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Nutzungsausfall, wenn Versicherung Wiederbeschaffungswert erst sehr spät zahlt

Themenstarteram 15. Februar 2019 um 9:14

Ich hab ziemlich viel gegoogelt, aber ich erhalte nur Ergebnisse in Bezug auf Nutzungsausfall ohne Bezug zu meiner Frage:

Wir hatten einen unverschuldeten Unfall, das Gutachten wurde zeitnah (drei Tage nach dem Unfall erstellt, am fünten Tag ging es ein, am sechsten Tag lag es der Versicherung vor).

Seit dem sind nun weitere 29 Tage vergangen. Wir sind in diesem Fall nicht in der Lage in Vorkasse zu treten (beide in Umschulung mit Kindern).

Die reine Wiederbeschaffungsdauer beträgt 12-14 Tage. Meine Frage ist aber nun, wenn die Versicherung solange Zeit lässt, besteht da nicht der Anspruch auf mehr Nutzungsausfall?

Beste Antwort im Thema

Ja. Es besteht auch Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten. Also lass Dich anwaltlich vertreten.

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Ja. Es besteht auch Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten. Also lass Dich anwaltlich vertreten.

Es wird jetzt höchste Zeit, dass ihr die Abwicklung an einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht übergebt.

Natürlich kann euer Nutzungsausfallanspruch länger sein, nur wären dazu entsprechende Forderungen an die gegnerische Versicherung mit entsprechendem Hinweis direkt erforderlich gewesen. So im Nachhinnein sehe ich da keine wirkliche Chance. Warum habt ihr nicht direkt einen Fachanwalt eingeschaltet? Schaut euch mal das Urteil des AG Berlin vom 4.7.2016 – 115 C 3007/15 - an. Dies hat z.B. 52 Tage zuerkannt.

Da liegt mein highscore mit 268 Tagen etwas weiter vorne. :cool: :D

Kann ich locker toppen. 334 Tage. LG Wuppertal 3 O 111/08, bestätigt durch OLG Düsseldorf I-1 U 14/09. ;)

wie schafft man 268 bzw 334 Tage?

Indem man die Verzögerungstaktik der Versicherung zu deren Nachteil werden lässt. Das geht einzelfallbezogen und es sind mehrere Dinge dabei zu beachten. Das ist einer der Gründe, weshalb sowas in anwaltliche Hände gehört.

Kollege hat es auf fast exakt ein Jahr gebracht bis die Versicherung zahlte.

Aber da war der Anwalt recht fix und sein Geld wert, :D was die Versicherung sicher anders sah.

Der hat nach Sichten der Protokolle bei der Polizei den Rat gegeben nach der im Gutachten genannten Frist für den Nutzungsausfall ein anderes Auto zu kaufen und die Zinskosten dann der Versicherung an die Backe zu nageln. Denn die Schuldfrage war eindeutig.

Waren dann unterm Strich knapp 20000 DM im Dispo dessen Zinsen die Versichrung zahlen dürften, ;) damals knapp 20% Zinsen auf dem Dispo.

Zwei Tage vor der Gerichtsverhandlung wurde kommentarlos das Geld überwiesen. Da stellt man sich die Frage warum nicht gleich so.

Bei einem anderen Kollegen versuchte die Vericherung Ähnliches, über 300 Tage und dazwischen immer wieder ein lächerliches Angebot. Bei 15000€ Schaden sind 4000, bzw 6000€ freiwillige Zahlung ohne Anerkennung der Schuld des Kunden eine Verarschung. Was dann auch der Richter so sah, da ebenfalls eindeutige Schuldfrage. Aber eben eine Kommunalversicherung, die sind noch besonders Zahlungsunwillig.

Themenstarteram 17. Februar 2019 um 22:33

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Februar 2019 um 21:19:48 Uhr:

Indem man die Verzögerungstaktik der Versicherung zu deren Nachteil werden lässt. Das geht einzelfallbezogen und es sind mehrere Dinge dabei zu beachten. Das ist einer der Gründe, weshalb sowas in anwaltliche Hände gehört.

Ich habe einen Anwalt, aber hier und da denke ich, könnte er etwas mehr machen....

Welche Dinge wären das im Einzelnen? Eine Frist hat er direkt beim zustellen des Gutachtens gesetzt. Die ist verstrichen, man hat die Auslagenpauschale und den Gutachter bezahlt, der Rest wird mich "geprüft"

Am besten fragst Du deinen Anwalt mal danach, ob das in deinem Fall aufgeht.

Nur kurz angerissen: grundsätzlich wäre der Weg, dass du zur Überbrückung einen Kredit aufnimmst und die Versicherung für die Kreditkosten aufkommen muss. Wenn du glaubhaft machst, dass du keinen Kredit bekommen konntest, kannst du den verlängerten Nutzungsausfall geltend machen.

@TunisDream was hättest du denn gemacht, wenn du deinen karren selbst gegen den baum gefahren hättest? auch einen montag ins land gehen lassen?

naja, auch egal..

wenn schon die auslagenpauschale und der sv bezahlt wurden, dann sollte es gewiss nicht mehr lange dauern. lass deinen anwalt einfach mal dort anrufen. papier ist meist geduldig und ein anruf wirkt oft wunder. :)

gutes gelingen!

Zitat:

@beachi schrieb am 18. Februar 2019 um 18:40:24 Uhr:

@TunisDream was hättest du denn gemacht, wenn du deinen karren selbst gegen den baum gefahren hättest? auch einen montag ins land gehen lassen?

...

naja, auch egal..

... da kann der TE aber ganz dolle froh sein, dass diese Antwort in keinster Weise was mit seinem Fall zu tun hat.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 18. Februar 2019 um 20:54:53 Uhr:

Zitat:

@beachi schrieb am 18. Februar 2019 um 18:40:24 Uhr:

@TunisDream was hättest du denn gemacht, wenn du deinen karren selbst gegen den baum gefahren hättest? auch einen montag ins land gehen lassen?

...

naja, auch egal..

... da kann der TE aber ganz dolle froh sein, dass diese Antwort in keinster Weise was mit seinem Fall zu tun hat.

ich hatte auch mit keiner qualifizierten antwort gerechnet. danke, dass du dich dennoch bemüht hast.

Themenstarteram 4. März 2019 um 19:18

Um kein neues Thema aufzumachen:

Folgender Fall: Unfall in der 30er Zone. Auto fährt ohne Rücksicht auf den fließenden Verkehr aus einer Parktasche, dabei kommt es zum Unfall.

Die Versicherung zahlt allerdings "nur" 60% wegen angeblicher Teilschuld (Fall wird jetzt vor Gericht verhandelt).

Der Geschädigte muss aus der Summe die er erhalten hat (1070€ von 1750€) noch den Rest vom Gutachter bezahlen (wurde auch nur zu 60% bezahlt) und hat nicht wirklich genug Geld gehabt um sich von der Restsumme ein vernünftiges Auto zu kaufen.

Würde in einem solchen Fall ein Nutzungsausfall bei positivem Ausgang der ursprünglichen Sache bei Gericht geltend gemacht werden können?

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