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Nur Stress mit Autoverkauf...bitte um Hilfe!

Themenstarteram 18. Juni 2008 um 23:20

Hallo, liebe MT-Gemeinde!

Bin etwas Ratlos, und bräuchte mal eure Meinung, zu meiner kuriosen Geschichte.

Ich habe letzte Woche meinem BMW E36 325 Bj 91 mit 210.000km verkauft.

Bisschen was gemacht, dh. tief breit und und und Tüv 1,5 Jahre zum Preis von 2600€

(Privatmann!!!)

Habe das Fahrzeug im Internet inseriert, worauf sich viele meldeten.

Ein junger Mann hat sich ebenfalls gemeldet, und wollte unbedingt dieses Fahrzeug haben.

Vorbeikommen zum Anschauen kann er leider nicht, da er keinen Fahrer habe.

Habe ihm gesagt, das ich erst noch mein neues Auto holen muss, und ich den Wagen noch ein paar Tage halten müsse.

Haben uns darauf geeinigt, das er eine Anzahlung überweisst, und ich dann das Inserat lösche, und ich ihm den Wagen gegen Unkosten i.H. von 100€ bringe. (waren 150 km) Kaufvertrag haben wir per Fax gemacht.

Dann passierte eine Zeitlang nichts, habe den BMW dann abgemeldet, und auf die Anzahlung gewartet. Nach täglicher Rücksprache über den Verbleib des Geldes, das noch nicht eingegangen war, stellte sich heraus, das ein zahlendreher in seinem Überweisungsschein vorhanden war, und das Geld zurückkam.

Wir einigten uns dann auf Barzahlung bei Lieferung.

Habe einen 2ten Fahrer organisiert, und sind abends um 19.30 Uhr dann los.

Wegen Schlechtwetter sind wir gegen 22 Uhr dort angekommen, wo wir schon erwartet wurden.

Er hat sich den Wagen angeschaut, und bat mich, mit ihm eine Probefahrt zu unternehmen. Klar kein Problem.

Bei der Probefahrt bemerkte er, das wohl das Differenzial in den ersten 2 Gängen etwas "pfeift". Ich selber habe das Auto vor 6 Monaten auch so gekauft, und ihm gesagt das er das schon immer machte, und mir auch so verkauft wurde. Wird wohl nicht weiter tragisch sein.

Nach der Probefahrt bedankte er sich für das bringen, und Bezahlte den kompletten Preis in Bar.

Bin dann nach Hause gefahren, und für mich war die Sache erstmal erledigt.

2 tage später bekam ich eine nette Email, aus der hervorgeht, das er bei BMW in der Werkstatt war, und dieses Pfeifen ein Differenzialschaden sei.

Ausserdem hätte der Wagen einen Hagelschaden.

Jetzt möchte er von mir, das ich 1000€ Rücküberweise für die Reperatur, oder ich solle das Fahrzeug zurücknehmen.

Er habe mit einem Anwalt gesprochen, der ihm sagte, das ich das Fahrzeug zurücknehmen muss, sowie alle weiteren Kosten tragen soll.

Desweiteren meinte er im Recht ist, und er ein 14 Tägiges Recht zur Rückgabe habe, und ich 1 Jahr Gewährleistung geben muss, von dem er nun Gebrauch machen will.

Nach einigem Schriftwechsel (letzer gestern!) per mail setzte er eine Frist bis heute, (sollte sich keine Einigung finden) wird er den PKW bei BMW kostenpflichtig "parken" und sich einen Leihwagen nehmen. Diese Kosten soll ich ebenfalls übernehmen.

Und nun meine Frage?!

Was soll ich tun?

Kaufvertrag ist ein standart Vertrag von kfz-auskunft.de.

Der Ausschluss der Sachmängelhaftung wird in diesem mit aufgeführt.

Zusätzlich wurde der Privatverkauf vermerkt, sowie das dass Fahrzeug als Bastlerfahrzeug, so wie angeschaut verkauft wird.

Hinzukommend möchte er noch eine Anzeige wegen Betruges machen!!!!

Was soll ich nun tun?

Ich hoffe auf einige gute Tipps!

Grüße

gezzi

Beste Antwort im Thema

Moin,

Also ...

