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Nutzungsentschädigung C300 Benziner

Mercedes C-Klasse W205
Themenstarteram 9. September 2019 um 7:45

Hallo,

Bevor ich was dazu sage würde ich erstma klarstellen, dass mir das Kundencenter von der Daimler Ag weder der Händler, noch der Anwalt eine klare Aussage machen konnten.

Wer hat Erfahrungen bei einer Nutzungsentschädigung gemacht, die bei einer Wandlung eines Neuwagen anfiel?

Grund: Sachmängel am Neuwagen

Es wird 0,67% vom Bruttokaufpreis pro 1000km

verlangt. Dieser Wert scheint mir hoch vorzukommen.

Gerechnet wird hier mit einer Laufleistung von 150tausend km (ungefähr 0,67%) , was in meinen Augen für ein Benziner unrealistisch ist.

Sollte man heutzutage nicht mit 200ts-250ts km rechnen?

Lg :)

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13 Antworten

Da wird in der Rechtssprechung schon mal variiert, je nach Klasse des KFZ 150tkm oder 200tkm oder 250tkm.

Ich würde hier 0,4% (basierend auf 250.000km) ansetzen.

Hallo,

0,67% ist Abzocke. Das probiert die Daimler AG immer zuerst.

Verlange mindestens 0,5% bei einem Benziner.

Und dann ziehe von der Nutzungsentschädigung noch mal 4% Zinsen für Dein gezahltes Kapital ab. Laut BGB steht Dir das zu. Auch Punkte wie eine gerade neu gemachte Inspektion, gezahlte Zulassungskosten kannst Du alles zurück verlangen. Ist dann letztendlich auch Verhandlungssache.

Viel Erfolg!

Themenstarteram 12. September 2019 um 19:15

@Benn77 hattest recht. Nach nochmaligen nachhacken haben sie mir 0,5% Angeboten.

Soll ich das mit den Zinsen über den Anwalt machen oder kann ich das selber?

Versuch es erst mal selber.

Kannst folgendes Text verwenden:

Nutzungsentschädigung XXXX €

abzüglich Zinsen für Anzahlung/Kaufpreis XXXX Nach den Regeln der ordnungsgemäßen Wirtschaft können Zinsen aus dem Kaufpreis erzielt werden. Dieser Wert wird laut BGB mit 4% angesetzt. Ich hätte nachweislich das Geld anders anlegen können = XXXX €

Solltest du eine Finanzierung haben achte darauf, dass der Finanzierungsvertrag rückabgewickelt wird, d.h. Du erhältst alle Raten inkl der Zinsen vollständig zurück und Du zahlst keine Gebühr für vorzeitige Ablösung.

Alles ohne Gewähr. Ich bin kein Anwalt, musste mich aber leider schon mit der Materie auseinander setzen.

Versuch es einfach, mit der geänderten Nutzungspauschale scheint es ja auch funktioniert zu haben.

Den Anwalt kannst immer noch aktivieren.

Themenstarteram 12. September 2019 um 19:43

@Benn77 Habe ja mit dem Centerleiter geredet. Er hat mir auch bestätigt, dass alles Rückabewicklt wird. Also auch die Finanzierung, Anzahlung und die Überfahrtkosten. Also ich habe das Auto jetzt schon 1 1/2 Monate. Sobald ich das neue habe vergehen bestimmt noch 6 1/2. Kann ich dann 4% aus der Summe von den gesamten Zahlungen, die monatlich stattfanden + die Anzahlung die ich beim Kauf gemacht habe zurückverlangen?

Lg

Theoretisch kannst Du die 4% auf alles versuchen einzufordern. Wenn er allerdings Dir gegenüber fair ist, würde ich es nicht übertreiben. Event nur für die Anzahlung einfordern oder sagen alles und man trifft sich bei 2% in der Mitte.

Wechsel den Anwalt.

