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Octi II Winterräder weiter verwenden

Skoda
Themenstarteram 9. Oktober 2015 um 19:39

Hallo Gemeinde!

Ich habe heute unseren Octi III 1.6 TDi Limo vom Händler nach Hause gefahren.

Nun geht es um die Winterräder. Habe viel gelesen - aber auch viel Widersprüchliches.

Es geht um ordinäre Stahlräder 195/65-15 vom Octi II.

Lochkreis, 5 Schrauben und Nabendurchmesser sollen gleich sein (112/57 5-Loch). Laut Betriebsanleitung (die allerdings den 1.6 TDI 81 KW noch nicht kennt - Sachen gibt's. Auch die Onlineversion nicht) ist neben ET 43 auch ET 47 (wie beim Octi II) zulässig. Leider ist auch das Online-Verzeichnis der Serienbereifung Skoda nicht auf Stand, die letze Eintragung erwähnt aber auch ET47.

Wie kriege ich das verbindlich raus?

Leider habe ich über den Händler anmelden lassen und gebeten, auf den Eintrag der Gespannstabilisierung zu achten. Man habe sich geweigert.

 

Grüße

Situ

Beste Antwort im Thema

Ob du eine CoC hast oder nicht, scheint aber irgendwie zu deinen großen Geheimnissen zu gehören....

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Hallo!

versuche es mal beim TÜv oder einer anderen Prüforganisation. Evtl. geht es mit einer Einzelanahme.

Du bekommst dann ein gutachten, dass du allerdings bezhalen muss.

Für meine Winterräder von meinem vorhergehenden Fahrzeug (MD B-Klasse) gibt es ein gutachten, dass die Felgen auf einem Octavia II verwendet werden können.

Ich bin dann mit gutachten und CoC-Blatt zum TÜV gefahren und habe gefragt. dort meinte man, dass die Felgen gehen.

Am 23. Oktober werden die Räder montiert. Da ist der TÜv bei Euromaster und der TÜv begutachtet und gibt, hoffentlich sein okay.

Die Kosten für das gutachten weiß ich noch nicht.

Themenstarteram 9. Oktober 2015 um 20:52

Nee, entweder verbindlich aus einer aktuellen Liste oder nicht.

CoC-Papier liegt vor? Dort sind auf der Rückseite alles Reifengrößen enthalten die die Betriebserlaubnis umfasst.

Zitat:

@situ schrieb am 9. Oktober 2015 um 21:39:31 Uhr:

Leider habe ich über den Händler anmelden lassen und gebeten, auf den Eintrag der Gespannstabilisierung zu achten. Man habe sich geweigert.

Mit welcher Begründung hat man sich geweigert? Das Gutachten/Bescheinigung dürfte man doch durch Skoda D erhalten können, inkl. des Gutachtens mit einer minimal erhöhten Anhängelast.

Themenstarteram 10. Oktober 2015 um 5:48

@Navec: So genau weiß ich das nicht - war ja nicht dabei. Was man mir erzählt hat, war völliger Blödsinn (man brauche die Daten des Anhängers).

@DRZulassung: 195/65-15 stehen völlig außer Frage. Es geht einzig um die Felge.

Laut Betriebsanleitung (die aber den Motor und das Modell 2016 nicht beschreibt), wären die Felgen mit 6jx 15 H2 ET 47 zulässig.

Die Übersicht Skoda geht nur bis ABE Folgenummer 7 - wir sind aber bereits bei 15.

Nach Folgenummer 7 wäre die Felge auch zulässig, aber nur mit den schmaleren Reifen 185/70-15.

Ich warte nun mal ab, was der Reifenhändler sagt.

Was sagt denn nun deine CoC (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) aus?

(oder hat dir der Händler die auch verweigert?)

Die wäre letztendlich verbindlich und nicht der Quark, der teilweise in de BA steht, wie wir am Beispiel der Anhängelasten ja schon eindeutig sehen konnten.

