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Nutzungsausfall geltend machen

Themenstarteram 12. November 2008 um 11:09

Hallo,

wie läuft das genau ab, wenn ich bei der gegnerischen Versicherung Nutzungsausfall geltend machen will? Bekomme ich nur für die Tage die der Gutachter im Gutachten für die Reparatur veranschlagt Geld, oder gibt es auch für einen längeren Zeitraum Geld, wenn z.b. der Wagen laut Gutachten nicht mehr fahrbereit ist, die Reparatur aber nicht sofort ausgeführt werden kann, da noch einige Unklarheiten mit der gegnerischen versicherung bestehen?

Also wenn der Wagen erst in einer Woche reparaiert wird, gibt es dann auch Nutzungsaufall für den Zeitraum bis zur Instandsetzung?

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14 Antworten

ich hab komplett Nutzungsausfall bekommen. Ab dem Tag, wo das Fahrzeug stand (sprich kaputt war). Da ich allerdings auf gutachtenbasis abgerechnet habe, habe ich natürlich nur den dort genannten Zeitraum (15 Arbeitstage + Wochenenden) bekommen.

Wegen dem Nutzungsausfall musste ich explizit nachfragen und habe den dann noch irgendwann nachgezahlt bekommen.

Themenstarteram 12. November 2008 um 12:10

Danke für die Antwort. also hast du den Wagen nicht reparieren lassen? Meiner wird in jedem Fall repariert beim händler wo heute auch der Gutachter war, deshalb weiß ich nicht wie es dabei aussieht.

Musstest du der Versicherung irgendwie einen Nachweis erbringen, dass der Wagen stand, bzw. du den nicht fahren konntest, oder reichte hier das Gutachten aus?

am 12. November 2008 um 13:30

Normalerweise weißt man das dann nach indem man die Reparaturrechnung einschickt. Ich lasse mir immer von der Werkstatt einen Schrieb machen von wann bis wann der Wagen bei Ihnen zur Reparatur war.

Falls ich die Wagen selbst richte, lass ich meinen Gutachter die Reparatur bestätigen.

Themenstarteram 12. November 2008 um 14:21

Ja, das ist klar, aber wenn der Wagen ja schon laut Gutachten nicht mehr fahrbar ist, wird mir dann nicht auch schon die die Tage vorher der Nutzungsausfall gezahlt? Bzw. wie kann ich den geltend machen? Der Wagen würde dann ja nicht nur für die Dauer der Reparatur stehen, sondern schon vorher?

Laut Gutachten hätte ich meinen Wagen nicht reperieren lassen können. Der Restwert des Fahrzeuges war ca. 200 Euro. Der WBW lag bei ca. 3000 Euro. Die Wiederbeschaffungszeit und Einbauzeit der Extras wurde auf die oben genannten 15 Tage beziffert. Darum musste ich keinen Nachweis erbringen, dass mein Auto stand.

Habe das Auto anschließend trotzdem reperieren lassen, ging aber nur weil ein guter Freund von mir Karosseriebauer ist. Zudem habe ich viele Teile gebraucht beschafft.

Bilder vom Schaden und der anschließend erfolgten Reperatur gibt es auf meiner Homepage www.querys.de

am 13. November 2008 um 10:44

Um derartige Ansprüche geltend zu machen, darf sich der Geschädigte als Laie einens Fachanwalt für Verkehrsrecht bedienen.

Bei der Steuererklärung ist der Steuerberater selbstverständlich, aber bei Unfallabwicklungen meint jeder Laie er kann im Schlaf die Regulierung selbst vornehmen?!