Ein 14-Tägiges Rückgaberecht gibt es in Deutschland nicht gesetzlich geregelt (Ausnahme bestimmte Geschäftsformen), das viele Ketten dies anbieten ist eine Form individueller Kulanz.

Also : Darauf kannst du ihm einen husten. Diese Behauptung seinerseits ist falsch.

Kommen wir zum zweiten Punkt :

Ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen ist Rückabwickelbar, wenn eine Täuschung oder ein Irrtum vorliegt. Eine Täuschung läge vor, wenn du Mängel wissentlich verheimlichst, die du kennen müsstest (z.B. Unfallschaden, aber auch gedrehter Tacho, nicht vorhandene TÜV Eintragungen etc.pp.). Das liegt hier, soweit ich das beurteilen kann, ebenfalls nicht vor. Der Hagelschaden ist SEIN Pech ... das ist ein offenkundiger Mangel, den man sehen kann (auch als Laie). Für diesen Punkt gilt : Hagelschaden oder auch ein schlechter Lackzustand sind keine Wandlungsgründe. (Dazu gibt es auch ein sehr eindeutiges Urteil).

Der Kaufvertrag und den Gewährleistungsausschluss der dort vermerkt ist, ist meiner Erfahrung nach korrekt und richtig geschrieben. Der Gewährleistungsausschluss ist meiner Meinung nach gültig.

Die Interessante Frage ist : Hast du das jaulende Differential mit draufgeschrieben unter BEKANNTE Mängel ? Das wäre in dem Fall vermutlich notwendig gewesen ! Hier bist du ... etwas im Nachteil. Aber im Zweifel nur dann ... wenn der Käufer einen Zeugen hat, der bestätigt, dass du die Geräusche gehört hast.

Eine Anzeige wegen Betruges ?! Alleine DAS sollte dir zeigen, dass der Käufer unter Garantie mit KEINEM Anwalt gesprochen hat ! Denn du bist ganz sicher nicht des Betruges schuldig. Denn du hast dem Käufer ein Auto verkauft und einen zeitwerten Geldbetrag dafür erhalten. Er erhielt die Leistung, die dem gezahlten Geld entspricht. Wenn das Auto seiner Meinung nach, wegen eines Mangels zu teuer war, ist dies KEIN Betrug.

Mein Rat an dich ...

1.) Wenn der Käufer dich anruft : Stelle klar, dass er KEIN 14 Tägiges Rücktrittsrecht hat, weil er das Fahrzeug persönlich von dir gekauft vor Ort gekauft hat und unter diesen Umständen KEIN Rücktrittsrecht besteht, was sein Anwalt ja eigentlich wissen müsse. Beim Kauf per Fax wäre es etwas schwerer ... da könnte man ein Fernabsatzgeschäft VERMUTEN, aber der Vertrag ist ja nicht zustandegekommen, da der Käufer die Leistung nicht erbracht hat.

2.) Stelle fest, dass der Gewährleistungsausschluss so wie er getroffen wurde Gültigkeit besitzt, da du Privatperson und Privatverkäufer und kein Gewährleistungspflichtige Person bist und er doch bitte seinen Kaufvertrag noch einmal komplett lesen möge.

3.) Stelle fest, dass eine Anzeige wegen Betruges lächerlich ist, da kein Betrug vorliegt.

4.) Stelle fest, das der Verkäufer dich nicht mehr belästigen soll, da du ihn ansonsten wegen Belästigung bzw. Stalkings belangen wirst.

5.) Danach WARTEST Du ab. Wenn er sich doch per Anwalt meldet ... dann nimmst du dir EBENFALLS einen, läßt dich von diesem juristisch komplett und umfassend beraten. Einen passenden Anwalt findest du z.B. über den ADAC. Ich würde aber NICHT erwarten, dass noch irgendwas kommt. Der Junge möchte nur den Preis des Autos noch etwas drücken. Das einzige was man hoffen kann ... ist das er nicht einen unterbeschäftigten Anwalt in der Familie hat, der da total über das Ziel hinnausschießt und meint mit einem Anwaltsbrief könnte man schnell nen Euro verdienen. Gibt es leider.

Also ... bleib' erstmal ruhig ... und warte ab. Wenn er irgendwas WILL und irgendwelche Ansprüche GELTEND macht ... dann lass dich beraten. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast ... würde ich mir da eh keine großen Gedanken machen, die kennen schon den RICHTIGEN Anwalt für dich.

