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NSW - blenden - H3 Birne mit geringer Watt - Zahl?!

Themenstarteram 31. Dezember 2006 um 14:34

Hi Leute,

hab mir vor kurzem die NSW für die Stoßstange bei ebay ersteigert. Die gleichen, due der Kami auch hat)

Die Qualität ist super alles ok - nur vollgendes Problem - die Dinger sind einfach nur schweinehell. Bin schon mehrfach angeblinke worden von anderen Autofahrern, weil die so hell sind.

Will die Leute ja auch nicht blenden und die Dinger ständig an und ausmachen - das kann's ja auch nicht sein.

Gibt es evtl schwächere Birnen?! Im Mom hab ich manchmal das Gefühl, als ob mit nem 2. Paar Fernlichter durch die Gegend fahr..

Jemand ne Idee??

Ciao, besten Dank im Vorraus und alles Gute für 2007!!

Bucks

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18 Antworten

die dinger darfst du auch nur bei nebel unter 50meter anmachen sonst nicht!(bzw starker schneefall oder so

ich blende auch die leute, die nachts ohne nebel oder sonstige sichtbehinderungen unter 50meter diese anhaben

Themenstarteram 31. Dezember 2006 um 14:49

Danke schon mal für die Antwort, aber das war nicht ganz meine Frage: Wollte wissen, ob es denn auch Birnen gibt mir geringerer Wattzahl.

Seh nämlich genuag autos, die mit den NSW an herumfahren und die blenden bei weitem nicht!! Z. B. Mercedes und Audi, etc.

Also jemand ne Idee?!

hi,

Vielleicht sind die NSW auch einfach nur zu hoch eingestellt. Ich kenn deine nicht, aber bei Audi haben sie Einstellschrauben um die Höhe zu regulieren.

Von schwächeren H3 Leutmitteln hab ich noch nie was gehört.

MfG

Sebastian

Zitat:

Original geschrieben von Bucksxx

Also jemand ne Idee?!

Ja, bei wirklich Nebel oder Sicht unter 50m blenden die nicht, da wird so viel Licht geschluckt von der Umgebung...

§17 StVO

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

Andere Lampen für NSW wird es wohl nicht geben. Die haben soweit ich weiss doch alle 55 Watt?!

gibt nur 55watt nix drunter

drüber gibts noch die verbotenen 100watt

falsch eingestellt....bei anderen hat auch keiner probleme

und wenn du sie dann anmachst wenn es erlaubt ist stört das keinen!

Wieso kaufst du dir NSW wenn du Tagfahrscheinwerfer willst ?

Frag doch einfach mal im Fachhandel nach anderen Leuchtmitteln wenn dir deine jetzigen zu hell sind ( andere haben das Problem dass es zu dunkel ist...)

Gruß

Wiki

was hast denn für H3 birnen drin. gibts denn was helleres oder besseres als die serienfunzeln von hella bei den micro de´s? kennst jemand welche?

am 1. Januar 2007 um 11:14

Zitat:

Original geschrieben von danjan

die dinger darfst du auch nur bei nebel unter 50meter anmachen sonst nicht!(bzw starker schneefall oder so

ich blende auch die leute, die nachts ohne nebel oder sonstige sichtbehinderungen unter 50meter diese anhaben

Wenn du mich in der Situation blendest bist du im Unrecht, bevor du anfängst Verkehrserzieher zu spielen solltest du dich eventuell mal in der StVo erkundigen was Sache ist bevor du solche Halbwahrheiten in die Welt setzt, leider erlebe ich solche und andere Spinnereien jeden Tag, fangt erstmal an vor euer eigenen Tür zu kehren bevor ihr bei anderen nach Dreck sucht.

Xenon Abblendlicht mit H7 +30% Fernlicht und H3 +30% Nebellicht helfen dann ab und zu auch den Verkehrserzieher zu erziehen ;) Wenn schon, denn schon!

Die 50m und 50km/h Lösung gilt nur für NEBELSCHLUSSLEUCHTEN und nicht für Nebelscheinwerfer.

 

Wie Miwi schrieb:

§17 StVO

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

....von 50 Meter steht da nichts!

@Bucksxx

Hast du die Scheinwerfer auch ordentlich einstellen lassen, das gehört zwingend zum Einbau dazu!? Weil normal blenden die nicht, ausser sie sind nicht richtig eingestellt.

