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nur für Anlieger ?

Themenstarteram 27. Juni 2005 um 13:49

Moin, moin,

fahre bei gutem Wetter manchmal ins Grüne und nehme meinen Hund mit. Dabei muß ich in so einen Feldweg einfahren, um an meinen "Standardplatz" zu gelangen. Letzte Woche hat sich einer beschwert.

Am Anfang des Weges ist ein rundes Schild zu sehen. Dieses zeigt in der Mitte einen LKW (Symbol für 7,5 t ?) und hat außen einen roten Rand. Darunter ist noch ein zusätzliches Viereckiges Schild mit dem Hinweis "Anlieger und Landwirtschaftlicher Verkehr frei".

Darf ich nun mit meinem Gölfchen und meinem Hundi diese Straße befahren ?

Danke für die Infos

mfg.

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30 Antworten
am 27. Juni 2005 um 13:54

Klar darfst du das! Auf dem Schild is ja ein LKW abgebildet und kein Auto.

Also darf dein Huni da seinen Haufen hinlegen.

Naja aber auch wenn ein Auto dadrauf zu sehen wäre hast ja ein Anliegen bzw. dein Hund denn der muss bestimmt ordentlich aufs Klo :)

am 27. Juni 2005 um 13:58

Zitat:

Original geschrieben von Botti 4 Golf

Naja aber auch wenn ein Auto dadrauf zu sehen wäre hast ja ein Anliegen bzw. dein Hund denn der muss bestimmt ordentlich aufs Klo :)

Falsch, wenn da eine Auto drauf wäre, dürfte er nicht hinfahren! Anlieger bedeutet, dass man dort wohnen muss, oder wenigst dort wohnende Leute besuchen will! Es bedeutet nicht, dass man irgend ein Anliegen haben muss!

Allerdings sollte es so wie das Schild ist (mit LKW drauf) keine Probleme geben dürfen...

Naja, selbst wenn ein Auto drauf wäre, wenn die "Bullen" da mal kontrolliern würden musste halt sagen das du jemanden Besuchen willst. (oder dein Hund...)

max

am 27. Juni 2005 um 14:20

So lange dein Fahrzeug nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegt, darfst du da auf jeden Fall rein fahren. Wenn sich wieder einer beschwert, würde ich mal fragen ob der überhaupt nen Führerschein hat.

Das gilt nur für Fahrzeuge über 7,5t Zul. Gesamtgewicht ansonsten hätten so einige Politiker Probleme mit ihren vollgepanzerten S-Klassen.

Zitat:

Original geschrieben von thommen

Falsch, Es bedeutet nicht, dass man irgend ein Anliegen haben muss!

Habe das von meinem Fahrlehrer so gerlent gehabt das es egal ist... selbst wenn du dir nur ein Baum angucken willst (ist schon ein anliegen).

es heisst anlieger und nicht anliegen. de facto also nur menschen die dort wohnen oder jemanden besuchen der dort wohnt.

am 27. Juni 2005 um 15:51

Also dann wäre ja jedes Schild "Anlieger frei" absolut überflüssig, wenn sich das nur auf ein anliegen beziehen würde, denn ein Anliegen hat ja wohl jeder ;)

Nur mal so als Beispiel:

In Städten, wo LKW's die durchfahrt verweigert wird, findet man auch die Durchfahrt verboten für LKW Schilder! jeder LKW der durch den Ort fahren will, muss diesen aber umfahren, auch wenns länger geht! Im endeffekt hätte jeder dieser LKW ja auch ein anliegen ;) Das Anliegen, einfach nur schneller zum Ziel zu kommen...

Ihr deutet das alle falsch!

Es dürfen nur Fahrzeuge mit Anliegen hinein, und die dürfen nicht über 7,5t sein...

Sprich der Golf mit Hund darf nicht da rein, es sein denn, er wohnt dort oder betreibt dort Landwirtschaft...

also ist nach deiner deutung ein "anliegen" ein haus bzw grundstück oder ein acker?

am 27. Juni 2005 um 16:18

@HenrikP

Deine Aussage wiederspricht sich selber! Denn der Golf mit Hund hat ja ei Anliegen, er will auf den Parkplatz um dann laufen zu gehen! Er darf auf den Parkplatz, da er nicht das verbotene gewicht überschreitet! Beim Golf ist es egal ob Anlieger oder nicht!

Anlieger = Bewohner eines Hauses das an der betroffenen Strasse liegt...

@ thommen

Ich widerspreche mich nicht...

bitte nochmal genau mein vorheriges posting lesen.

und nein, anlieger ist der golf mit dem hund nicht, wenn er da spazieren will.

anlieger ist nicht zu verwechseln mit anliegen!

Natürlich darf er rein! Er fährt ja keinen Panzer über 7,5t. Die Einfahrt ist für alle Fahrzeuge über 7,5t untersagt, außer eben Anliegern! Sprich Lieferverkehr, Besuch von Anwohnern usw. Aber eben nur über 7,5t!

Und Anlieger nennt man Personen mit einem Anliegen! (siehe deutsche Grammatik!)

am 27. Juni 2005 um 20:14

Hier ist die Sache mit dem Anlieger Frei ganz gut erklärt.

Und Anlieger sind nicht Personen mit einem Anliegen, sondern Personen die dort wohnen, siehe Duden.

Trotzdem darf er da rein, da ja das Verkehrszeichen 253 nur die Zufahrt für Fahrzeuge über 3,5 t verbietet und der Zusatz "Anlieger Frei" dieses Verbot für Anlieger wieder

aufhebt.

Anlieger = Personen die dort wohnen oder Personen die jemanden besuchen der dort wohnt.

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