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Obliegenheitsverletzung Versicherung zahlt nicht

Themenstarteram 4. Mai 2020 um 10:16

Folgender fiktiver Fall:

Mal angenommen ein PKW (allerdings Stretchlimousine) wird Vollkasko versichert.

Der Vertrag wird so abgeschlossen das das Fahrzeug als Pirvatfahrzeug versichert wird.

Der Versicherungsnehmer allerdings hat einen Limousinenservice mit verschiedenen Stretchlimousinen.

Dies in der Rede stehende Fahrzeug erleidet einen Schaden von mehreren Tausend Euro.

Versicherung stellt fest das das Versicherungsnehmer einen Limousinenservice hat und wirft dem VN vor vorsätzlich gehandelt zuhaben. Vorsätzlich das Fahrzeug als privat versichert und dann anschließend gewerblich genutzt.

Der Versicherer weißt auf den Vertag hin insbesondere Punkt D.2.1

"D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflichten, haben Sie

keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir

berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1

Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse,

der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben."

Unter D.2.2 steht allerdings folgendes :

"D.2.2 Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer

Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen."

Meine Frage: Ist der Versicherer leistungspflichtig oder nicht? Vorsatz wird vorgeworfen, allerdings keine Arglistigkeit.

Der Unfall hat ist weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer

Leistungspflicht ursächlich.

 

Wie seht ihr die Sache?

Beste Antwort im Thema

Sobald solche Anfragen mit dem Wort "fiktiv" beginnen...; dann wissen alle MTler hier, die hier helfen könnten, SOFORT Bescheid, dass es eben nicht fiktiv ist...

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49 Antworten

Wem ist der VK-Schaden denn passiert, dem Eigentümer oder einem Mieter?

am 4. Mai 2020 um 10:37

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 4. Mai 2020 um 12:20:27 Uhr:

Wem ist der VK-Schaden denn passiert, dem Eigentümer oder einem Mieter?

Ich nehme an, dass (falls so ist wie ich es kenne) die Limo inklusive Fahrer vermietet wird.

Nur so zur Ergänzung.

Themenstarteram 4. Mai 2020 um 10:40

Das Schadensereignis ist folgendes gewesen :

PKW steht und jemand fährt in dieses Fahrzeug rein und haut ab. Anzeige wegen Fahrerflucht erfolgt und Täter wird nicht ermittelt.

Zitat:

@justicia90 schrieb am 4. Mai 2020 um 12:40:16 Uhr:

Das Schadensereignis ist folgendes gewesen :

PKW steht und jemand fährt in dieses Fahrzeug rein und haut ab. Anzeige wegen Fahrerflucht erfolgt und Täter wird nicht ermittelt.

Für die Versicherung ist entscheidend, wie das Fz zu disem Standort gekommen ist.

Stand der Wagen z.B. vor einem Standesamt und der Halter hat dort geheiratet, tritt sie ein.

Hat jemand Anderes geheiratet, vermutet die Vs, dass der Wagen nicht vertragsgemäß genutzt wurde, sondern als Mietfahrzeug. Die Zahlung würde verweigert.

Zitat:

@justicia90 schrieb am 4. Mai 2020 um 12:40:16 Uhr:

Das Schadensereignis ist folgendes gewesen :

PKW steht und jemand fährt in dieses Fahrzeug rein und haut ab. Anzeige wegen Fahrerflucht erfolgt und Täter wird nicht ermittelt.

Warum schreibst du das nicht auch so in deinem Eingangspost? Ich bin gespannt, was auf Nachfrage noch so kommt...

 

Selbst wenn es so wäre, dann ist es dennoch gewerbliche Nutzung!

Die Versicherungen sind doch nicht blöde.

Zitat:

@Didi95 schrieb am 4. Mai 2020 um 12:37:34 Uhr:

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 4. Mai 2020 um 12:20:27 Uhr:

Wem ist der VK-Schaden denn passiert, dem Eigentümer oder einem Mieter?

Ich nehme an, dass (falls so ist wie ich es kenne) die Limo inklusive Fahrer vermietet wird.

Nur so zur Ergänzung.

Sobald solche Anfragen mit dem Wort "fiktiv" beginnen...; dann wissen alle MTler hier, die hier helfen könnten, SOFORT Bescheid, dass es eben nicht fiktiv ist...

Meiner Meinung kann eine Versicherung bei Voll- und Teilkasko immer dann

die Leistung verweigern bzw. es versuchen, wenn eine grobe Obliegenheitsverletzung vorliegt.

Ich würde mich da mal bei einem Anwalt erkundigen, ob da doch noch was zu machen wäre.

Themenstarteram 4. Mai 2020 um 13:48

Es ist nicht bei der Vermietung passiert . Das Fahrzeug stand und ich war im Urlaub.

Nichts Vermietung.

Warum dann "fiktiv"?

Entweder es ist passiert (real) oder man erhofft/wünscht/träumt (das wäre fiktiv) von was?

Oft entsteht aus einer fiktiven Idee auch ein Versicherungsbetrug. Aber hier wurde die Versicherung ja schon vor einem Schadensfall betrogen, sodass sie zu einem gewissen Teil leistungsfrei sein dürfen. Schön blöd von Dir!

Zitat:

@justicia90 schrieb am 4. Mai 2020 um 15:48:13 Uhr:

Es ist nicht bei der Vermietung passiert . Das Fahrzeug stand und ich war im Urlaub.

Nichts Vermietung.

Und woher weiss die Versicherung dann von der gewerblichen Nutzung? Und warum wurden die Fahrzeuge privat versichert und nicht gewerblich?

Die Frage ist nicht Dein Ernst?

Zitat:

@hydrou schrieb am 4. Mai 2020 um 16:29:02 Uhr:

Und woher weiss die Versicherung dann von der gewerblichen Nutzung? Und warum wurden die Fahrzeuge privat versichert und nicht gewerblich?

Doch, ich würde es nur gerne vom TE hören.

am 4. Mai 2020 um 14:37

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 4. Mai 2020 um 14:23:00 Uhr:

Selbst wenn es so wäre, dann ist es dennoch gewerbliche Nutzung!

Die Versicherungen sind doch nicht blöde.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 4. Mai 2020 um 14:23:00 Uhr:

Zitat:

@Didi95 schrieb am 4. Mai 2020 um 12:37:34 Uhr:

 

Ich nehme an, dass (falls so ist wie ich es kenne) die Limo inklusive Fahrer vermietet wird.

Nur so zur Ergänzung.

Habe ich doch auch nie behauptet?!

Es war lediglich ein zusatz zum Anfangs bestand der Tatsachen. Da war nunmal noch nicht klar wer wie wo den Wagen genutzt hat.

 

Lese aber nirgend wo in meinen Beitrag dass ich behauptet habe es sei keine gewerbliche Nutzung oder siehst du wieder Gespenster die zwischen den Zeilen spuken?

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