MFG Kester

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Da in dem Kaufvertrag vermerkt ist das es sich um ein Bastlerfahrzeug UND gekauft wie gesehen vermerkt ist bist Du damit aus der sache raus. Da kann er Dir garnichts... Bastlerfahrzeug heisst "mit Mängeln" daher, lass ihn machen ggf. berate dich mit einem Anwalt sofern du eine KfZ-Rechtsschutzversicherung hast.

Es ist doch immer wieder erschütternd mit was für eine dreistigkeit manche vorgehen um den Kaufpreis zu drücken.

Moin,

Also ...

Ein 14-Tägiges Rückgaberecht gibt es in Deutschland nicht gesetzlich geregelt (Ausnahme bestimmte Geschäftsformen), das viele Ketten dies anbieten ist eine Form individueller Kulanz.

Also : Darauf kannst du ihm einen husten. Diese Behauptung seinerseits ist falsch.

Kommen wir zum zweiten Punkt :

Ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen ist Rückabwickelbar, wenn eine Täuschung oder ein Irrtum vorliegt. Eine Täuschung läge vor, wenn du Mängel wissentlich verheimlichst, die du kennen müsstest (z.B. Unfallschaden, aber auch gedrehter Tacho, nicht vorhandene TÜV Eintragungen etc.pp.). Das liegt hier, soweit ich das beurteilen kann, ebenfalls nicht vor. Der Hagelschaden ist SEIN Pech ... das ist ein offenkundiger Mangel, den man sehen kann (auch als Laie). Für diesen Punkt gilt : Hagelschaden oder auch ein schlechter Lackzustand sind keine Wandlungsgründe. (Dazu gibt es auch ein sehr eindeutiges Urteil).

Der Kaufvertrag und den Gewährleistungsausschluss der dort vermerkt ist, ist meiner Erfahrung nach korrekt und richtig geschrieben. Der Gewährleistungsausschluss ist meiner Meinung nach gültig.

Die Interessante Frage ist : Hast du das jaulende Differential mit draufgeschrieben unter BEKANNTE Mängel ? Das wäre in dem Fall vermutlich notwendig gewesen ! Hier bist du ... etwas im Nachteil. Aber im Zweifel nur dann ... wenn der Käufer einen Zeugen hat, der bestätigt, dass du die Geräusche gehört hast.

Eine Anzeige wegen Betruges ?! Alleine DAS sollte dir zeigen, dass der Käufer unter Garantie mit KEINEM Anwalt gesprochen hat ! Denn du bist ganz sicher nicht des Betruges schuldig. Denn du hast dem Käufer ein Auto verkauft und einen zeitwerten Geldbetrag dafür erhalten. Er erhielt die Leistung, die dem gezahlten Geld entspricht. Wenn das Auto seiner Meinung nach, wegen eines Mangels zu teuer war, ist dies KEIN Betrug.

Mein Rat an dich ...

1.) Wenn der Käufer dich anruft : Stelle klar, dass er KEIN 14 Tägiges Rücktrittsrecht hat, weil er das Fahrzeug persönlich von dir gekauft vor Ort gekauft hat und unter diesen Umständen KEIN Rücktrittsrecht besteht, was sein Anwalt ja eigentlich wissen müsse. Beim Kauf per Fax wäre es etwas schwerer ... da könnte man ein Fernabsatzgeschäft VERMUTEN, aber der Vertrag ist ja nicht zustandegekommen, da der Käufer die Leistung nicht erbracht hat.

2.) Stelle fest, dass der Gewährleistungsausschluss so wie er getroffen wurde Gültigkeit besitzt, da du Privatperson und Privatverkäufer und kein Gewährleistungspflichtige Person bist und er doch bitte seinen Kaufvertrag noch einmal komplett lesen möge.

3.) Stelle fest, dass eine Anzeige wegen Betruges lächerlich ist, da kein Betrug vorliegt.

4.) Stelle fest, das der Verkäufer dich nicht mehr belästigen soll, da du ihn ansonsten wegen Belästigung bzw. Stalkings belangen wirst.

