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Nochmal ne Frage zum Sitzaus/einbau wegen Airbag
Und zwar würde ich gerne wissen ob es alles rechtens ist wenn:
Ich zum fahre und mir die Sitze ausbauen lasse ---> selber ne Sitzheizung anbringe (Sitzbezug runter und draufkleben) und anschließend wieder zum fahre und der mir die Sitze wieder einbaut.
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26 Antworten
sicher wird sich thommen gleich melden, der riecht solche threads *gg*
also ich bin kein fachmann, aber meiner meinung spricht nichs degegen, solange du beim einbau der SH nichts am airbag machst
@blackhawk,
wenn du mir erst erklärst wie du nach hause kommen willst um die sitzheizung einzubauen, in die sitze, die der gerade ausgebaut hat, und anschließend wieder zu dem fahren willst. das wäre echt klasse
oder willst du dann auf dem boden sitzen?
Ich hab n gleich um die Ecke ~300m
@ dede:
stimmt, daran hab ich noch nicht gedacht...
stellt euch mal vor die waldmeister halten ihn an und er sitzt auf dem boden... *wegbrech*
anschnallen nicht vergessen!
@ black-hawk
naja, 300m kannst dein auto ja auch schieben oder?
Zitat:
@ black-hawk
naja, 300m kannst dein auto ja auch schieben oder?
Wieso !?
Ich fahre hin, stells ihm aufn Hof, er baut die Sitze aus, ich packe die in den Golf meiner Mutter und fahre zurück.
Zitat:
Original geschrieben von Bl@ck-H@wk
Wieso !?
Ich fahre hin, stells ihm aufn Hof, er baut die Sitze aus, ich packe die in den Golf meiner Mutter und fahre zurück.
1) Der Händler darf Dir den Sitz incl. Airbag nicht aushändigen !
-Möglichkeit: Airbag aus Sitz ausbauen lassen !
2) Solange der Airbag im Sitz befindlich ist, darfst Du am Sitz keinerlei Arbeiten ausführen !
3) Der von Dir vorgesehene Transport wäre ein "Gefahrguttransport", wäre demnach gemäß GGVS kenntlich zu machen und Du müsstest eine Berechtigung für Gefahrguttransporte haben.
1. „Außer-Funktion-setzen“ des Airbags
Beim „außer-Funktion-setzen“ des Airbags erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO oder ein Negativgutachten vorliegt.
Bei einem Negativgutachten handelt es sich um ein Gutachten eines technischen Dienstes in dem festgelegt wird, unter welchen Umständen das „außer-Funktion-setzen“ des Airbas keiner Abnahme bedarf, so daß die BE bestehen bleibt. In dem entsprechenden Negativgutachten ist in der Regel festgelegt, welche Herstellervorschriften beim „außer-Funkton-setzen“ beachtet werden müssen.
Wenn ich sowas habe, ist dann alles i.O. !?
Zitat:
Original geschrieben von Bl@ck-H@wk
1. „Außer-Funktion-setzen“ des Airbags
Beim „außer-Funktion-setzen“ des Airbags erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO oder ein Negativgutachten vorliegt.
Bei einem Negativgutachten handelt es sich um ein Gutachten eines technischen Dienstes in dem festgelegt wird, unter welchen Umständen das „außer-Funktion-setzen“ des Airbas keiner Abnahme bedarf, so daß die BE bestehen bleibt. In dem entsprechenden Negativgutachten ist in der Regel festgelegt, welche Herstellervorschriften beim „außer-Funkton-setzen“ beachtet werden müssen.
Wenn ich sowas habe, ist dann alles i.O. !?
Nö !
denn:
Der Airbag ist immernoch im Sitz verbaut,
=>Du selbst darfst immer noch nichts am Sitz machen.
=>Du darfst den Sitz immer noch nicht transportieren !
=> wenn nur der Sitz ausgebaut wird, ist das kein " Außer Funktion setzen nach Herstellervorschrift", denn das würde eine Softwareseitige UND Hardwareseitige Deaktivierung erfordern, sowie eine TÜV Abnahme und Eintragung !
