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Nutzungsausfall nach Unfall
Hallo zusammen,
wie verhält es sich mit der Entschädigung für den Nutzenausfall nach einem Unfall?
Fahrzeug ist Totalschaden und wird auch nicht mehr instandgesetzt.
Es wurde noch kein neues Fahrzeug gekauft,
angeblich habe ich bis zu 3 Jahren Zeit mir ein neues Fahrzeug zu kaufen
und bekomme nach Fahrzeugkauf(aber auch wirklich erst nach Kauf?) den pauschalen Satz von 14 Tagen Ausfall erstattet?
Klingt für mich Irgendwie total komisch!
Besonders da ich überlege mir überhaupt ein neues Auto anzuschaffen,
wenn ich es aber nicht tuen würde, geht mir das Geld durch die Lappen?
das kanns ja wohl nicht sein oder?
Mir sind ja in den fiktiven 14 Tagen nach Unfall tatsächlich Kosten entstanden, das Fahrzeug blieb weiter angemeldet, somit kostet es Steuer und Versicherung!
Achja, auf einen Leihwagen wurde natürlich verzichtet!
Freue mich auf eure Erfahrungen, evtl. sogar Rechtssprechnungen zu dem Thema, mir ist die sache nämlich noch nicht geheuer ;-)
Sebastian
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9 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Basti mit Bulli
Hallo zusammen,
wie verhält es sich mit der Entschädigung für den Nutzenausfall nach einem Unfall?
Fahrzeug ist Totalschaden und wird auch nicht mehr instandgesetzt.
Es wurde noch kein neues Fahrzeug gekauft,
angeblich habe ich bis zu 3 Jahren Zeit mir ein neues Fahrzeug zu kaufen
und bekomme nach Fahrzeugkauf(aber auch wirklich erst nach Kauf?) den pauschalen Satz von 14 Tagen Ausfall erstattet?
Klingt für mich Irgendwie total komisch!
Besonders da ich überlege mir überhaupt ein neues Auto anzuschaffen,
wenn ich es aber nicht tuen würde, geht mir das Geld durch die Lappen?
das kanns ja wohl nicht sein oder?
Mir sind ja in den fiktiven 14 Tagen nach Unfall tatsächlich Kosten entstanden, das Fahrzeug blieb weiter angemeldet, somit kostet es Steuer und Versicherung!
Achja, auf einen Leihwagen wurde natürlich verzichtet!
Freue mich auf eure Erfahrungen, evtl. sogar Rechtssprechnungen zu dem Thema, mir ist die sache nämlich noch nicht geheuer ;-)
Sebastian
Hallo,
guckst du hier mal.....
http://www.motor-talk.de/forum/nutzungsausfall-t1652468.html
Gruß Delle
schande über mein Haupt, dabei hatte ich doch sogar die Suchfunktion bemüht ;-)
Zitat aus dem verlinkten Thread
"ich habe jetz ein schreiben fertiggemacht wo drin steht das ich jetz erstmal kein neues Auto mir kaufe und ich den Nutzungsausfall fordere..."
würde so ein Schreiben die Versicherung "weich" machen? Kann ich mich auch nicht vorstellen!
ich wäre (falls ich ein neues Auto kaufen würde) nicht sofort auf das Geld angewiesen, aber getreu dem Motto
"nur bares ist wahres" oder der bekannte spruch mit dem Vogel, der Hand und dem Dach ;-) fände ich das Geld vorher schon netter!
Zitat:
Original geschrieben von Basti mit Bulli
würde so ein Schreiben die Versicherung "weich" machen? Kann ich mich auch nicht vorstellen!
ich wäre (falls ich ein neues Auto kaufen würde) nicht sofort auf das Geld angewiesen, aber getreu dem Motto
"nur bares ist wahres" oder der bekannte spruch mit dem Vogel, der Hand und dem Dach ;-) fände ich das Geld vorher schon netter!
Es spricht nichts dagegen. Du bist ja schließlich kein "Bittsteller" sondern ein Anspruchsteller und kannst hier deine Forderungen ruhig stellen...
Das ist völlig Legitim.