Die Berechnung der gezogenen Nutzungen unterliegen tiefgreifenden Bedenken und sind daher neu zu bestimmen.

Die Daimler AG geht davon aus, dass der Wagen lediglich eine Gesamtlaufleistung von 150.000 km erreichen wird.

Damit stellt die Daimler AG einerseits ein Premiumprodukt wie den Mercedes C300 auf eine Stufe mit einem – deutlich preiswerteren – vor einem Jahrzehnt eingestellten Fiat Stilo (OLG Koblenz, Urteil vom 16.4.2009, Az. 6 U 574/08). Zum anderen gebraucht sie so eine realitätsferne Pauschalisierung (Reinking/Eggert: Der Autokauf, 13. Aufl. 2017, Rn. 3571), die dem Einzelfall sicher nicht gerecht wird.

Es erscheint diesseits daher höchst zweifelhaft, ob ein Gericht im Rahmen der Schätzung (§ 287 ZPO) dem folgen mag. Mit Verweis auf andere Produkte aus dem Hause der Daimler AG, die durchweg durch Obergerichte selbst in älteren Entscheidungen 250.000km prognostiziert bekommen haben (ebnda, Rn. 3574).

Pikant ist, dass die Daimler AG so auch deutlich unter der Rechtsprechung zu KIA-Fahrzeugen (200.000km) zurückbleiben will (OLG Schleswig, DAR 2012, 581; LG Köln, Urteil vom 15.05.2008 – 37 O 1054/07).

Dies sollte ein Anwalt binnen 2 Minuten recherchieren können. Natürlich bleibt es bei einem Prozessrisiko, dass aus anwaltlicher VOrsicht bewertet werden muss. Gleichwohl werden die 0,67% der Daimler AG nicht halten.

die 0,67% stehen nicht mehr zur Debatte, da zwischenzeitlich bereits 0,5% angeboten wurden.

Themenstarteram 13. September 2019 um 8:18

@J.M.G. Glaubst du ich könnte mit einem Anwalt 0,4% erziele? Also einer Laufleistung von 250 tausend km. Oder sind die 0,5% zufriedenstellend? Klar ist das ein "Premiumprodukt", jedoch hält ja heutzutage selbst ein Fiesta solange wie ein Mercedes oder spielt hier auch der Preis eine Rolle? Der andere Anwalt mit dem ich gesprochen habe hat mir gesagt ich soll 0,25% verlangen. Da hat der Händler kurz schlucken müssen als ich ihm das gesagt habe.

Lg

Ups, das habe ich überlesen. 0,5% sind 200.000km. Das kann man vertreten, ist aber immer noch sehr Verkäuferfreundlich (Vergleichbare Entscheidungen: Kia Carens (2007),, Kia Sorento (2012), Opel Astra (1999), Renault Scenic (2012).

Ein 335i bekam vom LG Möchengladbach, Urteil vom 06.02.2013 - 11 O 9/12, 0,4%.

weitere Beispiele für 0,4%:

Audi TT 3.2 (2005)

BMW 330d (2007)

BMW Z3 2.2 (2005)

Mercedes A200 CDI (2007)

Mercedes C200 CDI (2012)

Porsche Boxster (2009)

Superb (2005)

Volvo V70 / C70 (2010, 2005 und 2007)

300.000km und damit 0,33% gab es hingegen nur vereinzelt (Lexus, BMW 525d, Mercedes 560 SEC).

Die Abwägung, ob sich das Prozessrisiko (und die Nerven!) lohnen für den Unterschied 0,5% zu 0,4%, musst Du treffen!

Das mag auch vom Neupreis und der Laufleistung abhängen. Man muss sich trotzdem mal auf der Zunge zergehen lassen, was Daimler da behauptet: Ein C300 soll heute noch nur 150.000km halten - vielleicht auch 200.000km.

Bravo!

Themenstarteram 3. Oktober 2019 um 17:15

Kann geschlossen werden. 0,5% wurden genehmigt.

LG:)

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