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Nur ein KFZ auf dem Tiefgaragenstellplatz erlaubt?

Themenstarteram 22. November 2020 um 13:38

Hallo zusammen, habe gestern was gehört wo ich dachte das kann doch nicht sein.

 

Jemand Mietet eine Wohnung mit dazugehörigem Tiefgaragenstellplatz.

Er hat jetzt zusätzlich zu seinem PKW ein Motorrad auf diesen Stellplatz gestellt. Beide Fahrzeuge passen komplett in die Begrenzung und gucken da nicht drüber oder so.

Er wurde jetzt angesprochen (nicht von seinem Vermieter) das man die Stellplätze nur mit einem KFZ belegen darf.

 

Kann das so stimmen bzw. gibt es so eine Beschränkungsmöglichkeit. Das ist ein KFZ Stellplatz und ob oder ein Auto oder 3 Motorräder stehen sollte doch niemanden interessieren oder?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 22. Nov. 2020 um 14:38:49 Uhr:

Er wurde jetzt angesprochen (nicht von seinem Vermieter) das man die Stellplätze nur mit einem KFZ belegen darf.

Es kann der ruhigste nicht in Frieden leben, wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt (oder so ähnlich)...

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Was steht dazu im Mietvertrag?

Hier sind der Mietvertrag und das Baurecht entscheidend. Ohne deren Wissen lässt sich die Situation nicht beurteilen.

Wenn es im Mietvertrag oder der gültigen Garagennutzungsordnung nicht ausgeschlossen wurde, ist es erlaubt. Wurde beispielsweise von einem LG so entschieden:

https://www.kostenlose-urteile.de/...elmaessig-zulaessig.news18655.htm

entscheidend ist die jeweilige Bauordnung zum Zeitpunkt der Baugenehmigung. Die Bauordnungen sind Ländersache und entsprechend auch unterschiedlich. Und dann gilt natürlich auch die entsprechende Garagenordnung und der

Mietvertrag. Meiner Einschätzung nach spricht aber nichts dagegen, Motorrad und PKW auf einem Platz zu parken,

wenn die Parkfläche eingehalten wird. Das Motorrad ist schließlich kein brennbares Material (zumindest nicht mehr als ein PKW). Allerdings dürfen i.d.R. keine Anhänger in Tiefgaragen geparkt werden, weil dadurch die Straße mit

PKW's zugestellt würden.

Meine Hausverwaltung hat mir auf Rückfrage gesagt, daß ein Auto und ein Satz Reifen oder wahlweise ein Motorroller/rad gestattet sind.

Ich habe seit 2 Jahren sogar 2 Motorräder zum Auto dazugestellt. Aber keine Reifen.

Außerdem passt das vom Platz her auch noch.

Hat keiner bisher was gesagt. Bloß ist das wie schon gesagt, nicht einfach auf Deinen individuellen Fall übertragbar.

Die Bauordnung hat mit der Nutzung nichts zu tun. Auch die Garagen- und Stellplatzverordnungen kennen nur Regelungen über Zahl und Größe der Einstellplätze, aber nicht über deren Nutzung durch mehrere Fahrzeuge.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 22. Nov. 2020 um 14:38:49 Uhr:

Er wurde jetzt angesprochen (nicht von seinem Vermieter) das man die Stellplätze nur mit einem KFZ belegen darf.

Es kann der ruhigste nicht in Frieden leben, wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt (oder so ähnlich)...

Was auf dem Stellplatz steht regelt, wurde bereits geschrieben.

Ich kenne nur das folgende: Reifensatz auf Felge!, gewisse Menge Sprit in Kanistern :),

definitv keine Möbel, Reifen ohne Felgen, usw.

Ob ein Roller + Kfz auf meinem TG Platz steht / stand ... hat bisher niemand interessiert!

Geht auch niemanden was an (meine Meinung) und kostete auch nicht enig anno 2015!!!

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 22. November 2020 um 14:38:49 Uhr:

Hallo zusammen, habe gestern was gehört wo ich dachte das kann doch nicht sein.

Jemand Mietet eine Wohnung mit dazugehörigem Tiefgaragenstellplatz.

Er hat jetzt zusätzlich zu seinem PKW ein Motorrad auf diesen Stellplatz gestellt. Beide Fahrzeuge passen komplett in die Begrenzung und gucken da nicht drüber oder so.

Er wurde jetzt angesprochen (nicht von seinem Vermieter) das man die Stellplätze nur mit einem KFZ belegen darf.

Kann das so stimmen bzw. gibt es so eine Beschränkungsmöglichkeit. Das ist ein KFZ Stellplatz und ob oder ein Auto oder 3 Motorräder stehen sollte doch niemanden interessieren oder?

Was die Anderen schreiben, stimmt auch soweit, nur eine dumme Gegenfrage:

Ist das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt, und die Vermieter sind verschieden? Dann kann es sein, dass der Pöbelnachbar dies in seinem Vertrag hat, der Motorradnachbar aber nicht.

Last but not least lohnt ein Blick in die Hausordnung.

Ich hatte mal eine Etw. Da durfte auf dem Tiefgaragenstellplatz nur das Auto stehen. Kein Fahrrad, keine Reifen, kein Kanister. Rein gar nichts. Brandschutzbestimmungen und so weiter.

Wenn da eine Wohnung vermietet wurde, konnte auch der Mieter lediglich das Auto dort hinstellen. Nichts mit Extrawurst zw. Vermieter und Mieter. Hausordnung ist Hausordnung und die gilt für jedermann.

Verkehr und Sicherheit zeigt mir immer wieder wie krass der deutsche regulierungswahn ausgeartet ist :D

Aus rein Rationalen Gesichtspunkten spricht doch nichts dagegen. Wenn ich 2 Smarts habe, warum sollte ich diese nicht hintereinander stellen?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 22. November 2020 um 15:31:05 Uhr:

... (oder so ähnlich)...

Der Frömmste und bösen Nachbarn :)

Zitat:

@Krizzzzz schrieb am 22. Nov. 2020 um 22:53:19 Uhr:

Verkehr und Sicherheit zeigt mir immer wieder wie krass der deutsche regulierungswahn ausgeartet ist ??

Dieser eine Satz gibt Hoffnung dass V & S bzw. MT noch nicht ganz verblödet ist.

Dankeschön und Daumen hoch.

Zitat:

@kennex schrieb am 22. November 2020 um 22:32:28 Uhr:

Ich hatte mal eine Etw. Da durfte auf dem Tiefgaragenstellplatz nur das Auto stehen. Kein Fahrrad, keine Reifen, kein Kanister. Rein gar nichts. Brandschutzbestimmungen und so weiter.

Wenn da eine Wohnung vermietet wurde, konnte auch der Mieter lediglich das Auto dort hinstellen. Nichts mit Extrawurst zw. Vermieter und Mieter. Hausordnung ist Hausordnung und die gilt für jedermann.

Das kann ich bestätigen. In die Tiefgarage dürfen nur PKW geparkt werden.

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