In den Angaben der BA zu den Felgenabmessungen (ET43 und 47) geht es übrigens um die Zulässigkeit von Schneeketten.

Für welche Wagen welche Felgen/Reifen zugelassenen sind steht da nicht. Von daher ist es nicht mal unbedingt gesagt, ob du überhaupt 15-Zoll-Felgen fahren darfst.

Das wiederum kannst du der CoC zu deinem Wagen entnehmen.

Zitat:

@situ schrieb am 10. Oktober 2015 um 07:48:17 Uhr:

 

@DRZulassung: 195/65-15 stehen völlig außer Frage. Es geht einzig um die Felge.

Ich habe auch den 1.6 TDI (77 kW) und in meinem CoC sind folgende Größen eingetragen:

Feld 35; 195/65 R15 91H 6Jx15 ET 47

Feld 52: 195/65 R15 91H 6Jx15 ET 43

Die beiden Kombinationen sind ohne weiteres zugelassen und können genutzt werden.

Themenstarteram 10. Oktober 2015 um 8:40

Zitat:

@navec schrieb am 10. Oktober 2015 um 09:28:47 Uhr:

Was sagt denn nun deine CoC (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) aus?

(oder hat dir der Händler die auch verweigert?)

Nicht der Händler hat verweigert, sondern die Zulassungsstelle.

Hast du keine erhalten? Die darf die Zulassungsstelle nicht einziehen. Die ist die Grundlage der Zulassungsbescheinigung Teil II

Themenstarteram 10. Oktober 2015 um 9:07

Es geht nicht um die COC. Die Zulassungsstelle hat den Eintrag der Stabilisierungseinrichtung mit einer irrsinnigen Begründung (wenn sie richtig überbracht wurde; ich war ja nicht dabei. Kläre ich selber - später), verweigert.

Ich habe den Eindruck, du weißt nicht, was eiue CoC ist....bei meiner Nachfrage zur CoC ging es um die Räder, die für dein Fahrzeug zugelassen sind.

Die Zulassungsstelle hat mit dem Vorhandensein deiner CoC (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) absolut nichts zu tun...

Die nachträgliche Eintragung der Stabilisierungseinrichtung hat wiederum mit der CoC überhaupt nichts zu tun, denn dafür bekommt man/der Vertrags-Händler von Skoda D eine Extra-Bescheinigung.

 

Also nochmal...:

Was steht in der deiner CoC bezüglich der zugelassenen Räder?

Kann doch nicht so schwer sein, sofern du eine CoC beim Kauf erhalten hast.

Themenstarteram 10. Oktober 2015 um 19:41

Navec , dein Eindruck täuscht.

Ich melde mich wieder, wenn das geklärt ist.

Du hattest vorher dies geschrieben:

Zitat:

@situ schrieb am 10. Oktober 2015 um 10:40:32 Uhr:

Zitat:

@navec schrieb am 10. Oktober 2015 um 09:28:47 Uhr:

Was sagt denn nun deine CoC (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) aus?

(oder hat dir der Händler die auch verweigert?)

Nicht der Händler hat verweigert, sondern die Zulassungsstelle.

Für mich ist das eine Aussage über die CoC in Bezug auf die Zulassungsstelle...

Verweigert hat dir die Zulassungsstelle laut deiner Aussage den Eintrag für die Anhängerstabilisierung. Die hat aber mit der CoC nichts zu tun.

Was musst du jetzt bezüglich der Räder denn noch klären?

Entweder hat dir der Händler die CoC mit gegeben oder nicht. (Deiner bisherigen Auskunftsfreudigkeit bezüglich der CoC wohl eher nicht)

Wenn ja, dürfte es nicht allzu schwierig sein, der CoC die vom Werk her zulässigen Radkombinationen zu entnehmen.

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:42

Ich werde es schaffen - garantiert. Dachte, jemand schaut vielleicht eben mal nach. Drängt aber nicht soooo sehr.

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