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Nutzungsentscädigung bei Wandlung: Zahlen oder nicht???

BMW 5er F10

Hallo,
habe vor kurzem meinen BMW beim Händler wegen 5 erfolglosen Nachbesserungen zurück gegeben.
Statt Geld zurück, habe ich beim gleichen Händler ein anderes Fahrzeug erworben, jetzt habe ich ein Schreiben erhalten in dem mich der Händler zu einer Begleichung der Nutzungsentschädigung für das zurückgegebene Fahrzeug auffordert. Muss ich die Nutzungsentschädigung zahlen?
Im Internet habe ich folgenden Beitrag gefunden:
Eine Nutzungsentschädigung muss nach dem KFZ Rücktritt (Wandlung) in Form von Wertersatz für die Wertminderung des KFZ gezahlt werden, soweit eine solche durch die Nutzung des KFZ entstanden ist.
Der Käufer muss keine Nutzungsentschädigung zahlen, wenn er lediglich die Nacherfüllung, also die Reparatur oder die Ersatzlieferung eines KFZ, bei Vorliegen eines Mangels vom Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung verlangt.
Also meiner Ansicht nach handelt es sich doch hier um eine Ersatzlieferung, so dass ich nicht zahlen müsste? Oder? Was meint Ihr? Vielleicht hat ja jemand schon ähnliche Erfahrung gemacht.

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21 Antworten

hast du das auro genutzt oder nicht? wenn ja, dann ja. ansonsten nein.
ich denke, dass was du geschrieben hast soll heißen, dass falls zum beispiel gleich zu beginn ein mangel vorliegt und die nacherfüllung fehlschlägt, dann kein wertminderung durch nutzung vorliegt.

natürlich habe ich das Kfz genutzt, ich kaufe mir ja den wagen nicht damit ich ihn in die garage stelle. hatte das fahrzeug 5 Monate und bin damit ca 4000km gefahren. die nacherfüllung ist ja 5 mal fehlgeschlagen, deswegen das andere Fahrzeug. der text aus dem internet besagt ja dass wenn eine ersatzlieferung erfolgt man nicht zahlen muss.

Wie hoch ist denn die Nachforderung?

Deine Frage kann man nicht so einfach beantworten ohne den Kaufvertrag des neuen Wagens zu kennen. Wenn der Händler dein altes Fahrzeug "Inzahlunggenommen" hat sieht es gut für Dich aus. Wenn Du einen komplett neuen Vertrag abgeschlossen hast und vom Altvertrag zurückgetreten bist steht dem Händler die Nutzungsentschädigung zu.

Zitat:

@excelon schrieb am 19. Februar 2015 um 19:43:27 Uhr:


natürlich habe ich das Kfz genutzt, ich kaufe mir ja den wagen nicht damit ich ihn in die garage stelle. hatte das fahrzeug 5 Monate und bin damit ca 4000km gefahren. die nacherfüllung ist ja 5 mal fehlgeschlagen, deswegen das andere Fahrzeug. der text aus dem internet besagt ja dass wenn eine ersatzlieferung erfolgt man nicht zahlen muss.

War nur ne Frage...nicht gleich so aggressiv

;)

Dann poste doch mal den Link wo das steht.

Du musst Zahlen .... Früher waren das mal 0,67% vom Kaufpreis je 1 tkm.
Man ging von einer Haltbarkeit von 150 tkm aus. Ob es dazu schon ein neueres Urteil gibt, weiß ich nicht.
Der Händler muss dir im Gegenzug das komplette Geld inkl. Überführung, Zins, etc. ausbezahlen.
Mal ne andere Frage: welches Problem hatte denn der Wagen?

Gibt doch massig Urteile im Netz zum Thema Wandlung. Natürlich musst du Nutzungsentschädigung leisten. Ansonsten ist deine Frage bei einem fachkundigen RA. sowieso besser aufgehoben als hier! Ich glaube der Listenpreis abzüglich aller Steuern durch 200 000 km rund mal deine Km ergibt den Nutzungsausfall für den Händler. Aber Obacht die bisher geleisteten Raten werden mit eingerechnet. In welcher Höhe ist allerdings immer strittig.
So das war meine Laien Meinung.

bei mir war die berechnung wie folgt, da gebrauchtwagen: (bruttofahrzeugwert mal gefahrene kilometer), durch (200.000 gesamtnutzung - aktueller km stand), ergab eine summe von ca 650€

wir haben vor einigen Jahren mal einen Alfa gewandelt.
Da wurde uns auch die Nutzung des Wagens mittels gefahrenen Kilometern abgezogen.
Wie viel das war weiß ich aber nicht mehr.
Da die Rücknahme des Wagens über ein Gericht entschieden wurde (der Händler hatte sich geweigert den Wagen zurückzunehmen), gehe ich davon aus, dass o.g. Vorgehensweise rechtens war.

Zitat:

@excelon schrieb am 20. Februar 2015 um 10:49:40 Uhr:


bei mir war die berechnung wie folgt, da gebrauchtwagen: (bruttofahrzeugwert mal gefahrene kilometer), durch (200.000 gesamtnutzung - aktueller km stand), ergab eine summe von ca 650€

Welcher Bruttofahrzeugwert? Neupreis, Wert des Fahrzeugs bei Kauf, oder der heutige Wert?

