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Nur ein Nebelrücklicht beim "176?

Mercedes A-Klasse W176
Themenstarteram 5. Januar 2017 um 13:05

Hi,

Habe heute die Nebellichter zum ersten mal angeschaltet und festgestellt dass es auf Rückseite nur ein (kleines) Nebellicht auf der linken Seite gibt.

Auf der rechten Seite gibt es kein Rücknebellicht, obwohl es aussieht dass dort ein Licht eingebaut ist.

Passiert das bei euch auch?

Beste Antwort im Thema

Man darf im Übrigen nur max. 50km/h fahren mit Nebelschlusslicht und auch nur außerhalb geschlossener Ortschaften...scheinen einige nicht zu wissen bzw. bewusst zu ignorieren...

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am 5. Januar 2017 um 13:09

Ja, beim W176 gibt es nur eine Nebelschlußleuchte, kann aber auch so in der Bedienungsanleitung nachgelesen werden.

Ja, das ist normal - die meisten Autos haben nur eines. Zwei sind aber auch erlaubt (§ 53d, Absatz 2, StVO):

Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.

Themenstarteram 5. Januar 2017 um 13:30

Und wozu ist auf der rechten Seite das Teil das genau wie die linke Rücknebelleuchte ist, aber keine ist?

Design ?

am 5. Januar 2017 um 13:36

Rechts/links Verkehr?

Themenstarteram 5. Januar 2017 um 13:43

Ich habe das facelift-modell mit LED Lichter.

Und vorne gibt es auch keine Nebellichter :|

Also im ganzen gibt es nur ein kleines Nebellicht. Nur auf der linken Rückseite.

:|

am 5. Januar 2017 um 13:45

Korrekt, bei mir Vor Mopf mit Bi Xenon und LED Rückleuchten ebenso nur eine Nebelschlußleuchte links.

Jipp,bei den linkslenker-varianten wird durch die kodierung links angesteuert. Bei den rechtslenkervarianten die rechte.so konnte die teilevielfalt bei den heckleuchten reduziert werden.also schlichtweg eine Sparmaßnahme sozusagen.

Ist mir jetzt so alles neu...

Ich kenne seit eh und je nur immer eine erlaubte Nebelschlußleuchte an den Fahrzeugen!

am 5. Januar 2017 um 15:40

Eine ist Pflicht, zwei sind aber nicht verboten!

Jetzt kommen bestimmt wieder ein paar auf die Idee ......das könnt ich mir Codieren lassen...:-)))))))

Zitat:

@smarty32 schrieb am 5. Januar 2017 um 15:07:37 Uhr:

Jipp,bei den linkslenker-varianten wird durch die kodierung links angesteuert. Bei den rechtslenkervarianten die rechte.so konnte die teilevielfalt bei den heckleuchten reduziert werden.also schlichtweg eine Sparmaßnahme sozusagen.

Nö falsch, es gibt Varianten für beide Rücklichter; es gab hier mal irgendwo einen Beitrag wo sich einer extra andere Leuchten und nen Kabelsatz kaufen musste als er nach England gezogen ist.

Hallo ins Forum,

Zitat:

@W169-Micha schrieb am 5. Januar 2017 um 18:32:23 Uhr:

Jetzt kommen bestimmt wieder ein paar auf die Idee ......das könnt ich mir Codieren lassen...:-)))))))

geht auch. Ist übrigens bei allen Modellreihen so. Die Leuchtmittel sind drin, werden aber im Normalfall nicht angesteuert.

Viele Grüße

Peter

Also ich denke mal, dass in Ländern wie "D" usw. (Rechtsverkehr) immer die hintere linke Nebelleuchte angesteuert wird!

Ist ja auch sinnvoll wegen überholen usw...

Wenn ein Fahrzeug mit beiden aktiven hinteren Nebelleuchten fahren würde, könnte man leicht auf die Bremslichter des Vordermann tippen...

PS: Ich ärgere mich immer nur, weil jeder 3.-5. Fahrer innerorts mit seinen vorderen Nebelleuchten unterwegs ist! :(

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