Themenstarteram 13. November 2008 um 10:59

Ich als Laie habe mir einen Anwalt genommen, so schlau war ich schon. Ich wollte hier lediglich Erfahrungen hören, wie das ablaufen kann. Leider erreiche ich den Anwalt erst am Montag wieder und woltle die Info haben, da der Gutachter meint der Wagen sei nicht mehr fahrtüchtig und frage mich, ob ich denn auch schon ab dem jetzigen Zeitpunkt Nutzungsausfall geltend machen kann, da ich den Wagen ja eigentlich nicht nutzen kann. Bis zur klärung und Reparatur wird es wohl leider noch 1-2 Wochen dauern (so hoffe ich mal), je nachdem wie schnell mein Anwalt arbeitet und die gegnerische Versicherung sich meldet. Der Unfallgegner ist wohl leider nicht zu erreichen wie man mir gestern von seiten der gegnerischen Versicherung mitteilte.

am 13. November 2008 um 12:06

Der Anwalt kann den konkreten Ausfall in jedem Fall geltend machen, wenn der Reparaturverzug durch die Versicherung verschuldet wurde.

Grüße

Dennis

am 26. Januar 2010 um 15:25

hallo zusammen!

gibt es sowas wie nen musterbrief bzgl. einforderung nutzungsausfallentschädigung? mag nicht gleich zum anwalt rennen....

ich hab schon wie wild gegooglet - nur leider ohne erfolg..... :-(

danke und liebe grüße, manja

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nutzungsausfallentschädigung - Musterbrief' überführt.]

Ich würds im Versicherungsforum probieren! ;)

 

Nagut, ich will mal nicht so sein:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich den mir zustehenden Nutzungsausfall, da mir das Fahrzeug xy wegen Reperaturarbeiten zwischen blubb und blubb nicht zur Verfügung stand.

Mit freundlichen Grüßen"

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nutzungsausfallentschädigung - Musterbrief' überführt.]

am 26. Januar 2010 um 15:42

...mal fix verschoben.

Grüße

Schreddi

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nutzungsausfallentschädigung - Musterbrief' überführt.]

am 27. Januar 2010 um 2:19

DANKE :D

muss denn derjenige, von dem ich den nutzungsausfall einfordere, darauf reagieren, oder ist es besser, gleich einen anwalt einzuschalten?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nutzungsausfallentschädigung - Musterbrief' überführt.]

am 27. Januar 2010 um 7:32

Moin,

es gibt nur wenige Dinge, die ein Mensch tatsächlich tun muss. Eine Reaktion auf ein Schreiben gehört nicht dazu ;).

Setz uns doch bitte erstmal kurz ins Bild, worum es eigentlich geht. Liegt hier ein Kfz-Haftpflichtschaden oder ein Privathaftpflichtschaden vor? Bei erstem besteht ein Direktanspruch gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Ist der reine Fahrzeugschaden schon reguliert durch Versicherung oder Verursacher? Gibt es ein Gutachten und/oder Reparaturrechnung?

Gruß

traumzauber

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nutzungsausfallentschädigung - Musterbrief' überführt.]

Also der erste Weg sollte mit einem normalen Schreiben bestritten werden. Ein Anwaltsschreiben kostet zudem nicht wenig Geld, es sei denn man hat eine Rechtschutzversicherung, für die man jedoch auch bezahlt. Es wird hier bestimmt um ein Problem mit dem PKW gehen. Ich würde den Händler, bei dem der Wagen zur Reparatur abgegeben wurde, als erstes darauf ansprechen. Oftmals haben die Händler einen schnelleren und besseren Kontakt zu den Herstellern und können auch eine Entschädigung beantragen. Oftmals ist sogar der Händler sehr kulant und stellt für die Wartezeit, die bei einigen Reparaturen und Ersatzteilmangel auch mal eine Weile dauern kann, ein Leihfahrzeug kostenfrei zur Verfügung.

Um die Situation noch besser einschätzen zu können, würden ein paar Daten und Beschreibungen zu deinem Problem helfen. Sollte ein technischer Defekt bekannt sein und es sind mehrere Fahrer dieses Modells davon betroffen, ändert sich die Lage auch ein wenig.

Viel Erfolg

Gruß, Ernst

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nutzungsausfallentschädigung - Musterbrief' überführt.]

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