Meine Angelegenheit befindet sich gerade beim Landgericht, wir warten auf den Verhandlungstermin - mein Anwalt geht davon aus, dass ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss.

Neupreis des Autos: 93.000,- EUR / Preis bei Übernahme im Mai 2014: 60.000,- EUR (km-Stand 27.500).

Gefahren bin ich bisher ca. 40.000 km, in den letzten 9 Monaten...

Wenn ich die o.a. Formel mit meinen Daten füttere, komme ich auf einen Betrag von über 20.000,- EUR!?

Würde ich das Fahrzeug bis zum Ende der Leasingzeit fahren, hätte ich insgesamt 26.244,- EUR brutto an Leasingrate bezahlt, bisher habe ich etwa 7.000,- EUR an die BMW Bank bezahlt... kann doch nicht sein, dass ich, nach nicht mal 1 Jahr Nutzung, inkl. der bereits bezahlten Leasingraten mehr bezahlen muss, als wenn ich das Fahrzeug bis zum bitteren Ende fahre???

Sollte dem so sein, lass ich das mit der Klage bleiben, fahre lieber wöchentlich zum Autohaus, und lasse an dem Mistkarren rumreparieren. 9 Reparaturversuche waren erfolglos, da kommt es ja auf den ein oder anderen mehr auch nicht mehr an.

edit:

Hab' grad noch etwas quer gelesen... also, bei Oberklassefahrzeugen geht man von 300.000 km Haltbarkeit aus... ein 5er mit Neupreis von knapp unter 100.000,- EUR ist für mich definitiv ein Oberklassefahrzeug! Ebenso setzt man den Kaufpreis an, zu welchem man das Fahrzeug erworben hat. Somit komme ich auf eine Summe von etwa 13.000,- EUR... zieht man die bereits bezahlten Raten voll ab, würde sich eine Nachzahlung von ca. 5.000,- EUR ergeben, wobei davon auszugehen ist, dass die bezahlten Raten nicht voll angesetzt werden.

Für mich persönlich immer noch zu viel! Ist ja wohl nicht meine Schuld, wenn der Händler mir 'nen Fahrzeug verkauft, bei welchem er die Probleme nicht in den Griff bekommt! Ich werde nächste Woche auf jeden Fall mit dem Anwalt sprechen, ob ich den Händler nicht auf Schadenersatz verklagen kann, schließlich stand das Auto von Mai bis November insgesamt schlappe 3 Monate in der Werkstatt.

hmm
Kaufpreis x gef. km /(erw. Laufleistung - km-Stand bei Auslieferung)
60000 x 40000 / 172500 = ca. 13T € abz. der gezahlten Leasingraten (bei angesetzten 200.000 km )

würden man 300.000 ansetzten, wäre das nicht mal ein Tausender... halte ich für nicht sehr wahrscheinlich

Danke für den Hinweis zum km-Stand.
Dennoch für mich (aus persönlicher Sicht!) nicht einleuchtend, wieso ich dem Händler noch 'ne Entschädigung bezahlen soll, bloß weil er nicht in der Lage ist, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen.
Meines Erachtens sollte der Händler froh sein, wenn er nur das Fahrzeug zurückkaufen muss, und nicht noch zusätzliche Kosten hat, wie z.B. Entschädigung an den Käufer.
Ich werde auf jeden Fall versuchen, für mich mit einer Null aus der Sache zu kommen - hatte einfach viel zu viel Ärger und Rennerei wegen dem Auto, und der Händler hat sich als absolut inkompetent und unkooperativ erwiesen. Ob es 'ne Nullnummer für mich wird, wird sich zeigen... aber irgendein Ziel muss man bei solch einer Angelegenheit ja vor Augen haben.

ich kann mir nicht vorstellen, dass du um die Nutzungsentschädigung rum kommst

Zitat:

@excelon schrieb am 20. Februar 2015 um 10:49:40 Uhr:


bei mir war die berechnung wie folgt, da gebrauchtwagen: (bruttofahrzeugwert mal gefahrene kilometer), durch (200.000 gesamtnutzung - aktueller km stand), ergab eine summe von ca 650€

so wäre die Formel falsch, (meines Wissens) ist es der km-Stand bei Auslieferung und es ist der Bruttokaufpreis (bei Gebrauchtwagen)

Laut http://www.iww.de/.../...sie-die-nutzungsentschaedigung-richtig-f20973 geht man beim Mitteklassefahrzeug von 200.000 km aus, beim Oberklassefahrzeug von 300.000 km.
"Allerweltsfahrzeug" 200.000 km, gehobene Mittelklasse 250.000 km, Oberklasse 300.000 km.
Lt. meiner Definition 535xd Touring = Oberklasse.
Mal gucken, was das Gericht dazu sagt... bis es soweit ist, muss ja erstmal ein Sachverständigen-Gutachten eingeholt werden. Wenn der liebe Herr (oder die nette Dame) meint "Passt alles", hat sich das Thema Rückabwicklung eh erledigt. Aber wie gesagt, dann geh' ich dem Autohaus solange auf'n Keks, bis die die Kiste freiwillig zurück nehmen.

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