5.) Danach WARTEST Du ab. Wenn er sich doch per Anwalt meldet ... dann nimmst du dir EBENFALLS einen, läßt dich von diesem juristisch komplett und umfassend beraten. Einen passenden Anwalt findest du z.B. über den ADAC. Ich würde aber NICHT erwarten, dass noch irgendwas kommt. Der Junge möchte nur den Preis des Autos noch etwas drücken. Das einzige was man hoffen kann ... ist das er nicht einen unterbeschäftigten Anwalt in der Familie hat, der da total über das Ziel hinnausschießt und meint mit einem Anwaltsbrief könnte man schnell nen Euro verdienen. Gibt es leider.

Also ... bleib' erstmal ruhig ... und warte ab. Wenn er irgendwas WILL und irgendwelche Ansprüche GELTEND macht ... dann lass dich beraten. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast ... würde ich mir da eh keine großen Gedanken machen, die kennen schon den RICHTIGEN Anwalt für dich.

MFG Kester

Themenstarteram 19. Juni 2008 um 8:24

Guten Morgen, und danke für eure Antworten!

Ich habe ihn mehrfach in seinen Emails darauf hingewiesen, das ich nicht zu Gewährleistungsansprüchen verpflichtet bin, da ich Privatmann bin.

Desweiteren habe ich ebenfalls in dieser Email ausdrücklich darauf hingewiesen, das es meinerseits keine Kostenübernahme geben wird.

Diese hat er gefordert, sodass er den Wagen in Reperatur geben kann.

Er kommt halt so: Mit Anwalt geredet und und 1 Jahr Mängelhaftung und 14 Tage Rückgaberecht.

Nein das ist nicht so.!

Zum Thema Differenzial: Habe den Wagen im Januar gekauft, und ihn gefahren wie er ist. Das leichte Pfeifen hat er schon immer gemacht, ist lt. auskunft von BMW bei diesen Wagen eigentlich normal. Ein wechsel des Öles auf dickere Viskosität sollte da helfen.

Das habe ich ihm auch gesagt, doch seine BMW Werkstatt pocht auf einen Differenzialschaden.

Er hat das Auto ja nach der Probefahrt gekauft, und da war ihm dieses Pfeifen ja schon bekannt. Hätte er den Wagen DANN nicht mehr haben wollen, hätte ich ihn wieder mitnehmen müssen.

Einen Zeugen hatte ich zum Glück dabei, dieser hat auch mitbekommen, wie ich mit dem Käufer um das Auto gegangen bin, und ihm die Restlichen Mängel aufgezählt habe.

Danach gab er mir das Geld, und die Sache war erledigt.

 

Grüße gezzi

Er kann dir definitiv nichts und mit einem Anwalt hat er sicher auch nicht gesprochen, denn dieser wüsste das es kein 14-tägiges Rückgaberecht gibt und du als privater die Sachmängelhaftung ausschließen kannst.

Ich glaube der Gute will im Nachhinein nur den preis noch drücken, schreibe ihm eine letzte E-Mail und lass es dann erstmal auf sich beruhen. Er möchte was von dir und muss sich melden, insofern hast du Zeit dies abzuwarten. Im übrigen hat er auch kein Recht auf einen Leihwagen oder das "kostenpflichtige" Parken bei BMW!

Themenstarteram 16. Juli 2008 um 10:44

Gibt leider schlechte Neuigkeiten, heut kam ein Brief von einem Anwalt aus Leipzig.

Hab ihn mal abgetippt.

 

 

Sehr geerter Herr X

in Vorbezeichneter Angelegenheit ..............

Unser Mandant kaufte von Ihnen am 02. Juni 2008 ein Kraftfahrzeug BMW ohne amtliches Kennzeichen, zu einem Preis von € 2600 zuzüglich einer Lieferpauschale von € 100.

Das Fahrzeug wurde am 11 Juni 2008 abends, - bei Dunkelheit- unserem Mandanten von ihnen übergeben. Der Kaufpreis in Höhe von 2600€ und die Lieferpauschale wurden gezahlt.

Während der Besichtigung des Fahrzeuges befragte unser Mandant Sie ausdrücklich, ob das Fahrzeug irgendwelche Dellen / Beulen aufweisen würde. Aufgrund der zum Besichtigungszeitpunkt herrschenden Dunkelheit war dies für unseren Mandanten nicht erkennbar.

