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Nutzungsentschädigung auch bei fiktiver Abrechnung?

Themenstarteram 25. Mai 2017 um 12:26

Ich hatte einen kleinen unverschuldeten Crash, Schaden laut Gutachten ohne MwSt. 2.425 EUR.

Das die gegnerische Versicherung bei einer fiktiven Abrechnung die Reparaturkosten (Lohn, Lackierkosten, Ersatzteile) kürzen kann, scheint wohl rechtens zu sein. In meinen Fall wurden die Kosten um 562 EUR gekürzt.

In meinem Gutachten ist jedoch auch eine Nutzungsentschädigung von 42 EUR/Tag aufgeführt für eine Reparaturdauer von 2-3 Arbeitstagen.

Diese Nutzungsentschädigung ist in der Rechnung der gegnerischen Versicherung jedoch ignoriert worden. Sehe ich das richtig, dass mir diese Ausfall auch bei einer fiktiven Abrechnung zusteht?

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 25. Mai 2017 um 14:39:35 Uhr:

Reparatur wurde von mir selbst erledigt und ich bezweifle aber, dass die Versicherung Bilder von mir akzeptiert, die diese Reparatur belegen.

Frag die Versicherung, was sie für einen Beweis haben will.

Wenn denen deine Fotos mit aktueller Tageszeitung reichen, gut.

Wenn nicht, dann sollen sie halt eine Reparaturbescheinigung vom Gutachter bekommen (und dann auch bezahlen!)

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Der Nutzungsausfall entsteht, weil während der Reparatur das Fahrzeug nicht genutzt werden kann.

Du müsstest also eine Reparatur nachweisen, um diesen zu bekommen.

Nur wenn du eine Instandsetzung nachweisen kannst! So war es zumindest vor 2Jahren bei mir. Habe den Schaden instandsetzen lassen und der Gutachter hat ein Kurzgutachten zur VS geschickt nach erfolgter Rep. und diese hat dann den Ausfall bezahlt! 562€ ist schon hoch was die dir da abziehen! Bei mir waren es um die 200€ und Gesamtschaden incl. Steuer lag bei 2980€!

Themenstarteram 25. Mai 2017 um 12:39

Reparatur wurde von mir selbst erledigt und ich bezweifle aber, dass die Versicherung Bilder von mir akzeptiert, die diese Reparatur belegen.

Dann frag deinen Gutachter ob er dir ein sogenanntes Rep-Gutachten noch erstellen kann!

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 25. Mai 2017 um 14:39:35 Uhr:

Reparatur wurde von mir selbst erledigt und ich bezweifle aber, dass die Versicherung Bilder von mir akzeptiert, die diese Reparatur belegen.

Frag die Versicherung, was sie für einen Beweis haben will.

Wenn denen deine Fotos mit aktueller Tageszeitung reichen, gut.

Wenn nicht, dann sollen sie halt eine Reparaturbescheinigung vom Gutachter bekommen (und dann auch bezahlen!)

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 25. Mai 2017 um 14:26:31 Uhr:

Ich hatte einen kleinen unverschuldeten Crash, Schaden laut Gutachten ohne MwSt. 2.425 EUR.

In meinen Fall wurden die Kosten um 562 EUR gekürzt.

Du hast auf 562,- € Dir zustehenden Schadenersatzes verzichtet. Warum willst Du auf die 126,- € nicht auch verzichten?

Steht doch in keiner Relation...

????

@TE

Ich übersetze mal eben: Du hast Dich hübsch behumpsen lassen.

da haben die beiden wohl Recht.

Das die gegnerische Versicherung bei einer fiktiven Abrechnung die Reparaturkosten (Lohn, Lackierkosten, Ersatzteile) kürzen kann, scheint wohl rechtens zu sein. In meinen Fall wurden die Kosten um 562 EUR gekürzt.

Wer bitte hat dir diesen Scheiß eigentlich verkauft?

Matsches und seine Spar- Kommissare, die hier jedem versuchen zu erzählen,

dass die fiktive Abrechnung einen Straftatbestand darstellt,

oder wer sonst?

Ich habe mal nach Gutachten/Kostenvoranschlag abgerechnet.

MWST und Ausfallkosten wurden einbehalten.

Nachdem ich den Wagen in einer anderen/günstigeren Werkstatt habe reparieren lassen,

wurde mir der Aufenthalt in der Werkstatt bescheinigt.

Mit dieser Bescheinigung habe ich die Ausfall-Entschädigung geltend gemacht und bekommen.

Nutzungsausfall wenn Rep. und die Mwst. können abgezogen werden, bei 2425 sind 2038 Netto allerding ist die Frage incl Nutzungsausfall grob 42x3 =129 387+129=516 sin ma ja nich so weit weg, bzw. is ja nich so schwer.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 26. Mai 2017 um 07:11:25 Uhr:

Nutzungsausfall wenn Rep. und die Mwst. können abgezogen werden, bei 2425 sind 2038 Netto allerding ist die Frage incl Nutzungsausfall grob 42x3 =129 387+129=516 sin ma ja nich so weit weg, bzw. is ja nich so schwer.

Für Dich offensichtlich viel zu schwer...:D

Kannst es ja mal genau machen, wenn der wissen will ob das sein kann vom Betrag her sollte es grob reichen.

Der korrekte Abzugsbetrag lautet 0,00 € (null, nada, nix ... ).

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