Also ich weiß echt nicht warum ihr euch immer solche Umstände mit den Sitzen macht. Ich hab letztes Wochenende meine Sitzheizung verbaut, ging ohne Probleme. Der Bezug der Lehne lässt sich locker im eingebauten Zustand abnehmen und wieder anbringen, und das Sitzkissen kannst du auch ausbauen wenn der Sitz noch im Fahrzeug ist (hat ja nichts mit dem Seitenairbag zu tun).
Das einzigst schwere ist das Verlegen des Kabelbaums zum Sitz, dazu hab ich den Sitz einfach aus den Schienen gelöst (als ob ich ihn ausbauen wollte), jedoch den Stecker vom Airbag NICHT abgezogen und dann den Sitz vorsichtig nach hinten gekippt, bis er auf der Rückbank auflag (ja, das Airbagkabel ist so lang). Dann kann man auch gut den Kabelbaum einfädeln, und schon ist das Problem gelöst und man kann den Sitz wieder festschrauben. DA DER AIRBAG NICHT ANGETASTET WIRD GIBT ES ALSO AUCH KEINE PROBLEME MIT DER BE!
Und viel länger und beschwerlicher als Sitze ausbauen (lassen) ist das ganze auch nicht.
mfg Stefan
Warum sagt einem kein Mensch dass das auch ohne Ausbau geht !?
Gut dann hat sich das erledigt, Sitzheizung wird bestellt
Besten Dank
Wo hast du denn angesetzt um den Stoff abzuziehen? Hab selbiges auch noch vor, muss dieser Plastikrahmen um den Sitz ab?
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Wo hast du denn angesetzt um den Stoff abzuziehen? Hab selbiges auch noch vor, muss dieser Plastikrahmen um den Sitz ab?
Ja genau! Schau dir einfach mal die diversen Anleitung mit Sitzausbau an, da wirst du sehen das du an die relevanten Stellen auch im eingebauten Zustand rankommst (bei der Schraube richtung Mittelkonsole musste den Sitz einfach soweit vor schiebe das die auf Höhe des Handbremshebels sitzt, durch die Mulde die dort ist kommst du dann gut ran).
Zu erwähnen wäre noch das ich einen 3-Türer habe, da geht das mit dem Klappen der Lehne sehr gut wenn man von vorn/hinten an die Lehne muss, beim 5-Türer musst du dann einfach zwischen vorderer und hinterer Tür pendeln der die Lehnenverstellung bemühen ;-)
Hab bisher noch niemanden gefunden der das so gemacht hat, selbst mein Mechaniker war der Meinung das würde nicht gehen, war aber echt kein großer Akt.
Cool, ich werde es mal testen und dann melde ich mich nochmal
Mal gucken wie das beim 5 Türer klappt
Jetzt möchte ich es doch einmal genau wissen,
wenn die BE erloschen ist, wie bekomme ich Sie wieder?
Indem mir der nette Mensch vom TÜV bei der nächsten HU eine neue Plakette auf das Kennzeichen macht?
Und wäre ein Aus- und Wiedereinbau des Airbags (z.B. durch den Ausbau eines Sitzes) nachzuweisen (z.B. im Fehlerspeicher), wenn die Zündung zwischenzeitlich nicht aktiviert wird und die Batterie abgeklemmt ist?
Wenn ich mich außerdem recht erinnere, wird in einem renomiertem Standardwerk im Kapittel Sitzein- und -ausbau nicht auf diese Konsequenzen (generell verboten / erlöschen der BE) hingewiesen, obwohl sonst bei jedem Arbeitsgang der das Aufbocken des Fahrzeugs erfordert ein dickes ACHTUNG VORSICHT ... steht. Es wird nur auf einen Abschlußadpater hingewiesen der die Steuerungs und Meßleitung des ausgebauten Airbags abschließen soll, damit es zu keiner Fehlermeldung kommt.
Grüße
Sullivan