Zitat:
Original geschrieben von Basti mit Bulli
Mir sind ja in den fiktiven 14 Tagen nach Unfall tatsächlich Kosten entstanden, das Fahrzeug blieb weiter angemeldet, somit kostet es Steuer und Versicherung!
Dann wurde das Fahrzeug sicherlich auch noch von dir genutzt - ein Anspruch auf Nutzungsausfall besteht dann nicht.
Dellenzaehler,
der Smilie hinter dem legitim... bedeutet der soviel wie Versuch macht kluch ;-)?
xAKBx,
nein das Fahrzeug wurde von mir nicht mehr genutzt, es ist nicht mehr fahrbar, da das hinterrad blockiert!
aber hätte ich sofort am nächsten morgen den Wagen abmelden sollen ohne überhaupt zuwissen wie hoch der Schaden ist, wie stellst du dir das vor? Das Fahrzeug stand jetzt 2 Wochen und bei einem Händler wo der Sachverständige das Gutachten erstellt hat!
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Dann wurde das Fahrzeug sicherlich auch noch von dir genutzt - ein Anspruch auf Nutzungsausfall besteht dann nicht.
Suggestiv- Frage
Einspruch euer Ehren.
Solche Fragen an den Zeugen sind nicht zuläsig..
Es grüßt der Hobbyjurist Delle
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Basti mit Bulli
Dellenzaehler,
der Smilie hinter dem legitim... bedeutet der soviel wie Versuch macht kluch ;-)?
Nööö... eingentlich bedeutet der, alles ist schön und bekommst das Moos
Gelle xAKBx ?
Auch wenn es die Versicherungswirtschaft wieder mal Asche kostet
mich haben die zwei wochen ja auch Geld gekostet! aber das hatten wir ja bereits..!
wobei du mit deiner abschließenden Bemerkung sicherlich nicht ganz unrecht hast...
aber leider hab ichs noch nicht so dicke um als gutes Beispiel voran zugehen und auf meinen Ausfall zu verzichten!
Also ich wünsche euch beiden einen schönen restlichen Abend und vielen Dank für die wirklich blitzschnelle und kompetente Beratung hier!
sebastian
Nutzungsausfall gibt es auch ohne Kauf eines neuen Fahrzeuges:
Entscheidung des BGH in BGHZ 40, S. 345 ff:
„Die Möglichkeit, jederzeit und sofort einen Kraftwagen, der in der Garage oder vor der Tür des Hauses steht, benutzen zu können, wird heute allgemein als ein wirtschaftlicher Vorteil angesehen, gleichgültig, ob und wie oft man von dem Wagen Gebrauch macht.
Deshalb erleidet der Eigentümer durch den Ausfall seines Wagens wirtschaftlich gesehen einen Schaden bereits in dem Augenblick, indem der Wagen beschädigt wird und infolge dessen eine gewisse Zeit nicht nutzbar ist.
Der vorübergehende Fortfall der Benutzbarkeit ist also bereits ein Vermögensschaden, der einen Schadensersatzanspruch zur Entstehung gelangen lässt.
Wird der Schaden so gesehen, dann ist in dem Fall, dass der Betroffene sich einen Ersatzwagen nicht genommen und Aufwendungen für einen Ersatzwagen oder andere Beförderungsmöglichkeiten nicht gemacht hat, ein Schadensersatzanspruch geradeso wie in dem Fall gegeben, dass der Betroffene infolge der zeitweiligen Nichtbenutzbarkeit beim Verkauf des Wagens einen geringeren Preis erzielt oder den Wagen nicht vermieten kann oder zur Beschaffung von Ersatzfahrgelegenheiten Aufwendungen macht."
Das heißt:
Der Besitzer eines Kfz hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens alleine schon dann, wenn ihm von einem Störer die Benutzung des Fahrzeuges zeitweise entzogen wird.
In diesem Sinne haben auch bereits die Oberlandesgerichte Düsseldorf in NZV 2003, 379, und Stuttgart in DAR 2000, 35, sowie das Kammergericht Berlin in KGR 2002, 351, entschieden, dass der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung nicht von der Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges und damit auch nicht von der Erbringung eines Nachweises darüber abhängig ist.
Also: Nutzungsausfall bei der Versicherung schon jetzt einfordern, nachdem Dein Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr betriebs- und Verkehrssicher war.