Notarzt von links ohne Martinshorn..... BUMM
Bei uns war 250 Meter vor der Haustür ein Feuerwehreinsatz, weil es aus einer Wohnung der Nachbaranlage eventuell brannte. Ich fuhr mit meiner Tochter und einer Schulfreundin auf der Vorfahrsberechtigten Strasse Richtung Heimat mit Tempo 30, als von links aus einer Seitenstraße ein Notarzt mit Blaulicht, aber ohne Martinshorn rausgeschossen kam. Ich unternahm eine sofortige Vollbremsung inkl Ausweichversuch nach rechts - reichte nicht - Bumm !
Frontschürze, Kotflügel und Innenkotflügel habens gerissen. Morgen bei Tageslicht werde ich mir Scheinwerfer und ggf die -halterungen ansehen, ob dort irgendetwas gebrochen ist. Polizei hat mir sofort versichert, das die Schuldfrage klar sei, denn der Fahrer des Notarzts hat trotz Blaulicht ( welches ich durch eine recht hohe Ecke nicht sehen konnte ) seiner Pflicht zur langsamen Einfahrt in den Gefahrenbereich missachtet.
Ich hatte bei meinem ersten E39 ein nahezu gleiches Schadensbild, damals waren es knapp 2000 Euro laut Sachverständigen - mal sehen was es nun ist
Foto hänge ich an
Ähnliche Themen
19 Antworten
Oh mann,
Zum Glück ist nix schlimmeres passiert, hätte dich auch anders treffen können. Schaden ist ja auf den ersten Blick nicht so extrem, das kann man sicher wieder grade biegen.
Gruss und halt uns auf dem laufenden!
Mein Beileid, aber der Schaden ist echt nicht so groß und das noch wichtigere ist, euch ist nichts passiert .
Eine Frage, wie sieht eigentlich bei so einem Unfall die Rechtslage aus
Zitat:
Original geschrieben von bmw_e36_e46
Eine Frage, wie sieht eigentlich bei so einem Unfall die Rechtslage aus
der fahrer des druidentaxis ist klar schuld!
seine sonderrechte darf er nur unter gebührender berücksichtigung der anderen verkehrsteilnehmer in anspruch nehmen...
Wie bei einem normalen VU auch- da der Notarztwagen seine Sonderrechte nur mit Martinshorn und Lichtsignal in Kombination wahren darf- und selbst dann hat er eine Sorgfaltspflicht und muss an unübersichtlichen Stellen- an Kreuzungen, Ampeln bei Rotlichtfahrt usw. schauen, dass er keinen Verkehrsteilnehmer gefährdet!
Zahlen wird das dann die Versicherung des Rettungsdienstes- der Unfall ist ja immer noch im Dienst und auf einer Einsatzfahrt passiert.
Zitat:
Original geschrieben von JuSt4fun-lev
da der Notarztwagen seine Sonderrechte nur mit Martinshorn und Lichtsignal in Kombination wahren darf-
die inanspruchnahme von sonderrechten erfordert KEINE kenntlichmachung durch blaulicht bzw. blaulicht & martinshorn!
Das hast Du Recht- hab' die Wegerechte mit den Sonderrechten verwechset! Muss an der fortgeschrittenen Stunde liegen
Die rechtlichen Hintergründe sind hier relativ genau erklärt (s. Vorfahrt und Unfall).
Neue Tageslichtbilder zum ansehen. Scheinwerferhalterungen gebrochen, Scheinwerfer funktioniert aber noch. Motorhaube leicht verzogen, sitzt sehr auf Spannung. Innerer Radkasten weißt viele Absplitterungen auf - wird wohl auch hinüber sein
Da wird der Kotflügel wohl die Haube getroffen haben und dadurch ist die Haube verzogen obs nun leicht oder doch mehr ist ist so nicht zu sagen :/
Ich habe ein Video bei YT hochgeladen, dort hört man recht deutlich ein Geräusch, welches erst seit dem Unfall zu hören ist. Was kann das sein ?
Hört sich an wie meine kaputte Pedelstütze damals:
http://www.youtube.com/watch?v=fHUsDs8q9BE
Gruß Thomas
Zitat:
Original geschrieben von JuSt4fun-lev
Wie bei einem normalen VU auch- da der Notarztwagen seine Sonderrechte nur mit Martinshorn und Lichtsignal in Kombination wahren darf- und selbst dann hat er eine Sorgfaltspflicht und muss an unübersichtlichen Stellen- an Kreuzungen, Ampeln bei Rotlichtfahrt usw. schauen, dass er keinen Verkehrsteilnehmer gefährdet!
Zahlen wird das dann die Versicherung des Rettungsdienstes- der Unfall ist ja immer noch im Dienst und auf einer Einsatzfahrt passiert.
Darum Fahren wir langsam im Gefahrenbereich oder Halten kurz an einer roten Ampel, bevor wir rüber fahren.
Weil wenn Du einen Unfall verursachst und dann weiter fährst ist das Unfallflucht, auch in der Rettung ist es so, also kurz aussteigen und erkundigen muss man sich schon, und dann darf man evtl. weiter fahren, ist aber so ne rechtliche grau Zone.
Gutachten vom Sachverständigen ist nun vorliegend.
Reparaturkosten : € 3.042,51 ( inkl. MwSt. )
Aufgeschlüsselt in
- Lackierarbeiten : € 701,10 ( oh. MwSt. )
- Ersatzteile : € 1116,88 ( oh. MwSt. )
- Arbeitslohn : € 723,75 ( oh. MwSt. )
Wiederbeschaffungswert : € 3.400.-, also knapp an einem Totalschaden ( wirtschtl. ) vorbei. Motorhaube ist verzogen, wurde aber nicht aufgenommen, da sonst Totalschaden. Folgende Teile müssen erneuert / ersetzt werden :
- Stoßfänger vorn = erneuern
- Schutzleiste links = erneuern
- Kotflügel links = erneuern
- Radhausschale links = erneuern
- Radhaus links = instandsetzen
- Scheinwerfer links = erneuern
Da ich eigentlich gegen Gutachten abrechnen wollte, um nach Reparatur noch 1 - 3 Mark über behalten wollte, bin ich heute auf Werkstattsuche gegangen. Leider ohne Erfolg. 2 haben direkt abgelehnt, weil A er für die Reparatur 3.500€ haben wollte, oder B er bis April Zeit benötigt.....
Nun meine Frage, wer kennt eine Werkstatt, welche zu empfehlen ist und auch original Teile ( habe das M Paket ) besorgen kann? Sollte gut erreichbar ( HVV, Bus & Bahn ) sein in Hamburg. Ich wäre für Tipps wirklich sehr dankbar - Danke
Moin Moin,
Ich habe einen guten Lackierer in der Billstrasse, dort lässt mein befreundeter Händler seine Fahrzeuge auch lackieren. Ist sehr günstig und leistet wirklich gute Arbeit.
Ich kann dir heute Nacht wenn ich nach Hause komme gerne die Kontaktdaten per PN schicken.
Gruss