Zitat:

Original geschrieben von danjan

die dinger darfst du auch nur bei nebel unter 50meter anmachen sonst nicht!(bzw starker schneefall oder so

nebelscheinwerfer, sowie nebelrückschlussleuchte dürfen NUR bei nebel, schnee und regen mit sichtweiten unter 50meter angemacht werden. dann muss die Geschwindigkeit aber situationsbedingt auf unter 50km/h reduziert werden. (aktueller bericht Autozeitung)

wenn man die nebellampen SO einsetzt, blenden sie definitiv net. sonst hätten sie niemals ein E-Zeichen erhalten.

Ein Missbrauch wird im übrigen mit 4Punkten und 75Euro Strafe belohnt! Wird aber leider gottes nur sehr sehr selten verhängt...

also die lampen sind garantiert richtig. schwächere wirst du kaum finden, da durch watt und voltzahl die leistung ja vorgegeben ist, die der glühdraht erzeugt.

Einfach nur bei Nebel unter 50m Sichtweite anmachen, dann blendest du auch keinen. Das geht dann phsiykalisch gar net ;).

mfg

am 1. Januar 2007 um 11:51

@Wing, wo steht das?

Das mit der Schlussleuchte ist klar, aber mit den Scheinwerfern nicht, ich lasse mich gerne eines besseren belehren aber dann hätte ich gerne den entsprechenden Auszug aus der StVo.

Paragraph 17 Absatz 3 bezieht sich nämlich und ausdrücklich nur auf der Schlussleuchte im Zusammenhang mit den 50m / 50 km/h, zu den Nebellichtern wird ausdrücklich gesagt das es sich um eine erhebliche Sichtbehinderung handeln muss, allerdings nicht meterbegrenzt, weil wenn sich das auch auf 50m beziehen würde dann müsste man Abblendlicht auch erst ab 50m einschalten!

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

am 1. Januar 2007 um 12:00

ich weiß nicht wo das nun genau steht aber nebelleuchten sind bei guter sicht bzw keine nebel /schnee etc VERBOTEN

ein kumpel musste 35€ strafe zahlen! und zwar wegen den vorderen bei nacht!der fährt nämlich auch 90% mit nebelern umher! ich hatte aber kein mitleid:p

am 1. Januar 2007 um 12:05

Zitat:

Original geschrieben von danjan

ich weiß nicht wo das nun genau steht aber nebelleuchten sind bei guter sicht bzw keine nebel /schnee etc VERBOTEN

ein kumpel musste 35€ strafe zahlen! und zwar wegen den vorderen bei nacht!

Selbstverständlich ist das so, das steht ja da auch oben!

Bei klarer Sicht teile ich die Meinung von jedem hier, da haben Nebler nichts zu suchen, das ist reines Prollgehabe und blendet nur unnötig.

Nur darf man sie auch schon viel früher als die von dir genannten 50m Sicht einsetzen, zum Beispiel bei sehr starkem Regen, Gischt, Nebel oder auch Schnee! Viele Leute bringen die vorderen Leuchten mit den 50m von den Schlussleuchten in Zusammenhang und das ist halt nicht richtig. Wenn für beides die gleiche Regeleung gelten würde, warum kann man dann beides zwingen getrennt von einander schalten?

Ich fahre zum Beispiel auch regelmäßig bei starkem Regen mit Neblern vorne und werde dafür oft genug unrechtmäßig geblendet, oft auch mit der Nebelschlussleuchte, das komische daran ist halt das der "Verkehrserzieher" damit im Unrecht ist und ich im Recht.

Viel schlimmer finde ich aber noch die Leute die bei solchen Verhältnissen ganz ohne Licht fahren weil sie meinen das ja Tag sei, trotzdem ist das auch Vorschrift und das scheinen die meisten nicht zu kennen, das wird dann ultragefährlich.

am 1. Januar 2007 um 12:09

sorry ja bin noch nicht ganz hellwach lol

ja starker regen schnee und sowas darf man die schon anmachen und muss nicht auf 50m achten, allerdings ist die sicht dann eh nichtsoweit meistens

da sagt auch keiner was, da blenden die ja auch nichtso

aber wenn die straße nass ist es aber nicht regnet undso, dann kriegen die ein starkes licht zurück, dass muss nicht sein, mit neblern zufahren

mein kumpel war ja so ein angeber, der fand das wohl cool aussehend, naja seither hatte er die glaub ich niemehr an :o

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