Astra, dann bin ich dahin und habe die Jungs mal eingenordet und siehe da es geht doch:D:D:D

Haben die Mängelkarte zurück gezogen.

LG

Coolibri

Themenstarteram 21. August 2008 um 19:18

Servus!

 

Dem war das recht egal ob da der segen schon drauf war oder nicht...

An der oberkannte des Reifens gab es ja auch recht wenig auszusetzen er sagte dass die Reifen vorne an der Tür sag ich jetzt mal und hinten am Stoßstangenansatz 4-5 cm raus schauen...

 

 

:confused::confused::confused::confused:

 

 

habe immer wieder gesagt dass die Teile eingetragen sind und so ... da meinte er nur dass er lesen könnte:confused::confused:

Hab ich ja nie bezweifelt.

 

Ich würde dafür eine einzelabnahme brauchen.:confused:

 

nochmal zur Erinnerung:

nicht alles, was eingetragen ist, ist auch legal.

Daher darf die Rennleitung trotz Eintragung eine Mängelkarte schreiben, wenn Sie der Meinung ist, daß etwas nicht stimmt. Nun muß der Tüv-Prüfer die Sache nochmals begutachten und schreibt dann seinen "Bericht".

Themenstarteram 21. August 2008 um 19:24

Die Teile stehen so wie sie am Fahrzeug sind inmeinem Fahrzeugschein mit Nummern und dem ganzen schnick- schnack. Versteh das ganze mal gar nicht.

am 21. August 2008 um 19:35

Allso wenn Ich in meine Prüfberichte Schreibe Radreifenkomb Hersteller A Model B Baunummer ::: auf Fahrzeug X der Marke Y, steht so und so weit über und ist konform gemäß. STVO.

Dann kommt dieser Text auch in die ABE und ist somit Einzelabnahmen frei (selten da meistens mehrere KFZ Typen), ansonsten steht ja in der ABE bei Fahrzeug x ist zu ändern oder zu Prüfen zeile 1-x, dann muss der Prüfer das nachschauen bevor Er seinen Namen unter die Eintragung schreibt, denn wenn Ich so eine Abnahme eine Rad/Reifenkob. mache ist das eine Fahrzeugspeziefische Einzelabnahme, denn diese ist ja an das Fahrzeug (FGstnr: )gebunden und kann nicht auf ein bauartgleiches Fahrzeug übertragen werden.

Was will allso der Herr Polizist???

Klar ist auf Nummer sicher gegangen, aber ist doch ne Peinliche Nummer, sowas kann Der machen wenn Man nur ne ABE hat die nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist.

Themenstarteram 21. August 2008 um 20:06

Darum wundert nich das ganze ja! werd morgen auf jeden fall mit mienem TÜV Prüfer der alles abgenommen hat telefonieren mal sehen was der dazu sagt und mir gegebenenfalls  nen termin geben lassen um diese sache ein für alle mal aus der welt zu schaffen. komisch ist nur ich kam immer problemlos durch den TÜV (die haben nur die Hände über dem Kopf zusammengaschlagen als sie meine Papiere gesehen haben:D. Warum wohl...) auch polizeikontrollen haben bisher noch nie was auszusetzen gehabt. Außer in Österreich da wahr es eher eine peinliche nummer so nach dem motto bei uns darf man so nicht fahren aber fahr weiter ich habe keine ahnung was da jetzt sache ist...

Aber sonst nie Probleme. habe es sogar mal darauf angelegt rausgezogen zu werden gerade weil alles ingetragen ist und weil es vor allem sooo schön saukalt war aber nix die wollten einfach nix davon wissen...

 

hi!

wirf mal einen blick auf das bild (siehe anhang).

eine passende definition soll wohl in der EG-Richtlinie 78/549/EWG i.d.F. bzw. 94/78/EG zu finden sein.

das sind zumindest die infos, die ich auf die schnelle gefunden habe. die richtlinien selbst konnte ich noch nicht ausfindig machen.

die räder müssen also scheinbar nach vorne bzw. hinten bis 30° abgedeckt sein und zur fahrzeugmitte bis 50°.

ob es nun um vollständige abddeckung geht oder nur um die lauffläche weiß ich nicht. :confused: aber in den o.g. richtlinien sollte wohl was dazu stehen.

gruß

andy

Hi

Das komplette Rad steht noch nichtmal 3cm raus, die

Lauffläche ist auch abgedeckt was wollen die dann noch?

Bei uns fahren Wagen rum da steht der Reifen ,die Lauffläche

abgedeckt vom Radlauf, 4cm raus und die Felge dann auch

nochmal 2cm. Abgesehen davon das es mir nicht gefällt

ist alles eingetragen und begutachtet worden also legal.

Gruß RW

Themenstarteram 22. August 2008 um 18:51

Hallo alle zusammen.

 

Danke erst mal für das Bild. Kann es sein dass dieses Bild von ner Österreichischen Seite stammt??

denn da ist es so mit 11cm Bodenfreiheit zu Metallteilen und 8cm zu Plastikteilen. Komme Ursprünglich aus Österreich daher weiß ich das so genau.

Habe heut mit meinem Lackierer geredet und der meinte nur dass es absolut schwachsinn ist was die von mir wollen und zeigte mir seinen BMW bei dem der Reifen an der Hinterachse sage und schreibe 10,5cm!!!! vorsteht genau an der selben stelle an der es bei mir als Mangel bezeichnet wurde.:confused: Muß man nicht verstehen.

 

habe heute auch mit meinem Tüv- Prüfer telefoniert und der meinte auch was das jetzt soll.... er sagte nur :"Wenn ich es vor drei Jahren eingetragen habe, warum soll ich es jetzt nicht mehr machen???"

 

Somit wäre meine vermutung absolut bestätigt DIE GRÜNEN HABEN KEINE AHNUNG VON ETWAS BESSER AUSSEHENDEN FAHRZEUGEN!! um es jetzt mal sachlich zu beschreiben.;)

ne Meise hat der Typ. Selbst meine kleinen 215er auf 8J stehen bissl raus.

http://s46.radikal.ru/i112/0808/15/c928598b8202.jpg

Themenstarteram 22. August 2008 um 19:16

Und genau das ist es ja unten am schweller auf deinem bil dzu sehen sind es bei mir ca. 5cm. die spinnen einfach!!

aber da sind es selbst bei mir 2-3 cm :eek:. Und? Die Lauffläche ist doch abgedeckt.

Schreib man ne Dienstaufsichtsbeschwerde oder so, der Junge soll nochmal STVZO studieren.

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