Sie teilten unserem Mandanten mit, das das Fahrzeug keine Dellen / Beulen haben würde.

Nachdem unser Mandant das Fahrzeug in den nächsten Tagen bei Tageslicht begutachtete, stellte er fest, das das Fahrzeug im Frontbereich einen Hagelschaden aufweist. Die Beulen sind bei Tageslicht mit dem bloßen Auge erkennbar.

Insofern müssen diese Schäden auch Ihnen beim Verkauf des Fahrzeuges bekannt gewesen sein.

Unser Mandant hat sich erkundigt, um zu erfahren, das ein vergleichbares Fahrzeug mit einem entsprechenden Hagelschaden einen Minderwert von 1500€ aufweist.

Aufgrund des bestehenden Hagelschadens steht fest, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe einen Sachmangel aufwies.

Gemäß § 433 haben sie als Verkäufer jedoch die Verpflichtung das Fahrzeug frei von Sachmängeln zu verschaffen.

Da die Sache mangelhaft ist, hat unser Mandant Gewährleistungsrechte.

Zwar folgte im Kaufvertrag ein Geewährleistungsausschluss. Dieser Ausschluss ist jedoch hier gemäß $444 unwirksam. Der Mangel war ihnen bei Übergabe bekannt, dennoch wurde der Mangel verschwiegen, auch auf Nachfrage unseres Mandanten.

Somit braucht sich unser Mandant nicht auf den Gewährleistungsausschluss verweisen lassen, ihm stehen daher Rechte im § 437 BGB zu.

Ein Nachfüllungsverlangen seitens unseres Mandanten ist hier entbehrlich.

Die Reperatur des Fahrzeuges ist unserem Mandanten zu einen unzumutbar. Zum Anderen ist die Nachlieferung aufgrund des "Stückkaufs" unmöglich.

Im Übrigen dürfte aufgrund der Täuschung eine Fristsetzung entbehrlich sein.

Insofern erklärt unser Mandant hier ausdrücklich die Minderung des Kaufpreises.

Wie bereits ausgeführt hat das Fahrzeug im vorliegenden Zustand einen Wert von ca. 1100€ Insofern liegt ein Minderwert von 1500€ vor.

Wir haben Sie aufzufordern..... .....den Minderwert in Höhe von 1500€ bis zu 22. Juli 2008 zu erstatten.

Alternativ bietet unser Mandant ihnen eine Rückabwicklung des Kaufvertrages an.

 

Mit freundlichen Grüßen

x

 

 

 

 

Ich versteh die Welt nicht mehr.

Jetzt redet er nicht mehr von Differenzial, sondern Hagelschaden.

Klar hat er mich nach Beulen und Kratzern gefragt, und ich sagte ihm, ja klar, ist vorhanden, das Auto ist immerhin Bj. 91

Komm bitte vorbei, und schau dir das Auto an, ich hab keine Lust, das es bei Übergabe heisst "was ist das denn, und das". Er meinte, das passt so

 

Was soll ich den nun machen?

 

Grüße Dennis

am 16. Juli 2008 um 10:51

unterm strich hast du 2 moeglichkeiten...

a) aussitzen (mit risiko)

b) deinen anwalt darauf antworten lassen und es evtl auf eine verhandlung vor gericht ankommen lassen.

meine laiensicht!

Harry

PS

der anwalt schreibt nicht immer was rechtlich relevant ist, sondern was sein mandant von ihm WILL

also verwechsle nicht anwaltliches schreiben mit rechtlicher relevanz !

wollte ich noch nachtragen ;)

Das was die meisten Leute in dieser Situation auch machen, gehe zu deinem Anwalt - denn wenn der andere auch schon einen hat, dann soll die Sache durchgezogen werden (vom Käufer)...

 

Man kann leider nur noch raten, sich eine Rechtsschutzversicherung zuzulegen, mindestens für die Zukunft. Dann kann man sowas entspannter angehen...

Im Anwaltsschriftsatz lässt sich erstmal viel behaupten.

Entscheidend ist, was die Parteien im Zweifel auch beweisen können.

Hier kommt es also darauf an, wer was schriftlich (Kaufvertrag) oder durch Zeugen, die bestätigen können, was genau besprochen wurde, nachweisen kann.

