nummernschild stern-sticker
hab vor einiger zeit in der bucht diese mercedes-sterne gesehen, die genau in den kreis der "eu-sterne" passen...
nun gibt es die nicht mehr...
also hab ich mit folie und skalpel selber welche gemacht.
im netz lese ich das es urkundenfälschung nach sich ziehen kann. ist das wirklich so? ich meine ich verdecke, verändere oder fälsche ja nix. ist dieser kleine stern wirklich so "gefährlich" ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zs77706
noch mal für leute die die threads nicht von anfang an lesen:
mir ist egal ob es euch gefällt, darf man das?
Moin,
anscheinend hast Du auch nicht alles gelesen. Die Antwort wurde Dir nicht nur mit "Nein" schon beantwortet, sie wurde auch mit Paragraphen und Texten belegt.
Gruß
mc
Ähnliche Themen
16 Antworten
Moin,
ich denke mal schon. Das EU Zeichen ist wie eine Urkunde zu sehen. Mit dem Stern darin ist diese verändert und somit gefälscht.
Du darfst ja nicht mal etwas auf das Nummernschild kleben und sei es noch so klein.
ich will ja nix auf die goldwaage legen aber was ist mit den ganzen leuten die "die insel" draufkleben? da sagt die rennleitung ja auch nix...
oder gar bei eingriff in die beleuchtung--> led/xenon kennzeichenbeleuchtung? ist auch verboten, wird aber geduldet...
ich werds erstmal dran lassen, und abwarten. ist ja innerhalb von sekunden wieder ab.
Du weißt doch,
wo kein Kläger, da kein Richter.
hast du noch nicht genug sterne auf dem auto? das ding ist so nötig wie die eier vom papst!
Hier wurde das Thema schonmal besprochen...
http://www.motor-talk.de/.../...rs-nummernschild-erlaubt-t1973035.html
wie wär das eigentlich wenn ich nen Stern an die hässliche freie Stelle klebe wo früher mal meine AU-Plakette war?
Zitat:
Original geschrieben von joshsteppen
Hier wurde das Thema schonmal besprochen...
http://www.motor-talk.de/.../...rs-nummernschild-erlaubt-t1973035.html
@ mcaudio: so sehe ich das auch.
@ joshsteppen: hast du mal aufs datum geschaut? der thread ist von 2008!
stell dir mal vor, das zu der zeit jmd mit nem blau beleuchtetem nr.schild gefahren währe... ich denke es würde zum entzug der be führen... heutzutage haben es so viele das es geduldet wird.
wie bereits geschrieben; ich lass es drauf ankommen. weil ich es ein nettes gimmik finde.
@ coer81: ich habe nicht gefragt ob es dir gefällt oder es nötig ist, sondern wie es um die rechtslage steht. comprende?
Moin,
ich habe mal nachgeschaut.
Es ist strafbar. Siehe Absatz 3
Straßenverkehrsgesetz
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 22 Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.
Hier noch ein Zitat von der Zulassungsbehörde:
Zitat- Zulassungsbehörde:
Zusätzlicher "Schmuck" am Kfz-Kennzeichen ist verboten
Außer den amtlichen Nummernschildern der Kfz-Zulassungsstelle dürfen keine weiteren Schilder am Fahrzeug angebracht sein. Davon ausgenommen ist das Nationalitätskennzeichen "D". Neben den Zulassungsstempeln und Prüfplaketten dürfen keine weiteren Plaketten oder sonstigen Gegenstände auf den Kennzeichenschildern kleben. Die Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, sie sollten weder verdeckt noch verschmutzt sein. Auch Glas, Folien oder ähnliche Abdeckungen sind verboten.
Verstöße gegen diese Regeln sind eine Ordnungswidrigkeit und werden mit Geldstrafen geahndet. Wer noch weiter geht und in rechtswidriger Absicht ein Fahrzeug mit einem nicht zugelassenen Kennzeichen versieht, das amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, begeht eine Urkundenfälschung. Dies hat ebenfalls eine Geldbuße zur Folge, im Extremfall sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
danke mcaudio. hatte gestern einen streifenwagen im sichtfeld. nix passiert :-) entweder haben die es nicht gesehen oder es waren "dulder"
hmm. dranlassen...abmachen...dranlassen...abmachen...dranlassen! aber nur vorne. heut nachmittag fahr ich mal beim revier vor und frage...
Zitat:
Dies hat ebenfalls eine Geldbuße zur Folge, im Extremfall sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Zitat:
heut nachmittag fahr ich mal beim revier vor und frage...
Na dann..... Frohe Weihnachten und einen "Guten Rutsch"...bis nächstes Jahr!
Zitat:
Original geschrieben von zs77706
Zitat:
Original geschrieben von joshsteppen
Hier wurde das Thema schonmal besprochen...
http://www.motor-talk.de/.../...rs-nummernschild-erlaubt-t1973035.html
@ mcaudio: so sehe ich das auch.
@ joshsteppen: hast du mal aufs datum geschaut? der thread ist von 2008!
stell dir mal vor, das zu der zeit jmd mit nem blau beleuchtetem nr.schild gefahren währe... ich denke es würde zum entzug der be führen... heutzutage haben es so viele das es geduldet wird.
wie bereits geschrieben; ich lass es drauf ankommen. weil ich es ein nettes gimmik finde.
@ coer81: ich habe nicht gefragt ob es dir gefällt oder es nötig ist, sondern wie es um die rechtslage steht. comprende?
Das ist mir schon klar gewesen, daß der Thread von 2008 ist, doch in diesem Thread geht es ja um Aufkleber und nicht um blau beleuchtete Nummernschilder. Das Gesetze erweitert werden ist mir auch klar. Doch welche Gründe sollte es habe, plötzlich Aufkleber jeglicher Art (außer HU-Plakette und der weiße Aufkleber am vorderen Nummernschild) zu zulassen.
Siehe auch den Beitrag von McAudio (Erstellt am 25. August 2010 um 11:19:50 Uhr)
Deswegen sind ja auch beleuchtete Schilder erlaubt, weil es alles so ist wie es ist.
...mal abgesehen vom rechtlichen,sieht es absolut lächerlich aus...auf was die leute vor langer weile alles kommen...
@dizeldriver:
diesel wird mit ie und s geschrieben
Zitat:
Original geschrieben von dizeldriver
...mal abgesehen vom rechtlichen,sieht es absolut lächerlich aus...auf was die leute vor langer weile alles kommen...
wenn es dir nicht gefällt, musste dir den stern ja nicht draufmachen...
noch mal für leute die die threads nicht von anfang an lesen:
mir ist egal ob es euch gefällt, darf man das?