 

Desweiteren hatte der Käufer offenbar genug Gelegenhiet, den Wagen anzuschauen, bevor er ihn gekauft hat.

 

Die Mangelgewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel dem Käufer aufgrund grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. (§ 442 BGB)

 

Ob das vorliegend der Fall ist, wäre zu klären.

Nach meiner Meinung wird man den Kauf eines Fahrzeugs ohne jegliche Inaugenscheinnahme durchaus als grob fahrlässig werten können. Das ist aber nur meine Meinung.

 

Auch ist der angegebene Minderwert bislang ja offenbar nur eine Schätzung des Anwalts, wenn ich das richtig verstanden habe.

 

Insofern ist auch die Höhe der Forderung wenig wert...

 

Du wirst aber, um keine Nachteile zu erleiden, um anwaltliche Hilfe nicht herum kommen...

 

Viel Erfolg.

 

Hafi

Themenstarteram 16. Juli 2008 um 11:26

Hallo,

ja einen Zeugen hatte ich dabei.

Auch 2 Wochen vorher hat er mich am Telefon gefragt, wegen Beulen Kratzer Rost und co.

Habe ihm ehrlich geantwortet, das Beulen und Kratzer vorhanden sind, das Auto ist Bj. 91 und hat Gebrauchsspuren, und er sich bitte den Wagen anschauen soll, da ich keine Lust auf Stress hinterher habe.

Er meinte nur, das passt so.

Der Wagen hat momentan angeblich einen Wert von 1100€...das ich nicht lache.

Jeder "Türkische Mann" der sich das Teil angesehen hat, hat gemeint, geb dir 2200€ und nehme mit.

Ist halt ein 325 Coupe.

Ich selber habe den Wagen im Januar gekauft, für 2300€, habe ihn 600km einfach überführt.

Habe eine neue Kupplung, Ausrücklager und co einbauen lassen.

Habe neue Nebelscheinwerfer gekauft, neue Nieren.

Sogar die Front mit Nierenblech habe ich komplett neu Lackieren lassen.

Da ist ein Preis von 2600€ gerechtfertigt, wie ich finde. Alleine Kupplung mit Einbau waren 400€

Desweiteren habe ich ihm angeboten, wenn er den Wagen nicht mehr möchte, das er von mir die Telefonnummern der anderen Käufer haben kann, um ihn dort zu verkaufen. Hat er aber abgelehnt.

 

Grüße Dennis

am 16. Juli 2008 um 11:34

ein zeuge KANN dir eh wenig helfen, der richter muss ihm auch glauben...

nunja verschlissene kupplung oder optische retuschen sind aus meiner sicht eher werterhaltend, und nur sehr bedingt wirklich wertsteigernd in diesem kostensegment.

aber eine abschliessende antwort (befuerchte ich) kann dir hier keiner geben.

a) rechtsberatung verboten

b) 200 meinungen sind weniger wert als der 1. richterspruch

ich sehe licht am tunnel ( nein , ich sterbe grade nicht)

Harry

Hast du denn eine RSV oder nicht?

Wichtig ist jetzt, dem Anwalt nicht in aller Ausführlichkeit zu antworten. Schweigen ist in solchen Fällen immer ein Vorteil. Niemal nicht in Details rumlabern.

 

Wäre es mein Problem, würde ich die Forderung in 2 Sätzen ablehnen.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von nightdancer

Wichtig ist jetzt, dem Anwalt nicht in aller Ausführlichkeit zu antworten. Schweigen ist in solchen Fällen immer ein Vorteil. Niemal nicht in Details rumlabern.

 

 

Wäre es mein Problem, würde ich die Forderung in 2 Sätzen ablehnen.

Vollkommen richtig.

 

Sollten sie die Auffassung vertreten, dass Ihre Rechtsansichten hier den Tatsachen entsprechen, sehe ich ihrem weiteren Handeln mit der hier erforderlichen Gelassenheit und mit Interesse entgegen

 

Mit freundlichen Grüßen :p

Themenstarteram 16. Juli 2008 um 13:44

Eine RV habe ich leider nicht, aber evtl. die Chance auf Gerichtskostenbeihilfe, wegen meinem Einkommen.

Soll ich ihm Antworten, oder einfach liegen lassen, und auf evtl. neue Post antworten?

Grüße Dennis

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